Wahltrickserei wird bei der CDU zur Tradition

Zur Ablehnung eines Gesetzentwurfes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes im Bundestag erklärt der SPD-Unterbezirksvorsitzende und Bundestagskandidat Oliver Kaczmarek:

Mit ihrer Verweigerungshaltung zu einer Änderung des Bundeswahlgesetzes trägt die CDU die Verantwortung dafür, dass die Bundestagswahl auf Grundlage eines verfassungswidrigen Wahlrechts stattfindet. Damit dehnt sie nach dem Hickhack um den Wahltermin für die Kommunalwahl in Nordrhein-Westfalen erneut aus machttaktischen Gründen das Wahlrecht. Allein die Aussicht, von Überhangmandaten zu profitieren, hat jede vernünftige politische Lösung blockiert.

Das Bundesverfassungsgericht hat bereits im Juli 2008 geurteilt, eine verfassungsgemäße Neuregelung des Wahlrechts vorzunehmen. Genug Zeit dafür hätte es also gegeben. Genug Versuche seitens der SPD in der Koalition das Thema abzuarbeiten ebenso.

Die CDU bestätigt erneut den Eindruck, dass sie es nicht scheut mit dem Wahlrecht zu tricksen, um die Aussicht auf Macht zu erhalten. Dieser Schaden ist für die gesamte Politik immens!