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Oliver Kaczmarek, MdB
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Arbeit und Soziales – Seite 10 von 22 – Oliver Kaczmarek, Md

Bessere Rahmenbedingungen für ehrenamtlich Tätige und Vereine

Arbeit und Soziales, Im Gespräch, Kreis Unna, Presse und Co.

Der Bundestag hat ein Paket für steuerliche Verbesserungen für ehrenamtlich Tätige und Vereine beschlossen, das am 1. Januar 2021 in Kraft tritt. Darauf weist der SPD-Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek hin. U.a. wird der Übungsleiterpauschalbetrag von bislang 2.400 auf 3.000 Euro und die Ehrenamtspauschale von 720 auf 840 Euro jährlich angehoben. Damit bleiben Aufwandsentschädigungen in dieser Höhe steuerfrei. “Ob im Musik- oder Sportverein, für soziale Zwecke oder beim Naturschutz – jede und jeder Ehrenamtliche trägt zum Zusammenhalt unserer Gesellschaft bei“, so Kaczmarek. “Freiwilliges Engagement zahlt sich jetzt noch mehr aus”.

Das neue Gemeinnützigkeitsrecht sieht auch eine ganze Reihe von Vereinfachungen sowie die Erhöhung von steuerlichen Freigrenzen für Vereine vor. So wird die Grenze für den vereinfachten Zuwendungsnachweis für Spenden und Mitgliedsbeiträge bei der Steuererklärung von 200 auf 300 Euro und die Steuerfreigrenze für Einnahmen aus einem sogenannten wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb von 35.000 auf 45.000 erhöht. “Damit reduziert sich zum einen der Verwaltungsaufwand der Vereine, zum anderen bleibt ihnen mehr Geld für ihre gemeinnützigen Tätigkeiten”, erklärt Kaczmarek.

Eine weitere Neuerung im Gemeinnützigkeitsrecht: Ehrenamtliches Engagement für den Klimaschutz und in sogenannten Freifunk-Initiativen werden in den Gemeinnützigkeitskatalog der Abgabenordnung aufgenommen.

Mit Nachdruck hat sich die SPD-Bundestagsfraktion auch für eine Klarstellung eingesetzt, dass die politische Tätigkeit einer Organisation zur Verfolgung ihres gemeinnützigen Zweckes ihre Steuerbefreiung nicht gefährden kann. “Diese für den gemeinnützigen Sektor und die Zivilgesellschaft bedeutsame Regelung war mit der CDU und CSU jedoch nicht machbar”, so Kaczmarek. Es sei für die SPD völlig unverständlich, weshalb der Koalitionspartner in dieser Frage zu keinerlei Kompromissen bereit war. Denn viele Vereine und Organisationen der Zivilgesellschaft seien nach dem Urteil zu der globalisierungskritischen Organisation Attac verunsichert, ob und wie weit sie sich politisch engagieren dürfen. “Gerade in Zeiten, in denen wir eine starke demokratische Zivilgesellschaft brauchen, ist Rechtsklarheit für gemeinnützige Organisationen unverzichtbar”, macht der Politiker deutlich. Die SPD werde sich daher weiter für eine gesetzliche Klarstellung zum politischen Engagement gemeinnütziger Organisationen einsetzen.

17. Dezember 2020/von Archiv
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2019/12/Oliver-Kacmarek-06_19-710-scaled-e1575538958209.jpg 467 700 Archiv https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png Archiv2020-12-17 12:35:332024-03-21 13:38:17Bessere Rahmenbedingungen für ehrenamtlich Tätige und Vereine

Reform des Elterngeldes

Arbeit und Soziales, Infodienst

Die meisten Eltern wünschen sich mehr Zeit für ihre Kinder. Und: Sie wollen Familie und Beruf gut und partnerschaftlich in Einklang bringen. Elterngeld, Elterngeld-Plus und Partnerschaftsbonus ermöglichen das. Mit einem Regierungsentwurf zur Reform des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes, den wir in 1. Lesung im Bundestag beraten haben, machen wir Elterngeld, Elterngeld-Plus und Partnerschaftsbonus flexibler und einfacher: Indem wir etwa beim Partnerschaftsbonus den Stundenkorridor von derzeit 25 bis 30 auf 24 bis 32 Stunden ausdehnen. So können Eltern und Alleinerziehende flexibler wählen, ob sie drei oder vier Tage arbeiten. Und der Partnerschaftsbonus muss nur noch für mindestens zwei Monate bezogen werden.

Besondere Unterstützung brauchen Familien, wenn sie vor besonderen Herausforderungen stehen. Wenn Kinder zu früh geboren werden, verlängert sich schon jetzt der Mutterschutz. Für Kinder, die sechs Wochen oder mehr früher geboren werden, soll es nun einen zusätzlichen Monat Elterngeld geben. Das gibt Eltern mehr Zeit, sich um ihr Kind zu kümmern.

Eltern mit geringen selbständigen Nebeneinkünften soll künftig eine bessere Berücksichtigung ihrer Einnahmen im Elterngeld ermöglicht werden. Wenn sie das möchten, können sie bei der Bemessung des Elterngeldes wie ausschließlich Nicht-Selbstständige behandelt werden.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924438.pdf

27. November 2020/von Archiv
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png 0 0 Archiv https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png Archiv2020-11-27 14:32:332020-11-27 14:32:33Reform des Elterngeldes

Verlängerung der Kurzarbeiterregelung

Arbeit und Soziales, Corona / SARS-CoV-2, Infodienst

Niemand weiß, wie sich das Corona-Infektionsgeschehen entwickeln wird. Zwar steht der Arbeitsmarkt infolge der Pandemie nach wie vor unter Druck, zeigt sich aber dennoch sehr robust – nicht zuletzt wegen der Regelungen zur Kurzarbeit. Mit dem Regierungsentwurf für ein Beschäftigungssicherungsgesetz, den wir in dieser Woche im Bundestag beschlossen haben, in Kombination mit den dazugehörigen Verordnungen, erleichtern wir deshalb weiterhin den Zugang zu Kurzarbeit bis zum Ende des kommenden Jahres. Und wir verlängern die Regelungen zur Bezugsdauer (max. 24 Monate, längstens bis 31.12.2021) sowie zur Erhöhung des Kurzarbeitergelds. Auch der Hinzuverdienst ist weiter möglich.

Wir schauen aber nicht nur auf die Krise, sondern haben auch die Zeit danach im Blick: Mit Anreizen für Weiterbildung während der Kurzarbeit wollen wir gute Perspektiven für die Zeit nach der Krise öffnen: Arbeitgebern, die ihren Beschäftigten in der Phase der Kurzarbeit berufliche Weiterbildung ermöglichen, werden die Sozialversicherungsbeiträge bis Ende 2021 zu 100 Prozent erstattet.
Mit dem Gesetzentwurf geben wir den Beschäftigten und den Unternehmen Zuversicht und Planungssicherheit bis zum Ende des kommenden Jahres. Das Gesetz soll zum 1. Januar 2021 in Kraft treten.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/234/1923480.pdf

20. November 2020/von Archiv
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png 0 0 Archiv https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png Archiv2020-11-20 15:55:572020-11-20 15:55:57Verlängerung der Kurzarbeiterregelung

Einführung einer digitalen Rentenübersicht

Arbeit und Soziales, Digitales, Infodienst

Nur wer gut informiert ist, kann ganz gezielt für das Alter vorsorgen. Mit der Digitalen Rentenübersicht sollen alle Bürger*innen den Stand ihrer Anwartschaften aus gesetzlicher, betrieblicher und privater Altersvorsorge auf einen Blick einsehen können. Mit einem gleichnamigen Regierungsentwurf, den wir in dieser Woche im Bundestag beschlossen haben, schaffen wir die Grundlage für eine digitale Rentenübersicht und setzen ein Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag um. Die technische und inhaltliche Umsetzung wird die „Zentrale Stelle für die Digitale Rentenübersicht“ übernehmen, unter dem Dach der Deutschen Rentenversicherung Bund.

Darüber hinaus modernisieren wir die Sozialversicherungswahlen: Ehrenamtliche in der Sozialversicherung erhalten einen ausdrücklichen Anspruch auf Freistellung und Fortbildung, und für die Vertreter*innenversammlung und Vorstände der Renten- und Unfallversicherungsträger wird eine Geschlechterquote von 40 Prozent eingeführt. Außerdem wird die Beschaffung von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation für die gesetzliche Rentenversicherung neu geregelt – nach den Grundsätzen von Transparenz, Nachvollziehbarkeit und Diskriminierungsfreiheit.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/235/1923550.pdf

20. November 2020/von Archiv
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png 0 0 Archiv https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png Archiv2020-11-20 15:51:412020-11-20 15:51:41Einführung einer digitalen Rentenübersicht

Höhere Regelsätze in der Grundsicherung

Arbeit und Soziales, Infodienst

Mit dem in dieser Woche im Bundestag beschlossenen Regelbedarfsermittlungsgesetz 2021 (RBEG 2021) werden die Regelsätze in der Grundsicherung für Arbeitssuchende, der Sozialhilfe und dem Asylbewerberleistungsgesetz an die tatsächlichen Lebenshaltungskosten angepasst. Damit stellen wir sicher, dass niemand abgehängt wird.

Auf der Grundlage der jüngsten Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) wurden für fünf der sechs Regelbedarfsstufen höhere Bedarfe ermittelt. Besonders deutlich fällt die Anpassung bei den 14- bis 17-jährigen Kindern aus: Sie erhalten ab Anfang kommenden Jahres monatlich 45 Euro mehr. Mit einem Plus von 33 Euro monatlich fällt die Erhöhung bei den unter sechsjährigen Kindern ebenso deutlich aus. Die Regelbedarfsstufen liegen dann bei 373 Euro für die 14- bis 17-Jährigen und 283 Euro für die unter Sechsjährigen.

Außerdem werden künftig auch Kosten für Mobilfunknutzung als regelbedarfsrelevant anerkannt. Bisher galt dies nur für eine Doppelflatrate für Internet und Festnetztelefonie.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/227/1922750.pdf

6. November 2020/von Archiv
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png 0 0 Archiv https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png Archiv2020-11-06 11:47:332020-11-06 11:47:33Höhere Regelsätze in der Grundsicherung

Verlängerung der Kurzarbeit

Arbeit und Soziales, Corona / SARS-CoV-2, Infodienst

Niemand weiß, wie sich das Corona-Infektionsgeschehen in den nächsten Monaten entwickeln wird. Zwar steht der Arbeitsmarkt infolge der Pandemie nach wie vor unter Druck, aber er zeigt sich dennoch robust – nicht zuletzt wegen der Regelungen zur Kurzarbeit. Mit dem Regierungsentwurf für ein Beschäftigungssicherungsgesetz erleichtern wir deshalb weiterhin den Zugang zu Kurzarbeit bis zum Ende des kommenden Jahres und verlängern die Regelungen zur Bezugsdauer (max. 24 Monate, längstens bis 31. Dezember 2021) sowie zur Erhöhung des Kurzarbeitergelds. Auch der Hinzuverdienst ist weiter möglich.

Wir schauen aber nicht nur auf die Krise, sondern haben auch die Zeit danach im Blick: Mit Anreizen für Weiterbildung während der Kurzarbeit wollen wir gute Perspektiven für die Zeit nach der Krise öffnen: Arbeitgeber, die ihren Beschäftigten in der Phase der Kurzarbeit berufliche Weiterbildung ermöglichen, werden die Sozialversicherungsbeiträge bis Ende 2021 zu 100 Prozent erstattet. Mit dem Gesetzentwurf, den wir in dieser Woche in erster Lesung beraten haben, geben wir den Beschäftigten und den Unternehmen Zuversicht und Planungssicherheit bis zum Ende des kommenden Jahres. Das Gesetz soll zum 1. Januar 2021 in Kraft treten.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/234/1923480.pdf

30. Oktober 2020/von Archiv
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png 0 0 Archiv https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png Archiv2020-10-30 12:36:472020-10-30 12:36:47Verlängerung der Kurzarbeit

Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Beschäftigungssicherung

Arbeit und Soziales, Corona / SARS-CoV-2, Infodienst

Der Arbeitsmarkt ist wegen der COVID-19-Pandemie nach wie vor angespannt. Trotz des massiven Wirtschaftseinbruchs, ist es uns gelungen, mit Kurzarbeit Arbeitsplätze zu schützen und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den Unternehmen zu halten. Den Stand von vor der Krise werden wir voraussichtlich erst im Laufe des Jahres 2022 wieder erreichen.

Das Kurzarbeitergeld trägt entscheidend dazu bei, dass unser Arbeitsmarkt robust durch die Krise kommt – auch im internationalen Vergleich. Der Arbeitsausfall nimmt langsam wieder ab, doch es gibt noch immer einen großen Anteil der Beschäftigten in Kurzarbeit. Wir brauchen das Kurzarbeitergeld also weiterhin, um den Beschäftigten und den Unternehmen Planungssicherheit zu geben bis zum Ende des Jahres 2021.

Das Bundeskabinett hat daher den Entwurf eines Gesetzes zur Beschäftigungssicherung infolge der COVID-19-Pandemie (Beschäftigungssicherungsgesetz) sowie zwei begleitende Verordnungen beschlossen. Diese setzen die Beschlüsse des Koalitionsausschusses vom 25. August 2020 zur Verlängerung der Kurzarbeitergeld-Regelungen um.

Die Entwürfe des Beschäftigungssicherungsgesetzes und der zugehörigen Verordnungen gibt es hier: https://www.bmas.de/DE/Service/Gesetze/beschaeftigungssicherungsgesetz.html

2. Oktober 2020/von Archiv
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png 0 0 Archiv https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png Archiv2020-10-02 13:32:412020-10-02 13:32:41Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Beschäftigungssicherung

Steuerliche Entlastung von Familien; Auszahlung Kinderbonus beginnt

Arbeit und Soziales, Corona / SARS-CoV-2, Infodienst

Wir stellen Familien finanziell besser. Das ist uns wichtig – nicht nur vor dem Hintergrund der Corona-Krise. Der Regierungsentwurf für ein Zweites Familienentlastungsgesetz reiht sich ein in zahlreiche familienpolitische Maßnahmen der vergangenen Jahre. Nach dem Gesetzentwurf, der in erster Lesung beraten wurde, bekommen Familien ab 1. Januar 2021 monatlich 15 Euro mehr Kindergeld– das sind jährlich 180 Euro mehr. Damit beträgt das Kindergeld für das erste und zweite Kind jeweils 219 Euro, für das dritte Kind 225 Euro und für das vierte und jedes weitere Kind jeweils 250 Euro. Mit dieser zweiten Erhöhung gehen wir über das verfassungsrechtlich Notwendige hinaus. Das Geld kommt direkt bei den Familien an.

Das gilt auch für den Kinderbonus, der seit Anfang dieser Woche ausgezahlt wird. Die erste Teilauszahlung beträgt 200 Euro. Weitere 100 Euro folgen im Oktober. Insgesamt 300 Euro erhalten Familien für jedes Kind, für das dieses Jahr in mindestens einem Monat ein Anspruch auf Kindergeld besteht. Der Lockdown zu Beginn der Corona-Krise war gerade für junge Eltern eine große Herausforderung. Der Kinderbonus ist dafür natürlich keine Entschädigung, aber eine Anerkennung. Der Kinderbonus wird nicht mit der Grundsicherung oder anderen Sozialleistungen verrechnet. So profitieren gerade Familien davon, die jeden Euro zweimal umdrehen müssen. Er muss auch nicht beantragt werden, sondern wird automatisch ausgezahlt.

Gleichzeitig steigen die Kinderfreibeträge um 576 Euro auf insgesamt 8.388 Euro. Zusätzlich sorgen wir dafür, dass Lohnsteigerungen im Geldbeutel der Beschäftigten ankommen. Durch eine Senkung des Einkommensteuertarifs gleichen wir die Effekte der „kalten Progression“ aus. Denn gerade Familien sind darauf angewiesen, dass Lohnsteigerungen nicht durch die Inflation und höhere Steuern aufgefressen werden.

Auch erhöhen wir den Grundfreibetrag. So werden die verfügbaren Einkommen der Bürgerinnen und Bürger und vor allem der Familien gestärkt. Darüber hinaus möchten wir auch weiterhin Menschen mit Behinderung finanziell unterstützen. Deshalb wollen wir die Behinderten-Pauschbeträge verdoppeln und steuerliche Nachweispflichten für den Erhalt der Beträge verschlanken.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/219/1921988.pdf

Weitere Informationen zum Kinderbonus gibt es hier: http://bmfsfj.de/bmfsfj/themen/corona-pandemie/finanzielle-unterstuetzung/faq-kinderbonus

11. September 2020/von Archiv
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png 0 0 Archiv https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png Archiv2020-09-11 17:31:342020-09-11 17:31:34Steuerliche Entlastung von Familien; Auszahlung Kinderbonus beginnt

Arbeits- und Gesundheitsschutz für Beschäftigte in der Fleischindustrie

Arbeit und Soziales, Corona / SARS-CoV-2, Infodienst

Die Corona-Pandemie hat nicht nur unmittelbare Folgen für die Menschen in unserem Land und die Wirtschaft. Sie hat den Blick auch für Probleme geschärft, die schon lange schwelen. So haben die Corona-Ausbrüche in Schlachthöfen und den betroffenen Gemeinden in jüngster Zeit das Augenmerk verstärkt auf die Arbeitsbedingungen dieser Branche gelenkt. Doch schon vor der Pandemie hatte sich in Teilen der Branche ein System von organisierter unternehmerischer Verantwortungslosigkeit etabliert. Wenn am gleichen Fließband Beschäftigte mit vielen verschiedenen Werkverträgen arbeiten, ist am Ende kaum noch nachvollziehbar, wer die Verantwortung für faire Bezahlung, für den Arbeits- und Gesundheitsschutz und für eine menschenwürdige Unterbringung trägt. Es ist deshalb gut, dass wir in dieser Woche das Arbeitsschutzkontrollgesetz in erster Lesung beraten haben. Danach sollen künftig nur noch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des eigenen Betriebes Tiere schlachten und das Fleisch verarbeiten dürfen. Die Arbeitszeit soll elektronisch erfasst werden, einheitliche Kontrollstandards eingeführt und bei Verstößen schmerzliche Bußgelder erhoben werden.

Dass gute Lebensmittel, gute Produktionsbedingungen und gute Arbeit bei der Fleischzerlegung nicht im Widerspruch zueinander stehen, habe ich Mitte August während eines Besuchs mit Björn Böhning, Staatssekretär im Bundesministerium für Arbeit und Soziales, bei der Neuland Fleischvertriebsgesellschaft in der Ökostation in Bergkamen-Heil gesehen. Neben starken Arbeitsnehmerrechten und guten Arbeitsbedingungen brauchen wir aber auch mehr Transparenz für Verbraucherinnen und Verbraucher darüber, unter welchen Bedingungen Lebensmittel produziert werden. Denn nur so kann an der Theke eine wirkliche Entscheidung für mehr Tierwohl, Umweltschutz und Arbeitnehmerschutz getroffen werden.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/219/1921978.pdf

11. September 2020/von Archiv
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png 0 0 Archiv https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png Archiv2020-09-11 17:28:392020-09-11 17:28:39Arbeits- und Gesundheitsschutz für Beschäftigte in der Fleischindustrie

Unser Land gestalten – Beschlüsse der Fraktionsklausur

Allgemein, Arbeit und Soziales, Infodienst

Wir alle haben in den vergangenen Monaten erlebt, wie wichtig ein handlungsfähiger Staat ist. Jetzt kommt es darauf an, Schlussfolgerungen zu ziehen und unser Land mittel- und langfristig zu stärken. Die SPD-Bundestagsfraktion hat in der vergangenen Woche hierzu eine Klausur abgehalten. Die Sozialdemokratie sieht sich in der Verantwortung, unseren Sozialstaat so zu organisieren, dass er den Menschen in den Mittelpunkt seiner Anstrengungen stellt. Das gelingt uns, wenn wir diese Herausforderungen annehmen als das, was sie ist: Eine Chance, Vieles für viele besser zu machen als bisher. Der Sozialstaat und eine starke Sozialpartnerschaft sind hierfür wichtiger denn je. Mit dem Positionspapier „Lehren aus der Krise: Auf den Sozialstaat kommt es an“ unterstreicht die SPD-Bundestagsfraktion: Wir stehen ein für eine Gesellschaft, die zusammenhält.

Für die SPD bedeutet das gleichzeitig, dass Nachhaltigkeit und Sozialstaat nicht gegeneinander ausgespielt werden dürfen, ebenso wenig wie die Unterstützung von Unternehmen in der Krise und der Strukturwandel. Dass wir all das zusammenführen und miteinander in Einklang bringen können – das zeigt das Papier „Gestärkt aus der Krise: eine soziale und ökologische Industriepolitik für unsere Schlüsselindustrie“. Über die Kofinanzierung von Zukunftsinvestitionen sowie den Ausbau von Infrastruktur und Forschung wollen wir die Transformation begleiten, Wachstum und Arbeit sichern. Wo es nötig ist, wollen wir den Beschäftigten durch verlässliche Weiterbildung und Qualifizierung (neue) Perspektiven eröffnen. Denn feststeht: Die deutsche Automobilindustrie wird weiter Leitindustrie bleiben.

Im Oktober feiern wir 30 Jahre Deutsche Einheit – trotz aller Schwierigkeiten ein Erfolgsmodell für die Menschen in unserem Land. Natürlich konnten sich so verschieden ausgeprägte Lebensrealitäten nicht von einem auf den anderen Tag annähern. Deshalb wollen wir auch weiterhin verschiedenen Perspektiven und Erfahrungen Raum geben und den Transformationsprozess in ganz Deutschland begleiten. Dazu hat die SPD-Bundestagsfraktion ein Positionspapier „30 Jahre Deutsche Einheit – Transformationsprozess in ganz Deutschland gestalten“ beschlossen.

Die Beschlüsse der SPD-Bundestagsfraktion gibt es hier: https://www.spdfraktion.de/system/files/documents/fraktionsbeschluss_lehren-aus-der-krise_20200904.pdf

hier: https://www.spdfraktion.de/system/files/documents/fraktionsbeschluss_industriepolitik_20200903_0.pdf

und hier: https://www.spdfraktion.de/system/files/documents/beschluss_30-jahre-einheit_20200904.pdf

11. September 2020/von Archiv
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png 0 0 Archiv https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png Archiv2020-09-11 17:20:592020-09-11 17:20:59Unser Land gestalten – Beschlüsse der Fraktionsklausur
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Über mich

Ich bin Ihr Bundestagsabgeordneter für Bergkamen, Bönen, Fröndenberg, Holzwickede, Kamen, Schwerte und Unna. Bei der Bundestagswahl vom 24. September 2017 haben Sie mich bereits zu dritten Mal als Ihren direkten Vertreter in den Bundestag gewählt. Mit einem klaren Profil: für Chancengleichheit, für gute Arbeit, für mehr Gerechtigkeit und für ein modernes und offenes Deutschland.

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