Schlagwortarchiv für: Heizkostenzuschuss

Entlastungen mit Wohngeld-Plus und Heizkostenzuschuss

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Um Menschen mit geringem Einkommen von den gestiegenen Energiekosten zu entlasten, weiten wir den Kreis der Berechtigten deutlich aus und erhöhen das Wohngeld. Außerdem beraten wir den Gesetzentwurf der Bundesregierung, der die Auszahlung eines zweiten Heizkostenzuschusses vorsieht. Die Wohngeldreform ist Teil des dritten Entlastungspakets. Rund 1,4 Millionen Haushalte sollen durch die Reform erstmals oder erneut einen Wohngeldanspruch erhalten. Der Wohngeldbetrag soll von durchschnittlich rund 180 Euro pro Monat auf rund 370 Euro pro Monat steigen. Zusätzlich soll eine dauerhafte Heizkostenkomponente die steigenden Heizkosten dämpfen. Außerdem wird das Wohngeld um eine Klimakomponente ergänzt, die Mieterhöhungen durch Modernisierungen für mehr Klimaneutralität abfedert. Darüber hinaus wird für die im Jahr 2022 zu erwartenden Mehrbelastungen ein zweiter Heizkostenzuschuss ausgezahlt. Von diesem sollen alle Haushalte profitieren, die in mindestens einem Monat zwischen dem 1. September und 31. Dezember 2022 wohngeldberechtigt sind. Zudem sollen wie beim ersten Heizkostenzuschuss auch die Empfänger*innen von Leistungen nach dem BAföG sowie von Ausbildungs- und Berufsausbildungsbeihilfen profitieren, die einen pauschalen Heizkostenzuschuss erhalten.

Entlastungspaket der Koalition: Wir entlasten die Bürger*innen um weitere 65 Milliarden Euro

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Mit einem Volumen von 65 Milliarden Euro ist das dritte Entlastungspaket mehr als doppelt so groß wie seine Vorgänger zusammen. Das Paket leistet einen Beitrag, dass wir alle gut durch den Winter kommen. Dazu gehört der zweite Heizkostenzuschuss von mindestens 415 Euro. Zugleich entlasten wir Rentner*innen mit einer Energiepreispauschale von 300 Euro zum 1. Dezember 2022. Studierende und Fachschüler*innen erhalten 200 Euro, neben dem bereits beschlossenen Heizkostenzuschuss von 230 Euro. Auch durch eine umfassende Wohngeldreform ab 2023 erhalten künftig deutlich mehr Menschen finanzielle Hilfe. Wir erhöhen das Kindergeld um 18 Euro monatlich – das bedeutet für eine Familie mit zwei Kindern ein Plus von 864 Euro in den kommenden zwei Jahren. Durch das neue Bürgergeld, das Anfang 2023 eingeführt wird, steigen die Regelsätze in der Grundsicherung auf rund 500 Euro. Und wir geben Beschäftigten und Unternehmen mehr Sicherheit, indem wir die Regeln für das Kurzarbeitergeld über den 30. September 2022 hinaus verlängern.

Heizkostenzuschuss für Menschen mit niedrigen Einkommen

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Die steigenden Energiepreise sind vor allem für Menschen mit niedrigen Einkommen eine hohe finanzielle Belastung. Um diese Belastungen abzufedern und soziale Härten zu vermeiden, schlagen die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP einen einmaligen Heizkostenzuschuss vor. Über einen entsprechenden Gesetzentwurf haben wir in diese Woche in der ersten Lesung beraten. Neben 710.000 Wohngeld beziehenden Haushalten (rund 1,6 Millionen Personen) sollen auch rund 370.000 BAföG-Bezieher*innen und rund 75.000 Aufstiegs-BAföG-Empfänger*innen sowie rund 65.000 Personen, die Berufsausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld beziehen, diesen Zuschuss erhalten. Die Auszahlung an Beziehende von Wohngeld, Berufsausbildungsbeihilfe und Ausbildungsgeld erfolgt automatisch, Empfänger*innen von BAföG und Aufstiegs-BAföG erhalten den Zuschuss auf Antrag. Wohngeldempfänger*innen erhalten die Einmalzahlung nach Haushaltsgröße gestaffelt, beginnend mit 135 Euro für 1-Personen-Haushalte, 175 Euro für 2-Personen-Haushalte und 35 Euro Zuschlag für jede weitere Person im Haushalt. (Aufstiegs-) BAföG-Empfänger*innen erhalten einen Pro-Kopf-Zuschuss in Höhe von 115 Euro. Ziel ist es, dass die rund 2,1 Millionen Berechtigten den Zuschuss erhalten, noch bevor die Nebenkostenabrechnungen für die Heizperiode vorliegen. Dies ist üblicherweise ab dem Sommer der Fall.