Nach einem Jahr sind Impfstoffe ein wirksames Mittel gegen das Coronavirus, aber die Impfungen kommen nur schleppend voran. Die SPD-Bundestagsfraktion setzt sich daher für eine Verstärkung der Impfkapazitäten ein. Um den aktuellen Stand der Impfungen, die Impfstrategie und die Belastungen des Gesundheitssystem geht es am Dienstag, 16. März, um 18 Uhr in der digitalen Fraktion vor Ort-Veranstaltung „Impfungen, Intensivstationen, Pflegeeinrichtungen – Wie geht es weiter in der Pandemie?“, zu der der heimische SPD-Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek und seine Fraktionskollegin Bärbel Bas, stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, einladen. Gemeinsam mit Christian Larisch, Geschäftsführer des Christlichen Klinikums Unna, und Uwe Hasche, Gesundheitsdezernent des Kreises Unna, diskutieren die beiden Politiker u.a. über die Impf- und Teststrategie und laden interessierte Teilnehmer*innen zu einem Meinungsaustausch ein.
Die SPD-Bundestagsfraktion nutzt für die Veranstaltung das Videokonferenzsystem Cisco Webex. Teilnehmen kann man per Computer, Laptop, Tablet oder Smartphone. Auch eine telefonische Teilnahme ist möglich. Die Einwahlnummer erhalten Interessierte nach ihrer Anmeldung per E- Mail.
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2021/03/Banner_500x280_FvO_SPD_Kaczmarek_1603_19feb2021.png280500Archivhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.pngArchiv2021-03-11 13:16:222024-03-21 12:34:44Wie geht es weiter in der Pandemie?: Oliver Kaczmarek lädt zur Online-Veranstaltung ein
Im März vergangenen Jahres wurde in § 5 Abs. 1 bis 5 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) die epidemische Lage durch den Bundestag festgestellt sowie Verordnungsermächtigungen und Anordnungsbefugnisse für das Bundesgesundheitsministerium geregelt. Diese Regelung ist bis zum 31. März 2021 befristet. Ein Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen, der in dieser Woche im Bundestag verabschiedet wurde, sieht vor, dass der Bundestag künftig die epidemische Lage nationaler Tragweite befristet für maximal drei Monate feststellen soll. Jede Verlängerung muss erneut vom Bundestag beschlossen werden. Damit stärken wir die Rechte des Parlaments.
Eingriffe in die Grundrechte der Bürger*innen müssen stets gut begründet sein. Deshalb hat die SPD-Fraktion erreicht, dass Entscheidungen über eine Verlängerung oder Aufhebung von Schutzmaßnahmen nach §28a des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) sich nicht mehr nur an den Inzidenzen, sondern unter anderem auch an der Impfquote und dem R-Wert orientieren müssen. Der Grundrechtsschutz wird hierdurch erhöht. Gleichzeitig soll der bislang befristet geltende § 5 IfSG entfristet werden, so dass er dauerhaft im IfSG verbleibt. Die Verordnungsermächtigungen für das Bundesgesundheitsministerium werden dabei aber konkreter ausgestaltet. Mit der präziseren Benennung der Befugnisse des Gesundheitsministers begegnen wir der verfassungsrechtlichen Kritik an dem Gesetz.
Vorgesehen wird außerdem eine unabhängige interdisziplinäre Evaluation der Vorschriften des Infektionsschutzgesetzes durch ein Gremium, dessen Mitglieder je zur Hälfte vom Bundestag und der Bundesregierung benannt werden.
Erreicht haben wir auch Verbesserungen bei der Verdienstausfall-Entschädigung für Eltern im Infektionsschutzgesetz (§ 56 Abs. 1a IfSG). Es wird der Gleichklang mit der erweiterten Regelung zum Kinderkrankengeld hergestellt. Ein Entschädigungsanspruch besteht künftig beispielsweise auch unabhängig von der Möglichkeit zum Homeoffice. Es wird klargestellt, dass die Anspruchsdauer jeweils jährlich nach erstmaliger Feststellung der epidemischen Lage am 25.März 2020 besteht und Ende März neu beginnt.
Wir haben zudem erreicht, dass der Pflegeschutzschirm bis Ende Juni unverändert fortgeführt wird. Pflegeeinrichtungen und Pflegedienste behalten so die Möglichkeit, pandemiebedingte Mindereinnahmen gegenüber der Pflegekasse geltend zu machen. Außerdem werden aus dem Bundeshaushalt 450 Mio. Euro bereitgestellt, um eine Prämie für Beschäftigte in den Krankenhäusern zahlen zu können.
Parallel haben die Koalitionsfraktionen einen Antrag ins Plenum eingebracht, der das Fortbestehen der epidemischen Lage von nationaler Tragweite feststellt.
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png00Archivhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.pngArchiv2021-03-05 16:01:092021-03-05 16:01:09Epidemische Lage von nationaler Tragweite
Der Nationale Bildungsbericht 2020 bestätigt die Erfahrungen der vergangenen Monate: Um die Digitalisierung in Schulen ist es in Deutschland eher schlecht bestellt. Alle zwei Jahre informiert der Nationale Bildungsbericht über den Stand des deutschen Bildungssystems.
Dem Bericht zufolge ist das deutsche Bildungssystem zwar durchlässiger geworden. Durchstiege und Umstiege von der beruflichen in die akademische Bildung und umgekehrt werden somit immer selbstverständlicher. Gleichwohl prägt der soziale Hintergrund noch immer den Bildungserfolg von Menschen. Ebenso besorgt die Bildungsexpert*innen: Immer mehr Menschen verlassen die Schule ohne Hauptschulabschluss.
Kritisch sehen die Expert*innen auch die digitale Ausstattung: Während an Hochschulen und im Bereich der Weiterbildung digitale Medien regelmäßig zum Einsatz kommen, bestehe vor allem an Schulen Handlungsbedarf. Das coronabedingte Distanzlernen hat nach ihrer Ansicht bekräftigt, dass Schulen nicht nur der Wissensvermittlung dienen, sondern für Schüler*innen wichtige Orte des sozialen Miteinanders sind.
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png00Archivhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.pngArchiv2021-03-05 15:59:022021-03-05 15:59:02Nachholbedarf bei Digitalisierung in Schulen
Auch zehn Jahre nach der Unabhängigkeit hat Südsudan keinen Frieden gefunden und bleibt auf die Unterstützung der internationalen Gemeinschaft angewiesen. Zwar haben sich die Bürgerkriegsparteien im September 2018 auf ein Friedensabkommen geeinigt, das zu einer gewissen Beruhigung der Gewalt im Land beigetragen hat. Die Sicherheitslage im Land bleibt jedoch aufgrund von ethnischen Konflikten und Gewalt gegen die Zivilbevölkerung weiterhin fragil.
Zudem sind von den rund zwölf Millionen Einwohner*innen des Landes noch immer über sieben Millionen auf humanitäre Hilfe angewiesen. Die Mission der Vereinten Nationen im Südsudan (United Nations Mission in the Republic of South Sudan, kurz: UNMISS) zielt darauf ab, die Zivilbevölkerung zu schützen, den Frieden zu sichern und den Weg freizumachen für Wahlen in 2022. Hierfür stellt die Bundeswehr Personal in Führungsstäben der Mission sowie in Beratungs-, Verbindungs- und Beobachtungsoffizieren bereit. Die Truppenobergrenze liegt bei 50 Soldat*innen. Auf Antrag der Bundesregierung wurde das Mandat jetzt bis zum 31. März 2022 verlängert.
Das Mittelmeer gilt als wichtiger Knotenpunkt des internationalen Warenverkehrs: Rund ein Drittel der auf dem Seeweg verschifften Güter und ein Viertel der Öltransporte weltweit werden hier transportiert. Gleichzeit fehlen staatliche Kontrollen über weite Küstenbereiche des Mittelmeerraumes und es existieren nach wie vor politische Konflikte in einzelnen Anrainerstaaten.
Beides nutzen terroristische Organisationen immer wieder für illegale Aktivitäten wie Terrorismus, Waffenschmuggel und Menschenhandel. Um den Schiffsverkehr im Mittelmeer abzusichern und den maritimen Terrorismus einzudämmen, haben die NATO-Staaten daher im Jahr 2016 die maritime Sicherheitsoperation „SEA GUARDIAN“ beschlossen. Zusammen mit anderen Mitgliedsstaaten der NATO erstellen Schiffe und Flugzeuge der Bundeswehr ein umfassendes Lagebild und überwachen den Seeraum. Zu ihren weiteren Aufgaben gehört die Kontrolle von Schiffen, wenn sie verdächtigt werden, eine Verbindung zu terroristischen Organisationen zu haben. Das Mandat sieht den Einsatz von bis zu 650 Soldat*innen vor und wurde mit dem Beschluss des Bundestages in dieser Woche bis zum 31. März 2022 verlängert.
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png00Archivhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.pngArchiv2021-03-05 15:57:372021-03-05 15:57:37Bundeswehreinsätze im Südsudan und im Mittelmeer
Seit 2016 fördert das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) im Rahmen des Bundesprogramms „Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist“ Kindertageseinrichtungen im ganzen Bundesgebiet. Auch im Kreis Unna profitieren bereits 25 Einrichtungen von der Förderung des Bundes.
In der dritten Förderwelle, die Anfang des Jahres gestartet ist und einen neuen Fokus auf den Einsatz digitaler Medien und die Integration medien-pädagogischer Fragestellungen legt, wurden jetzt auch die Ev. Kindertageseinrichtung „Oase“ in Fröndenberg sowie die Kitas Eichendorff und Sugambrerstraße der Johanniter-Unfall-Hilfe in Bergkamen in den Förderpool aufgenommen. „Die Bewilligungen sind vorgesehen“, freut sich der SPD-Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek. Bedeutet: „Bis Ende 2022 erhalten die beiden Bergkamener Kitas eine Förderung von jeweils 48.206 Euro, und die Kita in Fröndenberg wird mit 47.917 Euro gefördert“, so Kaczmarek. Damit trage das sehr erfolgreiche Bundesprogramm wirksam dazu bei, die sprachliche Bildung in Kitas zu verbessern und die Fachkräfte dort zu stärken, wo es am nötigsten sei. Gerade in der Phase nach der Pandemie werde es wichtig sein, die Einrichtungen dabei zu unterstützen, Defizite, die während des Lockdowns aufgelaufen sind, gemeinsam mit den Familien zu bearbeiten.
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2021/02/abc-3523453_1920.jpg12801920Archivhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.pngArchiv2021-03-02 14:25:362024-02-22 14:58:59Fast 150.000 Euro für Sprachförderung in Kitas
Der öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) hat seit jeher eine besondere Bedeutung in der Region und bringt täglich tausende Berufstätige aus dem Kreis Unna weiter in das Ruhrgebiet hinein. Auch im Hinblick auf klima-freundliche Mobilität kommt dem ÖPNV eine Schlüsselrolle zu. Deshalb werden mit dem „1.000-Bahnhöfe-Programm“ bis 2026 mehr als eine halbe Milliarde Euro in die Bahnhöfe in Deutschland investiert. „Von dem Programm profitieren auch der Bahnhof in Schwerte sowie die Haltepunkte in Schwerte-Ergste und Fröndenberg-Frömern“, teilt der SPD-Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek mit.
Mit den Geldern werden verschiedene Investitionsmaßnahmen finanziert, die die Attraktivität des Bahnverkehrs steigern. Dazu gehört unter anderem der barrierefreie Umbau kleinerer Bahnhöfe. Von dieser Maßnahme, die schon seit einiger Zeit vorgesehen ist, profitieren die Bahnhöfe in Schwerte-Ergste und Fröndenberg-Frömern. „Der barrierefreie Umbau dieser Bahnhöfe ist wichtig, damit auch Menschen mit Handicap oder Familien mit Kinderwagen den öffentlichen Personennahverkehr ohne Einschränkungen nutzen können“, freut sich Kaczmarek.
Als einer von nur sechs Bahnhöfen in ganz Nordrhein-Westfalen profitiert zudem der Bahnhof in Schwerte von einer weiteren Modernisierungs-maßnahme, die eine Sanierung des Empfangsgebäudes vorsieht. Das Ziel der Bundesregierung ist, die Zahl der Fahrgäste bis 2030 zu verdoppeln. Weiterhin wird im kommenden Jahr erstmals mehr Geld in die Schieneninfrastruktur investiert als in Straßen. „Die SPD hat sich im Zuge der Koalitionsverhandlungen sehr stark für eine Aufwertung des ÖPNV eingesetzt“, erklärt Kaczmarek, „daher freue ich mich umso mehr darüber, dass diese Erfolge nun auch im Kreis Unna sichtbar werden.“
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2021/03/Oliver-Kaczmarek-170524-226.jpg13652048Archivhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.pngArchiv2021-03-01 14:23:352024-03-21 12:37:28Bund finanziert Investitionen in die Bahnhöfe Schwerte, Ergste und Frömern
SPD und CDU/CSU haben am 3. Februar 2021 im Koalitionsausschuss weitere steuerliche Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie und zur Stärkung der Kaufkraft beschlossen. In dieser Woche wurde der Gesetzentwurf der Bundesregierung abschließend beraten.
Familien erhalten für jedes Kind einen Kinderbonus von 150 Euro. Bei Eltern mit hohen Einkommen wird der Bonus auf den steuerlichen Freibetrag angerechnet. So kommt das Geld wirklich den Familien zugute, die besonders darauf angewiesen sind.
Für die besonders von Schließungen betroffenen Restaurants und Cafés wird der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 Prozent für erbrachte Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen bis zum 31. Dezember 2022 verlängert. Auch Unternehmen werden nochmal entlastet: Der steuerliche Verlustrücktrag für die Jahre 2020 und 2021 wird auf 10 Mio. Euro bzw. 20 Mio. Euro (bei Zusammenveranlagung) erweitert.
Menschen, die ihren Lebensunterhalt bisher aus eigener Kraft sichern konnten, sind wegen der Corona-Pandemie plötzlich auf Leistungen der Grundsicherung angewiesen. Mit dem Sozialschutzpaket I haben wir daher den Zugang zur Grundsicherung vereinfacht – zunächst befristet bis zum 31. März 2021. Doch die Pandemie wird sich noch länger auf unser Leben auswirken. Der Koalitionsausschuss hat deswegen beschlossen, den vereinfachten Zugang zur Grundsicherung bis zum 31. Dezember 2021 zu verlängern – das haben wir mit dem Sozialschutzpaket III in dieser Woche im Bundestag beschlossen.
Je länger die Pandemie anhält, desto höher fallen auch für viele Familien die finanziellen Belastungen aus: So kann zum Beispiel das Mittagessen nicht in der Schule eingenommen werden, sondern muss zuhause gekocht werden. Diese Mehrkosten mildern wir mit einem Corona-Zuschuss in Höhe von 150 Euro für erwachsene Grundsicherungsempfänger*innen ab.
Und wir verlängern mit dem neuen Sozialschutzpaket die Regelungen aus dem Sozialschutzpaket II zur Mittagsverpflegung von den Schüler*innen und Kita-Kindern, die Leistungen aus dem Bildungspaket bekommen können. Das Jobcenter übernimmt die Kosten für das Mittagessen zur Abholung oder Lieferung, wenn die Kinder und Jugendlichen es wegen der Corona-Pandemie nicht gemeinschaftlich einnehmen können.
Daneben sieht das Sozialschutzpaket III vor, den Versicherungsschutz in der Künstlersozialversicherung (KSK) auch im Jahr 2021 sicherzustellen. Der KSK kommt in der auch für Künstler*innen und Publizist*innen prekären Situation eine wichtige Aufgabe bei deren sozialen Absicherung zu.
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png00Archivhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.pngArchiv2021-02-26 12:46:202021-02-26 12:46:20Sozialschutzpaket III: Corona-Hilfen für besonders Betroffene
Wir wollen, dass Verbraucher*innen beim Abschluss von Verträgen besser geschützt sind. Daher haben wir diese Woche in erster Lesung den Gesetzentwurf der Bundesregierung für faire Verbraucherverträge diskutiert. Mit diesen sollen telefonisch aufgedrängte oder untergeschobene Verträge verhindert werden. Demnach müssen Strom- oder Gasverträge künftig in Textform geschlossen werden. Ungewollte Anbieterwechsel auf Grund von Telefonwerbung werden so verhindert. Außerdem müssen Anbieter künftig dokumentieren, dass sie eine Einwilligung der Verbraucher*innen für Werbeanrufe haben. Unerlaubte Telefonwerbung soll zudem effizienter sanktioniert werden.
Auch werden die Rechte der Verbraucher*innen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gestärkt: Wenn sie zum Beispiel ihre Ansprüche auf Entschädigung wegen Flugausfällen an einen Dienstleister abtreten wollen, kann das nicht mehr mit AGB-Vertragsklauseln verhindert werden.
Noch immer sind Vorstandsposten in Deutschland überwiegend in Männerhand: Bei den 105 börsennotierten und zugleich paritätisch mitbestimmten Unternehmen beträgt der Frauenanteil in den Vorständen nur 11,5 Prozent (Stand: November 2020). Und der Großteil der Unternehmen, die zur Festlegung einer Zielgröße verpflichtet sind, plant offenbar auch keine Frau bei der Besetzung von Vorstandsposten ein: Rund 78 Prozent der Unternehmen setzen sich entweder gar keine oder die Zielgröße „null Frauen“.
Wir müssen die Unternehmen deshalb stärker in die Verantwortung nehmen. Mit dem Entwurf für das Zweite Führungspositionen-Gesetz (FüPoG II), das diese Woche in erster Lesung im Bundestag beraten wurde, schreibt die Regierung eine feste Quote vor: So sollen die 105 börsennotierten und paritätisch mitbestimmten Unternehmen mindestens eine Frau in den Vorstand berufen, wenn er mehr als dreiköpfig und rein männlich besetzt ist.
Und in Zukunft müssen die börsennotierten oder mitbestimmten Unternehmen eine Zielgröße Null in jedem Fall begründen – für den Aufsichtsrat, Vorstand oder eine der beiden obersten Leitungsebenen unterhalb des Vorstands. Wer nicht begründet oder sich weiterhin keine Zielgröße setzt, dem drohen empfindliche Bußgelder.
Für die Unternehmen mit Mehrheitsbeteiligung des Bundes sieht der Entwurf eine Aufsichtsratsquote von mindestens 30 Prozent und eine Mindestbeteiligung in Vorständen vor. Bei den Körperschaften des öffentlichen Rechts wie den Krankenkassen und bei den Renten- und Unfallversicherungsträgern sowie bei der Bundesagentur für Arbeit will die Regierung ebenfalls eine Mindestbeteiligung einführen. Im öffentlichen Dienst des Bundes sollen bis zum Jahr 2025 Führungspositionen hälftig mit Frauen besetzt sein.
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png00Archivhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.pngArchiv2021-02-26 12:41:422021-02-26 12:41:42Geschlechterquote in Vorständen
Aktuelles – Seite 54 von 265 – Oliver Kaczmarek, Md
Wie geht es weiter in der Pandemie?: Oliver Kaczmarek lädt zur Online-Veranstaltung ein
Allgemein, Corona / SARS-CoV-2, Im Gespräch, Kreis Unna, Presse und Co.Nach einem Jahr sind Impfstoffe ein wirksames Mittel gegen das Coronavirus, aber die Impfungen kommen nur schleppend voran. Die SPD-Bundestagsfraktion setzt sich daher für eine Verstärkung der Impfkapazitäten ein. Um den aktuellen Stand der Impfungen, die Impfstrategie und die Belastungen des Gesundheitssystem geht es am Dienstag, 16. März, um 18 Uhr in der digitalen Fraktion vor Ort-Veranstaltung „Impfungen, Intensivstationen, Pflegeeinrichtungen – Wie geht es weiter in der Pandemie?“, zu der der heimische SPD-Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek und seine Fraktionskollegin Bärbel Bas, stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, einladen. Gemeinsam mit Christian Larisch, Geschäftsführer des Christlichen Klinikums Unna, und Uwe Hasche, Gesundheitsdezernent des Kreises Unna, diskutieren die beiden Politiker u.a. über die Impf- und Teststrategie und laden interessierte Teilnehmer*innen zu einem Meinungsaustausch ein.
Die SPD-Bundestagsfraktion nutzt für die Veranstaltung das Videokonferenzsystem Cisco Webex. Teilnehmen kann man per Computer, Laptop, Tablet oder Smartphone. Auch eine telefonische Teilnahme ist möglich. Die Einwahlnummer erhalten Interessierte nach ihrer Anmeldung per E- Mail.
Anmeldungen unter dem folgenden Link: https://www.spdfraktion.de/termine/2021-03-16-impfungen-intensivstationen-pflegeeinrichtungen
Epidemische Lage von nationaler Tragweite
Corona / SARS-CoV-2, InfodienstIm März vergangenen Jahres wurde in § 5 Abs. 1 bis 5 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) die epidemische Lage durch den Bundestag festgestellt sowie Verordnungsermächtigungen und Anordnungsbefugnisse für das Bundesgesundheitsministerium geregelt. Diese Regelung ist bis zum 31. März 2021 befristet. Ein Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen, der in dieser Woche im Bundestag verabschiedet wurde, sieht vor, dass der Bundestag künftig die epidemische Lage nationaler Tragweite befristet für maximal drei Monate feststellen soll. Jede Verlängerung muss erneut vom Bundestag beschlossen werden. Damit stärken wir die Rechte des Parlaments.
Eingriffe in die Grundrechte der Bürger*innen müssen stets gut begründet sein. Deshalb hat die SPD-Fraktion erreicht, dass Entscheidungen über eine Verlängerung oder Aufhebung von Schutzmaßnahmen nach §28a des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) sich nicht mehr nur an den Inzidenzen, sondern unter anderem auch an der Impfquote und dem R-Wert orientieren müssen. Der Grundrechtsschutz wird hierdurch erhöht. Gleichzeitig soll der bislang befristet geltende § 5 IfSG entfristet werden, so dass er dauerhaft im IfSG verbleibt. Die Verordnungsermächtigungen für das Bundesgesundheitsministerium werden dabei aber konkreter ausgestaltet. Mit der präziseren Benennung der Befugnisse des Gesundheitsministers begegnen wir der verfassungsrechtlichen Kritik an dem Gesetz.
Vorgesehen wird außerdem eine unabhängige interdisziplinäre Evaluation der Vorschriften des Infektionsschutzgesetzes durch ein Gremium, dessen Mitglieder je zur Hälfte vom Bundestag und der Bundesregierung benannt werden.
Erreicht haben wir auch Verbesserungen bei der Verdienstausfall-Entschädigung für Eltern im Infektionsschutzgesetz (§ 56 Abs. 1a IfSG). Es wird der Gleichklang mit der erweiterten Regelung zum Kinderkrankengeld hergestellt. Ein Entschädigungsanspruch besteht künftig beispielsweise auch unabhängig von der Möglichkeit zum Homeoffice. Es wird klargestellt, dass die Anspruchsdauer jeweils jährlich nach erstmaliger Feststellung der epidemischen Lage am 25.März 2020 besteht und Ende März neu beginnt.
Wir haben zudem erreicht, dass der Pflegeschutzschirm bis Ende Juni unverändert fortgeführt wird. Pflegeeinrichtungen und Pflegedienste behalten so die Möglichkeit, pandemiebedingte Mindereinnahmen gegenüber der Pflegekasse geltend zu machen. Außerdem werden aus dem Bundeshaushalt 450 Mio. Euro bereitgestellt, um eine Prämie für Beschäftigte in den Krankenhäusern zahlen zu können.
Parallel haben die Koalitionsfraktionen einen Antrag ins Plenum eingebracht, der das Fortbestehen der epidemischen Lage von nationaler Tragweite feststellt.
Den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/265/1926545.pdf
Den Antrag der Koalitionsfraktionen gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/271/1927196.pdf
Nachholbedarf bei Digitalisierung in Schulen
Infodienst, Zukunftsaufgabe BildungDer Nationale Bildungsbericht 2020 bestätigt die Erfahrungen der vergangenen Monate: Um die Digitalisierung in Schulen ist es in Deutschland eher schlecht bestellt. Alle zwei Jahre informiert der Nationale Bildungsbericht über den Stand des deutschen Bildungssystems.
Dem Bericht zufolge ist das deutsche Bildungssystem zwar durchlässiger geworden. Durchstiege und Umstiege von der beruflichen in die akademische Bildung und umgekehrt werden somit immer selbstverständlicher. Gleichwohl prägt der soziale Hintergrund noch immer den Bildungserfolg von Menschen. Ebenso besorgt die Bildungsexpert*innen: Immer mehr Menschen verlassen die Schule ohne Hauptschulabschluss.
Kritisch sehen die Expert*innen auch die digitale Ausstattung: Während an Hochschulen und im Bereich der Weiterbildung digitale Medien regelmäßig zum Einsatz kommen, bestehe vor allem an Schulen Handlungsbedarf. Das coronabedingte Distanzlernen hat nach ihrer Ansicht bekräftigt, dass Schulen nicht nur der Wissensvermittlung dienen, sondern für Schüler*innen wichtige Orte des sozialen Miteinanders sind.
Den nationalen Bildungsbericht 2020 gibt es hier: https://www.bildungsbericht.de/de/bildungsberichte-seit-2006/bildungsbericht-2020/bildung-in-deutschland-2020
Meine Rede im Deutschen Bundestag dazu gibt es hier: https://dbtg.tv/fvid/7506058
Bundeswehreinsätze im Südsudan und im Mittelmeer
Äußeres und Verteidigung, InfodienstBundeswehreinsatz im Südsudan (UNMISS)
Auch zehn Jahre nach der Unabhängigkeit hat Südsudan keinen Frieden gefunden und bleibt auf die Unterstützung der internationalen Gemeinschaft angewiesen. Zwar haben sich die Bürgerkriegsparteien im September 2018 auf ein Friedensabkommen geeinigt, das zu einer gewissen Beruhigung der Gewalt im Land beigetragen hat. Die Sicherheitslage im Land bleibt jedoch aufgrund von ethnischen Konflikten und Gewalt gegen die Zivilbevölkerung weiterhin fragil.
Zudem sind von den rund zwölf Millionen Einwohner*innen des Landes noch immer über sieben Millionen auf humanitäre Hilfe angewiesen. Die Mission der Vereinten Nationen im Südsudan (United Nations Mission in the Republic of South Sudan, kurz: UNMISS) zielt darauf ab, die Zivilbevölkerung zu schützen, den Frieden zu sichern und den Weg freizumachen für Wahlen in 2022. Hierfür stellt die Bundeswehr Personal in Führungsstäben der Mission sowie in Beratungs-, Verbindungs- und Beobachtungsoffizieren bereit. Die Truppenobergrenze liegt bei 50 Soldat*innen. Auf Antrag der Bundesregierung wurde das Mandat jetzt bis zum 31. März 2022 verlängert.
Den Antrag der Bundesregierung gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/265/1926557.pdf
Sicherheit im Mittelmeer gewährleisten
Das Mittelmeer gilt als wichtiger Knotenpunkt des internationalen Warenverkehrs: Rund ein Drittel der auf dem Seeweg verschifften Güter und ein Viertel der Öltransporte weltweit werden hier transportiert. Gleichzeit fehlen staatliche Kontrollen über weite Küstenbereiche des Mittelmeerraumes und es existieren nach wie vor politische Konflikte in einzelnen Anrainerstaaten.
Beides nutzen terroristische Organisationen immer wieder für illegale Aktivitäten wie Terrorismus, Waffenschmuggel und Menschenhandel. Um den Schiffsverkehr im Mittelmeer abzusichern und den maritimen Terrorismus einzudämmen, haben die NATO-Staaten daher im Jahr 2016 die maritime Sicherheitsoperation „SEA GUARDIAN“ beschlossen. Zusammen mit anderen Mitgliedsstaaten der NATO erstellen Schiffe und Flugzeuge der Bundeswehr ein umfassendes Lagebild und überwachen den Seeraum. Zu ihren weiteren Aufgaben gehört die Kontrolle von Schiffen, wenn sie verdächtigt werden, eine Verbindung zu terroristischen Organisationen zu haben. Das Mandat sieht den Einsatz von bis zu 650 Soldat*innen vor und wurde mit dem Beschluss des Bundestages in dieser Woche bis zum 31. März 2022 verlängert.
Den Antrag der Bundesregierung gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/265/1926558.pdf
Fast 150.000 Euro für Sprachförderung in Kitas
Bergkamen, Fröndenberg, Im Gespräch, Kreis Unna, Presse und Co., Zukunftsaufgabe BildungSeit 2016 fördert das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) im Rahmen des Bundesprogramms „Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist“ Kindertageseinrichtungen im ganzen Bundesgebiet. Auch im Kreis Unna profitieren bereits 25 Einrichtungen von der Förderung des Bundes.
In der dritten Förderwelle, die Anfang des Jahres gestartet ist und einen neuen Fokus auf den Einsatz digitaler Medien und die Integration medien-pädagogischer Fragestellungen legt, wurden jetzt auch die Ev. Kindertageseinrichtung „Oase“ in Fröndenberg sowie die Kitas Eichendorff und Sugambrerstraße der Johanniter-Unfall-Hilfe in Bergkamen in den Förderpool aufgenommen. „Die Bewilligungen sind vorgesehen“, freut sich der SPD-Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek. Bedeutet: „Bis Ende 2022 erhalten die beiden Bergkamener Kitas eine Förderung von jeweils 48.206 Euro, und die Kita in Fröndenberg wird mit 47.917 Euro gefördert“, so Kaczmarek. Damit trage das sehr erfolgreiche Bundesprogramm wirksam dazu bei, die sprachliche Bildung in Kitas zu verbessern und die Fachkräfte dort zu stärken, wo es am nötigsten sei. Gerade in der Phase nach der Pandemie werde es wichtig sein, die Einrichtungen dabei zu unterstützen, Defizite, die während des Lockdowns aufgelaufen sind, gemeinsam mit den Familien zu bearbeiten.
Bund finanziert Investitionen in die Bahnhöfe Schwerte, Ergste und Frömern
Fröndenberg, Im Gespräch, Kreis Unna, Presse und Co., Verkehr und InfrastrukturDer öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) hat seit jeher eine besondere Bedeutung in der Region und bringt täglich tausende Berufstätige aus dem Kreis Unna weiter in das Ruhrgebiet hinein. Auch im Hinblick auf klima-freundliche Mobilität kommt dem ÖPNV eine Schlüsselrolle zu. Deshalb werden mit dem „1.000-Bahnhöfe-Programm“ bis 2026 mehr als eine halbe Milliarde Euro in die Bahnhöfe in Deutschland investiert. „Von dem Programm profitieren auch der Bahnhof in Schwerte sowie die Haltepunkte in Schwerte-Ergste und Fröndenberg-Frömern“, teilt der SPD-Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek mit.
Mit den Geldern werden verschiedene Investitionsmaßnahmen finanziert, die die Attraktivität des Bahnverkehrs steigern. Dazu gehört unter anderem der barrierefreie Umbau kleinerer Bahnhöfe. Von dieser Maßnahme, die schon seit einiger Zeit vorgesehen ist, profitieren die Bahnhöfe in Schwerte-Ergste und Fröndenberg-Frömern. „Der barrierefreie Umbau dieser Bahnhöfe ist wichtig, damit auch Menschen mit Handicap oder Familien mit Kinderwagen den öffentlichen Personennahverkehr ohne Einschränkungen nutzen können“, freut sich Kaczmarek.
Als einer von nur sechs Bahnhöfen in ganz Nordrhein-Westfalen profitiert zudem der Bahnhof in Schwerte von einer weiteren Modernisierungs-maßnahme, die eine Sanierung des Empfangsgebäudes vorsieht. Das Ziel der Bundesregierung ist, die Zahl der Fahrgäste bis 2030 zu verdoppeln. Weiterhin wird im kommenden Jahr erstmals mehr Geld in die Schieneninfrastruktur investiert als in Straßen. „Die SPD hat sich im Zuge der Koalitionsverhandlungen sehr stark für eine Aufwertung des ÖPNV eingesetzt“, erklärt Kaczmarek, „daher freue ich mich umso mehr darüber, dass diese Erfolge nun auch im Kreis Unna sichtbar werden.“
Corona-Steuerhilfegesetz
Arbeit und Soziales, Corona / SARS-CoV-2, Infodienst, Wirtschaft und FinanzenSPD und CDU/CSU haben am 3. Februar 2021 im Koalitionsausschuss weitere steuerliche Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie und zur Stärkung der Kaufkraft beschlossen. In dieser Woche wurde der Gesetzentwurf der Bundesregierung abschließend beraten.
Familien erhalten für jedes Kind einen Kinderbonus von 150 Euro. Bei Eltern mit hohen Einkommen wird der Bonus auf den steuerlichen Freibetrag angerechnet. So kommt das Geld wirklich den Familien zugute, die besonders darauf angewiesen sind.
Für die besonders von Schließungen betroffenen Restaurants und Cafés wird der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 Prozent für erbrachte Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen bis zum 31. Dezember 2022 verlängert. Auch Unternehmen werden nochmal entlastet: Der steuerliche Verlustrücktrag für die Jahre 2020 und 2021 wird auf 10 Mio. Euro bzw. 20 Mio. Euro (bei Zusammenveranlagung) erweitert.
Den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/265/1926544.pdf
Sozialschutzpaket III: Corona-Hilfen für besonders Betroffene
Arbeit und Soziales, Corona / SARS-CoV-2, InfodienstMenschen, die ihren Lebensunterhalt bisher aus eigener Kraft sichern konnten, sind wegen der Corona-Pandemie plötzlich auf Leistungen der Grundsicherung angewiesen. Mit dem Sozialschutzpaket I haben wir daher den Zugang zur Grundsicherung vereinfacht – zunächst befristet bis zum 31. März 2021. Doch die Pandemie wird sich noch länger auf unser Leben auswirken. Der Koalitionsausschuss hat deswegen beschlossen, den vereinfachten Zugang zur Grundsicherung bis zum 31. Dezember 2021 zu verlängern – das haben wir mit dem Sozialschutzpaket III in dieser Woche im Bundestag beschlossen.
Je länger die Pandemie anhält, desto höher fallen auch für viele Familien die finanziellen Belastungen aus: So kann zum Beispiel das Mittagessen nicht in der Schule eingenommen werden, sondern muss zuhause gekocht werden. Diese Mehrkosten mildern wir mit einem Corona-Zuschuss in Höhe von 150 Euro für erwachsene Grundsicherungsempfänger*innen ab.
Und wir verlängern mit dem neuen Sozialschutzpaket die Regelungen aus dem Sozialschutzpaket II zur Mittagsverpflegung von den Schüler*innen und Kita-Kindern, die Leistungen aus dem Bildungspaket bekommen können. Das Jobcenter übernimmt die Kosten für das Mittagessen zur Abholung oder Lieferung, wenn die Kinder und Jugendlichen es wegen der Corona-Pandemie nicht gemeinschaftlich einnehmen können.
Daneben sieht das Sozialschutzpaket III vor, den Versicherungsschutz in der Künstlersozialversicherung (KSK) auch im Jahr 2021 sicherzustellen. Der KSK kommt in der auch für Künstler*innen und Publizist*innen prekären Situation eine wichtige Aufgabe bei deren sozialen Absicherung zu.
Den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/265/1926542.pdf
Faire Verträge für Verbraucher*innen
Allgemein, InfodienstWir wollen, dass Verbraucher*innen beim Abschluss von Verträgen besser geschützt sind. Daher haben wir diese Woche in erster Lesung den Gesetzentwurf der Bundesregierung für faire Verbraucherverträge diskutiert. Mit diesen sollen telefonisch aufgedrängte oder untergeschobene Verträge verhindert werden. Demnach müssen Strom- oder Gasverträge künftig in Textform geschlossen werden. Ungewollte Anbieterwechsel auf Grund von Telefonwerbung werden so verhindert. Außerdem müssen Anbieter künftig dokumentieren, dass sie eine Einwilligung der Verbraucher*innen für Werbeanrufe haben. Unerlaubte Telefonwerbung soll zudem effizienter sanktioniert werden.
Auch werden die Rechte der Verbraucher*innen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gestärkt: Wenn sie zum Beispiel ihre Ansprüche auf Entschädigung wegen Flugausfällen an einen Dienstleister abtreten wollen, kann das nicht mehr mit AGB-Vertragsklauseln verhindert werden.
Den Gesetzentwurf der Bundesregierung gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/269/1926915.pdf
Geschlechterquote in Vorständen
Infodienst, Wirtschaft und FinanzenNoch immer sind Vorstandsposten in Deutschland überwiegend in Männerhand: Bei den 105 börsennotierten und zugleich paritätisch mitbestimmten Unternehmen beträgt der Frauenanteil in den Vorständen nur 11,5 Prozent (Stand: November 2020). Und der Großteil der Unternehmen, die zur Festlegung einer Zielgröße verpflichtet sind, plant offenbar auch keine Frau bei der Besetzung von Vorstandsposten ein: Rund 78 Prozent der Unternehmen setzen sich entweder gar keine oder die Zielgröße „null Frauen“.
Wir müssen die Unternehmen deshalb stärker in die Verantwortung nehmen. Mit dem Entwurf für das Zweite Führungspositionen-Gesetz (FüPoG II), das diese Woche in erster Lesung im Bundestag beraten wurde, schreibt die Regierung eine feste Quote vor: So sollen die 105 börsennotierten und paritätisch mitbestimmten Unternehmen mindestens eine Frau in den Vorstand berufen, wenn er mehr als dreiköpfig und rein männlich besetzt ist.
Und in Zukunft müssen die börsennotierten oder mitbestimmten Unternehmen eine Zielgröße Null in jedem Fall begründen – für den Aufsichtsrat, Vorstand oder eine der beiden obersten Leitungsebenen unterhalb des Vorstands. Wer nicht begründet oder sich weiterhin keine Zielgröße setzt, dem drohen empfindliche Bußgelder.
Für die Unternehmen mit Mehrheitsbeteiligung des Bundes sieht der Entwurf eine Aufsichtsratsquote von mindestens 30 Prozent und eine Mindestbeteiligung in Vorständen vor. Bei den Körperschaften des öffentlichen Rechts wie den Krankenkassen und bei den Renten- und Unfallversicherungsträgern sowie bei der Bundesagentur für Arbeit will die Regierung ebenfalls eine Mindestbeteiligung einführen. Im öffentlichen Dienst des Bundes sollen bis zum Jahr 2025 Führungspositionen hälftig mit Frauen besetzt sein.
Den Gesetzentwurf der Bundesregierung gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/266/1926689.pdf