Die SPD-Bundestagfraktion fragt nach: Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepaketes

Im Jahr 2011 wurden die rechtlichen Grundlagen für die Gewährung von Leistungen für Bildung und Teilhabe für Kinder und Jugendliche aus Familien, die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag, Wohngeld oder Sozialhilfe-Analogleistungen nach § 2 Asylbewerberleistungsgesetz beziehen, gesetzlich verankert. Diese Leistungen umfassen Aufwendungen für Schulausflüge, mehrtägige Klassenfahrten, Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf, Schülerbeförderung, Lernförderung, Teilnahme an einer gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung und Bedarfe zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft.

Nach wie vor gibt es bürokratische Hürden bei der Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets. Diese muss die zuständige Bundessozialministerin aus dem Weg räumen, denn die Umsetzung läuft schleppend. Nicht einmal für die Hälfte der leistungsberechtigten Kinder und Jugendlichen wurden bisher Anträge gestellt. Das ist alarmierend. Es stellt sich die Frage, wie ernst es die Ministerin mit dem selbst verkündeten Ziel meint, Kinderarmut zu bekämpfen.

In einer kleinen Anfrage an die Bundesregierung hakt die SPD-Bundestagfraktion nach und will genau wissen, welche Leistungen schon abgerufen wurden und welche nicht. Was sind Barrieren und Hemmnisse und vor allem: wie können bürokratische Strukturen abgebaut werden, damit die Leistungen schneller und direkt bei den Kindern und Jugendlichen ankommen?