Deutsches Bergrecht anpassen

Deutschland gehört zu den größten rohstoffverbrauchenden Staaten weltweit. Die Deutschen verbrauchen im Laufe ihres Lebens zwischen 1 000 und 1 100 Tonnen an Rohstoffen. Für die deutsche Industrie ist die Versorgung mit Rohstoffen und Materialien von großer Bedeutung. Die heimische Gewinnung macht Deutschland unabhängiger von Rohstoffimporten. Sie ist notwendig und wirkt sich positiv auf unsere wirtschaftliche Entwicklung aus. Das Bundesberggesetz regelt die Aufsuchung, Erschließung, Gewinnung und Aufbereitung von Rohstoffen. Es entspricht nicht den Anforderungen einer an Umweltschutz und Beteiligung interessierten Gesellschaft.

In ihrem Antrag fordert die SPD-Bundestagsfraktion die Bundesregierung auf, das Bundesbergrecht an europäisches Recht und an die deutsche und europäische Rechtsprechung anzupassen. Bergbauliche Vorhaben müssen transparenter gemacht werden und die Öffentlichkeit stärker beteiligen. Umweltverträglichkeitsprüfungen sollen auch bei Projekten zur Gewinnung von Erdwärme, Erdöl und Erdgas verpflichtend sein. Dies muss für alle bergbaulichen Vorhaben mit möglichen Umweltauswirkungen gelten. Wenn eine Bergbauberechtigung beantragt oder verliehen wird, müssen die betroffenen Gemeinden darüber informiert werden. Umwelt- und Wasserbehörden sind an der Genehmigung von Bergbauberechtigungen zu beteiligen. Die Entsorgung von Rückständen aus dem Bergbau muss standardisiert werden. Gemeinsam mit den Ländern ist eine bundesweite Raumordnungsplanung zu schaffen.

Den Antrag der SPD-Bundestagsfraktion finden Sie unter: http://dip.bundestag.de/btd/17/095/1709560.pdf

2 Kommentare
  1. werner Warnken sagte:

    Guten Abend Herr Kaczmarek!

    Vielen Dank für Ihre Infos zur Sitzungswoche. Insbesondere interessiert mich die Anpassung an das europ. Bergrecht und die damit verbundenen Folgewirkungen. Konkret halte ich es für unverantwortbar z.B. die Technologie des „Fracking“ in unserer Region in den vorhandenen Bergwerken zu testen oder sogar anzuwenden. Die noch unbekannten Risiken dieser Technologie sollten auf keinen Fall dem kurzfristigen Gewinnstreben der Kommunen untergeordnet werden.
    Außerdem sind wir direkt von den sogannnten „Ewigkeitskosten“ des Bergbaus in unserer Region betroffen. In unserer Straße in Bergkamen-Overberge, Hüchtstraße befindet sich ein großes Pumpstation der RAG. Auch in Zukunft muss zuverlässig und ohne Kompromisse die Wasserhaltung durch die RAG gewährleistet sein. Dafür bitte ich Sie sich einzusetzen. Die Grundwasserproblematik und die bergbaubedingten Einwirkungen in unserer Region sind von großer Bedeutung für die zukünftige Lebensqualität im Stadtteil Overberge.

    Herzliche Grüße
    Werner Warnken
    Studiendirektor i.R.
    Dipl.Betriebswirt
    Hüchtstr. 11
    59192 Bergkamen

    • Oliver Kaczmarek sagte:

      Vielen Dank für Ihren Eintrag. Mit unserem Gesetzentwurf wollen wir, dass alle Fracking-Vorhaben, sofern sie nach geltendem Genehmigungsrecht nicht verhindert werden können, einer verpflichtenden Umweltverträglichkeitsprüfung unterzogen werden. Nach meiner Einschätzung sind Gefährdungen für unser Trinkwasser bei der sog. unkonventionellen Erdgasförderung (Fracking) zumindest nicht ausschließbar, so dass ich generell eine kritische Haltung dazu einnehme. Nach meiner Kenntnis haben auch die Kommunen in meinem Wahlkreis diese Haltung eingenommen. Der Rat der Stadt Bergkamen hat eine entsprechende Resolution im Sommer 2012 verabschiedet (vgl. http://www.derwesten.de/staedte/bergkamen/stadtrat-sagt-nein-zum-fracking-id6848235.html).

      Die Regulierung der begrbaubedingten Ewigkeitslasten wurde bei Gründung der RAG-Stiftung geregelt. Diese ist für die Grundwasserhaltung zuständig. Die Bergschäden werden von der RAG AG selbst verantwortet. Ich sehe hier eine stabile Regelung, setze mich aber auch gerne weiterhin dafür ein, dass es keine Abweichungen von dieser Regelung gibt.

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