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Mehr Respekt, mehr Chancen, mehr Unterstützung – das Bürgergeld kommt

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Ab dem 1. Januar 2023 ersetzt das neue Bürgergeld die bisherige Grundsicherung, auch bekannt als Hartz IV. Mit dem Bürgergeld sorgen wir für mehr Respekt vor der Leistung der Menschen, setzen auf gegenseitiges Vertrauen und erneuern das Schutzversprechen unseres Sozialstaats. Mit der Einführung des Bürgergelds wird der Regelsatz um etwa 50 Euro erhöht und künftig schneller an die Inflation angepasst. Die bisherige Eingliederungsvereinbarung wird durch einen Kooperationsplan ohne Rechtsfolgenbelehrung abgelöst. In der sich daran anschließenden Vertrauenszeit wird besonders auf Zusammenarbeit auf Augenhöhe gesetzt. Lediglich mehrfache Meldeversäumnisse können sanktioniert werden, zudem gibt es eine entsprechende Härtefallregelung. Der Vermittlungsvorrang wird abgeschafft, um insbesondere Geringqualifizierte auf dem Weg zu einer Berufsausbildung zu unterstützen oder zielgerichtete Weiterbildung zu ermöglichen. Hierfür ist auch ein monatliches Weiterbildungsgeld in Höhe von 150 Euro vorgesehen. Wenn Leistungsberechtigte an einer Maßnahme teilnehmen, die für eine nachhaltige Integration in den Arbeitsmarkt besonders wichtig sind, erhalten sie einen Bürgergeld-Bonus von 75 Euro. In den ersten zwei Jahres des Bürgergeld-Bezugs werden die Kosten für Unterkunft und Heizung in tatsächlicher Höhe übernommen und unerhebliches Vermögen spielt keine Rolle. Die Vermögensüberprüfung wird insgesamt vereinfacht und die Freibetragsregelungen verbessert. Außerdem wird mit dem Bürgergeld-Gesetz auch die Förderung für den Sozialen Arbeitsmarkt entfristet. Ziel des Bürgergelds ist es, Menschen durch umfassende Betreuung langfristig in Arbeit zu bringen.