Die Abfallentsorgung gehört als Teil der Daseinsvorsorge in kommunale Hand

Zur Resolution des Kreistags zum neuen Kreislaufwirtschaftsgesetz:

„Die Abfallentsorgung gehört als Teil der Daseinsvorsorge in die Zuständigkeiten der Kommunen und deswegen brauchen wir Gesetze, die die Planungssicherheit der Kreise, Städte und Gemeinden gewährleisten. Nur so können zukünftig stabile Abfallgebühren für die Bürgerinnen und Bürger erreicht werden. Genau diese Sicherheit gefährdet die Bundesregierung nun“, so der heimische Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek zu einem Entwurf des Bundesumweltministeriums für ein neues Kreislaufwirtschaftsgesetz, das die Beseitigung von Abfällen regelt.

„Mit dem aktuellen Referentenentwurf wird die private Entsorgungswirtschaft gestärkt, die kommunalen und lokalen Dienstleister werden geschwächt. Viele Städte und Verbände haben die Sorge, dass einzelne Dienstleistungen privatisiert werden sollen und die kommunale Abfallentsorgung damit massiv gefährdet wird“, so Kaczmarek weiter.

Auch der Kreis Unna ist alarmiert. Der Kreistag hatte eine Resolution verfasst und dem Bundestagsabgeordneten zugeleitet. „Der Kreistag hat mir seine Sorgen bezüglich des Gesetzentwurfes dargestellt. Ihn bewegt, welche Auswirkungen die Umsetzung für die Stadt hätte. Deswegen unterstütze ich die zentrale Forderung in der Resolution: Die Abfallentsorgung gehört in kommunale Hand. Ich habe die Resolution an den zuständigen Bundesminister, Dr. Norbert Röttgen, mit der Bitte um Stellungnahme weiter geleitet. Ich hoffe, dass die Ängste und Sorgen der Kommunen auch von ihm ernst genommen werden.“