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Verschärfte Haftung bei Unfällen mit E-Scootern

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Die Zahl der Unfälle mit Elektro-Rollern hat stark zugenommen. Besonders ärgerlich: Bei Unfällen mit Leih-E-Scootern bleiben Geschädigte immer wieder auf ihrem Schaden sitzen. Wir wollen es Unfallopfern deshalb erleichtern, Schadensersatz zu bekommen. Bei Unfällen mit gemieteten E-Scootern ist die Fahrerin oder der Fahrer häufig schwer zu ermitteln. Daher wird – wie bei anderen Kraftfahrzeugen – eine Gefährdungshaftung für den Halter von sogenannten Elektrokleinstfahrzeugen eingeführt. So wird verhindert, dass die Geschädigten leer ausgehen.

Für Fahrerinnen und Fahrer von Elektro-Scootern soll künftig eine Haftung für vermutetes Verschulden gelten: Das bedeutet, dass sie dann haften, wenn sie sich nicht entlasten können. Im Ergebnis sollen für Unfälle mit E-Scootern künftig die gleichen Haftungsregeln gelten wie für Unfälle mit anderen Kraftfahrzeugen, wie zum Beispiel Autos. Ziel ist ein gutes und besonnenes Miteinander im Straßenverkehr. Darüber haben wir in 1. Lesung im Bundestag beraten.