Menschen besser und schnell vor häuslicher Gewalt schützen
Ein großer Schritt für mehr Schutz vor häuslicher Gewalt ist der Gesetzentwurf zur Einführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung und der Täterarbeit im Gewaltschutzgesetz: Familiengerichte sollen künftig Gewalttäter zum Tragen elektronischer Fußfesseln verpflichten können sowie zur Teilnahme an sozialen Trainingskursen, Anti-Gewalt-Trainings oder Gewaltpräventionsberatungen, um Wiederholungstaten vorzubeugen. Zudem sollen Opfer bei Annährungsversuchen bereits elektronisch gewarnt werden können. Außerdem sind höhere Strafen für Verstöße gegen Gewaltschutzanordnungen vorgesehen und Familiengerichte bekommen die Möglichkeit für Auskünfte aus dem Waffenregister. Das Gesetz wurde in dieser Woche in erster Lesung im Bundestag beraten.
