Individuelle Gesundheitsleistungen eindämmen

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Die Privatisierung der Kosten von Gesundheitsleistungen nimmt zu. So genannte individuelle Zusatzleistungen gehören nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen und müssen von Patientinnen und Patienten bezahlt werden. Das wirtschaftliche Interesse der Ärztinnen und Ärzte überwiegt dabei oft die medizinische Notwendigkeit. Dabei handelt sich um einen schnell wachsenden Markt. Patienten berichten, dass sie in den Arztpraxen zum Teil durch aggressives Marketing zu den Leistungen gedrängt werden und dass die Leistungen deutlich häufiger Patienten mit höheren Einkommen angeboten würden. Dadurch verdichtet sich der Eindruck, dass bei der Erbringung dieser Leistung nicht die medizinische Notwendigkeit im Vordergrund steht, sondern die wirtschaftlichen Interessen einzelner Ärzte.

In ihrem Antrag fordert die SPD-Bundestagsfraktion die Bundesregierung auf, individuelle Gesundheitsleistungen gesetzlich zu regeln. Ein schriftlicher Behandlungsvertrag, eine umfassende Informationspflicht der Ärztinnen und Ärzte sowie schriftliche Rechnungen sind einzuführen. Bei Verstößen dürfen Patientinnen und Patienten nicht zur Zahlung verpflichtet werden. Informationen der Bundesregierung müssen in jeder Arztpraxis aushängen. Auch der Gemeinsame Bundesausschuss und die gesetzlichen Krankenkassen sollen Informationen bereit stellen. Die Verbraucherzentrale Bundesverband hat der Bundesregierung regelmäßig über die Entwicklung der individuellen Gesundheitsleistungen zu berichten.

Den Antrag der SPD-Bundestagsfraktion finden Sie unter:
http://dip.bundestag.de/btd/17/090/1709061.pdf