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Rekommunalisierung von Energienetzen erleichtern

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Die Belange von Kommunen werden bei der Vergabe von Energieleitungen gestärkt. Es bleibt zwar sichergestellt, dass die Netze alle 20 Jahre zwischen Energieversorgungsunternehmen wechseln können. Zusätzlich werden aber in Zukunft die Belange der örtlichen Gemeinschaften als Auswahlkriterium bei der Vergabe berücksichtigt, wodurch die Interessen der Kommunen gestärkt werden. Ziel der Novelle ist es, jedem kommunalen Bewerber eine rechtssichere Übernahme der Netze zu ermöglichen, wenn er sich im Wettbewerb als geeignetster künftiger Netzbetreiber durchsetzen kann. Gleichzeitig wird Rechtssicherheit bei der Ausschreibung geschaffen, indem ein einheitliches Bewertungsverfahren für den Wert der Netze eingeführt wird.

 

Die Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes finden Sie hier.