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Vergaberecht: Schnellere Investitionen, faire und klimafreundliche Beschaffung

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Diese Woche wurde das Vergabebeschleunigungsgesetz im Bundestag verabschiedet. Das Gesetz soll öffentliche Investitionen schneller machen. So können Gelder – auch aus dem Sondervermögen – zügiger geplant und umgesetzt werden. Dafür werden Bürokratie abgebaut, Entscheidungsfristen verkürzt und mehr Spielraum für einfache Vergabeverfahren geschaffen. Bund, Länder und Kommunen bekommen mehr Flexibilität für dringende Projekte.

Der Mittelstand bleibt dabei geschützt: Bewährte Regeln für die Vergabe von Aufträgen und faire Wettbewerbsbedingungen bleiben erhalten. Gleichzeitig wird die digitale Abwicklung von Vergabeverfahren gestärkt – ohne dass Transparenz, Wettbewerb oder Wirtschaftlichkeit leiden.

Drei ergänzende Regelungen erhält das Gesetz außerdem: es wird einfacher, Aufträge im Schienenpersonennahverkehr direkt zu vergeben – und das auf einer sicheren Rechtsgrundlage. Unternehmen müssen bei öffentlichen Aufträgen die geltenden Tarifverträge einhalten. Und es gibt verbindliche Vorgaben für die Klimafreundlichkeit der Beschaffung von Materialien, insbesondere hinsichtlich des Einsatzes emissionsarm hergestellter Grundstoffe wie Stahl und Zement.