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Entlastung für den Kreis Unna, Hilfe für Flüchtlinge

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Bundestagsabgeordnete Kaczmarek und Thews setzen sich in der Bürgermeisterkonferenz weiter für kommunale Entlastungen ein

Zu der Debatte um die weitere Entlastung der Kommunen für die Unterbringung von Flüchtlingen erklären die beiden SPD-Bundestagsabgeordneten für den Kreis Unna Oliver Kaczmarek (Wahlkreis Unna I) und Michael Thews (Wahlkreis Unna II-Hamm):

Wenn für die Kommunen in den nächsten Monaten u.a. bei den Kosten der Unterkunft zusätzliche Belastungen durch die Unterbringung und Integration von Flüchtlingen entstehen, muss der Bund sie dabei unterstützen. Wir begrüßen es, dass der Landrat und die Bürgermeister die Initiative ergriffen haben, um mit den Bundestagsabgeordneten der Region über Lösungen zu diskutieren und haben unsere Position heute in der Bürgermeisterkonferenz zum Ausdruck gebracht.

Die vom Landrat des Kreises Unna Michael Makiolla eingebrachte Forderung nach einer stärkeren Bundesbeteiligung bei den Kosten der Unterkunft halten wir für einen sinnvollen Vorschlag. Damit würden insbesondere strukturschwächere Kommunen entlastet. Am Ende muss aber klar sein: wenn Flüchtlinge Ansprüche nach dem SGB II erhalten, müssen die Kommunen noch einmal durch den Bund entlastet werden.

Die anderen kommunalen Entlastungen, die der Bund seit der Regierungsbeteiligung der SPD vereinbart hat, dürfen mit diesen Aufgaben nicht vermischt werden. Denn der Bund verfolgt eine klare Strategie zur Entlastung der Kommunen, die bereits vor der Zunahme der Flüchtlingszahlen vereinbart wurde:

1. Zur allgemeinen Entlastung der Kommunen werden ihnen ab 2018 aus dem Bundeshaushalt 5 Mrd. Euro jährlich zugewiesen. In 2014 und 2015 gab es bereits 1 Mrd. Euro jährlich und in diesem Jahr mehr als 2 Mrd. Euro.

2. Zur Stärkung der kommunalen Investitionsfähigkeit hat der Bund ein Investitionsprogramm in Höhe von 3,5 Mrd. Euro aufgelegt.

3. Der Bund beteiligt sich dauerhaft und strukturell an den Kosten für Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen bis zum Abschluss des BAMF-Verfahrens in Höhe von 670 Euro pro Monat. Das Land Nordrhein-Westfalen stockt diese Summe auf 833 Euro auf. Zudem hat der Bund 350 Mio. Euro für die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge zugesagt.

4. Zu diesen bereits bestehenden drei Eckpunkten muss eine Säule kommen, die die Kommunen einerseits nach Abschluss des BAMF-Verfahrens unterstützt. Andererseits ist es dringend notwendig, endlich ein schlüssiges Integrationspaket zu schnüren, damit möglichst viele Flüchtlinge nach Klärung ihres Aufenthaltsstatus in die Lage versetzt werden, in den Arbeitsmarkt zu kommen.