Wohnungseinbrüche härter bestrafen
Die Zahl der Wohnungseinbrüche ist im letzten Jahr zwar um rund zehn Prozent zurückgegangen; dennoch sind rund 150.000 Wohnungseinbrüche im Jahr in Deutschland noch immer viel zu viel. Die Opfer von Einbrüchen leiden nicht nur unter dem materiellen Schaden, sondern müssen häufig auch mit erheblichen psychischen Folgen kämpfen. Mit dem vorliegenden Gesetz sollen Einbrecher in eine dauerhaft genutzte Privatwohnung ab jetzt mit einer Mindeststrafe von zwölf Monaten rechnen müssen. Außerdem werden wir den Ermittlern ermöglichen, auch in diesen Fällen eine Verkehrsdatenabfrage durchzuführen. Für die SPD-Bundestagsfraktion ist klar: Allein die Gesetze zu verschärfen, wird aber nicht ausreichen. Wir müssen dringend die Aufklärungsquoten erhöhen und die Täterinnen und Täter möglichst schnell zur Rechenschaft ziehen, damit sie nicht monatelang ihr Unwesen treiben.
Den Gesetzentwurf finden Sie hier.