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Hilfe für Flüchtlinge und mehr Leistungen für Familien – Zur Sitzungswoche vom 20.-24.4.2015

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Der Deutsche Bundestag hat in dieser Sitzungswoche mit einer Schweigeminute den Opfern der Flüchtlingskatastrophe im Mittelmeer gedacht. Mehrere Hundert Menschen sind bei dem Versuch, Europa über das Mittelmeer zu erreichen, zu Tode gekommen. Wir müssen handeln, damit solche Katastrophen sich nicht wiederholen.

In meinem Video-Statement, das Sie sich hier anschauen können, nenne ich verschiedene Maßnahmen, die die Situation kurzfristig verbessern können.

Deutschland hat die Verpflichtung, politisch Verfolgte und Flüchtlinge aus Kriegsgebieten aufzunehmen. Um dieser Verantwortung tatsächlich gerecht zu werden, müssen wir Flüchtlinge menschenwürdig unterbringen und versorgen. Die betroffenen Kommunen stoßen derzeit an ihre Grenzen. Deshalb muss der Bund sich stärker als bisher geplant an den Kosten für Flüchtlinge beteiligen. Um Asylbewerbern eine Chance zu geben, sich in unsere Gesellschaft zu integrieren, brauchen wir zudem Verfahren, die rasch klären, ob ein Recht auf Asyl besteht oder nicht. Die anvisierte Bearbeitungszeit von drei Monaten ist noch nicht erreicht. Wir setzen uns daher dafür ein, die Stellen des Bundesamtes für Migration und Asyl nochmals aufzustocken.

Angesichts der Dimension der Flüchtlingszahlen ist klar: Um das Problem zu lösen, müssen alle zusammenarbeiten. Sowohl in Europa als auch auf nationaler Ebene.

Weitere Themen der letzten Sitzungswoche habe ich in diesem Infodienst zusammengefasst.

Mit freundlichen Grüßen

Oliver Kaczmarek

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Die Themen:

1. Nachtragshaushalt 2015: Kommunen entlasten, Investitionen stärken
2. Familienleistungen erhöhen
3. Erinnerung und Gedenken an die Vertreibung und Massaker an den Armeniern vor 100 Jahren
4. Bericht des Wehrbeauftragten 2014
5. Aufruf zum 1. Mai – Kundgebungen im Kreis Unna

Bericht des Wehrbeauftragten 2014

Der Wehrbeauftragte hat am Donnerstag mit seinem Jahresbericht den Deutschen Bundestag über den inneren Zustand der Bundeswehr informiert und Auskunft über die Zahl der Eingaben von Soldaten und die Truppenbesuche im Berichtszeitraum gegeben. Die gewonnenen Erkenntnisse sollen das Parlament in die Lage versetzen, beschriebene Missstände und Fehlentwicklungen in künftige politische Entscheidungen einzubeziehen. Der aktuelle Wehrbeauftragte des Deutschen Bundestages heißt Helmut Königshaus. Bis Ende Mai wird er noch im Amt bleiben. Nachfolgen wird ihm der bereits im Deutschen Bundestag gewählte Dr. Hans-Peter Bartels von der SPD-Bundestagsfraktion.

Im aktuellen Bericht für das Jahr 2014 heißt es unter anderem:

  • Alterungsbedingte Ausfälle bei Bewaffnung und Material machten ebenso wie der zunehmende Sanierungsstau bei der baulichen Infrastruktur deutlich, wie dringlich nach den Jahren der notwendigen Schwerpunktsetzung zugunsten der Ausstattung und Ausrüstung in den Einsatzgebieten nunmehr eine Konzentration auf die Situation im Grundbetrieb geworden ist.
  • Die Rückstände bei der baulichen Unterhaltung und der Instandhaltung des Gerätes haben einen nicht länger hinzunehmenden Umfang erreicht.
  • Das Ende der ISAF-Mission in Afghanistan sowie neue Einsätze in Afrika und im Nahen Osten bestimmten das Bild der Streitkräfte im vergangenen Jahr. Dies gibt Anlass, nochmals zu überprüfen, wie und wo die Streitkräfte in Zukunft bei internationalen Einsätzen eingesetzt werden können, ohne die schon jetzt in vielen Bereichen massiv belasteten Soldatinnen und Soldaten sowie ihre Familien in unzumutbarer Weise zu überfordern.
  • Viele Soldatinnen und Soldaten sind durch Verletzungen an Leib oder Seele gezeichnet. Sie haben Anspruch auf jene Fürsorge und Betreuung, wie sie das Soldatengesetz ihnen auch über das Ende ihrer Dienstzeit hinaus ausdrücklich zusichert. Das in diesem Zusammenhang vom damaligen Verteidigungsminister Dr. de Maizière angekündigte Veteranenkonzept liegt leider immer noch nicht vor.
  • Vieles hat sich in den zurückliegenden Jahren verbessert, auch und gerade bei der Ausrüstung und der Ausstattung im Einsatz. Dass die Zahl der Gefallenen und Verwundeten im Einsatz über die Jahre kontinuierlich zurückging, zeugt davon. Umso mehr sollten wir uns nun um die Hinterbliebenen unserer Gefallenen und im Dienst zu Tode gekommenen Soldatinnen und Soldaten kümmern.

Den Bericht des Wehrbeauftragten finden Sie hier.

Eine neue Aufgabe in der SPD-Bundestagsfraktion – Zur Sitzungswoche vom 23.-27.3.2015

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Der Flugzeugabsturz am Dienstag dieser Woche und der Tod von 150 Menschen hat uns alle tief erschüttert. Besonders in meiner Heimat NRW ist die Trauer groß. Der Deutsche Bundestag hat am Donnerstag innegehalten und mit einer Schweigeminute der Toten gedacht. Ich wünsche den Angehörigen und Freunden der Opfer viel Kraft. Die deutsche Bundesregierung wird alles dafür tun, um dieses Unglück aufzuklären und die Familien der Opfer zu unterstützen. Mit diesem Ereignis im Hinterkopf mussten wir die politische Arbeit in Berlin fortsetzten.

Mit dem Projekt „Zukunft #Neue Gerechtigkeit“ will die SPD-Bundestagsfraktion bis zum Frühjahr 2016  in sechs Projektgruppen Antworten auf zentrale Zukunftsfragen erarbeiten. Ich freue mich, dass die Fraktion diese Woche entschieden hat mir die Leitung der Projektgruppe „#Neue Chancen – Wertschätzung für Bildung und Arbeit“ zu übertragen

Sozialdemokratische Bildungspolitik hat in den letzten Jahrzehnten viel erreicht und breiten Gesellschaftsschichten den Zugang zu höherer Bildung ermöglicht. Das ist ein großer Erfolg, der unsere Gesellschaft positiv verändert hat. Gesellschaftliche Trends wie Globalisierung, Digitalisierung, demographischer Wandel und Migrationsbewegungen stellen unser Bildungssystem heute vor neue Herausforderungen. Bildungswege sind vielfältiger geworden. Darauf müssen wir reagieren, wenn wir Ungleichheiten entgegenwirken und neue Chancen ermöglichen wollen. Wir werden den Dialog mit Expertinnen und Experten und unterschiedlichen gesellschaftlichen Gruppen suchen, um neue Impulse und konkrete Instrumente zur Förderung von Bildungschancen zu erarbeiten.

Die weiteren fünf Projektgruppen werden sich unter anderem mit der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, mit wirtschaftlicher Innovation, der Integration von Zuwanderern, gleichwertigen Lebensverhältnissen sowie neuer Lebensqualität in den Bereichen Gesundheit und Ernährung beschäftigen.

Die erarbeiteten Konzepte sollen danach unmittelbar in die parlamentarische Arbeit der SPD-Bundestagsfraktion einfließen.

Die Internetseite zum Projekt Zukunft finden Sie hier.

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Die Themen:

1. Medienkompetenz fördern, Digitale Bildung verbessern

2. Ausbildungsmission in Somalia fortsetzen

3. Die Einführung einer Pkw-Maut

4. LKW-Maut auf vierspurige Bundesstraßen ausgedehnt

Ausbildungsmission in Somalia fortsetzen

Die Mission EUTM Somalia wurde am 15. Februar 2010 auf Grundlage einer Resolution des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen und des Ersuchens der somalischen Regierung eingerichtet. Der Deutsche Bundestag hat am Donnerstag dieser Woche die Beteiligung deutscher Streitkräfte an der EU-geführte Ausbildungs- und Beratungsmission EUTM Somalia bis zum 31. März 2016 verlängert.

Vorgesehen ist, unverändert bis zu 20 Soldatinnen und Soldaten mit entsprechender Ausrüstung einzusetzen. Die EU hat im November 2011 ihren Strategischen Rahmen für das Horn von Afrika beschlossen. Die EU arbeitet eng mit internationalen Partnern zusammen: u.a. mit der somalischen Regierung, den Vereinten Nationen, der Afrikanischen Union und der East African Community (EAC). Gemeinsames Ziel ist es, in Somalia tragfähige staatliche Strukturen aufzubauen und das Land beim Demokratieaufbau, bei der Befriedung sowie Bewältigung der Folgen des langjährigen Bürgerkriegs zu unterstützen. Die Ausbildungsmission EUTM Somalia leistet in diesem Gesamtkontext einen Beitrag. Die Ausbildung der somalischen Streitkräfte sowie der Aufbau funktionsfähiger somalischer Sicherheitsstrukturen durch deren Beratung tragen zur Stabilisierung der weiterhin fragilen Lage in Somalia bei.

Den Antrag der Bundesregierung finden Sie hier.

EU-Ausbildungsmission in Mali mit Unterstützung der Bundeswehr

Diese Woche hat der Bundestag in erster Lesung über den Antrag der Bundesregierung beraten, die Beteiligung deutscher Streitkräfte an der EU-Ausbildungsmission in Mali (EUTM Mali) um 15 Monate bis zum 31. Mai 2016 zu verlängern. Der Einsatz erfolgt auf Grundlage des Ersuchens der Regierung von Mali, Beschlüsse des Rates der Europäischen Union und mehrerer Resolutionen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen. Zielsetzung der EU ist es weiterhin, die Ende 2013 neu gewählte malische Regierung bei der Stabilisierung der Lage im Land effektiv zu unterstützen und den Aussöhnungsprozess zwischen den Konfliktparteien zu fördern. Notwendig hierfür sind die Festigung der staatlichen Strukturen und die Integration aller malischen Bevölkerungsgruppen.

Die Ausbildungsmission EUTM Mali trägt seit ihrer Entsendung am 18. Februar 2013 durch Ausbildung und Beratung dazu bei, die demokratisch geführten malischen Streitkräfte und Ministerien zu befähigen, Stabilität und Sicherheit in Mali selbst zu gewährleisten. Zudem wird Expertise auf den Gebieten der Menschenrechte und des humanitären Völkerrechts zur Verfügung gestellt. Mali bleibt auch aufgrund der weiterhin angespannten Sicherheitslage Schwerpunkt des sicherheitspolitischen Engagements der Bundesregierung in Afrika. Die Bundesregierung beabsichtigt, im August 2015 die Führung von EUTM Mali zu übernehmen. Um die mit dieser Verantwortung verbundenen Aufgaben erfüllen zu können, soll die Mandatsobergrenze von derzeit 250 auf 350 deutsche Soldatinnen und Soldaten angehoben werden. Derzeit sind etwa 140 Soldatinnen und Soldaten vor Ort im Einsatz. Gleichzeitig leistet Deutschland mit humanitärer Hilfe und Entwicklungszusammenarbeit einen wesentlichen Beitrag zur Stabilisierung und friedlichen Entwicklung Malis.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung finden Sie hier.

Einwanderungsgesetz und Krisenprävention – Zur Sitzungswoche vom 2.-6.2.2015

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Aufgrund der Alterung unserer Gesellschaft werden uns in Deutschland in zehn Jahren rund 6 Millionen Arbeitskräfte fehlen, wenn wir nichts unternehmen. Dies stellt ein großes Risiko nicht nur für die Wirtschaft dar, sondern auch für die Sicherheit der Renten und die Bezahlbarkeit unseres Gesundheitssystems. Deshalb hat die SPD-Bundestagfraktion auf ihrer Klausurtagung im Januar die Diskussion über ein Zuwanderungsgesetz angestoßen. Es ist gut, dass die Diskussion jetzt Fahrt aufnimmt. Die bisherigen Instrumente reichen nicht aus. Gerade einmal 20.000 Spezialisten hat Deutschland auf diese Weise seit 2012 gewinnen können. Über 50 verschiedene Aufenthaltstitel gibt es in Deutschland. Das ist verwirrend und bürokratisch. Wir brauchen wirksamere Instrumente. Die Diskussion muss jetzt beginnen. Wir dürfen sie nicht auf die lange Bank schieben.

Deutschland ist ein Einwanderungsland. Auch die Mehrheit der Bevölkerung teilt diese Ansicht. Wir brauchen Ärzte und Ingenieure, aber auch Arbeitskräfte für einfachere Tätigkeiten. Fachkräfte aus ausgewählten Berufsbranchen können schon heute unter bestimmten Voraussetzungen zu uns kommen, um hier zu arbeiten. Diejenigen, die die festgelegten Kriterien nicht erfüllen, können wir nur auf den Weg des Asylrechts verweisen. Dafür ist das Asylrecht aber gerade nicht da.

Wir brauchen ein Einwanderungsrecht, das die bestehenden Einwanderungsmöglichkeiten bündelt und bewirbt, damit auch viele Menschen diese Möglichkeiten nutzen, und das mehr legale Möglichkeiten der Einwanderung schafft. Das könnte den Druck vom Asylsystem nehmen und helfen, Ängste und Vorurteile in der Bevölkerung abzubauen. Darüber hinaus müssen wir unsere Anstrengungen bei der Integration noch weiter verstärken. Insbesondere ein frühzeitiger Zugang zu Integrationskursen und zum Spracherwerb hilft den hier ankommenden Menschen, sich schneller in unserer Gesellschaft zurecht zu finden.

Weitere Themen der Sitzungswoche habe ich in diesem Infodienst zusammengestellt.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Oliver Kaczmarek

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Die Themen:

1.  Vierter Bericht der Bundesregierung zur Umsetzung des Aktionsplanes „Zivile Krisenprävention, Konfliktlösung und Friedenskonsolidierung“

2.  Schutz vor islamistischem Terror

3.  Den Mindestlohn im Dialog mit den Beteiligten umsetzen

Vierter Bericht der Bundesregierung zur Umsetzung des Aktionsplanes „Zivile Krisenprävention, Konfliktlösung und Friedenskonsolidierung“

Der Bundestag hat in dieser Woche den Vierten Bericht der Bundesregierung zur Umsetzung des Aktionsplanes „Zivile Krisenprävention, Konfliktlösung und Friedenskonsolidierung“ beraten. Der Bericht umfasst den Zeitraum von Juni 2010 bis Mai 2014 und enthält einen ersten, politisch-konzeptionellen Teil, und einen zweiten bilanzierenden Teil, der über konkrete Maßnahmen berichtet. Ziel des Aktionsplans, der 2004 auf den Weg gebracht wurde, ist es, Krisenprävention als politische Querschnittsaufgabe auf staatlicher und gesellschaftlicher Ebene zu etablieren.

 

Grundgedanken des Aktionsplans

Deutsche Außenpolitik ist Friedenspolitik. Die Prävention und Bewältigung von Krisen gehört zu den Schwerpunkten dieser Politik. Auch die Bundeswehr ist ein wesentliches Instrument deutscher Friedenspolitik. Zivile Krisenprävention ist eine langfristige Aufgabe.

Die Herausforderungen für die deutsche Außenpolitik haben sich seit dem Ende der Ost-West Konfrontation und im Zuge der fortschreitenden Globalisierung verändert. Zwar ist die Zahl zwischenstaatlicher Kriege zurückgegangen. Jedoch haben Verteilungskonflikte zugenommen, die auch weit über die betroffenen Regionen destabilisierend wirken können. Auch die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen, des internationalen Terrorismus oder die Bedrohung durch die Piraterie stellen neue Anforderungen an die internationale Staatengemeinschaft.

Dabei ist es vorrangiges Ziel, dem Ausbruch gewaltsamer Konflikte bereits im Vorfeld entgegenzuwirken und so einer Eskalation vorzubeugen. Deutschland leistet außerdem einen Beitrag zur Bewältigung von Konflikten und zur Konfliktnachsorge. Effektive Konfliktnachsorge soll ein Wiederaufflammen von gewaltsamen Auseinandersetzungen verhindern. Sie ist deshalb Teil einer präventiven Politik.

Kommt es zu Krisen und gewaltsamen Entwicklungen, hat die Schaffung eines sicheren Umfelds für die Bevölkerung hohe Priorität. Mittel- und langfristig unterstützt Deutschland seine Partner beim Aufbau funktionsfähiger staatlicher Strukturen und inklusiver, partizipativer Gesellschaften sowie bei der Gestaltung von Transformationsprozessen und Schritten zur Friedenskonsolidierung.

Konkrete Maßnahmen finden beispielsweise in den Bereichen gute Regierungsführung, Rechtsstaatlichkeit, Demokratisierung, Menschenrechte oder Aussöhnung und Dialog statt. Nachhaltige Krisenprävention kann nur mit einem umfassendem Ansatz gelingen, der alle Politikfelder einschließt, insbesondere Außen-, Sicherheits-, Entwicklungs-, Wirtschafts-, und Umweltpolitik.

Unter diesen Vorzeichen steht der deutsche Einsatz für zivile Krisenprävention seit 2004.

 

Den Vierten Bericht der Bundesregierung zur Umsetzung des Aktionsplanes „Zivile Krisenprävention, Konfliktlösung und Friedenskonsolidierung“ finden Sie hier.

Gedenken an die Befreiung von Auschwitz – Zur Sitzungswoche vom 26. – 30.1.2015

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Am 70. Jahrestag der Befreiung des deutschen Konzentrations- und Vernichtungslagers Auschwitz durch Soldaten der Roten Armee gedachte der Bundestag – wie in jedem Jahr seit 1996 – der Opfer des Nationalsozialismus. 1945 fanden die Soldaten einen Ort vor, der in seinem unerträglichen Grauen zum Tatort und Symbol eines Menschheitsverbrechens wurde. Einen Ort, an dem von den fast sechs Millionen Opfern des Holocaust über eine Million Menschen in einem industriell organisierten Massenmord umgebracht wurden. Juden, Sinti und Roma, Homosexuelle, politische Gegner, Kriegsgefangene und Widerstandskämpfer aus ganz Europa wurden vergast und erschossen.

70 Jahre nach der Befreiung müssen wir erkennen: Der Judenhass in Europa hat sich verändert, vergangen ist er nicht. Neben nationalsozialistischem Rassenwahn ist zunehmend die Übertragung von Feindbildern aus dem Nahostkonflikt die Basis für Antisemitismus geworden. Jüdische Bürger und Einrichtungen werden wieder Opfer von Anfeindungen und Gewalt. Pöbeleien, Drohungen und tätliche Angriffe gegen Menschen, die sich offen zu ihrem jüdischen Glauben bekennen, sind auch in Deutschland nicht mehr selten. Bei Demonstrationen im vergangenen Jahr wurden auf deutschen Straßen offen antisemitische Hassparolen gebrüllt.

Hier wird unsere Verantwortung konkret, denn mehr denn je muss auch politische und gesellschaftliche Solidarität bedeuten: Die Sicherheit und Unversehrtheit jüdischen Lebens und der Kampf gegen jede Form des Antisemitismus ist selbstverständlich. Niemals wird es wieder gelingen, das Judentum aus unserer Mitte zu drängen.

Die weiteren Themen dieser Sitzungswoche haben wir, das Team in Berlin, für Sie zusammengestellt. Oliver Kaczmarek ist Vater geworden und verbringt den Januar mit seiner Familie. Uns Mitarbeiterinnen erreichen Sie wie gewohnt in Unna und Berlin.

Mit freundlichen Grüßen

 

das Mitarbeiterinnen-Team in Berlin

 

PS: Auf ein Jahr mit vielen spannenden Begegnungen und Gesprächen blickt Oliver Kaczmarek in seinen Jahresbericht 2014 zurück. Sie können den Bericht hier herunterladen oder im Wahlkreisbüro abholen.

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Die Themen:

1. Investieren in Deutschlands und Europas Zukunft

2.  Irak im Kampf gegen IS durch Ausbildungsmission unterstützen

3.  Schutz der Türkei durch „Active Fence“ verlängern

4.  Griechenland: Solidarität braucht Verlässlichkeit

5. Konferenz: Transatlantischer Freihandel – Chancen und Risiken

Irak im Kampf gegen IS durch Ausbildungsmission unterstützen

Diese Woche hat der Bundestag den Antrag der Bundesregierung über die Ausbildungsunterstützung der Sicherheitskräfte der Regionalregierung in Kurdistan und der irakischen Sicherheitskräfte verabschiedet. Mit dieser Ausbildungsunterstützung ergänzt die Bundesregierung ihr politisches Engagement im Irak und ihre humanitäre und strukturelle Übergangshilfe, um die katastrophale Lage der Menschen vor Ort zu lindern. Für die zivile Hilfe hat die Bundesregierung bisher mehr als 100 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Das zivile Engagement hat auch künftig bei unserer Hilfe für den Nord-Irak oberste Priorität.

Es ist richtig, dass die Bundesregierung für die Ausbildungsmission dem Bundestag ein Mandat vorgelegt hat. Das Bundesverfassungsgericht hatte in einem früheren Urteil gefordert, dass in einem Abwägungsfall von Auslandseinsätzen der Bundeswehr die Bundesregierung sich parlamentsfreundlich verhalten sollte. Auch seitens der SPD-Bundestagsfraktion besteht seit langem eine entsprechende Erwartungshaltung, weshalb wir die Vorlage des Ausbildungsmandats ausdrücklich begrüßen.

Mit der Bitte der irakischen Regierung vom 25. Juni 2014 um Unterstützung im Kampf gegen die Terrororganisation ISIS liegt eine klare völkerrechtliche Grundlage für das deutsche Engagement im Nordirak vor. Im Zusammenhang mit den Resolutionen 2170 der Vereinten Nationen, in der ISIS als Bedrohung für den Weltfrieden und die internationale Sicherheit bezeichnet wird, findet die Ausbildungsmission im Rahmen eines Systems der kollektiven Sicherheit, statt. Gemeinsam mit anderen europäischen Partnern wollen wir den Irak unterstützen, Sicherheitskräfte im Nordirak auszubilden, insbesondere an Defensivwaffen und bei der Minenräumung. Bis zu hundert Soldatinnen und Soldaten sollen in den Nord-Irak entsendet werden – räumlich beschränkt auf die Region Kurdistan/Irak und zeitlich auf ein Jahr befristet. Die Soldatinnen und Soldaten werden wie üblich zum Selbstschutz befähigt sein.

 

Den Antrag der Bundesregierung finden Sie hier.

Schutz der Türkei durch „Active Fence“ verlängern

Deutschland, die Niederlande (ab Januar 2015 abgelöst durch Spanien) und die USA tragen seit Januar 2013 im Rahmen der NATO-Mission „Active Fence“ mit jeweils zwei Feuereinheiten PATRIOT und dem zugehörigen Unterstützungspersonal dazu bei, die Ausweitung des Konflikts in Syrien auf die Türkei zu verhindern. Mit  einem Antrag der Bundesregierung, der in dieser Woche im Bundestag verabschiedet wurde, wird das Mandat für „Active Fence“ angesichts des anhaltenden Konflikts in Syrien bis zum 31. Januar 2016 verlängert. Die Rahmenbedingungen für den Einsatz bleiben hierbei unverändert: Die Personalobergrenze soll weiterhin bei 400 Soldatinnen und Soldaten liegen. (Derzeit beteiligt sich Deutschland mit rund 240 Soldaten an der integrierten Luftverteidigung der NATO in der Türkei.) Zudem bleibt der Einsatz rein defensiv und dient ausdrücklich nicht zur Einrichtung oder Überwachung einer Flugverbotszone über syrischem Gebiet.

Durch den Konflikt in Syrien sowie den Kampf gegen die Terrormiliz ISIS ist die Türkei eines der am stärksten belasteten Länder der Region. Über 1,5 Millionen Flüchtlinge haben dort Zuflucht gefunden und werden versorgt und geschützt. Nach wie vor ist sie einer potentiellen Bedrohung durch den Nachbarstaat Syrien ausgesetzt und benötigt daher die Unterstützung durch die Nato. Zwar sind die syrischen Chemiewaffen vernichtet und das von Syrien ausgehende Angriffsrisiko ist gesunken. Es ist jedoch weiterhin unklar, ob Syrien seine Chemiewaffen tatsächlich vollständig offengelegt hat. Aus diesem Grund muss die Bundesregierung von einem Chemiewaffen-Restrisiko ausgehen.

Hinzu kommt, dass die syrischen ballistischen Kurzstreckenraketen weiterhin mobil eingesetzt werden können. Dadurch sind sie grundsätzlich in der Lage, Ziele auf nahezu dem gesamten türkischen Staatsgebiet zu erreichen. Da die Türkei über keine eigenen Fähigkeiten zur Abwehr ballistischer Raketen verfügt, ist sie weiterhin in besonderer Weise einer potenziellen Bedrohung durch ihren Nachbarstaat ausgesetzt. Im letzten turnusmäßigen Bericht bewertet der Alliierte Oberbefehlshaber der Nato die Bedrohung der Türkei als niedrig, aber glaubhaft. Das gilt insbesondere durch fehlgeleiteten Beschuss sowie möglicherweise durch vom Assad-Regime nicht deklarierte Chemiewaffen.

Den Antrag der Bundesregierung finden Sie hier.