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Anpassung des Freizügigkeitsgesetzes/EU

Europa, Infodienst

Der Gesetzentwurf, der in dieser Woche im Bundestag beschlossen wurde, enthält zwei wichtige Änderungen im Freizügigkeitsrecht sowie Änderungen im Bereich des BAföG und Sozialgesetzbuch. Das Freizügigkeitsrecht regelt allgemein die aufenthaltsrechtliche Situation von EU-Bürger*innen, die sich in Deutschland aufhalten und von ihren Familienangehörigen, wenn diese selbst nicht EU-Bürger*innen sind.

Drei der neuen Regelungen stehen im Zusammenhang mit dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union. Britische Staatsangehörige, die bereits vor Ende des Übergangszeitraums in einem anderen Mitgliedstaat leben und dies auch danach weiter tun, haben aufgrund des Austrittabkommens auch nach dem Ende des Übergangszeitraums ein Aufenthaltsrecht. Der Regierungsentwurf regelt, dass die Betroffenen automatisch ein Aufenthaltsrecht erhalten und nur ein entsprechendes Aufenthaltsdokument als Nachweis ausgestellt wird. Damit wird ein hohes Maß an Rechtssicherheit für unter das Austrittsabkommen fallende britische Staats- und ihre Familienangehörigen geschaffen.

Aufgrund neuerer Entwicklungen im europäischen Recht waren einige Fälle im Gesetz zu berücksichtigen, in denen Personen, die EU-Bürger*innen nahestehen, wie etwa Pflegebedürftige, nicht in gerader Linie Verwandte oder langjährige Lebensgefährten, nunmehr ausdrücklich ein Aufenthaltsrecht eingeräumt werden kann. Ansprüche auf einen Aufenthalt sind damit nicht verbunden.

Darüber hinaus schafft das Gesetz eine Grundlage dafür, dass deutsche Studierende und anderen BAföG-Berechtigte auch nach Ende des Übergangszeitraums für einen im Vereinigten Königreich bereits vorher begonnenen Ausbildungsabschnitt gegebenenfalls noch bis zu dessen Abschluss Leistungen nach dem BAföG gewährt werden können. Gleichzeitig wird die Grundlage geschaffen, dass Leistungen der Arbeitsförderung weiterhin kostenfrei auf Konten bei Banken im Vereinigten Königreich überwiesen werden dürfen.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/217/1921750.pdf

9. Oktober 2020/von Archiv
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Über mich

Ich bin Ihr Bundestagsabgeordneter für Bergkamen, Bönen, Fröndenberg, Holzwickede, Kamen, Schwerte und Unna. Bei der Bundestagswahl vom 24. September 2017 haben Sie mich bereits zu dritten Mal als Ihren direkten Vertreter in den Bundestag gewählt. Mit einem klaren Profil: für Chancengleichheit, für gute Arbeit, für mehr Gerechtigkeit und für ein modernes und offenes Deutschland.

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