Infodienst – Seite 49 von 155 – Oliver Kaczmarek, Md

Kaczmarek ruft junge Menschen zur Teilnahme am Geschichtswettbewerb des Bundespräsidenten auf

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„Bewegte Zeiten. Sport macht Gesellschaft“ - so lautet das Thema der 27. Ausschreibung des Geschichtswettbewerbs des Bundespräsidenten und der Körber-Stiftung.

„Bewegte Zeiten. Sport macht Gesellschaft“ – so lautet das Thema der 27. Ausschreibung des Geschichtswettbewerbs des Bundespräsidenten und der Körber-Stiftung, für den sich Kinder und Jugendliche unter 21 Jahren bis zum 28. Februar 2021 bewerben können. Die Ausschreibung fordert junge Menschen dazu auf, die Bedeutung des Sports für den Alltag und die Gesellschaft in den Blick zu nehmen. Anhand historischer Beispiele können aktuelle gesellschaftliche Entwicklungen und Problemstellungen, etwa Fragen nach Teilhabe, Ausgrenzung und gesellschaftlichem Engagement, analysiert und reflektiert werden. „Das Thema bietet jungen Menschen viele Möglichkeiten der Spurensuche: in der Schule, im Verein oder der eigenen Familie”, ist der SPD-Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek überzeugt und freut sich, wenn sich viele Kinder und Jugendliche aus dem Kreis Unna an dem Wettbewerb beteiligen.

Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten eine persönliche Urkunde. Darüber hinaus lobt die Körber-Stiftung insgesamt 550 Geldpreise auf Bundes- und Landesebene aus. Die Auszeichnung der besten Arbeiten in den Bundesländern erfolgt auf den Landespreisverleihungen. Die 250 Landessieger im Wettbewerb haben anschließend die Chance, auch einen von 50 Bundespreisen zu erringen. Die Erstpreisträger und ihre Tutoren werden vom Bundespräsidenten persönlich in Schloss Bellevue ausgezeichnet.

Weitere Informationen zu der Ausschreibung des Geschichtswettbewerbs des Bundespräsidenten finden Interessierte auf der Internetseite www.geschichtswettbewerb.de.

Bundeshaushalt 2021

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Die historische Ausnahmesituation durch die Corona-Pandemie stellt uns vor enorme Herausforderungen. Um die wirtschaftlichen, sozialen und gesundheitlichen Schäden akut und in Zukunft abzufedern, müssen wir mehr Geld als geplant in die Hand nehmen. Dank unserer verantwortungsvollen Haushaltspolitik der vergangenen Jahre sind wir aber in einer guten Ausgangsposition. Für 2020 wird die Schuldenquote in Deutschland auf rund 75 Prozent ansteigen. Damit liegt Deutschland zwar über den europäischen Fiskalregeln von 60 Prozent, schneidet im Vergleich zu anderen Ländern aber immer noch deutlich besser ab. In konkreten Zahlen ausgedrückt: Die Bundesregierung plant für 2021 rund 47 Milliarden Euro sowie für 2021 bis 2024 rund 91 Milliarden Euro an Mehrausgaben.

Gleichzeitig sind gegenüber der bisherigen Finanzplanung pandemiebedingt massive Steuermindereinnahmen zu verkraften (in 2021: 42,2 Milliarden Euro, von 2021 bis 2024: 127,7 Milliarden Euro). Der Bund plant deshalb zur Finanzierung seiner Mindereinnahmen und Mehrausgaben für das kommende Jahr, rund 96 Milliarden Euro an neuen Krediten aufzunehmen. Doch bereits im kommenden Jahr wird die Neuverschuldung stark zurückgefahren. Gegenüber 2020 wird sie in 2021 mehr als halbiert. Im Jahr 2022 soll die Neuverschuldung dann auf 10,5 Milliarden Euro sinken und damit auf nur noch rund ein Zehntel des Vorjahreswertes schrumpfen.

Den wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie setzen wir eine Investitionsoffensive entgegen. Wir investieren 2021 rund 55 Milliarden Euro – deutlich mehr als vor der Krise, denn wir wissen: Die Investitionsausgaben von heute sind die Steuereinnahmen von morgen.

Es ist unsere Aufgabe, uns für die Zukunft zu rüsten. So werden Künstliche Intelligenz und Quantentechnologie mit jeweils 2 Milliarden Euro gefördert, für den Krankenhaus-Zukunftsfonds sind 3 Milliarden Euro vorgesehen. Im Bereich der digitalen Infrastruktur ist es wichtig, die Kommunikationstechnologie am Puls der Zeit zu halten. Der Bund wird in den Jahren 2021 bis 2024 mindestens 2 Milliarden Euro in den Ausbau von 5G-Mobilfunknetzen, perspektivisch 6G, investieren.

Auch den Bereich Verkehr müssen und werden wir in den kommenden Jahren umbauen, er ist der größte Investitionsblock im Haushalt 2021: Ganze 18,6 Milliarden Euro werden in die Straße, Schiene und Wasserstraße fließen. Den Fokus richten wir dabei auf die klimafreundliche Schiene. Dabei soll nicht nur mit dem Schnellläuferprogramm „Digitale Schiene“ die Digitalisierung der Stellwerke beschleunigt, sondern auch der Mobilfunk-Ausbau entlang der Schiene mit einem höheren Etat vorangetrieben werden.

Für den sozialen Zusammenhalt in unserem Land ist bezahlbarer Wohnraum die Voraussetzung. Deshalb unterstützt die Bundesregierung die Länder bis 2024 mit jährlich einer Milliarde Euro beim Sozialen Wohnungsbau. Außerdem sind im kommenden Jahr knapp 900 Mio. Euro für das Baukindergeld vorgesehen, mit dem der erstmalige Erwerb von Wohneigentum für Familien mit Kindern gefördert wird. Bis ins Jahr 2024 wachsen die Mittel auf jährlich 970 Mio. Euro an.

Und auch an anderer Stelle unterstützen wir Familien und Alleinerziehende. Neben dem Kinderbonus und der Erhöhung des Zuschlags für Alleinerziehende werden wir auch eine erstklassige Kinderbetreuung fördern: Für das Programm Ganztagsschule und Ganztagsbetreuung sind in den Einzelplänen des Bundesfamilien- sowie des Bundesbildungsministerium im Jahr 2021 erneut jeweils 500 Mio. Euro Zuführung in ein noch zu errichtendes Sondervermögen veranschlagt. Weitere 500 Mio. Euro sind für das Sondervermögen Kinderbetreuungsausbau vorgesehen.

Gerade in Zeiten der Krise müssen die Kommunen handlungsfähig bleiben – trotz ihrer massiven Gewerbesteuerausfälle in diesem Jahr, die Bund und Länder 2020 ausgleichen. Zusätzlich wird sich der Bund dauerhaft in stärkerem Maße an den Kosten der Unterkunft für Arbeitssuchende beteiligen. Die entsprechenden Ausgaben für den Bund werden im Jahr 2021 insgesamt 34,4 Milliarden Euro betragen und bis 2024 auf jährlich 36,1 Milliarden Euro anwachsen.

Weitere Informationen zum Bundeshaushalt 2021 gibt es hier: https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Themen/Oeffentliche_Finanzen/Bundeshaushalt/Bundeshaushalt_2021/bundeshaushalt_2021.html

Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Beschäftigungssicherung

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Der Arbeitsmarkt ist wegen der COVID-19-Pandemie nach wie vor angespannt. Trotz des massiven Wirtschaftseinbruchs, ist es uns gelungen, mit Kurzarbeit Arbeitsplätze zu schützen und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den Unternehmen zu halten. Den Stand von vor der Krise werden wir voraussichtlich erst im Laufe des Jahres 2022 wieder erreichen.

Das Kurzarbeitergeld trägt entscheidend dazu bei, dass unser Arbeitsmarkt robust durch die Krise kommt – auch im internationalen Vergleich. Der Arbeitsausfall nimmt langsam wieder ab, doch es gibt noch immer einen großen Anteil der Beschäftigten in Kurzarbeit. Wir brauchen das Kurzarbeitergeld also weiterhin, um den Beschäftigten und den Unternehmen Planungssicherheit zu geben bis zum Ende des Jahres 2021.

Das Bundeskabinett hat daher den Entwurf eines Gesetzes zur Beschäftigungssicherung infolge der COVID-19-Pandemie (Beschäftigungssicherungsgesetz) sowie zwei begleitende Verordnungen beschlossen. Diese setzen die Beschlüsse des Koalitionsausschusses vom 25. August 2020 zur Verlängerung der Kurzarbeitergeld-Regelungen um.

Die Entwürfe des Beschäftigungssicherungsgesetzes und der zugehörigen Verordnungen gibt es hier: https://www.bmas.de/DE/Service/Gesetze/beschaeftigungssicherungsgesetz.html

30 Jahre Deutsche Einheit

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In dieser Woche jährt sich die Deutsche Einheit zum 30. Mal. Als Parlament haben wir in einer zweistündigen vereinbarten Debatte die Erfolgsgeschichte der deutsch-deutschen Wiedervereinigung gewürdigt. Wir Sozialdemokrat*innen haben uns frühzeitig zu einem geeinten Deutschland bekannt. Wir waren damit die einzige politische Kraft, die in der friedlichen Revolution und in den Verhandlungen auf dem Weg zur deutschen Einheit eine tragende Rolle gespielt hat. Beim Aufbau der ostdeutschen Länder wurde viel geschafft. Der Gewinn von Freiheit und Demokratie war dabei jede Anstrengung wert. Und doch ist die Lücke zu den meisten westlichen Bundesländern noch groß. So bleibt es auch 30 Jahre später weiter unsere Aufgabe, im vereinten Deutschland für gleiche Lebensverhältnisse und gleiche Chancen zu sorgen.

Die Aufzeichnung des Symposiums der SPD-Bundestagsfraktion zum 30. Jahrestag der Deutschen Einheit gibt es hier: https://www.youtube.com/watch?v=K3QKxgtSAmA&feature=youtu.be

Woche der Nachhaltigkeit im Bundestag

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Nachhaltigkeit ist mehr als ein ausgeglichener Haushalt – sondern kann nur im Dreiklang aus Ökologie, sozialer Gerechtigkeit und nachhaltigem Wirtschaften erreicht werden. Mit dem Klimaschutzgesetz haben die Koalitionsfraktionen im Jahr 2019 auch eine stärkere Würdigung des Themas „Nachhaltigkeit und Klima“ im Deutschen Bundestag beschlossen. Dieser Logik folgend fand in dieser Sitzungswoche – und ab jetzt regelmäßig – eine gleichnamige Plenardebatte statt.

Politik muss nachhaltig sein, um die Ökosysteme, das Klima und die Gesundheit zu schützen, Beschäftigung zu guten Bedingungen zu sichern und zukunftsträchtige Branchen entstehen zu lassen. Sie muss wirtschaftliche Prosperität fördern, aber gleichzeitig auch die finanziellen sowie sozialen Belastungen der Bürgerinnen und Bürger sowie der Wirtschaft eindämmen. All das haben wir bereits auf einen guten Weg gebracht. Als einziges Industrieland der Welt steigen wir zeitgleich aus Kohle- und Kernenergie aus und treiben den Anteil der erneuerbaren Energien am Stromverbrauch Jahr für Jahr auf ein neues Rekordniveau. Wir haben ein ambitioniertes Klimapaket verabschiedet, mit dem wir in den nationalen Emissionshandel einsteigen, die Gebäude in Deutschland energetisch sanieren, den öffentlichen Nahverkehr massiv ausbauen und das Bahnfahren billiger machen. Wir haben sechs ausgeglichene Haushalte in Folge vorgelegt und waren deshalb in der Lage, in der Corona-Krise enorme soziale Auffangnetze zu spannen.

Den detaillierten Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/225/1922505.pdf

 

Stärkere Berücksichtigung von CO2-Verbrauch bei der Kfz-Steuer
Mobilität ist für Arbeit und Leben existenziell. Jedoch ist insbesondere der Autoverkehr in Deutschland einer der Hauptverursacher von Treibhausgasen. Um die Ziele des Klimaabkommens zu erreichen, muss an dieser Stellschraube gedreht werden – jedoch nicht durch Verbote oder gar auf Kosten der Bürgerinnen und Bürger. Mit einer Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes, die in dieser Woche beschlossen wurde, wollen wir deshalb emissionsarme PKWs weiter steuerlich begünstigen, während wir mit dem neuen progressiven CO2-Tarif den CO2-Ausstoß bei ab 1. Januar 2021 neuzugelassenen PKWs stärker berücksichtigen. Damit wollen wir die Nachfrage stärker auf Pkw mit niedrigen Emissionen lenken. So soll der Neukauf von Elektrofahrzeugen weiter gefördert werden, indem alle bis 2025 erstzugelassenen Fahrzeuge zehn Jahre von der Kfz-Steuer befreit werden, jedoch längstens bis 2030. Denn unsere Anreize wirken: Im August 2020 wurden drei Mal so viele Elektroautos neu zugelassen als im Vorjahr. Mit der Gesetzesänderung treiben wir den sukzessiven Umstieg auf Elektromobilität voran.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/209/1920978.pdf

 

Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz
Das Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WEMoG) zielt auf mehr Klimaschutz und weniger Streit in den Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG). Viel zu häufig entstehen in den WEGen Konflikte zwischen denen, die bauliche Maßnahmen wollen, und denen, die blockieren. Das Ergebnis in vielen Eigentümergemeinschaften: Ein angespanntes Nachbarschaftsverhältnis und ein baulicher Standard, der dem durchschnittlichen Mietobjekt stark hinterherhinkt. Ziel des Gesetzes ist es, das Konfliktpotenzial innerhalb der Eigentümergemeinschaft zu reduzieren, Eigentümerrechte zu stärken und Blockaden von Modernisierungen zu verhindern. Mithilfe der Änderungen können wichtige Investitionen erfolgen, ohne dass finanzschwächere Eigentümer überfordert werden.

Eine der wichtigsten Änderungen: Ein einzelner Wohnungseigentümer kann in Zukunft den Einbau einer Lademöglichkeit für Elektrofahrzeuge, einen barrierefreien Umbau, Einbruchsschutz und einen Glasfaseranschluss von den anderen Eigentümern verlangen, wenn er die Kosten dafür selbst trägt. Früher bedurfte es hierfür in vielen Fällen einer einstimmigen Entscheidung aller Eigentümer. Neben der Erleichterung der Beschlussfassung führt das Gesetz auch zu einer Aufwertung der Eigentümerversammlung als willensbildendes Organ, zu einer Stärkung der Rechte der Eigentümer, zu einer Ausgestaltung des Verwaltungsbeirats als Kontrollorgan gegenüber dem Verwalter und zu einer Harmonisierung von Miet- und Eigentumsrecht.

Die SPD-Bundestagsfraktion hat in den parlamentarischen Beratungen zudem die Befugnisse des Verwalters präzisiert. Der Verwalter ist und bleibt lediglich ausführendes Organ der WEG. Weil er wichtige Aufgaben erfüllt, haben wir die Einführung eines Sachkundenachweises durchgesetzt: In Zukunft hat jeder Wohnungseigentümer einen Rechtsanspruch auf die Bestellung eines zertifizierten Verwalters. Eine Zertifizierung erhält nur, wer eine entsprechende Prüfung bei der Industrie- und Handelskammer abgelegt hat.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/187/1918791.pdf

Finanzielle Entlastung der Kommunen durch den Bund

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Wir entlasten Städte und Gemeinden in Milliardenhöhe – das war uns in den Verhandlungen des Konjunkturpakets ein besonderes Anliegen. Denn Kommunen sichern das wirtschaftliche, soziale und kulturelle Leben vor Ort und müssen dazu handlungsfähig sein und investieren können.

Um folgende Entlastungsmaßnahmen verfassungsrechtlich zu ermöglichen, wurden zwei Gesetzentwürfe der Bundesregierung und der Koalitionsfraktionen in dieser Woche im Bundestag beschlossen: Die Ausfälle bei der Gewerbesteuer, die durch die Corona-Pandemie entstanden sind, sollen durch Bund und Länder pauschal ausgeglichen werden. Um die Finanzkraft der Städte und Gemeinden dauerhaft zu stärken, entlastet der Bund die Kommunen bei den Kosten für Sozialausgaben. Konkret werden künftig bis zu 75 (statt 50) Prozent der Leistungen für Unterkunft und Heizung in der Grundsicherung für Arbeitssuchende aus dem Bundeshaushalt bezahlt. Außerdem werden die Haushalte in den neuen Ländern besonders berücksichtigt. Konkret übernimmt der Bund künftig 50 (statt 40) Prozent der Kosten für die Rentenversicherung aus den Zusatzversorgungssystemen der ehemaligen DDR.

Den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/205/1920595.pdf

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/217/1921752.pdf

Mit dem Krankenhauszukunftsgesetz gute Versorgung und Pflege in Krankenhäusern sichern

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Die Corona-Pandemie hat gezeigt, wie wichtig eine qualitativ hochwertige und moderne Gesundheitsversorgung ist – vor allem in Krankenhäusern. Damit Patientinnen und Patienten in Deutschland auch in Zukunft von der hohen Versorgungs- und Pflegequalität unserer Einrichtungen profitieren, setzen wir mit dem in dieser Woche beschlossenen Gesetzentwurf das im Konjunkturpaket beschlossene „Zukunftsprogramm Krankenhäuser“ um.

Für moderne stationäre Notfallkapazitäten sowie für die digitale Ausstattung und Vernetzung unserer Krankenhäuser stellen wir insgesamt drei Milliarden Euro aus dem Bundeshaushalt bereit. Hinzu kommen weitere 1,3 Milliarden Euro von den Bundesländern und Krankenhausträgern. Gleichzeitig schaffen wir Rahmenbedingungen, um potenzielle coronabedingte Erlösausfälle und Mehrkosten für Krankenhäuser im Bedarfsfall auszugleichen. Zudem unterstützen wir Eltern von erkrankten Kindern: Die Bezugszeit des Kinderkrankengeldes wird für 2020 von 10 auf 15 Tage (für Alleinerziehende auf 30 Tage). Diejenigen, die aufgrund der Pandemie ihre Angehörige pflegen müssen, haben wir ebenfalls im Blick: Bis zum Ende des Jahres verlängern wir die Akuthilfe Pflege und das Pflegeunterstützungsgeld. Und auch Beschäftigte in Krankenhäusern werden unterstützt: Sie erhalten zukünftig eine Prämie.

Den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/221/1922126.pdf

Mit der Änderung des Bundeswahlgesetzes das Anwachsen des Bundestags verhindern

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Der Deutsche Bundestag hat auf der Grundlage des bisherigen Wahlrechts bei der Bundestagswahl 2017 eine Größe von 709 Abgeordneten erreicht, eine weitere Erhöhung der Sitzzahl ist nicht ausgeschlossen. Dies könnte den Deutschen Bundestag an die Grenzen seiner Arbeits- und Handlungsfähigkeit bringen und beeinträchtigt schon jetzt die Akzeptanz des Parlaments in der Bevölkerung.

Der vorliegende Gesetzentwurf, der in dieser Woche eingebracht wird, hält am Wahlsystem der personalisierten Verhältniswahl fest, bei dem die Personenwahl von Wahlkreisbewerberinnen und -bewerber nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl mit der Verhältniswahl von Landeslisten der Parteien kombiniert ist. Durch Anrechnung der gewonnenen Direktmandate auf die Listenmandate wird der Grundcharakter der Verhältniswahl gewahrt. Auch an der mit der Wahlrechtsänderung von 2013 eingeführten Sitzzahlerhöhungen zum Ausgleich von Überhangmandaten wird festgehalten. Weiterhin erfolgt eine erste Verteilung der Sitze nach festen Sitzkontingenten der Länder mit bundesweiter Verteilung der Sitze in der zweiten Verteilung, um eine föderal ausgewogene Verteilung der Bundestagsmandate zu gewährleisten.

Um der Bundestagsvergrößerung entgegenzuwirken, wird ab der Bundestagswahl 2025 die Zahl der Wahlkreise von 299 auf künftig 280 reduziert. Bereits für die nächste Bundestagswahl soll gelten, dass mit dem Ausgleich von Überhangmandaten erst nach dem dritten Überhangmandat begonnen und ein weiterer Aufwuchs durch Anrechnung von Wahlkreismandaten auf Listenmandate der gleichen Partei in anderen Ländern vermieden wird. Dabei wird der erste Zuteilungsschritt so modifiziert, dass weiterhin eine föderal ausgewogene Verteilung der Bundestagsmandate gewährleistet bleibt. Abschließend wird dem Deutschen Bundestag aufgegeben, eine Reform-kommission einzusetzen, die sich mit Fragen des Wahlrechts befasst und hierzu bis zum 30. Juni 2023 Empfehlungen erarbeitet.

Die SPD hat weitergehende Vorstellungen. So haben wir als einzige Fraktion einen Vorschlag mit einer maximalen Größe für den Bundestag (690) und der paritätischen Besetzung durch Frauen und Männer vorgelegt. Leider hat sich dafür weder unser Koalitionspartner noch die Opposition erwärmen können.

Den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/225/1922504.pdf

Den Beschluss der SPD-Bundestagsfraktion gibt es hier: https://www.spdfraktion.de/system/files/documents/beschluss-wahlrecht-spd-20200303.pdf

Bundeswehreinsatz im Irak

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Die Menschen im Irak und Syrien sehnen sich nach einer Perspektive, nach Frieden und Stabilität. Jahrelang litt die Bevölkerung beider Staaten unter der Terrorherrschaft der Gruppe „Islamischer Staat“ (IS) – und noch immer ist der IS in der Lage, Gebiete in der Region zu kontrollieren und Anschläge in Syrien, Irak und Europa zu verüben. Erschwerend kommt hinzu, dass die Region unter einem rasanten Anstieg von COVID-19-Infektionen leidet. Um die Stabilität im Irak zu unterstützen, ein Wiedererstarken des IS in der Region zu verhindern sowie Versöhnung zu fördern, haben wir diese Woche den Antrag der Bundesregierung beschlossen, das Bundeswehrmandat zur Bekämpfung des IS-Terrors und der Stabilisierung des Irak fortzusetzen. Deutschland wird sich auch weiterhin beim Aufbau der regulären irakischen Streitkräfte beteiligen. Zudem stellt die Bundesregierung auch in Zukunft Stabspersonal und Fähigkeiten zur Luftbetankung und zur bodengebundenen Luftraumüberwachung bereit. Die Obergrenze beim Einsatz deutscher Soldatinnen und Soldaten wird von 700 auf 500 reduziert. Wegen der anstehenden Bundestagswahlen im nächsten Jahr wird das Mandat dieses Mal um 15 Monate verlängert.

Den Antrag der Bundesregierung gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/222/1922207.pdf

Steuerliche Entlastung von Familien; Auszahlung Kinderbonus beginnt

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Wir stellen Familien finanziell besser. Das ist uns wichtig – nicht nur vor dem Hintergrund der Corona-Krise. Der Regierungsentwurf für ein Zweites Familienentlastungsgesetz reiht sich ein in zahlreiche familienpolitische Maßnahmen der vergangenen Jahre. Nach dem Gesetzentwurf, der in erster Lesung beraten wurde, bekommen Familien ab 1. Januar 2021 monatlich 15 Euro mehr Kindergeld– das sind jährlich 180 Euro mehr. Damit beträgt das Kindergeld für das erste und zweite Kind jeweils 219 Euro, für das dritte Kind 225 Euro und für das vierte und jedes weitere Kind jeweils 250 Euro. Mit dieser zweiten Erhöhung gehen wir über das verfassungsrechtlich Notwendige hinaus. Das Geld kommt direkt bei den Familien an.

Das gilt auch für den Kinderbonus, der seit Anfang dieser Woche ausgezahlt wird. Die erste Teilauszahlung beträgt 200 Euro. Weitere 100 Euro folgen im Oktober. Insgesamt 300 Euro erhalten Familien für jedes Kind, für das dieses Jahr in mindestens einem Monat ein Anspruch auf Kindergeld besteht. Der Lockdown zu Beginn der Corona-Krise war gerade für junge Eltern eine große Herausforderung. Der Kinderbonus ist dafür natürlich keine Entschädigung, aber eine Anerkennung. Der Kinderbonus wird nicht mit der Grundsicherung oder anderen Sozialleistungen verrechnet. So profitieren gerade Familien davon, die jeden Euro zweimal umdrehen müssen. Er muss auch nicht beantragt werden, sondern wird automatisch ausgezahlt.

Gleichzeitig steigen die Kinderfreibeträge um 576 Euro auf insgesamt 8.388 Euro. Zusätzlich sorgen wir dafür, dass Lohnsteigerungen im Geldbeutel der Beschäftigten ankommen. Durch eine Senkung des Einkommensteuertarifs gleichen wir die Effekte der „kalten Progression“ aus. Denn gerade Familien sind darauf angewiesen, dass Lohnsteigerungen nicht durch die Inflation und höhere Steuern aufgefressen werden.

Auch erhöhen wir den Grundfreibetrag. So werden die verfügbaren Einkommen der Bürgerinnen und Bürger und vor allem der Familien gestärkt. Darüber hinaus möchten wir auch weiterhin Menschen mit Behinderung finanziell unterstützen. Deshalb wollen wir die Behinderten-Pauschbeträge verdoppeln und steuerliche Nachweispflichten für den Erhalt der Beträge verschlanken.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/219/1921988.pdf

Weitere Informationen zum Kinderbonus gibt es hier: http://bmfsfj.de/bmfsfj/themen/corona-pandemie/finanzielle-unterstuetzung/faq-kinderbonus