Besser Schutz und mehr Unterstützung für Betroffene von Diskriminierung
Wer diskriminiert wird, muss sich rechtlich wehren können. Um den Schutz vor Diskriminierung zu verbessern, passen wir die Regelungen im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) an. Die wichtigste Änderung: Wer von Diskriminierung betroffen ist, soll künftig vier statt zwei Monate Zeit haben zu entscheiden, ob sie oder er den Anspruch nach dem AGG geltend machen möchte. Darüber hinaus sind zivilrechtliche Anpassungen bei Benachteiligungsverboten im AGG sowie die Stärkung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes vorgesehen. Darüber haben wir in 1. Lesung im Bundestag beraten.
