Wir brauchen einen Mindestlohn in der Weiterbildungsbranche

„Weiterbildung ist enorm wichtig, um von Arbeitslosigkeit betroffene Menschen zu qualifizieren und ihre Chancen auf gute Arbeit zu erhöhen. Viele Beschäftigte in der Weiterbildungsbranche leisten ihre wichtige Arbeit allerdings unter Bedingungen, die sich nur noch als prekär beschreiben lassen.  Dazu gehört auch massives Lohndumping“, so der heimische Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek zum Hintergrund  eines Antrags den die SPD-Bundestagsfraktion in dieser Woche in den Deutschen Bundestag eingebracht hat.

Ohne flächendeckende tarifliche oder gesetzliche Mindeststandards drohe ein Negativwettbewerb um die günstigsten Preise – zu Lasten der Beschäftigten in der Branche und auf Kosten der Qualität von Weiterbildung.

„Gute Weiterbildung gibt es nur mit motivierten Beschäftigten. Gute Arbeitsbedingungen und eine angemessene Bezahlung in der Weiterbildungsbranche sind daher eine wichtige Grundlage für gute Weiterbildung“, so Oliver Kaczmarek, der hier auch einen Vorteil der regional tätigen Weiterbildungsträger sieht.

Eine zentrale Forderung hat die SPD-Bundestagsfraktion nun in Form eines Antrages in den Bundestag eingebracht: die Forderung nach einem Mindestlohn für die Weiterbildungsbranche.

Zum Hintergrund: Die Tarifvertragsparteien ver.di, GEW sowie die Mitgliedsunternehmen des Bundesverbandes der Träger der beruflichen Bildung hatten im vergangenen Jahr einen Mindestlohntarifvertrag für Unternehmen geschlossen, die vor allem Weiterbildungsmaßnahmen für Arbeitslose und Langzeitarbeitslose durchführen.  Vor einigen Monaten haben die Tarifpartner die sogenannte Allgemeinverbindlichkeitserklärung beantragt.

Doch die schwarz-gelbe Bundesregierung hat die Allgemeingültigkeit bisher nicht unterschrieben.  Die SPD unterstützt die Tarifpartner und fordert, den Branchenmindestlohn in der geförderten Weiterbildung noch in diesem Jahr durch eine Rechtsverordnung einzuführen.