Wohngeld-Plus und faire Aufteilung bei den CO2-Kosten

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Mit dem Wohngeld-Plus-Gesetz wird das Wohngeld erhöht und der Kreis der Berechtigten deutlich ausgeweitet. So werden gerade Bürger*innen mit geringem Einkommen von den gestiegenen Energiekosten entlastet. Über den dazu von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP vorgelegten Gesetzentwurf berät der Bundestag in dieser Woche abschließend.

Die Wohngeldreform ist Teil des dritten Entlastungspakets. Rund 1,4 Millionen Haushalte sollen durch die Reform erstmals oder erneut einen Wohngeldanspruch erhalten. Damit erreicht das Wohngeld ab 2023 insgesamt rund zwei Millionen Haushalte statt wie bislang ungefähr 600.000. Der Wohngeldbetrag soll sich 2023 mit der Reform um durchschnittlich 190 Euro pro Monat erhöhen und verdoppelt sich damit auf rund 370 Euro pro Monat.

Zusätzlich sollen die steigenden Heizkosten gedämpft werden. Außerdem wird das Wohngeld um eine Klimakomponente ergänzt, die Mieterhöhungen durch Modernisierungen für mehr Klimaneutralität abfedert. Sie wird als Zuschlag gewährt, wenn die Mieterhöhung nicht bei der Berechnung des Wohngeldes berücksichtigt werden kann.

Im parlamentarischen Verfahren haben wir erreicht, dass der Zeitraum der Bewilligung bei gleichbleibenden Verhältnissen – wie zum Beispiel bei Rentner*innen – von 18 auf 24 Monate ausgedehnt wird. Eine vorläufige Bewilligung wird zudem dann automatisch als endgültige Entscheidung festgesetzt, wenn innerhalb eines Jahres keine endgültige Entscheidung seitens der Wohngeldstelle getroffen wird. Und wir schaffen eine Übergangsregelung für Personen, die aus dem SGB II ins SGB XII wechseln und nun wohngeldberechtigt sein werden.

Im Zusammenhang mit der Reform des Wohngelds schließen wir in dieser Woche nun auch das Gesetz zur Aufteilung der CO2-Kosten beim Heizen ab. Seit 2021 wird beim Heizen mit Öl und Erdgas eine zusätzliche CO2-Agabe erhoben. Bisher mussten Mieter*innen diese Kosten alleine tragen, künftig werden nun auch Vermieter*innen stärker beteiligt. Bisher galt: Je schlechter der energetische Zustand eines Gebäudes, desto höher ist der Kostenanteil für Vermieter*innen. Nun soll bei Nichtwohngebäuden zunächst eine hälftige Teilung der Kohlendioxidkosten eingeführt werden.

Im parlamentarischen Verfahren haben wir erreicht, dass ein Online-Tool für die Berechnung des CO2-Preises gesetzlich verankert wird. So können Mieter*innen und Vermieter*innen errechnen, wie hoch die Kosten oder die Erstattungen sind. Außerdem werden Brennstoffhändler*innen verpflichtet, auf ihren Rechnungen darüber zu informieren, dass Mieter*innen, die sich selbst mit Wärme versorgen, einen Erstattungsanspruch gegenüber den Vermieter*innen haben. Das Stufenmodell wird dahingehend angepasst, dass in der Stufe mit den energetisch schlechtesten Gebäuden die Mieter*innen mit fünf (statt zehn) Prozent beteiligt werden.

Die Regelungen sollen unbefristet gelten und bis zum 31. Dezember 2025 evaluiert werden.

Den Gesetzesentwurf zum Wohngeld Plus können Sie hier detailliert nachlesen: Drucksache 20/3936 Gesetzentwurf der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP Entwurf eines Gesetzes zur Erhöhung des Wohngeldes (Wohngeld-Plus-Gesetz) (bundestag.de) .