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Verbesserung der Heil- und Hilfsmittelversorgung

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Gesundheit ist ein hohes Gut und um sie gewährleisten zu können, brauchen wir eine gute Versorgung der gesetzlich Krankenversicherten mit Heil- und Hilfsmitteln. Mit einer neuen Gesetzesreform soll das garantiert werden. Unter anderem wird der Verband der Gesetzlichen-Krankenversicherung dazu verpflichtet, das Hilfsmittelverzeichnis grundlegend zu aktualisieren und die Aktualität des Verzeichnisses auch zukünftig zu garantieren. Zudem sollen die Krankenkassen bei ihren Vergabeentscheidungen dann neben dem Preis auch qualitative Anforderungen an die entsprechenden Produkte bzw. Dienstleistungen mit berücksichtigen, auch wenn diese über die Mindestanforderungen des Hilfsmittelverzeichnisses hinausgehen. Außerdem soll der Leistungsanspruch auf Sehhilfen für Versicherte mit einer schweren Sehbeeinträchtigung ausgeweitet und die Wundversorgung verbessert werden. Ebenso wird die Stellung der Physio- und Ergotherapeuten, sowie der Logopäden und Podologen im Gesundheitssystem aufgewertet.

 

Um die Attraktivität der Therapieberufe zu steigern und den wachsenden Anforderungen an die Heilmittelerbringer (z.B. Logopäden oder Physiotherapeuten) gerecht zu werden, können die Krankenkassen und deren Verbände in den Jahren 2017 bis 2019 auch Vergütungsvereinbarungen oberhalb der Veränderungsrate abschließen. Diese Regelung ist zeitlich befristet, um zunächst ihre Auswirkungen überprüfen zu können.

 

Darüber hinaus führt das Gesetz ein Modellvorhaben zur sogenannten „Blankoverordnung“ ein. Dabei erfolgt die Verordnung eines Heilmittels weiter durch den Arzt. Über Auswahl, Ablauf und Dauer der Therapie entscheiden aber die Heilmittelerbringer. Auf Grundlage der Erfahrungen aus den Modellvorhaben soll anschließend entschieden werden, ob solche Blankoverordnungen auch für die Regelversorgung geeignet sind.

 

Den Gesetzentwurf finden Sie hier.