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Oliver Kaczmarek, MdB
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Infodienst – Seite 64 von 160 – Oliver Kaczmarek, Md

Unterstützung von Angehörigen pflegebedürftiger Menschen

Allgemein, Infodienst

Wenn die Kräfte oder der Geist eines Menschen nachlassen und die Pflegebedürftigkeit zunimmt, sind die Angehörigen in der Regel in besonderer Weise belastet und eingespannt. Neben der Arbeit und oft auch parallel zur Kindererziehung müssen Eltern oder pflegebedürftige Kinder versorgt und unterstützt werden. Das allein stellt eine emotionale, logistische und oft auch finanzielle Belastung dar. Diese Menschen verdienen Respekt und Unterstützung. Darum hat sich die Koalition zum Ziel gesetzt, diese Menschen noch in der laufenden Wahlperiode finanziell zu entlasten – und hat diesen Vorsatz in dieser Woche im Deutschen Bundestag mit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz auf den Weg gebracht.

Eltern und Kinder werden demnach künftig erst bei Überschreitung eines Jahreseinkommens von 100.000 Euro vom Sozialhilfeträger zur Erstattung von Kosten der Hilfe zur Pflege in Anspruch genommen. Der Unterhaltsrückgriff in der Sozialhilfe wird demnach bis zu einem Jahreseinkommen von 100.000 Euro und in der Eingliederungshilfe gegenüber Eltern volljähriger Kinder mit Behinderungen sogar vollständig entfallen. Darüber hinaus erfolgt auch eine entsprechende Anpassung der Regelungen für Betroffene im Sozialen Entschädigungsrecht.

Außerdem wird das Leistungsrecht für Menschen mit Behinderungen in Umsetzung der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen weiter verbessert. Die ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) für Menschen mit Behinderungen oder drohenden Behinderungen, die es in meinem Wahlkreis in Schwerte und Kamen gibt, sowie ihre Angehörigen wird entfristet und zukünftig flächendeckend gesichert. Menschen mit Behinderungen, die auf eine Werkstatt für behinderte Menschen angewiesen sind, können Leistungen zur beruflichen Bildung bislang nur in der Werkstatt oder bei einem anderen Leistungsanbieter erhalten. Dank des Budgets für Ausbildung sollen sie künftig auch dann gefördert werden können, wenn sie eine reguläre betriebliche Ausbildung oder eine Fachpraktikerausbildung aufnehmen. So sorgen wir für mehr Inklusion in der beruflichen Bildung und kommen unserem Ziel eines inklusiven Arbeitsmarktes wieder ein großes Stück näher.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/133/1913399.pdf

8. November 2019/von Archiv
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png 0 0 Archiv https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png Archiv2019-11-08 13:23:222019-11-08 14:23:05Unterstützung von Angehörigen pflegebedürftiger Menschen

Arbeits- und Verwaltungsstrukturen des medizinischen Dienstes der Krankenversicherung neu strukturieren

Gesundheit und Pflege, Infodienst

Bislang sind die Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (MDK) Arbeitsgemeinschaften der Krankenkassen. Künftig sollen sie organisatorisch von den Krankenkassen getrennt werden, sprich als eigenständige Körperschaft des öffentlichen Rechts einheitlich unter der Bezeichnung „Medizinischer Dienst“ (MD) geführt werden. In den Verwaltungsräten der MD werden künftig auch Vertreterinnen und Vertreter der Patientinnen und Patienten, der Pflegebedürftigen, der Verbraucher, der Ärzteschaft und der Pflegeberufe vertreten sein. Eine entsprechende Neugliederung des MD der Krankenversicherung in seinen Arbeits- und Verwaltungsstrukturen haben wir in dieser Woche mit dem MDK-Reformgesetz umgesetzt.

Um die Fachlichkeit im Medizinischen Dienst sicherzustellen, streicht das Gesetz die Unvereinbarkeit der ehrenamtlichen Tätigkeit in einem Selbstverwaltungsorgan einer Krankenkasse oder ihrer Verbände mit einer solchen im Medizinischen Dienst. Vertreterinnen und Vertreter der Selbstverwaltung können also auch Mitglied im Verwaltungsrat eines medizinischen Dienstes sein.

Mit dem Gesetz reformieren wir auch das System der Krankenhausabrechnungsprüfung. Durch finanzielle Sanktionen werden Anreize für korrektes Abrechnen bei den Krankenhäusern geschaffen. In welchem Umfang Krankenhäuser von Krankenkassen geprüft werden, ist künftig von der Qualität der Abrechnungen abhängig. Außerdem bündeln wir viele Einzelprüfungen in einem Strukturprüfungsverfahren. Durch Einführung einer bundesweiten Statistik wird das Abrechnungs- und Prüfgeschehen transparenter. Konflikte zwischen Krankenkassen und Kliniken sollen künftig durch einen Schlichtungsausschuss auf Bundesebene schneller gelöst werden. Um der zunehmenden Leiharbeit bei der Pflege im Krankenhaus zu begegnen, begrenzen wir die Vergütungen der Krankenhäuser für solche Arbeitskräfte auf das Niveau der Tarifverträge. Außerdem können ab 2020 nun bis zu vier Prozent, anstatt bislang drei, des Pflegebudgets bei jedem Krankenhaus zusätzlich für pflegeentlastende Maßnahmen, wie z.B. digitalisierte Anwendungen oder Pflegehilfsmittel, vereinbart werden. Das erhöht den Spielraum für Pflegeentlastung um 150 Mio. Euro pro Jahr.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/133/1913397.pdf

8. November 2019/von Archiv
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png 0 0 Archiv https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png Archiv2019-11-08 12:42:132019-11-08 14:23:27Arbeits- und Verwaltungsstrukturen des medizinischen Dienstes der Krankenversicherung neu strukturieren

Einführung eines Preises für klimaschädliches Treibhausgas

Infodienst, Umwelt und Energie

Ein wichtiger Baustein für die Erreichung der Klimaschutzziele von Paris ist das Absenken der Treibhausgasemissionen. Diese sollen bis 2030 um mindestens 55 % gegenüber dem Niveau von 1990 verringert werden. Für 2050 ist das klare Ziel der Treibhausgasneutralität benannt. Diese Woche hat der Deutsche Bundestag mit der ersten Lesung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes einen wichtigen Schritt gemacht, um diese Ziele zu erfüllen.

Schon vor einem Jahr hat die Bundesregierung mithilfe der „Kohlekommission“ einen zukunftsgerichteten Plan für den Strukturwandel in Folge des Kohleausstiegs mit allen relevanten Akteuren vorgelegt. Auf Druck der sozialdemokratischen Abgeordneten aus dem Ruhrgebiet konnte mit der Zusage von einer Milliarde Euro für die Steinkohleregionen ein entscheidender Erfolg erzielt werden. Wir brauchen jedoch weitere Maßnahmen, um Klimaschutzziele von Paris einzuhalten und gleichzeitig unsere Regionen zu stärken und Industrie zu transformieren.

Künftig werden CO2-Emissionen aus der Verbrennung von Heizöl, Erdgas, Benzin und Diesel gedeckelt und mit einem gestaffelten Preis versehen. Dafür wird ab 2021 ein sogenanntes nationales Emissionshandelssystem für die Sektoren Wärme und Verkehr eingeführt. Verlässliche Preise für schädliche Treibhausgase werden es den Bürgerinnen und Bürgern und Unternehmen ermöglichen, sich auf die Entwicklung einzustellen. Die Einnahmen aus dem Emissionshandel werden dabei vollständig in Klimaschutzmaßnahmen reinvestiert oder den Bürgerinnen und Bürgern zurückgegeben. Beispielsweise wird die EEG-Umlage Jahr für Jahr um etwa eine Milliarde Euro gesenkt, wodurch die Strompreise sinken oder wir erhöhen das Wohngeld und sorgen dafür, dass der CO2-Preis nicht vollumfänglich auf Mieterinnen und Mieter umgelegt werden darf, da sie nur begrenzten Einfluss auf ihre Heizkosten haben.

Das ist eine Investition in die Zukunft unseres Landes und unserer Wirtschaft, mit der wir den Strukturwandel und die sozialökologische Transformation bewältigen werden.

Den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/147/1914746.pdf

8. November 2019/von Archiv
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png 0 0 Archiv https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png Archiv2019-11-08 12:40:492019-11-08 14:24:34Einführung eines Preises für klimaschädliches Treibhausgas

Digitales Versorgungsgesetz

Gesundheit und Pflege, Infodienst

Apps auf Rezept, Online-Sprechstunden einfach nutzen und überall bei Behandlungen auf das sichere Datennetz im Gesundheitswesen zugreifen – das ermöglicht das „Gesetz für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation“ (Digitale-Versorgung-Gesetz – DVG), das wir in dieser Woche im Bundestag verabschiedet haben. Auch heute schon nutzen viele Patienten und Patientinnen Gesundheits-Apps, die sie zum Beispiel dabei unterstützen, ihre Arzneimittel regelmäßig einzunehmen oder ihre Blutzuckerwerte zu dokumentieren.

Mit dem Digitale-Versorgungs-Gesetz sollen Ärzte und Ärztinnen solche Apps künftig als Kassenleistung verschreiben können. Außerdem schafft das Gesetz die Voraussetzungen, dass die digitale Infrastruktur für den Gesundheitsbereich (Telematik-Infrastruktur (TI)) weiter wachsen kann. Damit Patientinnen und Patienten digitale Angebote möglichst bald flächendeckend nutzen können, werden beispielsweise Apotheken und Krankenhäuser verpflichtet, sich bis Ende September 2020 bzw. Januar 2021, an die TI anschließen zu lassen.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/134/1913438.pdf

8. November 2019/von Archiv
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png 0 0 Archiv https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png Archiv2019-11-08 12:37:012019-11-08 14:23:50Digitales Versorgungsgesetz

Mehr Schutz für Paketboten

Arbeit und Soziales, Infodienst

Schluss mit der Ausbeutung von Zustellern: Paketdienste müssen künftig dafür haften, wenn Nachunternehmer, sich nicht an die Regeln halten. Das hat der Bundestag am Donnerstag beschlossen. Der Paketdienst als Hauptunternehmer kann sich nicht den Arbeitsschutz umgehen, indem er ein Nachunternehmen beauftragt, Pakete für ihn auszuliefern. Jetzt nehmen wir ihn in die Pflicht: Wenn ein Nachunternehmen gegen die Regeln verstößt, haftet der Auftraggeber dafür. Auf diese Weise haben wir schon der Ausbeutung in der Baubranche und der Fleischwirtschaft einen Riegel vorgeschoben. Das Gesetz soll pünktlich zum Weihnachtsgeschäft in Kraft treten, wenn das Paketaufkommen am größten ist. Das ist auch für die Menschen im Kreis Unna eine gute Nachricht, denn sie können sich darauf verlassen, dass ihre Pakete zu besseren Bedingungen als bisher geliefert werden.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/139/1913958.pdf

25. Oktober 2019/von Archiv
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png 0 0 Archiv https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png Archiv2019-10-25 13:07:162019-10-25 13:07:16Mehr Schutz für Paketboten

Bessere Löhne für Pflegerinnen und Pfleger

Arbeit und Soziales, Gesundheit und Pflege, Infodienst

Pflege kann nur dann gut sein, wenn die Pflegerinnen und Pfleger ihre Arbeit gut schaffen können. Dafür braucht man ausreichend gut qualifiziertes Personal und bessere Arbeitsbedingungen. Derzeit sind die Arbeitsbelastungen hoch, der Lohn dagegen oft niedrig. Mit einem neuen Gesetz, das wir in dieser Woche beschlossen haben, schaffen wir die Grundlage für bessere Löhne und Arbeitsbedingungen in der Pflege. Dafür kommen auf der Grundlage des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes zwei Wege in Frage: ein branchenweit erstreckter Tarifvertrag oder höhere Pflegemindestlöhne durch Rechtsverordnung, die auf Empfehlungen der Pflegekommission fußen.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/133/1913395.pdf

25. Oktober 2019/von Archiv
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png 0 0 Archiv https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png Archiv2019-10-25 13:07:032019-10-25 13:07:03Bessere Löhne für Pflegerinnen und Pfleger

Wiedereinführung der Meisterpflicht

Arbeit und Soziales, Infodienst

Der Deutsche Bundestag hat in dieser Woche den von SPD und CDU/CSU eingebrachten Entwurf zur Änderung der Handwerksordnung und andere handwerksrechtlicher Vorschriften beraten. Die Koalition hatte sich darauf geeinigt, die 2004 erfolgte Abschaffung der Meisterpflicht für viele Berufsbilder bei Bedarf wieder einzuführen. Denn viele Berufsbilder haben sich seit 2004 stark verändert. Daher ist eine Reglementierung der Ausübung der betroffenen Handwerke zum Schutz von Leben und Gesundheit sowie der Wahrung von Kulturgütern und immateriellem Kulturerbe erforderlich. Zudem haben sich Ausbildungszahlen und Meisterprüfungen reduziert. Unser Ziel ist, mehr Qualität für die Kundschaft und mehr Nachwuchs im Handwerk durch eine bessere Ausbildung. Der Gesetzesentwurf wurde in der Koalitionsarbeitsgruppe „Meisterbrief“ unter Beteiligung des Zentralverbands des Deutschen Handwerks und der Gewerkschaften erarbeitet. Auch im Wirtschaftsausschuss des Deutschen Bundestages und im Bundeswirtschaftsministerium fanden umfassende Anhörungen statt. Wir sind davon überzeugt, dass der Meisterbrief im deutschen Handwerk die beste Garantie für Qualitätsarbeit, Verbraucherschutz, Leistungsfähigkeit und Innovationskraft liefert. Die Meisterpflicht trägt außerdem durch eine hochwertige berufliche Aus- und Weiterbildung maßgeblich zur Sicherung des Fachkräftenachwuchses bei. Unser Ziel ist, mehr Qualität für die Kundschaft und mehr Nachwuchs im Handwerk durch eine bessere Ausbildung.

In folgenden Berufsgruppen wird die Meisterpflicht wieder eingeführt:

  • Fliesen-, Platten- und Mosaikleger
  • Betonstein- und Terrazzohersteller
  • Estrichleger
  • Behälter- und Apparatebauer
  • Parkettleger
  • Rollladen- und Sonnenschutztechniker
  • Drechsler und Holzspielzeugmacher
  • Böttcher
  • Glasveredler
  • Schilder- und Lichtreklamehersteller
  • Raumausstatter
  • Orgel- und Harmoniumbauer

 Den Gesetzentwurf der Koaltionsfraktionen gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/143/1914335.pdf

25. Oktober 2019/von Archiv
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png 0 0 Archiv https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png Archiv2019-10-25 13:06:172019-10-25 13:06:17Wiedereinführung der Meisterpflicht

„Moped-Führerschein“ mit 15

Infodienst, Verkehr und Infrastruktur

Künftig sollen Jugendliche bereits ab dem Alter von 15 Jahren – und nicht wie bislang ab 16 – einen Mopedführerschein machen können. Einer entsprechenden Gesetzesänderung war ein Modellversuch in den Bundesländern Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern vorausgegangen. Das Modellprojekt „Moped mit 15“ ermöglichte es Jugendlichen seit 2013, nach Vollendung des 15. Lebensjahres einen Moped-Führerschein zu erwerben. Mit der Absenkung des Mindestalters für den Erwerb der Fahrerlaubnis sollte die Mobilität von Jugendlichen, insbesondere im ländlichen Raum, verbessert werden. Nachdem die Evaluation des Modellprojekts abgeschlossen ist und die Ergebnisse zum Fahrverhalten und Nutzung sehr unterschiedlich ausgefallen sind, wird es zukünftig den Bundesländern freigestellt sein, ob sie den Jugendlichen die Möglichkeit des Fahrens ab 15 bieten.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/129/1912915.pdf

25. Oktober 2019/von Archiv
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png 0 0 Archiv https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png Archiv2019-10-25 13:05:312019-10-25 13:05:31„Moped-Führerschein“ mit 15

Bundeswehreinsatz im Irak

Äußeres und Verteidigung, Infodienst

Zwei Jahre nach der Befreiung Mossuls vom Islamischen Staat (IS) besteht eine realistische Chance für den Irak zur Normalität zurückzukehren. Auch Syrien steht nach der Niederlage des IS an einem Scheideweg. Denn trotz dieser Erfolge ist die Anzahl der Terroranschläge des IS in Irak und Syrien seit Jahresbeginn im Vergleich zum Vorjahr wieder angestiegen. Um die Stabilität in Irak und Syrien zu unterstützen, ein Wiedererstarken des IS zu verhindern sowie Versöhnung zu fördern, haben wir in dieser Woche auf Antrag der Bundesregierung beschlossen, das Bundeswehrmandat zur Bekämpfung des IS-Terrors und der Stabilisierung des Irak über den 31. Oktober 2019 hinaus fortzusetzen.

Der Antrag sieht vor, den Einsatz der Tornados zur luftgestützten Aufklärung sowie die Fähigkeiten zur Luftbetankung im Rahmen des Anti-IS-Mandates zum 31. März 2020 zu beenden. Die übrigen Mandatskomponenten, darunter die Ausbildungshilfe für Sicherheitskräfte im Irak, sollen um ein weiteres Jahr, bis zum 31.10.2020, verlängert werden. Das Mandat sieht eine von 800 auf 700 Soldaten reduzierte Obergrenze vor.

Der Vorschlag für eine international kontrollierte „Sicherheitszone“ – unter Einbeziehung der Regierungen in Ankara und Moskau – von CDU-Bundesverteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer hat in dieser Woche für Unmut gesorgt. Dass die Bündnispartner diesen Vorschlag gutheißen ist eher unwahrscheinlich. Und wenn sie für diesen Vorstoß die Einschätzung zugrunde legt, „dass ein Land, dass die Türkei, unser Nato-Partner — berechtigte Sicherheitsinteressen hin oder her —, völkerrechtswidrig Gebiet annektiert hat, dass Menschen dort vertrieben werden“, dann ist das überaus bedenklich. Unter einer Annexion versteht man im Völkerrecht das erzwungene Einverleiben eines anderen Staatsgebiets – und zwar dauerhaft. Das ist hier allerdings derzeit nicht der Fall. Der türkische Präsident Erdogan hat damit gedroht, die in der Türkei befindlichen Flüchtlinge nach Europa zu schicken, wenn ihm vorgeworfen werde, dass es sich bei der türkischen Militäroperation um eine Besatzung handele. Vor diesem Hintergrund erscheint die Äußerung der Bundesministerin umso kritischer.

Den Antrag der Bundesregierung gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/132/1913290.pdf

 

25. Oktober 2019/von Archiv
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png 0 0 Archiv https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png Archiv2019-10-25 13:05:172019-10-25 13:05:17Bundeswehreinsatz im Irak

Kommunale Einnahmen sichern – Reform der Grundsteuer

Allgemein, Infodienst

Die Grundsteuern sind eine der wichtigsten Einnahmequellen der Kommunen und betragen ca. 15 Milliarden Euro jährlich. In dieser Woche wurde die Reform der Grundsteuer im Bundestag beschlossen. Diese Reform wurde aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts notwendig. Für die SPD ist bei der Reform der Grundsteuer die Sicherung der finanziellen Grundlagen der Städte und Gemeinden oberstes Prinzip, damit diese weiterhin einen Beitrag zur öffentlichen Daseinsvorsorge vor Ort leisten können.

Nach monatelangen Verhandlungen hat die CSU in letzter Minute den mit 15 Ländern erzielten Konsens verlassen und Ausnahmeregelungen für einzelne Länder gefordert. Zwar wird es den Ländern erlaubt sein, abweichende Regelungen zu erlassen. Gleichzeitig wird an der bundeseinheitlichen Regelung des Länderfinanzausgleiches festgehalten, sodass anderen Ländern keine finanziellen Nachteile durch den Sonderweg eines Landes entstehen. Dies haben wir sichergestellt.

Die Berechnung der Grundsteuer wird sich auf Bundesebene auch weiterhin am Wert der Grundstücke orientieren. Es macht demnach einen Unterschied, ob ein Haus in einem begehrten Innenstadtviertel oder in einer weniger gefragten Randlage steht. Außerdem können Immobilien des sozialen oder gemeinnützigen Wohnungsbaus bei der Grundsteuer entlastet werden. Letztlich erhalten Kommunen das Recht, in Zukunft die Grundsteuer C auf unbebaute, aber bebaubare Grundstücke zu erheben, um gegen Grundstücksspekulationen vorzugehen.

Den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen zur Änderung des Grundgesetzes gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/110/1911084.pdf

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Grundgesetzes gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/134/1913454.pdf

Den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/110/1911085.pdf

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/134/1913453.pdf

Den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen Änderung des Grundsteuergesetzes zur Mobilisierung von baureifen Grundstücken für die Bebauung gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/110/1911086.pdf

18. Oktober 2019/von Archiv
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png 0 0 Archiv https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png Archiv2019-10-18 12:32:532019-10-18 12:32:53Kommunale Einnahmen sichern – Reform der Grundsteuer
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Über mich

Ich bin Ihr Bundestagsabgeordneter für Bergkamen, Bönen, Fröndenberg, Holzwickede, Kamen, Schwerte und Unna. Bei der Bundestagswahl vom 24. September 2017 haben Sie mich bereits zu dritten Mal als Ihren direkten Vertreter in den Bundestag gewählt. Mit einem klaren Profil: für Chancengleichheit, für gute Arbeit, für mehr Gerechtigkeit und für ein modernes und offenes Deutschland.

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