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Abschlussbericht der Unabhängigen Kommission zu Fragen des Abgeordnetenrechts

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Die am 24. November 2011 vom Ältestenrat des Bundestages eingesetzte Unabhängige Kommission zu Fragen des Abgeordnetenrechts hat diese Woche ihren Abschlussbericht an Bundestagspräsident Prof. Dr. Norbert Lammert übergeben. Das elfköpfige Gremium kommt zu folgenden Empfehlungen:

Die Kommission sieht die Bezüge eines Richters an einem obersten Gerichtshof des Bundes als angemessene Ausgangsgröße für die Abgeordnetenentschädigung an. Ausgehend von dieser Größe sollen die Abgeordnetenbezüge jährlich durch Indexierung angepasst werden. So sollen künftige Erhöhungen auf der Basis der vom Statistischen Bundesamt berechneten Verdienstentwicklung für abhängig Beschäftigte greifen. Darüber hinaus ist nach Auffassung der Kommission eine Altersversorgung für Bundestagsabgeordnete verfassungsrechtlich geboten. Die Mitglieder haben sich jedoch nicht auf einen gemeinsamen Vorschlag verständigen können. Einstimmig hat die Kommission den Verbleib der Abgeordneten allein in ihrem aus dem Vorberuf „mitgebrachten“ Versorgungssystem abgelehnt.

Die Kommission schlägt ferner vor, die Anrechnung von Renten auf Leistungen nach dem Abgeordnetengesetz einzuschränken. Das geltende Recht berücksichtigt bislang nicht hinreichend, dass die Rentenzahlung aus dem jeweiligen Arbeitsverhältnis der Abgeordneten stammt. Des Weiteren empfiehlt die Kommission mehrheitlich, die Kostenpauschale als Teil der Amtsausstattung in ihrer jetzigen Ausgestaltung beizubehalten.

Nach den Vorstellungen der Kommission sollen darüber hinaus eine Funktionsvergütung für Ausschussvorsitzende und die grundsätzliche Zulässigkeit der Zahlung von Funktionsvergütungen aus Fraktionsmitteln an Inhaber von Fraktionsämtern (zum Beispiel stellvertretende Fraktionsvorsitzende, Parlamentarische Geschäftsführer, Vorsitzende von Arbeitskreisen und Arbeitsgruppen) in das Abgeordnetengesetz aufgenommen werden. Das Nähere soll der Fraktionsautonomie überlassen bleiben.

Den vollständigen Bericht der Kommission mit ausführlicher Begründung der Empfehlungen finden Sie unter:
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/125/1712500.pdf

22. März 2013/von Oliver Kaczmarek
Schlagworte: Abgeordnetenrecht, Deutscher Bundestag
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png 0 0 Oliver Kaczmarek https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png Oliver Kaczmarek2013-03-22 11:38:062013-03-22 11:38:06Abschlussbericht der Unabhängigen Kommission zu Fragen des Abgeordnetenrechts

Über mich

Ich bin Ihr Bundestagsabgeordneter für Bergkamen, Bönen, Fröndenberg, Holzwickede, Kamen, Schwerte und Unna. Bei der Bundestagswahl vom 24. September 2017 haben Sie mich bereits zu dritten Mal als Ihren direkten Vertreter in den Bundestag gewählt. Mit einem klaren Profil: für Chancengleichheit, für gute Arbeit, für mehr Gerechtigkeit und für ein modernes und offenes Deutschland.

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