Bildung darf keine Frage des Geldbeutels sein: 30. BAföG-Novelle und Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes
Ob Studium, schulische Ausbildung oder berufliche Weiterbildung – jeder Mensch soll die Möglichkeit haben, seine Talente zu entfalten und den eigenen Lebensweg selbstbestimmt zu gestalten. Die finanziellen Möglichkeiten der Eltern dürfen dabei nicht über die Zukunft ihrer Kinder entscheiden.
Ein starkes Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) ist deshalb ein zentraler Baustein für mehr Bildungsgerechtigkeit und sozialen Aufstieg. Gleichzeitig braucht Deutschland gut ausgebildete Fachkräfte, um die Wirtschaft zu stärken und den gesellschaftlichen Wohlstand langfristig zu sichern. Umso wichtiger ist es, bestehende Fördermöglichkeiten bekannter zu machen und allen Berechtigten den Zugang zu erleichtern. Denn komplizierte Anträge, lange Bearbeitungszeiten und unklare Förderbedingungen dürfen nicht dazu führen, dass Menschen auf ihre Bildungsziele verzichten.
Auch beruflicher Aufstieg muss für alle möglich sein. Wer sich zum Meister, zur Technikerin oder zum Fachwirt weiterbildet, investiert in die eigene Zukunft und leistet einen wichtigen Beitrag für unsere Gesellschaft. Mit einem verbesserten Aufstiegs-BAföG wollen wir finanzielle Hürden abbauen und sorgen dafür, dass sich Menschen den Meister, die Technikerin oder den Fachwirt unabhängig vom eigenen Geldbeutel zutrauen und leisten können.
Dafür braucht es verlässliche Förderleistungen, die regelmäßig an die wirtschaftliche Entwicklung angepasst werden, sowie einfache, digitale und schnelle Antragsverfahren. Weniger Bürokratie bedeutet mehr Zeit für das Wesentliche: Lernen, Qualifizieren und die eigene Zukunft gestalten. Ein starkes BAföG schafft Perspektiven für den Einzelnen, hilft, den Fachkräftemangel zu bekämpfen, und stärkt den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Denn eine gerechte Gesellschaft ist eine Gesellschaft, in der alle die Chance haben, etwas aus ihren Fähigkeiten zu machen.
Die Novelle zum Gesetz haben wir diese Woche in 1. Lesung beraten.
Dazu habe ich im Plenum des Bundestages eine Rede gehalten. Sie ist hier zum Nachhören verfügbar.
