Wärmewende: Verbesserte Energieeffizienz
Erneuerbare Energien sind ein zentraler Baustein für das Gelingen der Energiewende. Die Entwicklung der Energiepreise in den vergangenen Monaten hat aber auch gezeigt: Mindestens genauso wichtig ist es, den bisherigen Energieverbrauch deutlich und dauerhaft zu reduzieren. Deshalb hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur Steigerung der Energieeffizienz, das sogenannte Energieeffizienzgesetz (EnEfG) in den Bundestag eingebracht, welches in dieser Woche abschließend vom Bundestag beraten wurde.
Mit dem EnEfG wird erstmals ein gesetzlicher Rahmen zur Senkung des Gesamtenergieverbrauchs in Deutschland geschaffen. Konkret werden Ziele für den Primär- und Endenergieverbrauch für 2030 festgelegt und für 2040 sowie 2045 als Richtgröße beschrieben. Bis 2030 soll so der Primärenergieverbrauch um mindestens 39,3 Prozent und der Endenergieverbrauch um mindestens 26,5 Prozent im Vergleich zu 2008 verringert werden. Damit können die Vorgaben der kürzlich beschlossenen EU-Energieeffizienzrichtlinie eingehalten werden.
Die öffentliche Hand soll bei der Energieeffizienz eine Vorbildfunktion einnehmen. In den parlamentarischen Beratungen haben wir erreicht, dass dies auch für die privaten Akteure gilt, die mehrheitlich durch institutionelle Zuwendungen des Bundes oder der Länder finanziert werden. Bund und Länder werden dazu verpflichtet, bis 2030 Energie in Höhe von 45 Terrawattstunden TWh (Bund) und 3 TWh (Länder) einzusparen. Weiter haben wir uns darauf geeinigt, dass Unternehmen bereits ab 7,5 Gigawattstunden (GWh) Jahresenergieverbrauch statt der ursprünglich vorgeschlagenen 15 GWh erfasst sind. Sie müssen dann Energie- oder Umweltmanagementsysteme einführen und ihre Energieeinsparmaßnahmen in konkreten Plänen erfassen und veröffentlichen. Unternehmen sollen künftig entstehende Abwärme so weit wie möglich vermeiden und die unvermeidbare Abwärme weitgehend reduzieren oder besser nutzen.
Mit der dynamisch steigenden Datenverarbeitung in Rechenzentren steigen dort der Stromverbrauch und die erzeugte Abwärme. Für Rechenzentren wurden daher erstmals Effizienz- und Abwärmeanforderungen eingeführt.