Verlängerung der Mietpreisbremse

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Die SPD ist die Partei der Mieterinnen und Mieter. Deshalb haben wir uns für die Verlängerung der Mietpreisbremse stark gemacht und konnten uns letztlich gegen den Widerstand der Union durchsetzen. Denn ohne eine neue gesetzliche Regelung würde die Mietpreisbremse in einigen Bundesländern schon in diesem Jahr auslaufen. Mit einem neuen Gesetz schaffen wir die Option für die Landesregierungen, die Regelungen zur Mietpreisbremse um weitere fünf Jahre zu verlängern. Das Gesetz haben wir in dieser Woche im Bundestag beschlossen.

Mehrere Studien belegen, dass die Mietpreisbremse wirkt. Sie schützt Mieterinnen und Mieter vor rasant steigenden Mieten. Umso unverständlicher ist, dass die schwarzgelbe Landesregierung von Nordrhein-Westfalen das Instrument aus ideologischen Gründen und zum Nachteil der Mieterinnen und Mieter nicht anwendet. Die Möglichkeit der Verlängerung bis zum 31.12.2025 wird dafür sorgen, dass diese Wirkung anhalten kann. Darüber hinaus – und das ist die bemerkenswertere Errungenschaft aus Sicht der SPD – verschärfen wir die Mietpreisbremse: Zu viel gezahlte Miete kann künftig rückwirkend ab Beginn des Mietverhältnisses bis zu 30 Monate zurückgefordert werden. Zurzeit gilt dies erst ab dem Zeitpunkt einer Rüge. Diese Regelung geht über die Vereinbarungen aus dem Koalitionsvertrag hinaus und führt dazu, dass Vermieterinnen und Vermieter erst gar keine unzulässigen Mieten verlangen werden, weil sie sich sonst entsprechenden Rückzahlungsverpflichtungen aussetzen. Dies ist eine wichtige Stärkung der Rechte von Mieterinnen und Mieter.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/158/1915824.pdf