Haftung bei Unfällen mit Elektro-Kleinstfahrzeugen im Straßenverkehr
Die Zahl der Unfälle mit Elektro-Rollern hat stark zugenommen. Bei Unfällen mit Leih-E-Scootern bleiben Geschädigte immer wieder auf ihrem Schaden sitzen. Damit ist jetzt Schluss! Wir haben diese Woche im Bundestag beschlossen, dass es Unfallopfern leichter gemacht wird, Schadensersatz zu bekommen. Bei Unfällen mit gemieteten E-Scootern ist die jeweilige Fahrerin oder der Fahrer häufig schwer zu ermitteln. Daher wird – wie bei anderen Kraftfahrzeugen – eine Gefährdungshaftung für den Halter von sogenannten Elektro-Kleinstfahrzeugen eingeführt. So wird verhindert, dass die Geschädigten leer ausgehen. Für Fahrerinnen und Fahrer von Elektro-Scootern soll künftig eine Haftung für vermutetes Verschulden gelten: Das bedeutet, dass sie dann haften, wenn sie sich nicht entlasten können. Im Ergebnis sollen für Unfälle mit E-Scootern künftig die gleichen Haftungsregeln gelten wie für Unfälle mit anderen Kraftfahrzeugen, wie zum Beispiel Autos. Ziel ist ein gutes und besonnenes Miteinander im Straßenverkehr. Niemand soll auf seinem Schaden sitzen bleiben.
