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EU-Tabakproduktrichtlinie umsetzen

Am Donnerstag hat der Deutsche Bundestag die Umsetzung der EU-Tabakproduktrichtlinie in deutsches Recht beschlossen. Ziel ist es, insbesondere Jugendliche vom Einstieg in den Konsum von Tabakerzeugnissen und elektronischen Zigaretten abzuhalten.

Neu eingeführt werden unter anderem Warnhinweise auf Zigarettenpackungen und Tabak zum Selbstdrehen, die künftig aus einer Kombination von Bild und Text bestehen, die 65 Prozent der Packungsfläche umfassen. Außerdem werden europaweit einheitliche Regelungen zu Zusatzstoffen getroffen. Verboten werden charakteristische Aromen wie etwa Menthol. Auch andere Zusatzstoffe sollen verboten werden, die die Attraktivität, die Sucht erzeugende oder toxische Wirkung erhöhen. Diese Zusatzstoffe werden auch in elektronischen Zigaretten verboten. Darüber hinaus werden auch Werbeaktivitäten etwa in Form von Gutscheinen oder Gratisverteilungen verboten.

Weitere Maßnahmen des Gesetzentwurfs:

  • Um die Rückverfolgbarkeit und Echtheit von Tabakerzeugnissen zu gewährleisten, müssen deren Packungen ein individuelles Erkennungsmerkmal und ein fälschungssicheres Sicherheitsmerkmal tragen.
  • Für neuartige Tabakerzeugnisse wird ein Zulassungsverfahren eingeführt.
  • Erstmals werden Regelungen zu elektronischen Zigaretten und Nachfüllbehältern getroffen. Der Gesetzentwurf enthält Vorschriften zu Inhaltsstoffen, Produktsicherheit, Verpackungsgestaltung und Pflichten für die Hersteller, Importeure und Händler nach Inverkehrbringen sowie ein Rückrufmanagement.

Rauchen ist eines der größten vermeidbaren Gesundheitsrisiken in Deutschland und innerhalb der EU. Im Jahr 2013 starben allein in Deutschland 46.332 Menschen an Krebserkrankungen, die auf das Rauchen zurückgeführt werden können.

Das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über Tabakerzeugnisse und verwandte Erzeugnisse finden Sie hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/072/1807218.pdf