Mehr professionelle Unterstützung für Opfer von schweren Straftaten

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Betroffene von schweren Straftaten sollen im Verfahren vor Gericht leichter professionelle Unterstützung durch psychosoziale Begleitung erhalten können. Die psychosoziale Prozessbegleitung ist eine besonders intensive Form der nicht-rechtlichen Begleitung von Opfern schwerer Straftaten. Betroffene werden so während des gesamten Strafverfahrens qualifiziert betreut, informiert und unterstützt. Wir wollen, dass das Angebot der psychosozialen Prozessbegleitung besser angenommen wird. Insbesondere sollen Kinder und Jugendliche die Begleitung ohne Antrag und damit leichter erhalten können. Zudem sollen Opfer von gravierender häuslicher Gewalt besser geschützt werden. Denn dieser Opfergruppe steht trotz ihrer besonderen Schutzbedürftigkeit bislang weder ein Anspruch auf anwaltliche Unterstützung noch eine psychosozialen Prozessbegleitung zu. Das werden mit der Gesetzesnovelle ändern, die wir in dieser Woche zum ersten Mal im Bundestag beraten haben.