Die Zahl der Unfälle mit Elektro-Rollern hat stark zugenommen. Besonders ärgerlich: Bei Unfällen mit Leih-E-Scootern bleiben Geschädigte immer wieder auf ihrem Schaden sitzen. Wir wollen es Unfallopfern deshalb erleichtern, Schadensersatz zu bekommen. Bei Unfällen mit gemieteten E-Scootern ist die Fahrerin oder der Fahrer häufig schwer zu ermitteln. Daher wird – wie bei anderen Kraftfahrzeugen – eine Gefährdungshaftung für den Halter von sogenannten Elektrokleinstfahrzeugen eingeführt. So wird verhindert, dass die Geschädigten leer ausgehen.
Für Fahrerinnen und Fahrer von Elektro-Scootern soll künftig eine Haftung für vermutetes Verschulden gelten: Das bedeutet, dass sie dann haften, wenn sie sich nicht entlasten können. Im Ergebnis sollen für Unfälle mit E-Scootern künftig die gleichen Haftungsregeln gelten wie für Unfälle mit anderen Kraftfahrzeugen, wie zum Beispiel Autos. Ziel ist ein gutes und besonnenes Miteinander im Straßenverkehr. Darüber haben wir in 1. Lesung im Bundestag beraten.
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png00Katharina Abelshttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.pngKatharina Abels2026-06-12 13:01:382026-06-12 13:01:38Verschärfte Haftung bei Unfällen mit E-Scootern
Die aktuellen Zulassungszahlen des Kraftfahrt-Bundesamtes zeigen: Die Elektromobilität gewinnt in Deutschland deutlich an Fahrt. Mit knapp 60.000 neu zugelassenen E-Autos im Mai und einem Plus von 39,3 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat ist bereits jedes vierte neu zugelassene Fahrzeug vollelektrisch. Ein wesentlicher Treiber dieser positiven Entwicklung ist die neue E-Auto-Förderung der Bundesregierung, die den Umstieg auf klimafreundliche Mobilität erleichtert und für mehr Planungssicherheit sorgt. Daneben tragen auch hohe Spritpreise, ein wachsendes Angebot günstigerer Modelle und der weitere Ausbau der Ladeinfrastruktur zur steigenden Nachfrage bei. Die Zahlen zeigen: Gute politische Rahmenbedingungen wirken. Das stärkt den Industriestandort Deutschland, sichert Arbeitsplätze und bringt den Klimaschutz voran.
Im Koalitionsvertrag mit der Union ist vereinbart, dass die Bürgerinnen und Bürgern mehr Spielraum bei der Wahl ihrer Heizungen erhalten. Das ermöglichen wir. Dieses erweiterte Wahlrecht darf allerdings nicht auf Kosten der Mieterinnen und Mieter gehen. Sie dürfen nicht auf hohen Nebenkosten sitzen bleiben. Deshalb werden wir – wie in den jetzt vorliegenden Eckpunkten für das Gesetz verabredet – den Schutz der Mieterinnen und Mieter vor dem Einbau unwirtschaftlicher Heizungen stärken. Für die allermeisten Gebäude wird der Neueinbau einer Wärmepumpe oder der Anschluss an die Fernwärme die wirtschaftlichste Option bleiben. Diese Optionen unterstützen wir mit einer Fortsetzung der Heizungsförderung auf hohem Niveau und unseren Bemühungen zur Senkung der Strompreise. Wir stärken mit dem Paket die Fernwärme und die kommunale Wärmeplanung, die den Bürgerinnen und Bürgern eine klare Orientierung über ihre zukünftige Wärmeversorgung geben. Klar ist: die Klimaziele bleiben bestehen – das Klimaschutzgesetz gilt.
Die EU-Kommission hat einen Vorschlag zur Weiterentwicklung der Flottengrenzwerte vorgelegt. Aus Deutschland hat sie dafür einen klaren Rahmen erhalten: einen tragfähigen Kompromiss, der für unsere Automobilindustrie mehr Flexibilität ermöglicht und damit Arbeitsplätze schützt und den Klimaschutz im Verkehrssektor nicht infrage stellt. Für uns ist klar: Die Zukunft der Mobilität ist elektrisch und autonom. Technologieführerschaft deutscher und europäischer Unternehmen ist möglich – und sie muss unser Anspruch sein. Wir erwarten, dass die Automobilindustrie die neue Flexibilität nutzt, um zukunftsfähige Wertschöpfung in Deutschland zu schaffen. Die Koalition gibt dafür zusätzliche Impulse. Mit der neuen Kaufprämie unterstützen wir über 500.000 Haushalte konkret beim Kauf oder Leasing eines klimafreundlichen Fahrzeugs. Das ist ein starkes Signal für unseren Automobilstandort, ein wichtiges Zeichen für technologische Modernisierung und Wettbewerbsfähigkeit und ein entscheidender Schritt zur Reduzierung der Emissionen im Verkehrssektor. Die Automobilindustrie bleibt ein zentraler Wachstumsmotor und Innovationstreiber unserer Wirtschaft. Gerade in einer Phase schwächerer internationaler Absatzmärkte und spürbarer Kaufzurückhaltung kann eine gezielte E-Auto-Kaufprämie dazu beitragen, die Nachfrage zu stabilisieren, Investitionen anzuregen und den Transformationsprozess erfolgreich voranzubringen.
Die EU-Kommission bereitet neue CO2 Flottengrenzwerte vor. CDU, CSU und SPD haben sich dazu im Koalitionsausschuss Ende November auf eine gemeinsame Haltung verständigt. Im Mittelpunkt steht die Frage, wie der Übergang zur klimafreundlichen Mobilität gelingt, ohne die Industrie zu überfordern, ohne Strafzahlungen zu riskieren und ohne das Klimaziel aus dem Blick zu verlieren. Der Wandel zur klimafreundlichen Mobilität gelingt nur, wenn alle mitgenommen werden. Künftig werden die Zwischenziele flexibler ausgestaltet, ohne das Klimaziel aus dem Blick zu verlieren. Auch nach 2035 sollen Plug-In Hybride und Range Extender möglich bleiben, wenn ihre verbleibenden Emissionen ausgeglichen werden. Zusätzliche CO2-Emissionen werden dadurch vermieden. Damit auch Menschen mit normalem Einkommen sich ein emissionsarmes Auto leisten können, wollen wir eine faire Kaufprämie einführen. Sie stärkt die Branche in einer schwierigen Phase und gibt vielen Familien echte Unterstützung. Die Basisförderung von 3.000 Euro kann sozial gestaffelt und durch einen Kinderbonus auf bis zu 6.000 Euro steigen. Die Details für das Programm kommen noch dieses Jahr. Uns ist wichtig, dass europäische Hersteller eine faire Chance haben. Deshalb bringen wir die European Content Regelungen voran, denn Wettbewerb braucht gleiche Bedingungen. Mit den Regeln verhindern wir, dass unsere heimischen Autobauer bei der Förderung leerausgehen. Wir schützen Arbeitsplätze, halten am Klimaziel fest und unterstützen Menschen, die auf ein bezahlbares Auto angewiesen sind.
Es kann losgehen: 333 Millionen Euro stehen im Zuge des Bundesprogramms „Sanierung kommunaler Sportstätten“ im Bundeshaushalt bereit. Hierbei handelt es sich um die ersten Mittel, die im Rahmen der sogenannten „Sportmilliarde“ investiert werden können.
Damit unterstützt der Bund die Städte und Gemeinden bei Sanierungsprojekten und dem Erhalt wichtiger Sport-Infrastruktur vor Ort. Ich möchte die Vereine, Städte und Gemeinden im Kreis Unna aufrufen, sich am Programm zu beteiligen.
Gefördert werden Sanierungsmaßnahmen und in Ausnahmefällen auch Neubauten. In Abstimmung mit der Kommune kann dabei auch die Sanierung vereinseigener Anlagen gefördert werden. Die Bandbreite ist groß: Ob energetische Sanierung einer Turnhalle, Modernisierung eines Freibads oder Erneuerung von Sportplatzanlagen – das Programm deckt unterschiedlichste Bedarfe ab. Die Förderhöhe liegt zwischen 250.000 Euro und acht Millionen Euro. Damit können sowohl kleinere als auch große Vorhaben gefördert werden.
Den Projektaufruf und viele weitere Informationen gibt es hier.
Anträge sind ab dem 10. November möglich. Der Einsendeschluss für die Projekte ist der 15. Januar 2026. Projektskizzen sind ausschließlich online über das Projektskizzenformular in easy-Online unter folgender URL einzureichen.
Nach der Prüfung der Projekte und deren Vorlage an den Haushaltsausschuss entscheidet dieser über die Projektauswahl. Bitte informieren Sie mich als Ihren zuständigen Bundestagsabgeordneten in jedem Fall, wenn Sie Projekte einreichen.
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png00Manuela Nothackerhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.pngManuela Nothacker2025-10-16 15:00:352025-10-16 15:00:35Projektanträge für die Sanierung kommunaler Sportstätten sind ab dem 10. November möglich
Der Ausbau der Telekommunikationsnetze ist ein entscheidender Faktor für die Zukunftsfähigkeit unseres Landes. In dieser Woche haben wir in erster Lesung einen Gesetzentwurf beraten, der die Rahmenbedingungen für den Glasfaser- und Mobilfunkausbau verbessern soll. Ziel ist es, bis 2030 flächendeckend schnelle Glasfaseranschlüsse und den neuesten Mobilfunkstandard verfügbar zu machen. Ein zentrales Element des Entwurfs ist die Einführung eines sogenannten Gigabit-Grundbuchs, das alle relevanten Daten für den Netzausbau bündelt und den Genehmigungsprozess beschleunigt. Öffentliche Gebäude sollen künftig verstärkt für Mobilfunksendeanlagen genutzt werden können, und es werden Maßnahmen zur Verbesserung des Verbraucherschutzes eingeführt.
Die Deutsche Bahn plant vorerst nicht, die Intercity-Linie 34 zu streichen, die u.a. in Unna und Schwerte hält. Das geht aus einem Schreiben des Konzerns an den SPD-Bundestagsabgeordneten Oliver Kaczmarek hervor. Der Politiker hatte die Bahn um Stellungnahme gebeten, nachdem Ende Juni in den Medien über drohende Streichungen von Fernverkehrsverbindungen – darunter auch die Linie 34 – berichtet worden war. In dem Antwortschreiben des Unternehmens heißt es wörtlich: „Dazu können wir Ihnen mitteilen, dass wir im April unsere Planungen für den Fahrplan 2025 abgeschlossen haben und dieser Fahrplan derzeit keine der genannten Linieneinstellungen vorsieht.“ Kaczmarek erklärt: „Das sind vorerst gute Nachrichten für die Fernverkehrsanbindung des Kreises Unna. Wir werden aber gemeinsam ein Auge darauf haben müssen, dass es dabei bleibt.“
Richtig sei aber auch, dass die Trassenentgelte einen maßgeblichen Kostenbestandteil im Schienenpersonenfernverkehr bildeten und ihre drastische Erhöhung die Fernverkehrstochter DB Fernverkehr AG wie viele andere eigenwirtschaftlich ausgerichtete Verkehrsunternehmen im Fern- und Güterverkehr vor erhebliche Herausforderungen stelle. „Je nach Höhe der zusätzlichen Belastungen sind wir gezwungen, den Umfang unseres Fahrplanangebotes bundesweit zu überprüfen“, teilt die Bahn mit. Bei der IC-Linie 34 gelte unabhängig hiervon: Die Linie werde von der DB Fernverkehr eigenwirtschaftlich betrieben. Im Abschnitt zwischen Dillenburg und Dortmund könnten die meisten Fernverkehrszüge durch eine vertragliche Regelung mit dem Aufgabenträger Nahverkehr Westfalen-Lippe (NWL) auch mit Nahverkehrstickets inklusive des Deutschlandtickets genutzt werden. Der Vertrag mit dem NWL zur Anerkennung von Nahverkehrstickets laufe bis zum Fahrplanwechsel im Dezember 2026. „Ein vorzeitiges Ende des Vertrages ist derzeit nicht vorgesehen“, versichert die Bahn.
Und weiter heißt es: Der NWL und die DB Fernverkehr befinde sich regelmäßig in Gesprächen zur Angebotsgestaltung und werde über Ergebnisse sowie über mögliche Änderungen im Fahrplanangebot rechtzeitig informieren.
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2024/07/Oliver-Kacmarek-06_19-736-scaled.jpg17072560Archivhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.pngArchiv2024-07-16 13:11:152024-07-16 13:16:48Bahn versichert in Schreiben an Kaczmarek: „Es sind derzeit keine Linieneinstellungen für Unnas und Schwertes IC-Halt vorgesehen“
Weil der Deutschen Bahn das Geld fehlt, will sie laut Medienberichten im kommenden Jahr in Deutschland zahlreiche Fernverkehrsverbindungen streichen. Betroffen ist offenbar auch die Intercity-Linie 34. Damit würden Schwerte und Unna ihre erst seit Dezember 2021 bestehende Anbindung an das Fernverkehrsnetz wieder verlieren. Die Linie verbindet Münster und das Ruhrgebiet mit Frankfurt und schließt zudem die attraktiven Direktverbindungen nach Dortmund und Hamm ein. Einmal täglich fährt sie zudem an die Küste nach Norddeich.
„Die angekündigten Zugstreichungen sind inakzeptabel“, kritisiert der SPD-Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek die Pläne des Konzerns. Wegen unternehmerischer Fehlentscheidungen fehle der Bahn jetzt das Geld, das sie mit dem Streichen der Verbindungen wieder reinholen wolle. „Attraktive Bahnanbindungen und bestmögliche Erreichbarkeit sind ein wichtiger Standortfaktor für die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft in der Region“, erklärt Kaczmarek. Für den Kreis Unna mit fast 400 000 EinwohnerInnen sei die IC-Linie 34 von großer Bedeutung – auch deshalb, weil Unna und Schwerte Einstiegs- und Umstiegsbahnhöfe vieler Bahnkunden aus den Nachbarstädten seien. Der Abgeordnete will nun die Hintergründe bei der Bahn aufklären und das Gespräch mit der Bahn und den Akteuren in der Region suchen.
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2019/12/Oliver-Kacmarek-06_19-710-scaled-e1575538958209.jpg467700Archivhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.pngArchiv2024-06-26 15:16:202024-06-28 09:56:59Kaczmarek kritisiert Pläne der Bahn zur Streichung der IC-Halte in Unna und Schwerte
Seit 2005 wird in Deutschland eine LKW-Maut auf Bundesautobahnen erhoben. In mehreren Stufen wurde die Mautpflicht auf alle Bundesstraßen sowie Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht ab 7,5 Tonnen ausgeweitet.
Mit den nun vorgelegten Änderungen wird die LKW-Maut künftig stärker nach dem CO2-Ausstoß gestaffelt. So wird ein starker Anreiz gesetzt, auf klimafreundliche Fahrzeuge umzusteigen. Nutzfahrzeuge verursachen derzeit rund ein Drittel der gesamten CO2-Emissionen im Verkehrssektor.
Das Mautänderungsgesetz sieht einen CO2-Aufschlag von 200 Euro pro Tonne CO2 vor. Darüber hinaus soll die LKW-Maut ab Juni 2024 auch für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht ab 3,5 Tonnen gelten. Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr prognostiziert durch diese Aufschläge Mehreinnahmen des Bundes in Höhe von 7,62 Milliarden Euro jährlich, die sich bis einschließlich 2027 auf rund 30 Milliarden Euro addieren. Diese Summe soll überwiegend in die Schiene investiert werden. Damit wird der sogenannte Finanzierungskreislauf Straße endlich aufgebrochen – Straße finanziert künftig nicht mehr ausschließlich Straßeninfrastrukturvorhaben.
Der Gesetzesentwurf wurde in dieser Woche in 2./3. Lesung beraten. Weitere Informationen gibt es hier.
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png00Archivhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.pngArchiv2023-10-20 14:17:592023-10-20 14:17:59Ausweitung der LKW-Maut