Zugang zu digitalen Verwaltungsdienstleistungen für jeden und jede

Das Gesetzgebungsverfahren zur Einführung eines digitalen Nachweises der Identität von Bürgerinnen und Bürgern der Europäischen Union haben wir diese Woche im Bundestag abgeschlossen. In Zukunft wird es eine eID-Karte geben, die freiwillig beantragt werden kann. Damit können die betroffenen Personen gleichermaßen elektronische Verwaltungsleistungen in Anspruch nehmen wie deutsche Staatsbürger. Die digitale Verwaltung bringen wir damit einen Schritt voran.

Den Gesetzentwurf gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/080/1908038.pdf

Die Beschlussempfehlung des Innenausschuss gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/090/1909078.pdf