Rettungsschirm für die FDP – was Schwarz-Gelb beschlossen hat

1. Steuerpolitik
Die schwarz-gelbe Koalition hat beschlossen, die Einkommensteuer in zwei Schritten senken zu wollen: In dieser Legislaturperiode zum 1. Januar 2013 um 2 Mrd. Euro. Für die Zeit nach den nächsten Bundestagswahlen sollen zum 1. Januar 2014 dann weitere 4 Mrd. Euro folgen.

Viel mehr weiß man bisher nicht. Es wurde aber bekannt, dass die Einkommensteuersenkung durch Anhebungen des Grundfreibetrages und Tarifverschiebungen, bei denen die bisherigen Steuersätze erst für ein höheres Einkommen gelten, erfolgen soll. In 2013 soll der Grundfreibetrag um 110 Euro angehoben und eine Tarifverschiebung um 1,4 Prozent vorgenommen werden. In 2014 soll der Grundfreibetrag dann um weitere 240 Euro und der Tarif um 3 Prozent verschoben werden. Dazu hatte das Verfassungsgericht die Regierung verpflichtet. Außerdem sollen auch künftig bei verfassungsrechtlich gebotenen Anpassungen des Grundfreibetrages an das steuerlich zu verschonende Existenzminimum Tarifverschiebungen vorgenommen werden. Um eine Ländermehrheit im Bundesrat für die Steuersenkungen zu gewinnen, soll der Bund zwei Drittel der Ausfälle finanzieren und damit im Vergleich zu der ansonsten geltenden Verteilung zwischen Bund, Ländern und Gemeinden größere Mindereinnahmen tragen.

Begünstigung von Beziehern höherer Einkommen
Die geplanten Steuersenkungen begünstigen die Bezieher höherer Einkommen. Bei einem Alleinstehenden (Lohnsteuerklasse I) mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 15.000 Euro beträgt die Entlastung nach der zweiten Stufe 2014 im Jahr 101 Euro. Demgegenüber erhält ein Steuerpflichtiger (ebenfalls Lohnsteuerklasse I) mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 56.000 Euro eine mehr als dreimal so hohe Entlastung von 364 Euro jährlich. Die geplanten Steuersenkungen führen bei Geringverdienern nur zu einer verschwindenden Entlastung.

Finanzierung auf Pump
Die Steuermindereinnahmen werden die bereits vorgesehene Neuverschuldung weiter erhöhen und widersprechen damit den Bekenntnissen von Schwarz-Gelb zur Haushaltskonsolidierung. Auch die Steuerschätzung rechtfertigt keine Steuersenkungen. Die prognostizierten Steuerzuwächse sind größtenteils auf die bislang gute Konjunktur zurück zu führen. Gemäß den Vorgaben der Schuldenbremse müssen sie zur Reduzierung des konjunkturell bedingten Teils des Haushaltsdefizits verwandt werden und eröffnen deshalb keine Spielräume für dauerhafte Steuersenkungen.

2. Betreuungsgeld
Die Koalition hat beschlossen: Ab dem Jahr 2013 soll ein so genanntes „Betreuungsgeld“ im zweiten Lebensjahr eines Kindes in Höhe von 100 Euro gezahlt werden. Für die nächste Legislaturperiode werden ab 2014 150 Euro im zweiten und dritten Lebensjahr des Kindes versprochen. Die Kosten dafür werden 2 Mrd. Euro für den Bundeshaushalt betragen.

Kinder werden von Bildung ausgeschlossen

Zum Betreuungsgeld ist seit Jahren alles gesagt: Als Fernhalte-Prämie ist es ein bildungspolitischer Rückschlag, weil es einen Anreiz für Eltern setzt, Kinder von früher Förderung in Kitas abzuhalten. Das Betreuungsgeld ist ein gleichstellungspolitischer Holzweg, weil es gegen eine frühe Rückkehr von Frauen in den Beruf gerichtet ist. Das Betreuungsgeld verschwendet Milliarden von Steuergeldern, die für den vor sich hin dümpelnden Kitaausbau fehlen.

3. Pflege
Eine wirkliche Pflegereform wird es mit Schwarz-Gelb nicht geben. Nach Beschluss der Koalition steht bei den Leistungen für Demenzerkrankte nur der Finanzrahmen von 1,1 Milliarden Euro fest. Die Koalitionsfraktionen treffen sich wahrscheinlich in dieser Woche, um ein Eckpunktepapier zu entwickeln. Ein Referentenentwurf soll bis Dezember erarbeitet sein. Die erhöhten Leistungen könnte es ab Mitte 2012 geben. Wie die Leistungsverbesserungen genau aussehen, ist noch nicht klar. Spekuliert wird, dass man die Leistungen für niedrigschwellige Betreuungsangebote erhöht oder aber auch den jetzigen Leistungskatalog flexibler ausgestaltet. Dann könnten Pflegedienste nicht nur die klassischen Pflegeleistungen (z. B. Morgen-, Abendtoilette) anbieten, sondern auch Betreuung (z. B. spazieren gehen, vorlesen).

Keine nachhaltige Finanzierung
Die geplante Beitragssatzsteigerung von 0,1 Beitragssatzpunkten zum 1. Januar 2013 dient ausschließlich der Finanzierung der zusätzlichen Ausgaben. Eine nachhaltige Finanzierung ist nicht erkennbar. Denn der bisherige Beitragssatz wird voraussichtlich nur bis zum Jahr 2014 ausreichen, um die Leistungen zu finanzieren. Eine weitere Beitragssatzanhebung ist also unausweichlich.

Währenddessen hat sich die Koalition vom Ziel verabschiedet, einen Kapitalstock für die Pflege aufzubauen. Das ist zu begrüßen. Zur Gesichtswahrung der FDP ist aber eine staatliche Förderung für eine freiwillige private Vorsorge vereinbart worden, deren Kosten nicht näher beziffert sind. Wahrscheinlich liegen sie im Milliardenbereich, ohne dass diejenigen, die auf zusätzliche Absicherung angewiesen sind, davon profitieren werden. Die einzigen Profiteure sind die privaten Versicherungsunternehmen.