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Oliver Kaczmarek, MdB
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Infodienst – Seite 50 von 161 – Oliver Kaczmarek, Md

Transparente Interessenvertretung: Das Lobbyregister kommt

Allgemein, Infodienst

In dieser Woche haben wir abschließend den Gesetzentwurf zur Einführung eines Lobbyregisters beim Deutschen Bundestag beraten. Wir wollen damit erstmals eine gesetzliche Registrierungspflicht für Lobbyist:innen einführen. Registrierungspflichtig sollen grundsätzlich alle Lobbyist:innen sein, die Kontakt mit dem Bundestag (MdB, Organe, Fraktionen) oder mit der Bundesregierung (ab Unterabteilungsleiter:innen in Bundesministerien) aufnehmen, um Einfluss zu nehmen. Dabei müssen sie angeben, in wessen Auftrag sie agieren, welcher Themenbereich relevant ist und beispielsweise auch, wie hoch die Aufwendungen im Bereich der jeweiligen Interessenvertretung sind.

Als Interessenvertretung müssen sie bei der Registrierung zudem einem verbindlichen Verhaltenskodex zustimmen, den Bundestag und Bundesregierung unter Beteiligung der Zivilgesellschaft erarbeiten werden. Wenn Lobbyist:innen gegen den Kodex verstoßen, soll dies im Register veröffentlicht werden. In diesem Fall erhalten Lobbyist:innen keinen Hausausweis und sie werden nicht mehr zu Öffentlichen Anhörungen des Bundestags eingeladen. Gleiches gilt bei Verstößen gegen die Registrierungspflicht, die außerdem mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro sanktioniert werden. Das Gesetz tritt am 1. Januar 2022 in Kraft. Bis dahin wird die Bundesverwaltung ausreichend Zeit haben, das Register elektronisch einzurichten.

Gespräche mit Lobbyorganisationen zu führen gehört zu meinem Alltag in Berlin und Unna. Ich empfinde es als meine Aufgabe, mir die Interessen gesellschaftlicher Gruppen anzuhören und sie objektiv abzuwägen. Das Lobbyregister schafft hier Transparenz und beschreibt die Grenzen der politischen Einflussnahme. Notwendig war es schon immer, aber CDU/CSU waren erst nach dem Fall Amthor bereit, hier über Regelungen ernsthaft zu verhandeln. Nach den Korruptionsvorwürfen im Zusammenhang mit der Beschaffung medizinischer Masken gegen mehrere (teilweise ehemalige) Mitglieder der CDU/CSU-Fraktion gibt es nun auch die Bereitschaft bei der Union, über mehr Transparenz bei Nebentätigkeiten der Abgeordneten zu verhandeln.

Das begrüße ich grundsätzlich, aber die Zugeständnisse der Union gehen mir noch nicht weit genug. Ich will vollständige Transparenz ab dem ersten Euro Nebenverdienst! Wir werden also weiter verhandeln. Für mich selbst gilt weiterhin: volle Transparenz über meine Einkünfte und keine bezahlten Nebentätigkeiten neben meinem Mandat. Mehr Informationen dazu auf meiner Homepage unter https://www.oliver-kaczmarek.de/bundestag.

Den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/221/1922179.pdf

26. März 2021/von Archiv
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png 0 0 Archiv https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png Archiv2021-03-26 12:49:262021-03-26 12:49:26Transparente Interessenvertretung: Das Lobbyregister kommt

Digitale Versorgung und Pflege

Gesundheit und Pflege, Infodienst

Die Corona-Pandemie zeigt, dass wir mehr Digitalisierung im Gesundheitswesen brauchen. Der Gesetzentwurf zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege (DVPMG), den wir in dieser Woche in der 1. Lesung beraten haben, zielt darauf ab, das Potential einer digitalen Gesundheitsversorgung weiter auszuschöpfen. So sollen im Pflegebereich mehr digitale Anwendungen zum Einsatz kommen, um den Pflegealltag von Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen zu erleichtern. Zudem sieht der Entwurf vor, den Zugang zu Videosprechstunden und telemedizinischen Leistungen weiter auszubauen. Heil- und Hilfsmittelerbringer, also beispielsweise Physiotherapeuten, und zahnmedizinische Labore sollen an die Telematik angebunden werden. Darüber hinaus wird die elektronische Patientenakte erweitert. Patient:innen können künftig schnell und unkompliziert verschreibungspflichtige Arzneimittel über elektronische Verordnungen in Anspruch nehmen. Zudem gelangen Patient:innen über ihre elektronische Patientenakte direkt auf das nationale Gesundheitsportal, das zu vielen gesundheitlichen Fragen informiert.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/276/1927652.pdf

26. März 2021/von Archiv
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png 0 0 Archiv https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png Archiv2021-03-26 12:47:532021-03-26 12:47:53Digitale Versorgung und Pflege

Bildung als Schlüssel für die Entwicklungszusammenarbeit

Infodienst, Zukunftsaufgabe Bildung

Viele Partnerländer der deutschen Entwicklungszusammenarbeit leiden unter hoher Jugendarbeitslosigkeit. Es fehlen vor allem Fachkräfte in den Schlüsselsektoren Landwirtschaft, Gesundheit, Industrie und Dienstleistungen. Die Ursache ist vor allem mangelhafte Bildung in den Ländern: Noch immer werden Lehrpläne, Ausbildungs- und Prüfstandards vor allem von staatlichen Akteuren festgelegt, während Unternehmen – im Gegensatz zum Modell der dualen Berufsausbildung in Deutschland – oftmals nicht mit einbezogen werden.

Mit einem Antrag der Koalitionsfraktionen wird deshalb berufliche Bildung als Schwerpunkt der internationalen Bildungszusammenarbeit weiter gefördert. Grundlegend hierfür ist die schulische Bildung. Auf Initiative der SPD ist dies im Antrag nun entsprechend verankert. Denn ohne eine solide schulische Bildung ist eine darauf aufbauende Bildung nicht möglich. Ziel ist es, jungen Frauen und Männern gleichberechtigt vor Ort eine Perspektive zu geben und eine nachhaltige und gute wirtschaftliche Entwicklung in den Partnerländern vorantreiben.

Den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/278/1927837.pdf

26. März 2021/von Archiv
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png 0 0 Archiv https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png Archiv2021-03-26 12:44:072021-03-26 12:44:07Bildung als Schlüssel für die Entwicklungszusammenarbeit

Sexuellen Missbrauch von Kinder härter bestrafen

Allgemein, Infodienst

Mit dem Gesetz zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder, das wir in 2. und 3. Lesung beraten haben, will die Bundesregierung den Kampf gegen den sexuellen Missbrauch von Kindern und gegen die Verbreitung und den Besitz von Kinderpornographie forcieren. Der bisherige Strafbestand des sexuellen Missbrauchs von Kindern soll in drei Straftatbestände aufgespalten werden, um je nach Schwere der Tat abgestufte Strafrahmen zu ermöglichen. Sexueller Missbrauch von Kindern soll künftig immer als Verbrechen geahndet werden.

Die Verbreitung, der Besitz und die Besitzverschaffung von Kinderpornographie sollen ebenfalls als Verbrechen eingestuft werden. Mit einer Anhebung der Strafrahmen wird die Bewertung solcher Taten als schweres Unrecht deutlicher herausgestellt und den Gerichten ein ausreichender Handlungsspielraum zur Ahndung solcher Taten eröffnet werden. Mit der Schaffung einer neuen Strafnorm soll zudem das Inverkehrbringen und der Besitz von Sexpuppen mit kindlichem Erscheinungsbild unter Strafe gestellt werden.

Der Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/237/1923707.pdf

26. März 2021/von Archiv
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Intersexualität: Selbstbestimmung von Kindern stärken

Allgemein, Infodienst

In Deutschland kommen jedes Jahr rund 300 Kinder zur Welt, deren Geschlecht nicht eindeutig bestimmt werden kann. An diesen Kindern wurden in der Vergangenheit regelmäßig Operationen vorgenommen, die in erster Linie der Geschlechtszuordnung dienen. Mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Schutz von Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung, das in dieser Woche abschließend im Bundestag beraten wurde, soll das Recht der Kinder auf geschlechtliche Selbstbestimmung geschützt werden. Zugleich sollen sie vor unnötigen Behandlungen an den Geschlechtsmerkmalen bewahrt werden.

Behandlungen, die warten können, bis das Kind selbst einwilligungsfähig ist, haben in Zukunft zu unterbleiben – auch dann, wenn die Eltern einen solchen Eingriff befürworten. Eine Einwilligung der Eltern ist nur dann möglich, wenn der Eingriff nicht bis zu einer selbstbestimmten Entscheidung des Kindes aufgeschoben werden kann. Hier bedarf es zusätzlich einer familiengerichtlichen Genehmigung. Sie ist nur dann zu erteilen, wenn die Operation das Wohl des Kindes am besten entspricht. Kann mit dem Eingriff eine Gefahr für Leib und Leben abgewendet und das familiengerichtliche Verfahren nicht mehr abgewartet werden, kann ausnahmsweise auf eine Genehmigung verzichtet werden.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/246/1924686.pdf

26. März 2021/von Archiv
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png 0 0 Archiv https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png Archiv2021-03-26 12:41:062021-03-26 12:41:06Intersexualität: Selbstbestimmung von Kindern stärken

Epidemische Lage von nationaler Tragweite

Corona / SARS-CoV-2, Infodienst

Im März vergangenen Jahres wurde in § 5 Abs. 1 bis 5 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) die epidemische Lage durch den Bundestag festgestellt sowie Verordnungsermächtigungen und Anordnungsbefugnisse für das Bundesgesundheitsministerium geregelt. Diese Regelung ist bis zum 31. März 2021 befristet. Ein Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen, der in dieser Woche im Bundestag verabschiedet wurde, sieht vor, dass der Bundestag künftig die epidemische Lage nationaler Tragweite befristet für maximal drei Monate feststellen soll. Jede Verlängerung muss erneut vom Bundestag beschlossen werden. Damit stärken wir die Rechte des Parlaments.

Eingriffe in die Grundrechte der Bürger*innen müssen stets gut begründet sein. Deshalb hat die SPD-Fraktion erreicht, dass Entscheidungen über eine Verlängerung oder Aufhebung von Schutzmaßnahmen nach §28a des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) sich nicht mehr nur an den Inzidenzen, sondern unter anderem auch an der Impfquote und dem R-Wert orientieren müssen. Der Grundrechtsschutz wird hierdurch erhöht. Gleichzeitig soll der bislang befristet geltende § 5 IfSG entfristet werden, so dass er dauerhaft im IfSG verbleibt. Die Verordnungsermächtigungen für das Bundesgesundheitsministerium werden dabei aber konkreter ausgestaltet. Mit der präziseren Benennung der Befugnisse des Gesundheitsministers begegnen wir der verfassungsrechtlichen Kritik an dem Gesetz.

Vorgesehen wird außerdem eine unabhängige interdisziplinäre Evaluation der Vorschriften des Infektionsschutzgesetzes durch ein Gremium, dessen Mitglieder je zur Hälfte vom Bundestag und der Bundesregierung benannt werden.

Erreicht haben wir auch Verbesserungen bei der Verdienstausfall-Entschädigung für Eltern im Infektionsschutzgesetz (§ 56 Abs. 1a IfSG). Es wird der Gleichklang mit der erweiterten Regelung zum Kinderkrankengeld hergestellt. Ein Entschädigungsanspruch besteht künftig beispielsweise auch unabhängig von der Möglichkeit zum Homeoffice. Es wird klargestellt, dass die Anspruchsdauer jeweils jährlich nach erstmaliger Feststellung der epidemischen Lage am 25.März 2020 besteht und Ende März neu beginnt.

Wir haben zudem erreicht, dass der Pflegeschutzschirm bis Ende Juni unverändert fortgeführt wird. Pflegeeinrichtungen und Pflegedienste behalten so die Möglichkeit, pandemiebedingte Mindereinnahmen gegenüber der Pflegekasse geltend zu machen. Außerdem werden aus dem Bundeshaushalt 450 Mio. Euro bereitgestellt, um eine Prämie für Beschäftigte in den Krankenhäusern zahlen zu können.

Parallel haben die Koalitionsfraktionen einen Antrag ins Plenum eingebracht, der das Fortbestehen der epidemischen Lage von nationaler Tragweite feststellt.

Den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/265/1926545.pdf
Den Antrag der Koalitionsfraktionen gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/271/1927196.pdf

5. März 2021/von Archiv
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png 0 0 Archiv https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png Archiv2021-03-05 16:01:092021-03-05 16:01:09Epidemische Lage von nationaler Tragweite

Nachholbedarf bei Digitalisierung in Schulen

Infodienst, Zukunftsaufgabe Bildung

Der Nationale Bildungsbericht 2020 bestätigt die Erfahrungen der vergangenen Monate: Um die Digitalisierung in Schulen ist es in Deutschland eher schlecht bestellt. Alle zwei Jahre informiert der Nationale Bildungsbericht über den Stand des deutschen Bildungssystems.

Dem Bericht zufolge ist das deutsche Bildungssystem zwar durchlässiger geworden. Durchstiege und Umstiege von der beruflichen in die akademische Bildung und umgekehrt werden somit immer selbstverständlicher. Gleichwohl prägt der soziale Hintergrund noch immer den Bildungserfolg von Menschen. Ebenso besorgt die Bildungsexpert*innen: Immer mehr Menschen verlassen die Schule ohne Hauptschulabschluss.

Kritisch sehen die Expert*innen auch die digitale Ausstattung: Während an Hochschulen und im Bereich der Weiterbildung digitale Medien regelmäßig zum Einsatz kommen, bestehe vor allem an Schulen Handlungsbedarf. Das coronabedingte Distanzlernen hat nach ihrer Ansicht bekräftigt, dass Schulen nicht nur der Wissensvermittlung dienen, sondern für Schüler*innen wichtige Orte des sozialen Miteinanders sind.

Den nationalen Bildungsbericht 2020 gibt es hier: https://www.bildungsbericht.de/de/bildungsberichte-seit-2006/bildungsbericht-2020/bildung-in-deutschland-2020
Meine Rede im Deutschen Bundestag dazu gibt es hier: https://dbtg.tv/fvid/7506058

5. März 2021/von Archiv
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png 0 0 Archiv https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png Archiv2021-03-05 15:59:022021-03-05 15:59:02Nachholbedarf bei Digitalisierung in Schulen

Bundeswehreinsätze im Südsudan und im Mittelmeer

Äußeres und Verteidigung, Infodienst

Bundeswehreinsatz im Südsudan (UNMISS)

Auch zehn Jahre nach der Unabhängigkeit hat Südsudan keinen Frieden gefunden und bleibt auf die Unterstützung der internationalen Gemeinschaft angewiesen. Zwar haben sich die Bürgerkriegsparteien im September 2018 auf ein Friedensabkommen geeinigt, das zu einer gewissen Beruhigung der Gewalt im Land beigetragen hat. Die Sicherheitslage im Land bleibt jedoch aufgrund von ethnischen Konflikten und Gewalt gegen die Zivilbevölkerung weiterhin fragil.

Zudem sind von den rund zwölf Millionen Einwohner*innen des Landes noch immer über sieben Millionen auf humanitäre Hilfe angewiesen. Die Mission der Vereinten Nationen im Südsudan (United Nations Mission in the Republic of South Sudan, kurz: UNMISS) zielt darauf ab, die Zivilbevölkerung zu schützen, den Frieden zu sichern und den Weg freizumachen für Wahlen in 2022. Hierfür stellt die Bundeswehr Personal in Führungsstäben der Mission sowie in Beratungs-, Verbindungs- und Beobachtungsoffizieren bereit. Die Truppenobergrenze liegt bei 50 Soldat*innen. Auf Antrag der Bundesregierung wurde das Mandat jetzt bis zum 31. März 2022 verlängert.

Den Antrag der Bundesregierung gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/265/1926557.pdf

Sicherheit im Mittelmeer gewährleisten

Das Mittelmeer gilt als wichtiger Knotenpunkt des internationalen Warenverkehrs: Rund ein Drittel der auf dem Seeweg verschifften Güter und ein Viertel der Öltransporte weltweit werden hier transportiert. Gleichzeit fehlen staatliche Kontrollen über weite Küstenbereiche des Mittelmeerraumes und es existieren nach wie vor politische Konflikte in einzelnen Anrainerstaaten.

Beides nutzen terroristische Organisationen immer wieder für illegale Aktivitäten wie Terrorismus, Waffenschmuggel und Menschenhandel. Um den Schiffsverkehr im Mittelmeer abzusichern und den maritimen Terrorismus einzudämmen, haben die NATO-Staaten daher im Jahr 2016 die maritime Sicherheitsoperation „SEA GUARDIAN“ beschlossen. Zusammen mit anderen Mitgliedsstaaten der NATO erstellen Schiffe und Flugzeuge der Bundeswehr ein umfassendes Lagebild und überwachen den Seeraum. Zu ihren weiteren Aufgaben gehört die Kontrolle von Schiffen, wenn sie verdächtigt werden, eine Verbindung zu terroristischen Organisationen zu haben. Das Mandat sieht den Einsatz von bis zu 650 Soldat*innen vor und wurde mit dem Beschluss des Bundestages in dieser Woche bis zum 31. März 2022 verlängert.

Den Antrag der Bundesregierung gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/265/1926558.pdf

5. März 2021/von Archiv
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png 0 0 Archiv https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png Archiv2021-03-05 15:57:372021-03-05 15:57:37Bundeswehreinsätze im Südsudan und im Mittelmeer

Corona-Steuerhilfegesetz

Arbeit und Soziales, Corona / SARS-CoV-2, Infodienst, Wirtschaft und Finanzen

SPD und CDU/CSU haben am 3. Februar 2021 im Koalitionsausschuss weitere steuerliche Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie und zur Stärkung der Kaufkraft beschlossen. In dieser Woche wurde der Gesetzentwurf der Bundesregierung abschließend beraten.

Familien erhalten für jedes Kind einen Kinderbonus von 150 Euro. Bei Eltern mit hohen Einkommen wird der Bonus auf den steuerlichen Freibetrag angerechnet. So kommt das Geld wirklich den Familien zugute, die besonders darauf angewiesen sind.

Für die besonders von Schließungen betroffenen Restaurants und Cafés wird der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 Prozent für erbrachte Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen bis zum 31. Dezember 2022 verlängert. Auch Unternehmen werden nochmal entlastet: Der steuerliche Verlustrücktrag für die Jahre 2020 und 2021 wird auf 10 Mio. Euro bzw. 20 Mio. Euro (bei Zusammenveranlagung) erweitert.

Den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/265/1926544.pdf

26. Februar 2021/von Archiv
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png 0 0 Archiv https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png Archiv2021-02-26 12:48:272021-02-26 12:48:27Corona-Steuerhilfegesetz

Sozialschutzpaket III: Corona-Hilfen für besonders Betroffene

Arbeit und Soziales, Corona / SARS-CoV-2, Infodienst

Menschen, die ihren Lebensunterhalt bisher aus eigener Kraft sichern konnten, sind wegen der Corona-Pandemie plötzlich auf Leistungen der Grundsicherung angewiesen. Mit dem Sozialschutzpaket I haben wir daher den Zugang zur Grundsicherung vereinfacht – zunächst befristet bis zum 31. März 2021. Doch die Pandemie wird sich noch länger auf unser Leben auswirken. Der Koalitionsausschuss hat deswegen beschlossen, den vereinfachten Zugang zur Grundsicherung bis zum 31. Dezember 2021 zu verlängern – das haben wir mit dem Sozialschutzpaket III in dieser Woche im Bundestag beschlossen.

Je länger die Pandemie anhält, desto höher fallen auch für viele Familien die finanziellen Belastungen aus: So kann zum Beispiel das Mittagessen nicht in der Schule eingenommen werden, sondern muss zuhause gekocht werden. Diese Mehrkosten mildern wir mit einem Corona-Zuschuss in Höhe von 150 Euro für erwachsene Grundsicherungsempfänger*innen ab.

Und wir verlängern mit dem neuen Sozialschutzpaket die Regelungen aus dem Sozialschutzpaket II zur Mittagsverpflegung von den Schüler*innen und Kita-Kindern, die Leistungen aus dem Bildungspaket bekommen können. Das Jobcenter übernimmt die Kosten für das Mittagessen zur Abholung oder Lieferung, wenn die Kinder und Jugendlichen es wegen der Corona-Pandemie nicht gemeinschaftlich einnehmen können.

Daneben sieht das Sozialschutzpaket III vor, den Versicherungsschutz in der Künstlersozialversicherung (KSK) auch im Jahr 2021 sicherzustellen. Der KSK kommt in der auch für Künstler*innen und Publizist*innen prekären Situation eine wichtige Aufgabe bei deren sozialen Absicherung zu.

Den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/265/1926542.pdf

26. Februar 2021/von Archiv
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png 0 0 Archiv https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png Archiv2021-02-26 12:46:202021-02-26 12:46:20Sozialschutzpaket III: Corona-Hilfen für besonders Betroffene
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Über mich

Ich bin Ihr Bundestagsabgeordneter für Bergkamen, Bönen, Fröndenberg, Holzwickede, Kamen, Schwerte und Unna. Bei der Bundestagswahl vom 24. September 2017 haben Sie mich bereits zu dritten Mal als Ihren direkten Vertreter in den Bundestag gewählt. Mit einem klaren Profil: für Chancengleichheit, für gute Arbeit, für mehr Gerechtigkeit und für ein modernes und offenes Deutschland.

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