Schlagwortarchiv für: Bundeswehr

Sondervermögen Bundeswehr: Wir investieren in unsere Sicherheit.

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Mit dem „Sondervermögen Bundeswehr“ stärken wir die Sicherheit unseres Landes. Mit den vorgesehenen 100 Milliarden Euro sorgen wir dafür, dass dringend benötigte Investitionen in die bestmögliche Ausrüstung unserer Soldat*innen fließen. Wir nehmen Geld in die Hand für die Zukunftsgarantie der Bündnis- und Landesverteidigung. Zusätzliche Sicherheit bringt das Sondervermögen auch, weil es unseren Kernhaushalt nicht angreift. So stehen weiter ausreichende Mittel für die Bereiche der inneren und sozialen Sicherheit zur Verfügung. Dies wird unserem umfassenden Verständnis von Frieden und Sicherheit gerecht, zu dem auch die Bereiche Entwicklungszusammenarbeit, zivile Krisenprävention und humanitäre Hilfe gehören. Der Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine markiert eine Zeitenwende in der Geschichte Europas: Wir müssen mehr in die Sicherheit und den Frieden Europas investieren, um auch unsere Freiheit und Demokratie verteidigen zu können. Die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP schlagen daher die Errichtung des „Sondervermögens Bundeswehr“ und eine Änderung des Grundgesetzes (Artikel 87a) vor. Der Gesetzentwurf zum Sondervermögen sieht vor, einmalig 100 Milliarden Euro für die Bundeswehr bereitzustellen. Damit sollen insbesondere bedeutsame und komplexe mehrjährige Ausrüstungsvorhaben der Bundeswehr finanziert werden. So stärken wir die Verteidigungsfähigkeit unseres Landes und stellen sicher, dass die Bundeswehr ihre Bündnisverpflichtungen wahrnehmen kann. Trotz Sondervermögen bleiben weiter ausreichend Mittel für die innere und soziale Sicherheit zur Verfügung!

Verlängerung der Bundeswehreinsätze im Kosovo und im Libanon

Mit dem vorliegenden Beschluss wird die deutsche Beteiligung an der internationalen Sicherheitspräsenz im Kosovo (KFOR) um ein weiteres Jahr fortgesetzt. KFOR sichert seit 1999 die Friedensregelung im Kosovo militärisch. Die Lage in der Republik Kosovo ist grundsätzlich ruhig und stabil, allerdings bleibt das Konflikt- und Eskalationspotenzial im kosovo-serbisch dominierten Norden des Landes weiterhin erheblich. Ein neues Konzept des NATO-Rats ermöglicht eine Anpassung der Truppenstärke, die flexibel an die Sicherheitslage angepasst werden kann. Die Personalobergrenze für die deutsche Beteiligung an KFOR verringert sich von 1.850 auf 1.350 Soldatinnen und Soldaten.

Der Text zur Verlängerung des Bundeswehreinsatzes im Kosovo ist hier nachzulesen: http://dserver.bundestag.btg/btd/18/088/1808884.pdf

Das heute verabschiedete Mandat soll die Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der United Nations Interim Force in Lebanon (UNIFIL) um ein Jahr bis zum 30. Juni 2017 verlängert werden. Die Region um Libanon, Israel und Syrien ist weiterhin politisch äußerst fragil und instabil. Regelmäßige militärische Übergriffe von beiden Seiten der israelisch-libanesischen Grenze, zeigen, dass die VN-Mission UNIFIL auch heute noch für die Aufrechterhaltung des Waffenstillstands elementar wichtig ist. Die Mission bleibt das einzige Forum des direkten Austauschs zwischen Libanon und Israel. Hinzu kommt die Bedrohung der libanesischen Sicherheit durch die Auswirkungen des Syrienkonflikts sowie das Erstarken der Terrororganisation Islamischer Staat in der Region. UNIFIL leistet durch seine Präsenz sowie die Entlastung der libanesischen Armee im Süden des Landes einen von allen Parteien in der Region geschätzten Beitrag zur Aufrechterhaltung der Stabilität im Libanon. Das deutsche UNIFIL-Mandat umfasst weiterhin die Sicherung der seeseitigen Grenzen und die Unterstützung der libanesischen Streitkräfte beim Aufbau von maritimen Fähigkeiten zur Kontrolle der Küstengewässer. Die personelle Obergrenze des Mandats bleibt bei 300 Soldatinnen und Soldaten.

Der gesamte Antragstext finden Sie hier: http://dserver.bundestag.btg/btd/18/086/1808624.pdf

TTIP nicht um jeden Preis – Zur Sitzungswoche vom 9.-13.5.2016

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Seit den #TTIPLeaks durch Greenpeace in der letzten Woche ist deutlich geworden, wie verfahren die Verhandlungssituation für das Freihandelsabkommen TTIP zwischen den USA und der Europäischen Union ist. Offensichtlich sind viele Vorbehalte der Bürgerinnen und Bürger, die es seit langer Zeit gibt, begründet. Die veröffentlichten Verhandlungsdokumente belegen, dass die Interessen der Europäischen Union und der USA weit auseinander liegen und dass eine Annäherung derzeit nicht in Sicht ist.

Die US-Administration bewegt sich in zentralen Fragen wie dem Vorsorgeprinzip, der Lebensmittelsicherheit und dem Investitionsschutz nicht. Daher ist nun der Zeitpunkt gekommen, an dem man ehrlich sagen muss: Wenn der derzeitige Verhandlungsstand sich nicht grundlegend ändert, kann die europäische Seite einem Freihandelsabkommen nicht zustimmen. Der SPD-Parteitag hat klare Bedingungen formuliert, deren Erfüllung für ihre Zustimmung zu TTIP nötig wäre. Wenn die USA jetzt nicht nachbessern, wird das Abkommen an der SPD scheitern.

Für die SPD ist das Freihandelsabkommen nämlich kein Selbstzweck. Das hat die SPD auch auf dem Dezember-Parteitag klar gemacht und rote Verhandlungslinien definiert. Eine Zustimmung wäre überhaupt erst denkbar, wenn der Schutz von Arbeitnehmerrechten, hohe Verbraucher- und Umweltstandards, Schutz und Förderung der kulturellen Vielfalt, Sicherstellung der Dienstleistungen der Daseinsvorsorge und die Durchsetzung rechtstaatlicher und demokratischer Prinzipien gesichert werden.

Weitere Themen in dieser Woche waren unter anderem die Einigung im Koalitionsausschuss zu Leiharbeit und Werkverträgen sowie die Abschaffung der Störerhaftung. Meine Berichte hierzu und zu weiteren Themen habe ich in diesem Info-Dienst zusammengestellt.

Mit freundlichen Grüßen

Oliver Kaczmarek


Themen:

  1. Einigungen im Koalitionsausschuss – Leiharbeit und Werkverträge, Entgeltgleichheit und freies WLAN
  2. Behindertenrechte stärken
  3. Algerien, Marokko und Tunesien zu sicheren Herkunftsstaaten erklärt
  4. Besteuerungsverfahren modernisieren
  5. Ausbildungsmission der Bundeswehr in Mali wird fortgesetzt
  6. Bundeswehr weiter an EU-Operation ATALANTA beteiligt
  7. Terminhinweis auf Filmfestival Futurale in Dortmund

Ausbildungsmission der Bundeswehr in Mali wird fortgesetzt

Am Donnerstag hat das Parlament dem Antrag der Bundesregierung zur Fortsetzung der Beteiligung an der Militärmission der EU zur Ausbildung der malischen Streitkräfte (EUTM Mali) zugestimmt. Die Mission unterstützt die Regierung Malis, nach einem Putsch Anfang 2012 wieder eigenständig die Stabilität des Landes zu gewährleisten und den Friedensprozess weiterzuführen.

Nach dem Putsch lief Mali Gefahr, zu einem Rückzugsort für Terroristen zu werden. EUTM Mali trägt seit der Entsendung am 18. Februar 2013 durch Ausbildung und Beratung für malische Streitkräfte und Ministerien dazu bei, dies zu verhindern. Die Internationale Gemeinschaft hat sich seitdem für die Stabilisierung Malis eingesetzt und zur Sicherheit und einer Verbesserung der humanitären Lage beigetragen.

Inzwischen konnten rund achtzig Prozent der Binnenvertriebenen an ihre Heimatorte zurückkehren. Dank EUTM Mali haben bisher rund 7.500 malische Soldaten eine Grundausbildung erhalten. Die Kernaufgabe Ausbildung bleibt weiter bestehen. Die bisher zentral durchgeführten Missionsaktivitäten werden nun dezentralisiert und an die Standorte und Garnisonen der malischen Streitkräfte getragen. Die personelle Obergrenze von Soldatinnen und Soldaten im neuen Mandat wird von aktuell 350 auf 300 gesenkt. Sie war 2015 angehoben werden, weil Deutschland seit Juli 2015 die Mission führt. Nach derzeitiger Planung wird Belgien die Missionsführung im Juli 2016 übernehmen.

Mali ist ein Schwerpunkt des sicherheitspolitischen Engagements der Bundesregierung in Afrika. Deutschland ist derzeit der größte Truppensteller von EUTM Mali mit etwa 150 Soldatinnen und Soldaten zuzüglich eines derzeit rund 50 Soldatinnen und Soldaten umfassenden deutschen Unterstützungselements.

Die beschlossenen Antrag der Bundesregierung finden Sie hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/080/1808090.pdf.

Bundeswehr weiter an EU-Operation Atalanta beteiligt

Deutschland beteiligt sich seit Dezember 2008 durchgehend an der Bekämpfung der Piraterie vor der Küste Somalias. Das Seegebiet vor Somalia, vor allem den Golf von Aden, sicher und offen zu halten, bleibt eine wichtige Aufgabe internationaler Sicherheitspolitik und liegt im unmittelbaren Interesse Deutschlands. Dies sichert auch die Transportkapazitäten für humanitäre Lieferungen nach Somalia.

Der Bundestag hat am Donnerstag den von der Bundesregierung vorgelegten Antrag beschlossen. Mit diesem wird die Beteiligung an der EU-geführten Operation EU NAVFOR Atalanta innerhalb des Mandats des VN-Sicherheitsrates und eines entsprechenden Beschlusses des Europäischen Rates bis zum 31. Mai 2017 fortgesetzt. Die personelle Obergrenze der Operation Atalanta wird von bislang 950 auf 600 Soldatinnen und Soldaten reduziert, da die Piraterie in den vergangenen Jahren erfolgreich zurück gedrängt wurde. So liegt beispielsweise die letzte Entführung am Horn von Afrika mehr als vier Jahre zurück.

Die erfolgreiche Verdrängung der Piraterie darf allerdings nicht darüber hinwegtäuschen, dass die für die Überfälle auf See in der Vergangenheit verantwortlichen, kriminellen Netzwerken an Land weiterhin bestehen. Daher bleibt die Präsenz internationaler Streitkräfte laut Bewertung der EU und des VN-Sicherheitsrats weiterhin erforderlich.

Zum beschlossenen Antrag der Bundesregierung gelangen Sie hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/080/1808091.pdf.

Jahresbericht des Wehrbeauftragten 2015

Die sicherheitspolitische Lage hat die Deutsche Bundeswehr im vergangenen Jahr mehr denn je gefordert. Nie zuvor in den 60 Jahren ihres Bestehens habe die Bundeswehr eine derartige Fülle unterschiedlicher Aufgaben und Einsätze zu bewältigen gehabt. Das geht aus dem Jahresbericht des Wehrbeauftragten hervor, der am Donnerstag Thema im Plenum des Bundestags war.

Das Berichtsjahr 2015 war geprägt von einsatzgleichen Verpflichtungen, wie der schnellen Speerspitze der NATO und der Debatte über Qualität und Quantität der Ausstattung, die auch öffentlich geführt wurde. Hinzu kam in signifikantem Umfang die zivile Amtshilfe bei der Bewältigung der Flüchtlingskrise. Dabei ist deutlich geworden, dass die Bundeswehr personell und materiell in einigen Bereichen ihr Limit erreicht hat. Viele Eingaben spiegeln auch Probleme wider, die sich aufgrund einer hohen Zahl von Wochenendpendlern ergeben, und der Tatsache, dass das Durchschnittsalter der Soldaten heute deutlich über dem einer Wehrpflichtarmee liegt.

Der Wehrbeauftragte informiert den Deutschen Bundestag jährlich über den inneren Zustand der Bundeswehr und gibt Auskunft über die Zahl der Eingaben von Soldaten und die Truppenbesuche im Berichtszeitraum. Mithilfe der gewonnenen Erkenntnisse kann das Parlament auf Missstände und Fehlentwicklungen reagieren.

Der Bericht des Wehrbeauftragten ist öffentlich und hier einsehbar: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/072/1807250.pdf

Verlängerung des Bundeswehr-Einsatzes in Somalia

Die Beteiligung deutscher Streitkräfte an der EU-geführten Ausbildungs- und Beratungsmission EUTM Somalia wird auf Antrag der Bundesregierung bis zum 31. März 2017 verlängert. Die Einsatzbeteiligung bleibt mit bis zu 20 Soldatinnen und Soldaten unverändert.

Gemeinsames Ziel ist es, in Somalia tragfähige staatliche Strukturen aufzubauen und das Land beim Demokratieaufbau, bei der Befriedung sowie Bewältigung der Folgen des langjährigen Bürgerkriegs zu unterstützen. Die Ausbildungsmission EUTM Somalia leistet in diesem Gesamtkontext einen Beitrag. Die Ausbildung der somalischen Streitkräfte sowie der Aufbau funktionsfähiger somalischer Sicherheitsstrukturen durch deren Beratung tragen zur Stabilisierung der weiterhin fragilen Lage in Somalia bei.

Die Mission EUTM Somalia wurde am 15. Februar 2010 auf Grundlage der Resolution 1872 (2009) des Sicherheitsrates der VN und des Ersuchens der somalischen Regierung eingerichtet. Im November 2011 hat die EU ihren Strategischen Rahmen für das Horn von Afrika beschlossen. Dabei arbeitet sie eng mit internationalen Partnern zusammen, u.a. mit der somalischen Regierung, den Vereinten Nationen, der Afrikanischen Union, der East African Community (EAC) und der Intergovernmental Authority on Development (IGAD).

Den Antrag der Bundesregierung „Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der EU-geführten Ausbildungs- und Beratungsmission EUTM Somalia“ können Sie hier einsehen: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/075/1807556.pdf

Bundeswehreinsätze in Mali und im Irak verlängert

Am Donnerstag hat der Deutsche Bundestag der Verlängerung zweier Bundeswehrmandate in Mali und im Irak zugestimmt. In Mali werden bis zu 650 Soldatinnen und Soldaten im Einsatz sein, im Irak bis zu 150 Einsatzkräfte im Rahmen der Ausbildungsunterstützung. Beide Einsätze sind bis Ende Januar 2017 befristet.

Einsatz in Mali (MINUSMA)

Zu den Kernaufgaben der Mission in Mali gehört es, Waffenruhe, vertrauensbildende Maßnahmen zwischen den Konfliktparteien sowie das Friedensabkommen abzusichern. Auf Bitte der Vereinten Nationen will die Bundesregierung nun die Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der Multidimensionalen Integrierten Stabilisierungsmission der Vereinten Nationen in Mali (MINUSMA) ausweiten.

Die Mandatsobergrenze soll dazu von 150 auf 650 Einsatzkräfte erhöht werden. So sollen beginnend ab Februar 2016 eine verstärkte gemischte Aufklärungskompanie, Objektschutzkräfte und erforderliche Einsatz-, Logistik-, Sanitäts- sowie Führungsunterstützungskräfte gestellt werden. Auch der deutsche Personalanteil in den Stäben der Mission in der Hauptstadt Bamako sowie im Norden Malis, in Gao, soll erhöht werden.

Die vorgesehenen Kräfte können eingesetzt werden, solange ein entsprechender Beschluss des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen und die konstitutive Zustimmung des Deutschen Bundestages vorliegen, längstens jedoch bis zum 31. Januar 2017.

Einsatz im Irak

Die Ausbildungsunterstützung der Sicherheitskräfte der Regierung der Region Kurdistan-Irak und der irakischen Streitkräfte erfolgt weiterhin auf Bitten und im Einverständnis mit der Regierung des Irak sowie der regionalen Regierung der Region Kurdistan-Irak. Sie findet im Rahmen und nach Regeln eines Systems gegenseitiger kollektiver Sicherheit nach Art. 24 Abs. 2 des Grundgesetzes als Teil der internationalen Anstrengung im Kampf gegen die Terrororganisation IS statt.

Deutschland folgt hiermit verschiedenen Aufforderungen des UN-Sicherheitsrates. Die militärischen Ausbildungslehrgänge sollen u.a. auf Bereiche wie Sanitätswesen, Logistik und ABC-Abwehr weiter-entwickelt werden. Die militärischen Unterstützungsmaßnahmen bleiben eingebettet in einen ganzheitlichen politischen Ansatz. Hierzu gehören humanitäre Hilfe und Entwicklungszusammenarbeit. Die Mandatsobergrenze erhöht sich von 100 auf 150 Soldatinnen und Soldaten. Der Einsatz ist bis zum 31. Januar 2017 befristet.

Die Anträge der Bundesregierung zur

Persönliche Erklärung zum Einsatz deutscher Streitkräfte zur Verhütung und Unterbindung terroristischer Handlungen durch die Terrororganisation IS

Mit großer Sorge blicken wir auf die Lage in Syrien. Seit Beginn der friedlichen Proteste syrischer Oppositionsgruppen im Zusammenhang mit dem Arabischen Frühling Anfang 2011 hat das Assad-Regime auf eine militärische Eskalation gesetzt. Die syrischen Regierungstruppen haben systematisch zivile Ziele angegriffen und im Laufe des Krieges sogar chemische Waffen eingesetzt. Im Zusammenhang mit dem völkerrechtswidrigen Giftgaseinsatz Syriens ist es den Vereinten Nationen gelungen, auf der Grundlage eines Sicherheitsratsbeschlusses die chemischen Waffenbestände Syriens zu sichern und diese unter maßgeblicher Hilfe auch von deutscher Seite zu vernichten.

Der syrische Bürgerkrieg eskalierte mittlerweile zu einem regional und international beeinflussten Krieg, in dem insbesondere die aus dem Irak stammende terroristische Gruppe ISIS seit 2014 mehr und mehr an Macht und Einfluss gewann und in den von ihr kontrollierten Gebieten im Irak und in Syrien ein Terrorregime errichtet hat. Nachdem sich die terroristischen und militärischen Aktivitäten von ISIS zunächst ausschließlich auf den Irak und Syrien konzentrierten, wurde vor einiger Zeit ein Strategiewechsel vollzogen. Die Terrorgruppe ISIS und ihr nahestehende Gruppen und Einzelpersonen tragen ihren Terror vermehrt und konzentriert in die Nachbarländer und sogar bis nach Europa. Die Terroranschläge im tunesischen Badeort Sousse, in Beirut, Ankara, über der Sinai-Halbinsel und zuletzt in Paris mit Hunderten von Toten und Verletzten sind brutaler Ausdruck dieses Strategiewechsels.

Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen hat mit der Resolution 2170 vom 15. August 2014 und der Resolution 2199 vom 12. Februar 2015 sowie mit der Resolution 2249 vom 20. November 2015 wiederholt festgestellt, dass von der Terrororganisation ISIS eine Bedrohung für den Weltfrieden und die internationale Sicherheit ausgeht.

Ich bin überzeugt, dass es für den zugrundeliegenden Syrienkonflikt letztlich nur eine politische Regelung geben kann. Hierfür hat sich die Bundesregierung und insbesondere Außenminister Frank-Walter Steinmeier seit Amtsübernahme mit ganzer Kraft eingesetzt. Ziel war und ist es, den Vereinten Nationen und ihrem Sonderbeauftragten, Staffan Domingo de Mistura, eine führende Rolle in diesem Konflikt zu verschaffen. Eine erste Konferenz zur Bündelung der Kräfte zur humanitären Hilfe wurde auf deutsche Initiative im November 2014 in Berlin durchgeführt. Im Rahmen des politischen Prozesses zur Konfliktregelung (Konferenzen in Wien) hat Deutschland sich mit Nachdruck für die Einbeziehung unter anderem von Iran und Saudi Arabien eingesetzt. Beide Länder spielen jeweils eine wichtige Rolle in diesem Krieg.

Ich unterstütze den politischen Ansatz des UN-Sondergesandten de Mistura, auf dessen Initiative vier Arbeitsgruppen unter Einbeziehung der Konfliktparteien (ohne ISIS) zu Kernfragen des Konflikts gegründet wurden. Eine Arbeitsgruppe wird vom deutschen Nahost-Experten Prof. Volker Perthes geleitet. Aus den Ergebnissen der vier Arbeitsgruppen könnte die Grundlage für eine Vereinbarung geschaffen werden, um einer politischen Konfliktregelung näher zu kommen.

Mit den Erklärungen der Wiener-Konferenzen vom 30. Oktober und 14. November 2015 wurde den Vereinten Nationen eine zentrale Rolle zugewiesen und der Weg für eine politische Konfliktregelung vereinbart.

Dieser wichtige politische Prozess bezieht nicht die Terrorgruppe ISIS ein, die weder Verhandlungspartner sein will noch sein kann. Daher haben wir auch im letzten Jahr entschieden, die kurdische Regionalregierung im Nordirak in Abstimmung mit der irakischen Zentralregierung mit militärischer Ausbildung und Ausrüstung in ihrem Abwehrkampf gegen ISIS im Irak zu unterstützen. Dieses Engagement hat sich als sinnvoll und notwendig erwiesen. Mehrere von ISIS besetzte Gebiete im Norden Iraks konnten zurückerobert werden – die aus den Dörfern und Städten geflüchteten Menschen beginnen, in ihre Heimat zurückzukehren.

Nach den Terroranschlägen am 13. November 2015 in Paris hat Präsident Hollande die Bundesregierung gebeten, neben ihrem politischen Engagement zur Regelung des Syrienkonfliktes und dem militärischen Beitrag zur Zurückdrängung von ISIS im Nordirak sich auch mit militärischen Mitteln zur Unterstützung Frankreichs, des Irak und der internationalen Allianz in ihrem Kampf gegen ISIS zu beteiligen. Die Bundesregierung hat nach intensiver Prüfung Frankreich militärische Fähigkeiten im Kampf gegen ISIS angeboten. Hierzu gehören sowohl Aufklärungs- und Luftbetankungsflugzeuge sowie eine Fregatte zum Schutz eines französischen Flugzeugträgers.

Die Anschläge vom 13. November galten nicht nur Frankreich, sondern uns allen. Sie richteten sich gegen unsere Werte und unsere Art zu leben. Deshalb ist jetzt auch die Solidarität aller Europäer gefordert.

Trotz meiner großen Skepsis gegenüber einem militärischen Engagement gegen die Terrorgruppe ISIS habe ich nach intensiven Diskussionen und einem schwierigen Abwägungsprozess uns entschieden, dem Mandat der Bundesregierung zuzustimmen.

Diese Zustimmung fällt nicht leicht. Ich weiß jedoch, dass die Bundesregierung ihr Engagement nicht auf das Militärische konzentriert, sondern das militärische Engagement im und über dem Operationsgebiet der Terrororganisation ISIS nur als ein Teil ihres gesamten Engagements in der Region betrachtet. Mit dem Wiener-Prozess hat sich eine Chance für eine politische Regelung des Syrienkrieges eröffnet, die die Bundesregierung zusammen mit ihren Partnern nutzen will und muss.

Ich unterstütze die Bundesregierung ausdrücklich darin, ihre Aktivitäten gegen den internationalen Terrorismus im Allgemeinen und gegen ISIS im Besonderen zu verstärken. Hierzu gehören vor allem die bereits in der UN-Sicherheitsratsresolution 2170 vom 15. August 2014 unter Kapitel VII der UN-Charta beschlossenen Maßnahmen gegen ISIS, Al Qaida und mit ihnen verbündeten Terrorgruppen. Insbesondere die Anwerbung und Ausreise von ausländischen terroristischen Kämpfern nach Syrien muss unterbunden werden. Ebenso müssen die in der Resolution aufgeführten Maßnahmen zur Unterbindung der Finanzierung des Terrorismus konsequent und von allen Staaten angewendet werden. Der illegale Verkauf von Öl und anderen Ressourcen sowie der ungehinderte Finanzzufluss an ISIS – oftmals durch staatliche Institutionen geduldet oder gar organisiert – muss mit allen Mitteln unterbunden werden. Darüber hinaus ist es unabdingbar, dass ISIS-Kämpfern der unkontrollierte Zugang zu anderen Staaten in der Region verwehrt wird. Hier kommt der Türkei eine maßgebliche Rolle zu.

Die deutschen Behörden arbeiten in der Terrorismusbekämpfung bereits sehr eng und in einem breiten Spektrum von Maßnahmen mit Frankreich zusammen. Diese enge Kooperation gilt es auf alle EU-Staaten und darüber hinaus auszudehnen.

Wir dürfen nicht zulassen, dass sich der IS-Terror zu einem „Kampf der Kulturen“ entwickelt. Nach wie vor sind die meisten Opfer von ISIS selber Muslime. Die Anschläge von Paris dürfen nicht dazu instrumentalisiert werden, um hierzulande gegen Flüchtlinge zu hetzen und Muslime auszugrenzen. Im Gegenteil: Unsere Anstrengungen zur Integration insbesondere junger Muslime müssen gesteigert werden, um Parallelgesellschaften und Ghettobildungen zu verhindern. Ebenso müssen sogenannte „Ausländische Kämpfer“ daran gehindert werden, in die Kriegsgebiete ein- und auszureisen. Es ist Aufgabe des Rechtsstaates, mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln dagegen vorzugehen.

Nur durch diesen gesamtpolitischen Ansatz wird es möglich sein, das terroristische Treiben von ISIS einzudämmen und künftige Terroranschläge in der Region und darüber hinaus wirkungsvoll zu unterbinden. Auf dieser Grundlage wird es hoffentlich möglich sein, endlich einen Weg zu finden, den brutalen Bürgerkrieg in Syrien mit über 250.000 Toten zu beenden und eine politische Regelung zu ermöglichen.

In Anbetracht der über 6 Millionen Binnenflüchtlinge und über 4 Millionen Flüchtlinge in den Nachbarländern und in Europa müssen wir weiterhin humanitäre Hilfe und die sogenannte Übergangshilfe leisten. Seit 2012 haben wir hierzu über 1,1 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt. Im Haushalt 2016 haben wir den Ansatz für Humanitäre Hilfe und die zivile Krisenprävention um über 400 Millionen Euro erhöht. Es gilt, unser Engagement für die Flüchtlinge und Hilfsbedürftigen in der Region in Abstimmung mit unseren internationalen Partnern und den Partnerorganisationen vor Ort fortzusetzen und wo möglich und nötig zu verstärken.

 

Nach Abwägung all dieser Umstände stimme ich dem vorgelegten Mandat zum Einsatz bewaffneter Streitkräfte zur Verhütung und Unterbindung terroristischer Handlungen durch die Terrororganisation „Islamischer Staat“ zu.

 

Mandat für den Einsatz bewaffneter deutscher Streitkräfte gegen die Terrororganisation IS

Deutschland wird den Kampf gegen die Terrororganisation IS durch die Entsendung deutscher Streitkräfte unterstützen. Das hat am Freitag die Mehrheit der Abgeordneten im Deutschen Bundestag beschlossen. Die vorgesehenen Kräfte können eingesetzt werden, solange die völkerrechtlichen Voraussetzungen und die Zustimmung des Bundestages vorliegen, längstens jedoch bis zum 31. Dezember 2016

Nach den Anschlägen von Paris am 13. November 2015 hat Frankreich unter Berufung auf Art. 42 Abs. 7 des Vertrages über die Europäische Union seine europäischen Partner um Beistand gebeten. Deutschland wird dieser Bitte auf Grundlage des erteilten Mandats nachkommen.

Bis zu 1.200 Soldatinnen und Soldaten können mit entsprechender Ausrüstung für den Einsatz bereitgestellt werden. Dieser erfolgt vorrangig im und über dem Operationsgebiet der Terrororganisation IS in Syrien sowie auf dem Territorialgebiet von Staaten, von denen eine Genehmigung der jeweiligen Regierung vorliegt, sowie im Seegebiet östliches Mittelmeer, Persischer Golf, Rotes Meer und angrenzende Seegebiete.

Konkret ergeben sich aus dem Mandat folgende Aufgaben für die Bundeswehr:

  • Einsatzunterstützung durch Luftbetankung,
  • Begleitschutz und Beitrag zur Sicherung des Marineverbandes durch eine Fregatte,,
  • See- und Luftraumüberwachung,
  • Aufklärung mittels sog. RECCE-Tornados,
  • Austausch und Abgleich gewonnener Lageinformationen mit weiteren Akteuren der internationalen Allianz gegen IS im Rahmen des Auftrags,
  • Wahrnehmung von Verbindungs-, Beratungs- und Unterstützungsaufgaben gegenüber Hauptquartieren der multinationalen Partner und im Rahmen der internationalen Allianz gegen IS,
  • Gewährleistung von Führungs-, Verbindungs-, Schutz- und Unterstützungsaufgaben für die Durchführung des Einsatzes deutscher Kräfte, dabei ggf. auch Rettung und Rückführung isolierten Personals.

Die Bundeswehr wird vor Ort insbesondere Aufgaben im Bereich der Führung und Führungsunterstützung, Aufklärung und Nachrichtenwesen wahrnehmen und logistische, sanitätsdienstliche und sonstige Unterstützung hinsichtlich der Sicherung und des Schutzes, ggf. Rettung und Rückführung isolierten Personals leisten.

Den Mandatstext finden Sie hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/068/1806866.pdf