Diätenerhöhung für Bundestagsabgeordnete wird ausgesetzt
In diesem Jahr verzichten die Abgeordneten auf die vorgesehene Diätenerhöhung um 4,2 Prozent. Das geltende Verfahren sieht eigentlich vor, die Abgeordnetenentschädigung jährlich zum 1. Juli anhand der Lohnentwicklung anzupassen. Die Höhe der monatlichen Entschädigung der Bundestagsabgeordneten orientiert sich an den Bezügen eines Richters an einem obersten Gerichtshof des Bundes (Besoldungsgruppe R 6). Die herausfordernde Wirtschaftslage und die angespannte Haushaltslage stellen eine Sondersituation dar, in der vom üblichen Verfahren abgewichen werden soll. Obwohl die Nominallöhne in Deutschland 2025 gegenüber dem Vorjahr gestiegen sind, stehen die Bürgerinnen und Bürger vor erheblichen Belastungen. Ich finde es daher richtig, dass die Diäten in diesem Jahr nicht erhöht werden.
