Infodienst – Seite 50 von 155 – Oliver Kaczmarek, Md

Arbeits- und Gesundheitsschutz für Beschäftigte in der Fleischindustrie

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Die Corona-Pandemie hat nicht nur unmittelbare Folgen für die Menschen in unserem Land und die Wirtschaft. Sie hat den Blick auch für Probleme geschärft, die schon lange schwelen. So haben die Corona-Ausbrüche in Schlachthöfen und den betroffenen Gemeinden in jüngster Zeit das Augenmerk verstärkt auf die Arbeitsbedingungen dieser Branche gelenkt. Doch schon vor der Pandemie hatte sich in Teilen der Branche ein System von organisierter unternehmerischer Verantwortungslosigkeit etabliert. Wenn am gleichen Fließband Beschäftigte mit vielen verschiedenen Werkverträgen arbeiten, ist am Ende kaum noch nachvollziehbar, wer die Verantwortung für faire Bezahlung, für den Arbeits- und Gesundheitsschutz und für eine menschenwürdige Unterbringung trägt. Es ist deshalb gut, dass wir in dieser Woche das Arbeitsschutzkontrollgesetz in erster Lesung beraten haben. Danach sollen künftig nur noch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des eigenen Betriebes Tiere schlachten und das Fleisch verarbeiten dürfen. Die Arbeitszeit soll elektronisch erfasst werden, einheitliche Kontrollstandards eingeführt und bei Verstößen schmerzliche Bußgelder erhoben werden.

Dass gute Lebensmittel, gute Produktionsbedingungen und gute Arbeit bei der Fleischzerlegung nicht im Widerspruch zueinander stehen, habe ich Mitte August während eines Besuchs mit Björn Böhning, Staatssekretär im Bundesministerium für Arbeit und Soziales, bei der Neuland Fleischvertriebsgesellschaft in der Ökostation in Bergkamen-Heil gesehen. Neben starken Arbeitsnehmerrechten und guten Arbeitsbedingungen brauchen wir aber auch mehr Transparenz für Verbraucherinnen und Verbraucher darüber, unter welchen Bedingungen Lebensmittel produziert werden. Denn nur so kann an der Theke eine wirkliche Entscheidung für mehr Tierwohl, Umweltschutz und Arbeitnehmerschutz getroffen werden.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/219/1921978.pdf

Zukunftsprogramm Krankenhäuser

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Die Corona-Pandemie hat gezeigt, wie wichtig eine qualitativ hochwertige und moderne Gesundheitsversorgung ist. Vor allem in Krankenhäusern. Damit Patientinnen und Patienten in Deutschland auch in Zukunft von der hohen Versorgungs- und Pflegequalität unserer Einrichtungen profitieren, setzen wir mit dem vorliegenden Gesetzentwurf das im Konjunkturpaket beschlossene „Zukunftsprogramm Krankenhäuser“ um. Für moderne stationäre Notfallkapazitäten sowie für die digitale Ausstattung und Vernetzung unserer Krankenhäuser stellen wir insgesamt drei Milliarden Euro aus dem Bundeshaushalt bereit.

Hinzu kommen weitere 1,3 Milliarden Euro von den Bundesländern und Krankenhausträgern. Gleichzeitig schaffen wir Rahmenbedingungen, um coronabedingte Erlösausfälle und Mehrkosten für Krankenhäuser im Bedarfsfall auszugleichen. Zudem unterstützen wir Eltern von erkrankten Kindern: Wir erhöhen die Bezugszeit des Kinderkrankengeldes für 2020 von 10 auf 15 Tage, für Alleinerziehende auf 30 Tage. Und auch diejenigen, die coronabedingt Angehörige pflegen, haben wir im Blick: Bis zum Ende des Jahres verlängern wir die Akuthilfe Pflege und das Pflegeunterstützungsgeld.

Den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/221/1922126.pdf

Einführung eines Lobbyregisters

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Die Vertretung gesellschaftlicher Interessen gegenüber der Politik und der allgemeinen Öffentlichkeit gehört zu den Wesensmerkmalen einer demokratischen Gesellschaft. Seit jeher sind Interessenvertreterinnen und -vertreter unterschiedlichster Art in verschiedenen Formen an demokratischen Willensbildungsprozessen beteiligt. Der vorliegende Gesetzentwurf beinhaltet verschiedene Maßnahmen, um die Vertretung von Interessen transparenter zu machen. Mit dem Gesetzentwurf soll ein Regelungsrahmen für das Miteinander von Politik, Wirtschaft und Zivilgesellschaft geschaffen werden. Es wird eine Registrierungspflicht („Lobbyregister“) für diejenigen geschaffen, die Interessenvertretung gegenüber dem Deutschen Bundestag ausüben und dabei im demokratischen Willensbildungs- und Entscheidungsprozess mitwirken. Interessenvertreterinnen und -vertreter werden verpflichtet, sich einen Verhaltenskodex zu geben, der Grundsätze integrer Interessenvertretung definiert und ein öffentliches Rügeverfahren bei Verstößen vorsieht. Verstöße gegen die Registrierungspflicht werden künftig mit Ordnungsgeld sanktioniert. Die SPD wäre gerne noch einen Schritt weiter gegangen. Aus unserer Sicht sollte das Lobbyregister auch auf die Bundesregierung ausgeweitet werden. Hier gibt es aber Vorbehalte seitens der Ministerinnen und Minister von CDU und CSU.

Den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/221/1922179.pdf

Unser Land gestalten – Beschlüsse der Fraktionsklausur

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Wir alle haben in den vergangenen Monaten erlebt, wie wichtig ein handlungsfähiger Staat ist. Jetzt kommt es darauf an, Schlussfolgerungen zu ziehen und unser Land mittel- und langfristig zu stärken. Die SPD-Bundestagsfraktion hat in der vergangenen Woche hierzu eine Klausur abgehalten. Die Sozialdemokratie sieht sich in der Verantwortung, unseren Sozialstaat so zu organisieren, dass er den Menschen in den Mittelpunkt seiner Anstrengungen stellt. Das gelingt uns, wenn wir diese Herausforderungen annehmen als das, was sie ist: Eine Chance, Vieles für viele besser zu machen als bisher. Der Sozialstaat und eine starke Sozialpartnerschaft sind hierfür wichtiger denn je. Mit dem Positionspapier „Lehren aus der Krise: Auf den Sozialstaat kommt es an“ unterstreicht die SPD-Bundestagsfraktion: Wir stehen ein für eine Gesellschaft, die zusammenhält.

Für die SPD bedeutet das gleichzeitig, dass Nachhaltigkeit und Sozialstaat nicht gegeneinander ausgespielt werden dürfen, ebenso wenig wie die Unterstützung von Unternehmen in der Krise und der Strukturwandel. Dass wir all das zusammenführen und miteinander in Einklang bringen können – das zeigt das Papier „Gestärkt aus der Krise: eine soziale und ökologische Industriepolitik für unsere Schlüsselindustrie“. Über die Kofinanzierung von Zukunftsinvestitionen sowie den Ausbau von Infrastruktur und Forschung wollen wir die Transformation begleiten, Wachstum und Arbeit sichern. Wo es nötig ist, wollen wir den Beschäftigten durch verlässliche Weiterbildung und Qualifizierung (neue) Perspektiven eröffnen. Denn feststeht: Die deutsche Automobilindustrie wird weiter Leitindustrie bleiben.

Im Oktober feiern wir 30 Jahre Deutsche Einheit – trotz aller Schwierigkeiten ein Erfolgsmodell für die Menschen in unserem Land. Natürlich konnten sich so verschieden ausgeprägte Lebensrealitäten nicht von einem auf den anderen Tag annähern. Deshalb wollen wir auch weiterhin verschiedenen Perspektiven und Erfahrungen Raum geben und den Transformationsprozess in ganz Deutschland begleiten. Dazu hat die SPD-Bundestagsfraktion ein Positionspapier „30 Jahre Deutsche Einheit – Transformationsprozess in ganz Deutschland gestalten“ beschlossen.

Die Beschlüsse der SPD-Bundestagsfraktion gibt es hier: https://www.spdfraktion.de/system/files/documents/fraktionsbeschluss_lehren-aus-der-krise_20200904.pdf

hier: https://www.spdfraktion.de/system/files/documents/fraktionsbeschluss_industriepolitik_20200903_0.pdf

und hier: https://www.spdfraktion.de/system/files/documents/beschluss_30-jahre-einheit_20200904.pdf

Zweites Corona-Steuerhilfegesetz und Umsetzung von Maßnahmen des Konjunkturpakets

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Um der Gefahr eines geringeren Wachstums infolge der Corona-Pandemie zu begegnen, werden schnell wirkende konjunkturelle Stützungsmaßnahmen umgesetzt. Auch die Steuerpolitik muss helfen, die wirtschaftliche Entwicklung zu stabilisieren und Beschäftigung zu sichern. Dazu hat der Bundestag in dieser Woche das „Zweite CoronaSteuerhilfegesetz“ mit vielen verschiedenen Maßnahmen beschlossen. Mit der befristeten Senkung der Mehrwertsteuer im 2. Halbjahr 2020 wird ein Konjunkturimpuls gesetzt und Verbrauchern geholfen, gut durch die Krise zu kommen. Familien erhalten einen Kinderbonus von insgesamt 300 Euro und Alleinerziehende einen höheren Entlastungsbetrag. Unternehmen werden zur Förderung ihrer wirtschaftlichen Erholung mit der Einführung der degressiven Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter, der Verbesserung der Möglichkeiten der Verlustverrechnung, der Erhöhung der steuerlichen Forschungszulage sowie weiteren steuerlichen Erleichterungen unterstützt. Im Verlauf der parlamentarischen Beratung haben die Koalitionsfraktionen noch die vollständige Übernahme des Länder- und des Gemeindeanteils an den Kosten des Kinderbonus durch den Bund beschlossen.

Den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/200/1920058.pdf

Neustart für unsere Kohlereviere

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Aus Verantwortung für künftige Generationen steigen wir aus der Atomenergie aus und schalten spätestens 2038 das letzte Kohlekraftwerk ab. Wir beenden die Verlagerung der Umweltkosten in die Zukunft und stellen gleichzeitig sicher, dass die vom Kohleausstieg betroffenen Regionen neue Zukunftsperspektiven erhalten. Darauf können sich die Menschen im rheinischen und mitteldeutschen Revier wie auch in der Lausitz verlassen. Das Kohleausstiegsgesetz ist ein zentraler Baustein für die Energiewende in Deutschland. Dem Ausstieg aus der Kohle liegen die Beschlüsse der Kohlekommission zu Grunde. Wir haben lange verhandelt, da die Beschlüsse einen gesamtgesellschaftlichen Kompromiss beinhalten, der viele sehr unterschiedliche Interessen zusammenbinden muss. Wir haben auf der einen Seite die Unternehmen, die ein Recht darauf haben, dass ihre Genehmigung nicht einfach so erlischt, obwohl sie bei der Investitionsentscheidung darauf vertraut haben. Daher werden diese auch entschädigt. Den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern helfen wir mit dem Anpassungsgeld. In den Strukturwandel in den Revieren investieren wir massiv. Und nicht zuletzt halten wir mit den stetigen Abschaltungen der Kohlekraftwerke die Klimaziele von Paris ein. Und wir steigen nicht nur aus, sondern wir steigen auch ein in die Zukunft der Energieversorgung und die muss erneuerbar sein. Das alles haben wir nun in zwei Gesetzen zusammengebracht. Für neue Jobs, neue Schienen- und Straßenanbindungen und Investitionen in Bildung und Forschung stehen bis 2038 insgesamt 40 Milliarden Euro zur Verfügung. Damit sorgen wir für Sicherheit, Perspektiven und Zukunft der Beschäftigten und ihrer Familien und leisten einen wichtigen Beitrag für den Klimaschutz. Mit dem Beschluss über das Kohleausstiegsgesetz und das Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen kann ein verbindlicher Rechtsrahmen für die strukturpolitische Unterstützung geschaffen werden. Dieses Regelungspaket war immer eine zentrale Forderung der SPD-Bundestagsfraktion. Der Kohleausstieg kann nur erfolgreich sein, wenn damit neue Zukunftsperspektiven und Chancen für die Beschäftigten einhergehen. Den Transformationsprozess zu gestalten, ist eine Aufgabe mit bundesweiter Bedeutung. Bund, Länder und betroffene Gemeinden werden die Kohleregionen in einem gemeinsamen Kraftakt unterstützen.

Die Gesetzentwürfe der Bundesregierung gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/133/1913398.pdf und hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/173/1917342.pdf

Abmilderung der Folgen der Covid-19-Pandemie im Pauschalreisevertragsrecht

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Insbesondere in der Reise- und Tourismuswirtschaft hat die COVID-19-Pandemie zu erheblichen Einschränkungen sowie Verlusten geführt. Gerade die Reiseveranstalter und auch die Reisevermittler stehen unverschuldet vor einer großen Welle von Rückzahlungsforderungen der Kundinnen und Kunden, die Ihre Reisen aufgrund der Corona-Krise und der daraus folgenden weltweiten Reisewarnungen nicht antreten konnten. Reiseveranstalter sind dadurch teilweise in existenzbedrohende Liquiditätsengpässe geraten. Obwohl bereits erste Lockerungen der Beschränkungen vorgenommen wurden, ist nicht vorhersehbar, wann mit einer Normalisierung des Reisebetriebs gerechnet werden kann. Dies kann und wird gravierende Folgen für diese Branche haben. Jedoch können auch Reisende auf eine Rückzahlung der erbrachten Vorauszahlungen angewiesen sein, weil sie sich als Folge der COVID-19-Pandemie erheblichen Einkommensverlusten und schwindenden finanziellen Rücklagen ausgesetzt sehen. In Ergänzung zu den zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie bereits getroffenen Regelungen wird nun eine gesetzliche Regelung geschaffen, die den Reiseveranstaltern die Möglichkeit gibt, den Reisenden statt der sofortigen Rückerstattung des Reisepreises einen Reisegutschein im Wert der erhaltenen Vorauszahlungen anzubieten. Der Gutschein ist gegen eine etwaige Insolvenz des Reiseveranstalters abgesichert und kann bis Ende 2021 bei dem Reiseveranstalter eingelöst werden. Danach wandelt er sich automatisch wieder in einen Rückzahlungsanspruch zurück. Die Reiseveranstalter erhalten somit die Möglichkeit, zunächst weiter mit den bereits vereinnahmten Vorauszahlungen zu wirtschaften und den Fortbestand ihres Unternehmens sicherzustellen. Den Reisenden entstehen wiederum aus der Annahme eines Gutscheins keine Nachteile, da die Gutscheine im Fall einer Insolvenz des Reiseveranstalters werthaltig bleiben und somit auch in wirtschaftlicher Hinsicht attraktiv sind. Die Reisenden sind nicht verpflichtet, die Gutscheine anzunehmen. Entscheiden sie sich dagegen, haben sie unverändert einen Anspruch auf Rückerstattung ihrer Vorauszahlungen. Durch diese Regelung wird ein fairer Interessenausgleich erreicht.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/198/1919851.pdf

Rechtswidrige Inhalte im Netz besser prüfen

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In dieser Woche hat der Deutsche Bundestag die Änderung des Telemediengesetzes beschlossen. Anbieter audiovisueller Mediendienste und Videosharingplattform-Dienste müssen demnach neue Verfahren zum Umgang mit Nutzerbeschwerden einführen. Nutzerinnen und Nutzer sollen rechtswidrige Inhalte melden können. Die Anbieter müssen Verfahren zum Umgang mit diesen Beschwerden und den rechtswidrigen Inhalten entwickeln. Anlass ist eine EU-Richtlinie, die bis zum 19. September 2020 in deutsches Recht umzusetzen ist. Außerdem wird das Deutsche-Welle-Gesetz geändert. Die Deutsche Welle soll zukünftig weitere barrierefreie Angebote zur Verfügung stellen. In Bezug auf den Kinderund Jugendschutz soll sie potenziell schädliche Angebote kennzeichnen.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/187/1918789.pdf

Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz

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Außerklinische Intensivpflegepatientinnen und -patienten sollen auch in Zukunft selbst entscheiden können, wie und wo sie leben möchten. Mit dem beschlossenen Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetzes respektieren wir diese Wahlfreiheit. Wenn ein Mensch gut zu Hause gepflegt wird und er damit weiter am Leben seiner Familie teilhaben kann, dann muss das auch möglich sein. Das Gesetz macht erstmals Qualitätsvorgaben für die Intensivpflege zu Hause. So dürfen nur qualitätsgeprüfte Pflegedienste außerklinische Intensivpflege erbringen. Krankenhäuser und Heime werden verpflichtet, ihre Patientinnen und Patienten von den Beatmungsgeräten zu entwöhnen, wann immer das möglich ist. Zudem sollen die Eigenanteile, die die Versicherten bei der Inanspruchnahme von Leistungen der außerklinischen Intensivpflege in vollstationären Pflegeeinrichtungen derzeit zu leisten haben, erheblich reduziert werden. So erhalten Versicherte eine Wahlmöglichkeit, die unabhängiger ist von eigenen finanziellen Belastungen. Bei der Rehabilitation gilt: Rehabilitation vor Pflege. Dieser Grundsatz wird mit dem Gesetz gestärkt, indem wir Patienteninnen und Patienten den Zugang zu geriatrischen Rehabilitationsmaßnahmen erleichtern. Sie sollen künftig nach ärztlicher Verordnung ohne Überprüfung der medizinischen Erforderlichkeit durch die Krankenkasse erfolgen können. Ebenfalls gestärkt werden soll das Wahlrecht der Versicherten bei der Auswahl einer Rehabilitationseinrichtung: Wenn Versicherte eine andere als von der Krankenkasse bestimmte Einrichtung wählen, sollen sie die Mehrkosten künftig nicht mehr vollständig, sondern nur zur Hälfte selbst tragen. Zudem schaffen wir mehr Transparenz durch bundesweit einheitliche Versorgungs- und Vergütungsverträge bei Leistungen zur medizinischen Rehabilitation.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/193/1919368.pdf

Patientendaten-Schutzgesetz

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Die Digitalisierung bietet große Chancen für die medizinische und pflegerische Versorgung der Patientinnen und Patienten in Deutschland. Basis dafür ist die eigens geschaffene Datenautobahn des Gesundheitswesens (Telematikinfrastruktur). Bei deren Ausbau haben der Datenschutz und die Datensicherheit eine herausragende Rolle gespielt. Besondere Bedeutung kommt nun in einem weiteren Schritt eine sichere, vertrauensvolle und nutzerfreundliche Dokumentation zu. Hierzu dient in Zukunft eine von ihnen selbst geführten elektronischen Patientenakte (ePA). Der Regierungsentwurf zum Patientendaten-Schutzgesetz (PDSG), der in dieser Woche beschlossen wurde, zielt darauf ab, die Möglichkeiten und Vorteile der elektronischen Patientenakte für alle Versicherten nutzbar zu machen. Die Akte selbst bleibt aber ein freiwilliges Angebot. Das Gesetz konkretisiert die elektronische Patientenakte dabei hinsichtlich der Inhalte, Nutzung, Verarbeitungsbefugnisse und der Zugriffskonzeption. Differenziert geregelt werden außerdem die Datenverarbeitung sowie die datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit in der Telematikinfrastruktur.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/187/1918793.pdf