Mit GEAS verpflichtende Standards für alle EU-Staaten
Es ist gut und wichtig, dass wir die GEAS-Anpassungsgesetze in dieser Woche nun im Bundestag beschlossen haben. Migration und alle damit zusammenhängenden Fragen können wir nicht nationalstaatlich lösen, sondern nur gemeinsam mit unseren Partnern auf europäischer Ebene. Das Gemeinsame Europäische Asylsystem (GEAS) ist die Grundlage, um EU-weit hohe Verfahrensstandards und humanitäre Aufnahmestandards zu garantieren, die Gewährung internationalen Schutzes insgesamt zu steuern und zu ordnen und irreguläre Migration zu begrenzen. Die diesbezüglichen elf europäischen Gesetzgebungsakte sind bereits final beschlossen und ab 12. Juni 2026 EU-weit unmittelbar geltendes Recht.
Bei den im nationalen Recht vorzunehmenden Anpassungen haben wir darauf geachtet, den begrenzten Spielraum gut zu nutzen. Uns war insgesamt wichtig, dass wir insbesondere Kindern und ihren Familien den größtmöglichen verfahrensrechtlichen Schutz zukommen lassen. Im parlamentarischen Verfahren konnten wir ein gutes Gesamtkonzept erarbeiten, mit einem Fokus auf Kindern und Familien, das wir mit Überzeugung vertreten.
