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Weg mit dem Kooperationsverbot bei Schulen – Zur Sitzungswoche vom 17.-21.10.2016

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Das Kooperationsverbot im Schulbereich wird abgeschafft. Bei der Neuordnung der Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern konnte sich die SPD durchsetzen und den Weg für direkte Investitionen des Bundes für Schulen öffnen. Die Sanierung unserer Schulen ist dringend nötig. Mit den Ländern konnte sich darauf geeinigt werden, dass schon jetzt 3,5 Milliarden Euro mobilisiert werden sollen. Nun muss Johanna Wanka als Bundesbildungsministerin liefern. Wir brauchen eine sichere Rechtsgrundlage im Grundgesetz, damit wir eine wirkliche Bildungsallianz schaffen können.

 

Mit der Abschaffung des Kooperationsverbots haben wir einen großen Erfolg errungen. Wir dürfen uns nun aber nicht darauf ausruhen. Es gilt hart daran zu arbeiten, die nötigen Weichen zu stellen, damit die Nationale Bildungsallianz ein Erfolg wird. Als SPD haben wir in den letzten Wochen den Druck für mehr Investitionen in die Schulsanierung ständig erhöht. Die Landesregierung in NRW ist vorangegangen und hat von sich aus schon 2 Milliarden Euro für die Kommunen bereitgestellt. Wir haben uns ein ehrgeiziges Programm gesetzt und wollen nun mit aller Kraft dafür sorgen, dass so viele Gelder wie möglich für unsere Schulen bewegt werden.

 

Die Einigung bei den Bund-Länder-Finanzbeziehungen hat gezeigt, dass inzwischen alle verstanden haben, dass mehr Kooperation zwischen Bund und Ländern eine gute Sache ist. Gemeinsam können wir es schaffen, dass durch mehr Investitionen auch mehr Stabilität geschaffen wird.


Die weiteren Themen des Infodiensts sind:

 

  1. Klare Regeln für Leiharbeit und Werkverträge
  2. Rentenübergänge altersgerecht gestalten
  3. Bund entlastet Länder und Kommunen noch weiter bei Integrationskosten
  4. Änderungen der Bund-Länder-Finanzbeziehungen
  5. Gesunde Ernährung in Kindertagesstätten und Schulen weiterentwickeln

Gesunde Ernährung in Kindertagesstätten und Schulen weiterentwickeln

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Kinder sollen in der Schule auch ein ausgewogenes Ernährungsverhalten und einen Bezug zu Landwirtschaft und Lebensmittelerzeugung aufbauen können. Um dies zu unterstützen hat der Bundestag diese Woche in 1. Lesung den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Durchführung von EU-Vorschriften über das Schulprogramm für Obst, Gemüse und Milch beraten.

 

Das Europäische Parlament und der Rat haben am 11. Mai 2016 beschlossen, das bisherige Schulobst- und -Gemüseprogramm sowie das Schulmilchprogramm zu einem neuen Schulprogramm zusammenzufassen. Auf nationaler Ebene waren die Programme bislang getrennt im Schulobstgesetz und der Schulmilch-Durchführungsverordnung geregelt. Die Aufhebung dieser Regelungen und Neuregelung dieses Bereiches im geplanten Gesetz schafft die nationalen Voraussetzungen zur Durchführung.

 

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass zwei bereits existierende EU-Schulprogramme zusammengelegt werden: Das Schulfruchtprogramm soll gesundheitsförderliches Ernährungsverhalten bei jungen Schülern unterstützen und wird in Deutschland von mittlerweile 9 Bundesländern an Schulen angeboten. Das EU-Schulmilchprogramm fördert eine Milchabgabe an Kita- und Schulkinder und wird von 14 Bundesländern angenommen.

 

Insgesamt investiert die EU rund 250 Millionen Euro für Schulernährungsprogramme in allen Mitgliedstaaten. Zum Schuljahr 2017/18 stehen für Deutschland mindestens 29 Millionen Euro aus Brüssel bereit.

 

Hier der Gesetzentwurf dazu.