Internet für alle, Netzneutralität sichern

Eine moderne digitale Infrastruktur ist unverzichtbar für unsere demokratische Gesellschaft und eine positive ökonomische Entwicklung. Die Bundesregierung hat es im Rahmen der Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) versäumt, zu zentralen Fragestellungen angemessene Lösungen zu präsentieren. In ihrem Entschließungsantrag zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes fordert die SPD-Bundestagfraktion sie dazu auf, für eine flächendeckende Breitbandgrundversorgung zu sorgen. Wenn diese nicht zeitnah durch wettbewerbliche Lösungen erfolgt, soll sie durch eine gesetzliche Universaldienstverpflichtung sicher gestellt werden.

Mit einer Großen Anfrage zum Breitbandausbau ruft die SPD-Bundestagsfraktion die Bundesregierung dazu auf, Position zu den Perspektiven des Breitbandausbaus zu beziehen. Für eine moderne digitale Infrastruktur muss schnelles Internet für alle eine hohe Priorität haben – nicht zuletzt zur Vermeidung einer digitalen Spaltung der Bevölkerung.

Die Große Anfrage der SPD-Fraktion und die Antwort der Bundesregierung können hier herunter geladen werden: http://dip.bundestag.de/btd/17/055/1705588.pdf

In einem Antrag zum Breitbandausbau fordert die SPD-Fraktion darüber hinaus, dass die Voraussetzungen für die Aufnahme eines Hochgeschwindigkeitsinternetanschlusses als Universaldienst im TKG geschaffen werden. Europarechtliche Möglichkeiten sollen im Hinblick auf Impulse für Investitionen und Synergien im Rahmen der Novellierung des TKG ausgeschöpft werden.

Der entsprechende Antrag der SPD-Fraktion kann hier heruntergeladen werden:
http://dip.bundestag.de/btd/17/059/1705902.pdf

Im Antrag zur Netzneutralität fordern wir die Bundesregierung auf, Netzneutralität als eines der Regulierungsziele in das TKG aufzunehmen. Dies bedeutet, dass Daten, egal woher sie im Internet stammen und welcher Form sie sind, gleich behandelt werden. Eine diskriminierungsfreie und somit neutrale Vermittlung der Daten nach dem Best-Effort-Prinzip (also nach der „größten Bemühung) ist einer der zentralen Aspekte der erfolgreichen Verbreitung des Internets. Telekommunikationsunternehmen versuchen Teile des Internets absichtlich zu verlangsamen oder auszuschließen (beispielsweise Voice over IP bei Mobiltelefonen), um dann durch zusätzliche Tarifoptionen eine gerechte, netzneutrale Vermittlung der Daten gegen Entgelt wiederherzustellen. Die SPD-Bundestagsfraktion fordert eine gesetzliche Festschreibung der Netzneutralität. Wer Zugang zum Internet bewirbt muss bildlich gesprochen auch das „ganze“ Internet anbieten ohne Teile davon zu verlangsamen oder auszuschließen.

Der entsprechende Antrag der SPD-Bundestagsfraktion kann hier herunter geladen werden: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/053/1705367.pdf

Der Antrag zur Stärkung des Verbraucherschutzes in der Telekommunikation fordert die Regierung dazu auf, bei der anstehenden Novellierung des TKG Verbraucherschutzregelungen aufzunehmen. Bei Servicenummern wie den (0)180-Service-Diensten und (0)900-Premium-Diensten müssen Warteschleifen kostenlos sein. Beim Anbieterwechsel soll die Kündigung schriftlich erfolgen. Für Grunddienste mit einer maximalen Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten muss eine verpflichtende vertragliche Tarifvariante eingeführt werden. Es gilt, sich national als auch international, für die Verbesserung der Durchsetzbarkeit der Rechte von Verbraucherinnen und Verbrauchern einzusetzen.

Der entsprechende Antrag der SPD-Fraktion kann hier herunter geladen werden:
http://dip.bundestag.de/btd/17/048/1704875.pdf