Infodienst – Seite 132 von 150 – Oliver Kaczmarek, Md

Das Menschenrecht auf Inklusive Bildung verwirklichen

Deutschland hat vor mehr als drei Jahren die UN-Behindertenrechtskonvention ratifiziert. Demnach haben alle Kinder und Jugendlichen Anspruch auf Teilhabe auf allen Ebenen des allgemeinen Bildungswesens. Es geht also schon längst nicht mehr um das „Ob“, sondern um das „Wie“ der Inklusion von Menschen mit Behinderungen in das deutsche Bildungssystem.

Welche Maßnahmen sind jetzt notwendig? Wie wird das Recht behinderter Kinder im Alltag umgesetzt? Welche Herausforderungen ergeben sich für Frühförderung, Kindertageseinrichtungen, Schulen, Hochschulen, Weiterbildung und im Übergang von der Schule in den Beruf? Welche Rolle spielen die bestehenden Sondereinrichtungen? Was kommt auf Schulen, Lehrer und Lehrerinnen sowie die Eltern zu? Welchen Beitrag müssen die politischen Akteure auf den unterschiedlichen Ebenen leisten? Dies sind nur einige der Fragen, die wir uns gestellt und in den vergangenen Monaten intensiv mit den Betroffenen diskutiert haben.

Die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen ist heute eine der wichtigsten und zugleich meistdiskutierten Herausforderungen für das gesamte Bildungssystem. Bund, Länder und Kommunen müssen diese Aufgabe gemeinsam gestalten. Der SPD-Bundestagsfraktion ist besonders wichtig, dass die Ideen derjenigen einbezogen werden, die Inklusion in der Praxis umsetzen: Erzieherinnen und Erzieher, Lehrer und Lehrerinnen, Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter, Eltern, Verbände u.v.m. Die Betroffenen müssen ihre Erfahrungen und ihr Wissen einbringen und somit zu den Gestaltern des Prozesses werden, wenn Inklusive Bildung gelingen soll.

Auf dem Weg zu einem inklusiven Bildungssystem begegnet man einer Reihe von Sorgen und Ängsten, die teils nachvollziehbar sind und ernst genommen werden müssen. Das Ziel einer inklusiven Gesellschaft ist nur zu erreichen, wenn die Inklusionsfähigkeit der Mehrheitsgesellschaft gestärkt wird. Dies sollte eine Kernkompetenz der Inklusiven Bildung werden. Das Menschenrecht auf Inklusive Bildung muss in Deutschland endlich verwirklicht werden. Jetzt.

Den Antrag der SPD-Bundestagsfraktion finden Sie unter: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/101/1710117.pdf

Meine Rede finden Sie auf meiner Homepage unter: https://www.oliver-kaczmarek.de/?p=6402

Das Video von meiner Rede finden Sie unter: http://dbtg.tv/fvid/2004267

UN-Missionen im Sudan verlängert

Der Bundestag hat am Donnerstag über die weitere deutsche Beteiligung an zwei UN-Missionen im Sudan beraten und entschieden. Die Obergrenze für die beiden Missionen liegt bei maximal je 50 Soldaten. Beide Missionen haben wie bei den vorangegangenen Mandatsentscheidungen im Bundestag breite Unterstützung gefunden.

Die Mission UNMISS wurde im Juli 2011 per Sicherheitsratsbeschluss eingerichtet. Sie hat zum Ziel, die Regierung des unabhängig gewordenen Südsudan bei der Sicherung von Frieden und einem sicheren Umfeld für den Staatsaufbau zu unterstützen. Deutschland hat sich an UNMISS von Anfang an beteiligt, zuletzt mit 16 Soldaten.

Die Mission UNAMID soll helfen, die Sicherheitslage in Darfur im Westen des Sudan zu stabilisieren. Die Lage ist nach wie vor kritisch. Trotz eines Friedensabkommens im vergangenen Jahr flammen immer wieder Kämpfe zwischen Regierung und Rebellengruppen auf. Die Mission soll weitere Friedensverhandlungen ermöglichen und die Bewegungsfreiheit von humanitären Helfern gewährleisten. Deutschland beteiligt sich bislang mit neun Soldaten an UNAMID. Sie sind im Hauptquartier eingesetzt.

Die Anträge der Bundesregierung finden Sie unter: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/110/1711037.pdf und http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/110/1711036.pdf

Sozialen Arbeitsmarkt schaffen

Langzeitarbeitslose können durch öffentlich geförderte Beschäftigung wieder in den Arbeitsmarkt integriert werden. Alle bestehenden Programme sind jedoch zeitlich befristet oder von finanziellen Streichungen bedroht. In ihrem Antrag fordert die SPD-Bundestagsfraktion die Bundesregierung daher auf, einen dauerhaften Sozialen Arbeitsmarkt zu schaffen. Er soll aus dem Eingliederungsbudget und durch die Mittel finanziert werden, die bei passiven Leistungen wie dem Arbeitslosengeld II und den Unterkunftskosten eingespart werden. Gefördert werden sollen Arbeitslose ab 25 Jahren, die seit mindestens zwei Jahren ohne Beschäftigung sind und Vermittlungshemmnisse haben. Die Förderung soll bis zu fünf Jahren dauern. Das Arbeitsmarktinstrument könnte von allen Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern genutzt werden.

Den Antrag der SPD-Bundestagsfraktion finden Sie unter: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/111/1711199.pdf

Praxisgebühr und Bildungsbericht – Zur Sitzungswoche vom 22.-26.10.2012

,

Seit Wochen häufen sich die Widersprüche in der Regierungskoalition zum Betreuungsgeld. Die CSU glaubt, sich mithilfe dieses Themas noch an die Macht klammern zu können. Doch die Mehrheit der Menschen hat sich längst abgewandt. Sie haben erkannt, dass hier nichts für die Gleichstellung der Frauen getan wird, dass nichts für die Bildungschancen der Kinder erreicht wird, dass Milliarden vergeudet werden, die auch in Bayern für den Ausbau der Kinderbetreuung fehlen. Wer sich die Lage der Alleinerziehenden – zu 90 Prozent Frauen – ansieht, kann das ganze Ausmaß des Schadens ermessen. Für sie sind gute Betreuungsplätze existenziell, um nicht den Anschluss im Beruf zu verlieren und der Armutsfalle zu entgehen.

Der FDP-Vorsitzende Rösler hat jetzt dazu gesagt: Das Betreuungsgeld koste viel Geld, sei nicht finanziert, und eine bildungspolitische Komponente fehle völlig. Was will Schwarz-Gelb nun? Wird das Betreuungsgeld nach monatelangem Gezerre nun endlich beerdigt? Wer wie Rösler so redet und dann nach einigem Geschacher um Gegenleistungen doch noch zustimmen will, der hat kein politisches Rückgrat mehr. Das trifft auch auf die vielen Abgeordneten der FDP und der CDU zu, die sich offen gegen das Betreuungsgeld positioniert haben – so viele, dass man schon kaum noch von Abweichlern sprechen kann, sondern davon ausgehen muss, hier die Stimme der Mehrheit in der Koalition zu hören. Im Deutschen Bundestag jedenfalls wären sie Teil eines großen Bündnisses, mit dem wir den fatalen Irrweg verhindern können, auch noch eine Prämie darauf zu zahlen, wenn Frauen vom Beruf und Kinder von früher Bildung ferngehalten werden.

Die Themen dieser Sitzungswoche habe ich im folgenden Infodienst für Sie zusammen gefasst.

Mit freundlichen Grüßen

Oliver Kaczmarek

__________________________

Die Themen:

  1. Praxisgebühr abschaffen
  2. Abkommen mit der Schweiz über die Zusammenarbeit in den Bereichen Steuern und Finanzmarkt
  3. Alleinerziehende unterstützen
  4. Perspektiven für Menschen mit Migrationshintergrund auf dem Arbeitsmarkt
  5. Jahressteuergesetz 2013
  6. Rede zum Nationalen Bildungsbericht 2012

Praxisgebühr abschaffen

Die Praxisgebühr sollte die Inanspruchnahme von Vertragsärztinnen und Vertragsärzten steuern. Sie hat jedoch nicht gehalten, was man sich von ihr versprochen hat. Fast zehn Jahre nach Einführung der Praxisgebühr ist weder die Zahl der Arztkontakte der Versicherten bedeutend gesunken, noch die hausärztliche Versorgung gestärkt worden. Zudem decken die Einnahmen aus der Praxisgebühr weniger als 1 Prozent der Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung ab. Vor dem Hintergrund der positiven Finanzlage der gesetzlichen Krankenversicherung fordert die SPD-Bundestagsfraktion die Bundesregierung in ihrem Antrag dazu auf, die Praxisgebühr sofort abzuschaffen.

Den Antrag der SPD-Bundestagsfraktion finden Sie unter: http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/111/1711192.pdf

Abkommen mit der Schweiz über die Zusammenarbeit in den Bereichen Steuern und Finanzmarkt

Über den Gesetzentwurf der Bundesregierung zum deutsch-schweizerischen Steuerabkommen wurde am Donnerstag namentlich abgestimmt. Ich habe gegen den Entwurf gestimmt, da das von den Regierungen erzielte Verhandlungsergebnis nicht ausgewogen ist. Um die Schweizer Banken und ihre Kunden vor Bestrafung zu bewahren und das dortige Bankgeheimnis zu schützen, soll Deutschland seine Steueransprüche reduzieren, die Strafverfolgung begrenzen und die Befugnisse der hiesigen Finanz- und Justizbehörden einschränken. Diese Zugeständnisse verletzen die Grundsätze der Steuergerechtigkeit und des ordnungsgemäßen Steuervollzugs.

Die entscheidenden Mängel des Abkommens sind seit langem bekannt: Bundesfinanzminister Schäuble behauptet, auf bilateralem Weg die deutschen Steueransprüche durchzusetzen. Tatsächlich können sich deutsche Steuerstraftäter sowohl einer Nachbesteuerung als auch der künftigen Besteuerung in der Schweiz weiterhin entziehen. Denn sie können ihre Vermögenswerte legal in vom Abkommen nicht erfasste Anlageformen umschichten oder sie bis Jahresende 2012 sanktionslos aus der Schweiz abziehen.

Wer dennoch die Nachversteuerung wählt, darf sich die individuell vorteilhafte Variante aussuchen: Den Regelfall des Abkommens stellt die anonyme Pauschalversteuerung dar, die hohe Steuerhinterziehungen privilegiert. Alternativ kann der Bankkunde erlauben, dass seine Kontostände dem deutschen Fiskus mitgeteilt werden. Bei dieser „Selbstanzeige light“ obliegt die gegebenenfalls aufwändige Ermittlung und Eintreibung der Nachzahlung den hiesigen Behörden.

Die künftige Besteuerung über eine anonyme Abgeltungsteuer erfasst lediglich die Erträge aus Vermögenswerten in der Schweiz. Einen neuen Zufluss von Schwarzgeld aus Deutschland verhindert dies nicht. Eine Besteuerung im Erbfall lässt sich durch vorweggenommene Schenkung zu Lebzeiten regelmäßig vermeiden.

Außerdem darf man die Folgen des deutsch-schweizerischen Steuerabkommens für die europa- und weltweiten Bemühungen zu Bekämpfung des Steuerbetrugs und der Geldwäsche nicht vergessen: Eine Schweizer Abgeltungsteuer minimiert die Chance auf die nötige baldige Revision der EU-Zinsrichtlinie. Sie steht außerdem der anzustrebenden Durchsetzung des automatischen Informationsaustausches für Besteuerungszwecke entgegen. Leider verfolgt die Schweiz, die ihr Bankgeheimnis dauerhaft erhalten will, genau dies mit ihrer Abkommenspolitik: die Verhinderung eines wirklich wirksamen internationalen Regelwerks gegen grenzüberschreitende Steuerhinterziehung.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung finden Sie unter: http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/100/1710059.pdf

Den Entschließungsantrag der SPD-Bundestagsfraktion finden Sie unter: http://dserver.bundestag.btg/btd/17/111/1711152.pdf

Alleinerziehende unterstützen

Es gibt immer mehr Alleinerziehende. Um Chancengleichheit für sie und ihre Kinder zu verwirklichen, müssen sie besser unterstützt werden. In ihrem Antrag „Alleinerziehende besser unterstützen“ fordert die SPD-Bundestagsfraktion die Bundesregierung dazu auf, Alleinerziehenden besseren Zugang zu sozialer Infrastruktur zu ermöglichen. Dies betrifft vor allem die Kinderbetreuung. Zudem brauchen Alleinerziehende neue Arbeitszeitmodelle, um Familie und Beruf zu vereinbaren. Eine geschlechtergerechte Arbeitsmarktpolitik ist vonnöten. Ein Rechtsanspruch auf Teilzeitausbildung und das Nachholen eines Schulabschlusses sowie die Beratung über Qualifikationsbedarf sind zu sichern. Ehe- und familienbezogene Leistungen sollen auf Ungleichbehandlung von Alleinerziehenden überprüft werden.

Alleinerziehende sind zudem öfter auf die Grundsicherung angewiesen als Familien mit beiden Elternteilen. In ihrem Antrag „Neue Strategien für eine bessere Förderung von Alleinerziehenden in der Grundsicherung“ fordert die SPD-Bundestagsfraktion die Bundesregierung auf, Frauen dabei zu unterstützen, den Leistungsbezug schneller verlassen zu können. Gleichstellungspolitik muss in der Bundesagentur für Arbeit besser verankert werden. Alleinerziehende sollen stärker gefördert werden. Maßnahmen der Bundesagentur sollen auch in Teilzeit angeboten werden. Ein Rechtsanspruch für Alleinerziehende auf Qualifizierung und Weiterbildung während der ersten drei Lebensjahre eines Kindes ist vonnöten. Auch ein Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder über drei Jahre und Schulkinder ist notwendig. Neue Partner von Alleinerziehenden sollen erst nach einem Jahr Teil der Bedarfsgemeinschaft werden.

Die Anträge der SPD-Bundestagsfraktion finden Sie unter: http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/110/1711032.pdf und http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/110/1711038.pdf

Perspektiven für Menschen mit Migrationshintergrund auf dem Arbeitsmarkt

Menschen mit Migrationshintergrund haben nach wie vor nicht die gleichen Chancen am Arbeitsmarkt wie Menschen ohne Migrationshintergrund. In ihrem Antrag „Neue Chancen für Menschen mit Migrationshintergrund am Arbeitsmarkt“ fordert die SPD-Bundestagsfraktion die Bundesregierung auf, Diskriminierung mit gesetzlichen Regelungen vorzubeugen. Anonyme Bewerbungsverfahren sind einzuführen. Unternehmen und öffentlicher Dienst müssen sich verpflichten, den Anteil Beschäftigter mit Migrationshintergrund zu erhöhen. Ausländische Berufsabschlüsse müssen anerkannt werden. Arbeitsmarktpolitische Instrumente sind besser auf Menschen mit Migrationshintergrund auszurichten. Ein gesondertes Arbeitsmarktprogramm „Perspektive MigraPlus“ ist vonnöten. Unternehmen sind dafür zu gewinnen, junge Menschen mit Migrationshintergrund auszubilden. Zudem ist die berufliche Deutschförderung auszubauen.

Den Antrag der SPD-Bundestagsfraktion finden Sie unter: http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/099/1709974.pdf

Jahressteuergesetz 2013

Am Donnerstag hat der Deutsche Bundestag den Entwurf der Bundesregierung zum Jahressteuergesetz 2013 abschließend beraten. Bereits im Vorfeld waren glücklicherweise auf Druck öffentlicher Weiterbildungseinrichtungen geplante Fehlentscheidungen gestoppt worden. Die Bundesregierung plante im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2013 die grundsätzliche Umsatzsteuerbefreiung für alle Kurse an den öffentlichen Weiterbildungseinrichtungen zu streichen. Es sollten nur die Bildungsangebote von der Umsatzsteuer befreit bleiben, die „spezielle Kenntnisse und Fertigkeiten“ vermitteln. Das hätte nicht nur viele Bildungsbereiche der Volkshochschulen und anderer Weiterbildungsträger zu 19% verteuert, sondern auch die Kommunen finanziell belasten können.

Den Entschließungsantrag der SPD-Bundestagsfraktion finden Sie unter: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/111/1711197.pdf

Rede zum Nationalen Bildungsbericht 2012

In meiner Rede am Donnerstag ging es um den Nationalen Bildungsbericht 2012 und um Inklusive Bildung. Beraten wurden Anträge der Grünen und der Linken.

Der Nationale Bildungsbericht hat sich als wichtiges Instrumentarium der deutschen Bildungspolitik etabliert. Er beschreibt Herausforderungen für das Bildungswesen, auf die die Menschen schlüssige Antworten erwarten. Der demografische Wandel und der stetig steigende Fachkräftebedarf führen dazu, dass es gesellschaftlich und auch wirtschaftlich dringend geboten ist, dass wir jedem eine faire Chance auf gute Bildung und Ausbildung geben. Der beruflichen Bildung kommt hier eine besondere Rolle zu: Sie bildet für viele junge Menschen die Brücke in die Erwerbsarbeit. Sie muss weiter gestärkt und als gleichwertiger Bildungsweg neben dem akademischen Weg erhalten bleiben. Der Nationale Bildungsbericht hat uns viele herausragende Aufgaben aufgezeigt. Wir sollten uns von diesen Herausforderungen nicht abschrecken lassen, sondern mit Mut und Tatkraft vorausgehen.

Das in der UN-Behindertenrechtskonvention verankerte Menschenrecht auf inklusive Bildung – bisher bedauerlicherweise noch nicht Bestandteil des Nationalen Bildungsberichts – gehört ohne Zweifel zu den herausragenden nationalen Aufgaben im Bildungswesen für die nächsten Jahre und Jahrzehnte. Es bietet neue Chancen für den Blick auf Individualität und individuelle Förderung für alle Menschen im Bildungswesen. Die SPD-Fraktion hat bereits im Juni einen Antrag zum Thema Inklusive Bildung beschlossen, der in den nächsten Wochen im Plenum des Bundestages beraten werden soll.

Meine Rede finden Sie unter: https://www.oliver-kaczmarek.de/?p=6289