Härtere Strafen bei K.O.-Tropfen
Wer K.O.-Tropfen einsetzt, macht Opfer wehrlos und begeht eine besonders schwere Form sexualisierter Gewalt. Diese Taten dürfen nicht milder bestraft werden, nur weil die Substanzen heimlich über ein Getränk verabreicht werden. Deshalb stellen wir klar: K.O.-Tropfen sind künftig als gefährliches Tatmittel zu werten. Damit stärken wir den Schutz der Opfer und sorgen dafür, dass solche Taten ihrer Schwere entsprechend bestraft werden.
Der Entwurf des Gesetzes zur Stärkung des strafrechtlichen Schutzes vor sogenannten K.O.-Tropfen ist hier nachzulesen.
