Unter dem Motto „Krisenfest durch die Zeitenwende“ hat die SPD-Bundestagsfraktion jetzt zu ihrer traditionellen Blaulichtkonferenz nach Berlin eingeladen. Vor Ort folgten rund 300 Teilnehmer*innen von Feuerwehren, der Polizei, Hilfsorganisationen und dem THW aus ganz Deutschland der Einladung, etwa 200 Gäste nahmen hybrid teil. Aus dem Kreis Unna waren Patrick Mecklenbräuker und Jonas Beckmann von der Feuerwehr Holzwickede auf Einladung des Bundestagsabgeordneten Oliver Kaczmarek dabei. „Durch den Angriffskrieg auf die Ukraine hat sich die Sicherheitslage in der Welt, in Europa und damit auch bei uns in Deutschland grundlegend verändert“, so Kaczmarek. Damit stehe auch der Zivil- und Katastrophenschutz vor neuen Herausforderungen. Die SPD-Bundestagsfraktion habe sich mit dem Bevölkerungsschutz stets intensiv auseinandergesetzt und regelmäßige Blaulichtkonferenzen durchgeführt, um mit den Ehrenamtlichen aus der gesamten Republik wichtige Themen zu beraten und in die Öffentlichkeit zu bringen.
Bei der Konferenz diskutierten zahlreiche Teilnehmer*innen von Polizei, Feuerwehr und Organisationen des Zivil- und Katastrophenschutzes darüber, wie sich die Arbeit der Einsatzkräfte durch die Zeitenwende bereits jetzt verändert und auf was wir uns für die Zukunft einstellen müssen. “Die aktuellen Gefahren für die Bevölkerung begründeten sich nicht allein in der militärischen Konfrontation in Osteuropa”, erklärt Kaczmarek. Vielmehr träten eine ganze Reihe an neuen und alten Gefahren nebeneinander: schwere sicherheitspolitische Spannungen sowie die Folgen des Klimawandels mit Flutkatastrophen und Waldbränden, internationale Konfliktlagen um Ressourcen und Rohstoffe wie auch neuartige Bedrohungen im Cyberraum, und zudem eine grundsätzlich höhere Anfälligkeit moderner Industrie- und Wissensgesellschaften.
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2022/10/Blaulichtkonferenz-Bild1-scaled-e1665745697739.jpg1919Manuela Nothackerhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.pngManuela Nothacker2022-10-14 13:02:232024-03-08 11:39:04Pressemitteilung: MdB Kaczmarek empfängt Feuerwehrleute aus Holzwickede in Berlin
Die Umwandlungsrichtlinie der EU von 2019, die unter anderem auch die Mitbestimmung von Arbeitnehmer*innen bei grenzüberschreitenden Umwandlungen, Spaltungen, Verschmelzung und Formwechsel von Unternehmen regelt, muss bis Anfang 2023 in deutsches Recht umgesetzt werden. Damit wird auch ein wichtiges Vorhaben des Koalitionsvertrags umgesetzt: Es sind erstmals Regeln zum Schutz der Mitbestimmungsrechte von Arbeitnehmer*innen in den oben genannten Fällen vorgesehen. Im entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung ist unter anderem vorgesehen, dass Arbeitnehmer*innen bei grenzüberschreitenden Umwandlungen besser geschützt werden. Beispielsweise müssen sie künftig frühzeitig und umfassend über ein Umwandlungsvorhaben informiert werden, um ihre Rechte besser wahrnehmen zu können. Auch kann gerichtlich überprüft werden, ob eine Umwandlung missbräuchlich erfolgt, etwa um Rechte von Arbeitnehmer*innen gezielt zu umgehen.
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png00Manuela Nothackerhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.pngManuela Nothacker2022-10-13 16:27:592022-10-13 16:43:56EU-Umwandlungsrichtlinie – mehr Schutz für Arbeitnehmer*innen
Mehr Personal in KiTas, Förderung der sprachlichen Bildung und Stärkung der Kindertagespflege – hierfür stellt der Bund den Ländern im Rahmen des KiTa-Qualitätsgesetzes in den kommenden zwei Jahren vier Milliarden Euro zur Verfügung. Das wird der Qualität in der Kindertagesbetreuung einen weiteren Schub geben. Das KiTa-Qualitätsgesetz entwickelt das Gute-KiTa-Gesetz weiter, mit dem in den vergangenen Jahren bereits viel Gutes erreicht wurde: etwa bessere Personalschlüssel und mehr kostenfreie KiTa-Plätze. Bereits eingeführte Beitragsentlastungen der Eltern sollen grundsätzlich weiter finanziert werden. In Kommunen, die noch KiTa-Beiträge erheben, sollen diese verpflichtend nach Elterneinkommen, der täglichen Betreuungszeit und der Anzahl der kindergeldberechtigten Kinder der Familie gestaffelt werden. Damit werden Familien mit niedrigen Einkommen gezielt entlastet.
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png00Manuela Nothackerhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.pngManuela Nothacker2022-10-13 16:26:152022-10-13 16:43:51Weitere Qualitätsverbesserungen in der Kindertagesbetreuung
Ab dem 1. Januar 2023 ersetzt das neue Bürgergeld die bisherige Grundsicherung, auch bekannt als Hartz IV. Mit dem Bürgergeld sorgen wir für mehr Respekt vor der Leistung der Menschen, setzen auf gegenseitiges Vertrauen und erneuern das Schutzversprechen unseres Sozialstaats. Mit der Einführung des Bürgergelds wird der Regelsatz um etwa 50 Euro erhöht und künftig schneller an die Inflation angepasst. Die bisherige Eingliederungsvereinbarung wird durch einen Kooperationsplan ohne Rechtsfolgenbelehrung abgelöst. In der sich daran anschließenden Vertrauenszeit wird besonders auf Zusammenarbeit auf Augenhöhe gesetzt. Lediglich mehrfache Meldeversäumnisse können sanktioniert werden, zudem gibt es eine entsprechende Härtefallregelung. Der Vermittlungsvorrang wird abgeschafft, um insbesondere Geringqualifizierte auf dem Weg zu einer Berufsausbildung zu unterstützen oder zielgerichtete Weiterbildung zu ermöglichen. Hierfür ist auch ein monatliches Weiterbildungsgeld in Höhe von 150 Euro vorgesehen. Wenn Leistungsberechtigte an einer Maßnahme teilnehmen, die für eine nachhaltige Integration in den Arbeitsmarkt besonders wichtig sind, erhalten sie einen Bürgergeld-Bonus von 75 Euro. In den ersten zwei Jahres des Bürgergeld-Bezugs werden die Kosten für Unterkunft und Heizung in tatsächlicher Höhe übernommen und unerhebliches Vermögen spielt keine Rolle. Die Vermögensüberprüfung wird insgesamt vereinfacht und die Freibetragsregelungen verbessert. Außerdem wird mit dem Bürgergeld-Gesetz auch die Förderung für den Sozialen Arbeitsmarkt entfristet. Ziel des Bürgergelds ist es, Menschen durch umfassende Betreuung langfristig in Arbeit zu bringen.
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png00Manuela Nothackerhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.pngManuela Nothacker2022-10-13 16:24:232022-10-13 16:43:42Mehr Respekt, mehr Chancen, mehr Unterstützung – das Bürgergeld kommt
Um Menschen mit geringem Einkommen von den gestiegenen Energiekosten zu entlasten, weiten wir den Kreis der Berechtigten deutlich aus und erhöhen das Wohngeld. Außerdem beraten wir den Gesetzentwurf der Bundesregierung, der die Auszahlung eines zweiten Heizkostenzuschusses vorsieht. Die Wohngeldreform ist Teil des dritten Entlastungspakets. Rund 1,4 Millionen Haushalte sollen durch die Reform erstmals oder erneut einen Wohngeldanspruch erhalten. Der Wohngeldbetrag soll von durchschnittlich rund 180 Euro pro Monat auf rund 370 Euro pro Monat steigen. Zusätzlich soll eine dauerhafte Heizkostenkomponente die steigenden Heizkosten dämpfen. Außerdem wird das Wohngeld um eine Klimakomponente ergänzt, die Mieterhöhungen durch Modernisierungen für mehr Klimaneutralität abfedert. Darüber hinaus wird für die im Jahr 2022 zu erwartenden Mehrbelastungen ein zweiter Heizkostenzuschuss ausgezahlt. Von diesem sollen alle Haushalte profitieren, die in mindestens einem Monat zwischen dem 1. September und 31. Dezember 2022 wohngeldberechtigt sind. Zudem sollen wie beim ersten Heizkostenzuschuss auch die Empfänger*innen von Leistungen nach dem BAföG sowie von Ausbildungs- und Berufsausbildungsbeihilfen profitieren, die einen pauschalen Heizkostenzuschuss erhalten.
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png00Manuela Nothackerhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.pngManuela Nothacker2022-10-13 16:22:092022-10-13 16:43:36Entlastungen mit Wohngeld-Plus und Heizkostenzuschuss
Angesichts der steigenden Energie- und Lebenshaltungskosten ist im dritten Entlastungspaket eine Einmalzahlung für Rentner*innen sowie Pensionär*innen des Bundes vorgesehen. Die Pauschale beträgt 300 Euro und ist steuerpflichtig, sie wird nicht auf Sozialleistungen angerechnet. Anspruch darauf hat, wer in Deutschland wohnt und am Stichtag 1. Dezember 2022 Anspruch auf eine Alters-, Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrente oder auf Versorgungsbezüge nach dem Beamten- oder dem Soldatenversorgungsgesetz hat. Die Auszahlung erfolgt automatisch durch die Rentenzahlstellen und die Versorgungsbezüge zahlenden Stellen voraussichtlich am 15. Dezember.
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png00Manuela Nothackerhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.pngManuela Nothacker2022-10-13 16:20:502022-10-13 16:43:26Energiepreispauschale für Rentner*innen und Pensionär*innen des Bundes
Um die energieintensiven Unternehmen angesichts der hohen Preise zu unterstützen, bringt die Bundesregierung den Gesetzentwurf zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes ein. Somit sorgen wir dafür, dass Unternehmen des Produzierenden Gewerbes (UPG) im Energie- und im Stromsteuerrecht u.a. den sogenannten Spitzenausgleich weiter erhalten. Diese Steuerbegünstigung ist bisher nur bis Ende 2022 gesetzlich verbindlich geregelt. Voraussetzung für die Begünstigung ist, dass diese Unternehmen ein Energie- oder Umweltmanagementsystem betreiben und die Bundesregierung jeweils festgestellt hat, dass die jährlichen Zielwerte zur Reduzierung der Energieintensität erreicht wurden. Durch die Verlängerung wird die Energiepreissteigerung gedämpft und einer weiter steigenden Inflation entgegengewirkt.
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png00Manuela Nothackerhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.pngManuela Nothacker2022-10-13 16:18:482022-10-13 16:43:21Entlastung von Unternehmen bei steigenden Energiepreisen
Die Bundesregierung will mit einem Abwehrschirm die steigenden Energiekosten und deren Folgen für die Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Unternehmen abfedern. Dafür werden umfangreiche Finanzmittel zur Verfügung gestellt. Der Abwehrschirm umfasst folgende Maßnahmen:
Angebot ausweiten, Verbrauch senken: Das Energieangebot soll verbessert werden, beispielsweise durch die Nutzung Erneuerbarer Energien, Kohleverstromung einschließlich Sicherstellung der entsprechenden Versorgungstransporte, Ermöglichung eines „Fuel Switch“ und durch den Aufbau von Importstrukturen durch Flüssiggas-Terminals. Zusätzlich sollen süddeutsche Atomkraftwerke bis zum Frühjahr 2023 laufen können. Wir werden dafür sorgen, dass über die letzten Monate eingespeicherte Gasmengen über den Winter dem Markt zur Verfügung gestellt werden.
Einführung einer Strompreisbremse: Für Verbraucherinnen und Verbraucher sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) wird ein sogenannter Basisverbrauch subventioniert (Basispreis-Kontingent). Für den darüberhinausgehenden Verbrauch wird der aktuelle Marktpreis angelegt. Ziel ist es, den Endkundenpreis für Strom auf der Stromrechnung zu senken und von den hohen Preisen am Großhandelsmarkt zu entkoppeln. Die übrigen Unternehmen werden in ähnlicher Weise ebenfalls entlastet, indem ein spezifischer Basisverbrauch verbilligt wird.
Einführung einer Gaspreisbremse: Die Gaspreisbremse wird die in einer Hochpreisphase auftretenden Belastungen für Haushalte und Unternehmen abfedern. Die Preise werden (zumindest für einen Teil des Verbrauchs) auf ein Niveau gebracht, welches Haushalte und Unternehmen vor Überforderung schützt. Die Gaspreisbremse ist befristet und kann nach Evaluierung verlängert werden.
Reaktivierung und Neuausrichtung des Wirtschaftsstabilisierungsfonds: Der Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) soll im Jahr 2022 mit zusätzlichen Kreditermächtigungen in Höhe von 200 Milliarden Euro ausgestattet werden.
EU-Solidarabgabe für Unternehmen im Energiebereich: Die Bundesregierung unterstützt den Vorschlag der Europäischen Kommission zur Einführung einer Solidarabgabe für Unternehmen im Erdöl-, Erdgas-, Kohle- und Raffineriebereich und setzt sich für eine politische Einigung auf dem Sonder-Energierat am 30. September ein.
Reduzierung der Umsatzsteuer auf Gas: Unabhängig von der Gasumlage werden wir die Umsatzsteuer auf Gas bis zum Frühjahr 2024 auf den reduzierten Satz von 7 Prozent begrenzen. Der ermäßigte Umsatzsteuersatz wird außerdem auf Fernwärme ausgeweitet. Dies ist ein weiterer Beitrag zur Dämpfung der Energiekosten.
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png00Manuela Nothackerhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.pngManuela Nothacker2022-09-30 15:28:592022-09-30 15:30:01Wirtschaftlicher Abwehrschirm gegen die Folgen des russischen Angriffskrieges
Im Oktober tritt ein zentrales Versprechen der Sozialdemokratie in Kraft: Der Mindestlohn steigt auf 12 Euro pro Stunde. Millionen von Arbeitnehmer*innen, die jeden Tag hart arbeiten gehen, haben dadurch deutlich mehr Geld in der Tasche. Besonders Ostdeutsche, Frauen und Beschäftigte in Branchen mit schwacher Tarifbindung profitieren davon. Der Mindestlohn ist deshalb eine Erfolgsgeschichte, weil er vor allem Menschen mit geringen Einkommen hilft, die Kaufkraft stärkt und Armut reduziert. Zugleich kämpfen wir weiter für höhere Löhne, mehr Tarifbindung und bessere Arbeitsbedingungen.
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png00Manuela Nothackerhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.pngManuela Nothacker2022-09-30 15:26:432022-09-30 15:29:57Der Mindestlohn steigt auf 12 Euro – eine Frage des Respekts!
Um Geringverdienende, Familien und Rentner*innen dauerhaft besser zu unterstützen, kommt das „Wohngeld Plus“. Mit dieser größten Wohngeldreform seit 57 Jahren reagieren wir auf die gestiegenen Kosten für Heizen und Klimaschutz. Künftig werden durch eine dauerhafte Heizkostenkomponente die Energiekostensteigerungen aufgefangen. Erstmals wird außerdem eine Klimakomponente eingeführt, die Klimaschutzmaßnahmen im Bestand und Neubau auf das Wohngeld anrechnet. Wir sorgen dafür, dass dann zwei Millionen Haushalte Wohngeld erhalten – künftig werden also deutlich mehr Rentner*innen, Familien und Geringverdienende unterstützt. Ziel ist, dass die Bürger*innen ab dem 1. Januar 2023 das neue Wohngeld Plus beantragen können.
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png00Manuela Nothackerhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.pngManuela Nothacker2022-09-30 15:25:062022-09-30 15:29:52Wohngeld Plus unterstützt künftig mehr Bürger*innen mit mehr Geld
Pressemitteilung: MdB Kaczmarek empfängt Feuerwehrleute aus Holzwickede in Berlin
Arbeit und Soziales, HolzwickedeUnter dem Motto „Krisenfest durch die Zeitenwende“ hat die SPD-Bundestagsfraktion jetzt zu ihrer traditionellen Blaulichtkonferenz nach Berlin eingeladen. Vor Ort folgten rund 300 Teilnehmer*innen von Feuerwehren, der Polizei, Hilfsorganisationen und dem THW aus ganz Deutschland der Einladung, etwa 200 Gäste nahmen hybrid teil. Aus dem Kreis Unna waren Patrick Mecklenbräuker und Jonas Beckmann von der Feuerwehr Holzwickede auf Einladung des Bundestagsabgeordneten Oliver Kaczmarek dabei. „Durch den Angriffskrieg auf die Ukraine hat sich die Sicherheitslage in der Welt, in Europa und damit auch bei uns in Deutschland grundlegend verändert“, so Kaczmarek. Damit stehe auch der Zivil- und Katastrophenschutz vor neuen Herausforderungen. Die SPD-Bundestagsfraktion habe sich mit dem Bevölkerungsschutz stets intensiv auseinandergesetzt und regelmäßige Blaulichtkonferenzen durchgeführt, um mit den Ehrenamtlichen aus der gesamten Republik wichtige Themen zu beraten und in die Öffentlichkeit zu bringen.
Bei der Konferenz diskutierten zahlreiche Teilnehmer*innen von Polizei, Feuerwehr und Organisationen des Zivil- und Katastrophenschutzes darüber, wie sich die Arbeit der Einsatzkräfte durch die Zeitenwende bereits jetzt verändert und auf was wir uns für die Zukunft einstellen müssen. “Die aktuellen Gefahren für die Bevölkerung begründeten sich nicht allein in der militärischen Konfrontation in Osteuropa”, erklärt Kaczmarek. Vielmehr träten eine ganze Reihe an neuen und alten Gefahren nebeneinander: schwere sicherheitspolitische Spannungen sowie die Folgen des Klimawandels mit Flutkatastrophen und Waldbränden, internationale Konfliktlagen um Ressourcen und Rohstoffe wie auch neuartige Bedrohungen im Cyberraum, und zudem eine grundsätzlich höhere Anfälligkeit moderner Industrie- und Wissensgesellschaften.
EU-Umwandlungsrichtlinie – mehr Schutz für Arbeitnehmer*innen
Infodienst, Verbraucherschutz, Wirtschaft und FinanzenDie Umwandlungsrichtlinie der EU von 2019, die unter anderem auch die Mitbestimmung von Arbeitnehmer*innen bei grenzüberschreitenden Umwandlungen, Spaltungen, Verschmelzung und Formwechsel von Unternehmen regelt, muss bis Anfang 2023 in deutsches Recht umgesetzt werden. Damit wird auch ein wichtiges Vorhaben des Koalitionsvertrags umgesetzt: Es sind erstmals Regeln zum Schutz der Mitbestimmungsrechte von Arbeitnehmer*innen in den oben genannten Fällen vorgesehen. Im entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung ist unter anderem vorgesehen, dass Arbeitnehmer*innen bei grenzüberschreitenden Umwandlungen besser geschützt werden. Beispielsweise müssen sie künftig frühzeitig und umfassend über ein Umwandlungsvorhaben informiert werden, um ihre Rechte besser wahrnehmen zu können. Auch kann gerichtlich überprüft werden, ob eine Umwandlung missbräuchlich erfolgt, etwa um Rechte von Arbeitnehmer*innen gezielt zu umgehen.
Weitere Qualitätsverbesserungen in der Kindertagesbetreuung
Familie, Infodienst, Zukunftsaufgabe BildungMehr Personal in KiTas, Förderung der sprachlichen Bildung und Stärkung der Kindertagespflege – hierfür stellt der Bund den Ländern im Rahmen des KiTa-Qualitätsgesetzes in den kommenden zwei Jahren vier Milliarden Euro zur Verfügung. Das wird der Qualität in der Kindertagesbetreuung einen weiteren Schub geben. Das KiTa-Qualitätsgesetz entwickelt das Gute-KiTa-Gesetz weiter, mit dem in den vergangenen Jahren bereits viel Gutes erreicht wurde: etwa bessere Personalschlüssel und mehr kostenfreie KiTa-Plätze. Bereits eingeführte Beitragsentlastungen der Eltern sollen grundsätzlich weiter finanziert werden. In Kommunen, die noch KiTa-Beiträge erheben, sollen diese verpflichtend nach Elterneinkommen, der täglichen Betreuungszeit und der Anzahl der kindergeldberechtigten Kinder der Familie gestaffelt werden. Damit werden Familien mit niedrigen Einkommen gezielt entlastet.
Mehr Respekt, mehr Chancen, mehr Unterstützung – das Bürgergeld kommt
Gleichstellung, Infodienst, Verbraucherschutz, Wirtschaft und FinanzenAb dem 1. Januar 2023 ersetzt das neue Bürgergeld die bisherige Grundsicherung, auch bekannt als Hartz IV. Mit dem Bürgergeld sorgen wir für mehr Respekt vor der Leistung der Menschen, setzen auf gegenseitiges Vertrauen und erneuern das Schutzversprechen unseres Sozialstaats. Mit der Einführung des Bürgergelds wird der Regelsatz um etwa 50 Euro erhöht und künftig schneller an die Inflation angepasst. Die bisherige Eingliederungsvereinbarung wird durch einen Kooperationsplan ohne Rechtsfolgenbelehrung abgelöst. In der sich daran anschließenden Vertrauenszeit wird besonders auf Zusammenarbeit auf Augenhöhe gesetzt. Lediglich mehrfache Meldeversäumnisse können sanktioniert werden, zudem gibt es eine entsprechende Härtefallregelung. Der Vermittlungsvorrang wird abgeschafft, um insbesondere Geringqualifizierte auf dem Weg zu einer Berufsausbildung zu unterstützen oder zielgerichtete Weiterbildung zu ermöglichen. Hierfür ist auch ein monatliches Weiterbildungsgeld in Höhe von 150 Euro vorgesehen. Wenn Leistungsberechtigte an einer Maßnahme teilnehmen, die für eine nachhaltige Integration in den Arbeitsmarkt besonders wichtig sind, erhalten sie einen Bürgergeld-Bonus von 75 Euro. In den ersten zwei Jahres des Bürgergeld-Bezugs werden die Kosten für Unterkunft und Heizung in tatsächlicher Höhe übernommen und unerhebliches Vermögen spielt keine Rolle. Die Vermögensüberprüfung wird insgesamt vereinfacht und die Freibetragsregelungen verbessert. Außerdem wird mit dem Bürgergeld-Gesetz auch die Förderung für den Sozialen Arbeitsmarkt entfristet. Ziel des Bürgergelds ist es, Menschen durch umfassende Betreuung langfristig in Arbeit zu bringen.
Entlastungen mit Wohngeld-Plus und Heizkostenzuschuss
Infodienst, Umwelt und Energie, Verbraucherschutz, Wirtschaft und FinanzenUm Menschen mit geringem Einkommen von den gestiegenen Energiekosten zu entlasten, weiten wir den Kreis der Berechtigten deutlich aus und erhöhen das Wohngeld. Außerdem beraten wir den Gesetzentwurf der Bundesregierung, der die Auszahlung eines zweiten Heizkostenzuschusses vorsieht. Die Wohngeldreform ist Teil des dritten Entlastungspakets. Rund 1,4 Millionen Haushalte sollen durch die Reform erstmals oder erneut einen Wohngeldanspruch erhalten. Der Wohngeldbetrag soll von durchschnittlich rund 180 Euro pro Monat auf rund 370 Euro pro Monat steigen. Zusätzlich soll eine dauerhafte Heizkostenkomponente die steigenden Heizkosten dämpfen. Außerdem wird das Wohngeld um eine Klimakomponente ergänzt, die Mieterhöhungen durch Modernisierungen für mehr Klimaneutralität abfedert. Darüber hinaus wird für die im Jahr 2022 zu erwartenden Mehrbelastungen ein zweiter Heizkostenzuschuss ausgezahlt. Von diesem sollen alle Haushalte profitieren, die in mindestens einem Monat zwischen dem 1. September und 31. Dezember 2022 wohngeldberechtigt sind. Zudem sollen wie beim ersten Heizkostenzuschuss auch die Empfänger*innen von Leistungen nach dem BAföG sowie von Ausbildungs- und Berufsausbildungsbeihilfen profitieren, die einen pauschalen Heizkostenzuschuss erhalten.
Energiepreispauschale für Rentner*innen und Pensionär*innen des Bundes
Infodienst, Umwelt und Energie, Verbraucherschutz, Wirtschaft und FinanzenAngesichts der steigenden Energie- und Lebenshaltungskosten ist im dritten Entlastungspaket eine Einmalzahlung für Rentner*innen sowie Pensionär*innen des Bundes vorgesehen. Die Pauschale beträgt 300 Euro und ist steuerpflichtig, sie wird nicht auf Sozialleistungen angerechnet. Anspruch darauf hat, wer in Deutschland wohnt und am Stichtag 1. Dezember 2022 Anspruch auf eine Alters-, Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrente oder auf Versorgungsbezüge nach dem Beamten- oder dem Soldatenversorgungsgesetz hat. Die Auszahlung erfolgt automatisch durch die Rentenzahlstellen und die Versorgungsbezüge zahlenden Stellen voraussichtlich am 15. Dezember.
Entlastung von Unternehmen bei steigenden Energiepreisen
Infodienst, Umwelt und Energie, Verbraucherschutz, Wirtschaft und FinanzenUm die energieintensiven Unternehmen angesichts der hohen Preise zu unterstützen, bringt die Bundesregierung den Gesetzentwurf zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes ein. Somit sorgen wir dafür, dass Unternehmen des Produzierenden Gewerbes (UPG) im Energie- und im Stromsteuerrecht u.a. den sogenannten Spitzenausgleich weiter erhalten. Diese Steuerbegünstigung ist bisher nur bis Ende 2022 gesetzlich verbindlich geregelt. Voraussetzung für die Begünstigung ist, dass diese Unternehmen ein Energie- oder Umweltmanagementsystem betreiben und die Bundesregierung jeweils festgestellt hat, dass die jährlichen Zielwerte zur Reduzierung der Energieintensität erreicht wurden. Durch die Verlängerung wird die Energiepreissteigerung gedämpft und einer weiter steigenden Inflation entgegengewirkt.
Wirtschaftlicher Abwehrschirm gegen die Folgen des russischen Angriffskrieges
Äußeres und Verteidigung, Infodienst, Verbraucherschutz, Wirtschaft und FinanzenDie Bundesregierung will mit einem Abwehrschirm die steigenden Energiekosten und deren Folgen für die Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Unternehmen abfedern. Dafür werden umfangreiche Finanzmittel zur Verfügung gestellt. Der Abwehrschirm umfasst folgende Maßnahmen:
Der Mindestlohn steigt auf 12 Euro – eine Frage des Respekts!
Arbeit und Soziales, Gemeinsam stark für morgen, Infodienst, Wirtschaft und FinanzenIm Oktober tritt ein zentrales Versprechen der Sozialdemokratie in Kraft: Der Mindestlohn steigt auf 12 Euro pro Stunde. Millionen von Arbeitnehmer*innen, die jeden Tag hart arbeiten gehen, haben dadurch deutlich mehr Geld in der Tasche. Besonders Ostdeutsche, Frauen und Beschäftigte in Branchen mit schwacher Tarifbindung profitieren davon. Der Mindestlohn ist deshalb eine Erfolgsgeschichte, weil er vor allem Menschen mit geringen Einkommen hilft, die Kaufkraft stärkt und Armut reduziert. Zugleich kämpfen wir weiter für höhere Löhne, mehr Tarifbindung und bessere Arbeitsbedingungen.
Wohngeld Plus unterstützt künftig mehr Bürger*innen mit mehr Geld
Infodienst, Umwelt und Energie, Verbraucherschutz, Wirtschaft und FinanzenUm Geringverdienende, Familien und Rentner*innen dauerhaft besser zu unterstützen, kommt das „Wohngeld Plus“. Mit dieser größten Wohngeldreform seit 57 Jahren reagieren wir auf die gestiegenen Kosten für Heizen und Klimaschutz. Künftig werden durch eine dauerhafte Heizkostenkomponente die Energiekostensteigerungen aufgefangen. Erstmals wird außerdem eine Klimakomponente eingeführt, die Klimaschutzmaßnahmen im Bestand und Neubau auf das Wohngeld anrechnet. Wir sorgen dafür, dass dann zwei Millionen Haushalte Wohngeld erhalten – künftig werden also deutlich mehr Rentner*innen, Familien und Geringverdienende unterstützt. Ziel ist, dass die Bürger*innen ab dem 1. Januar 2023 das neue Wohngeld Plus beantragen können.