Schlagwortarchiv für: Bundeswehr

Bundeswehreinsätze in Mali und im Irak verlängert

Am Donnerstag hat der Deutsche Bundestag der Verlängerung zweier Bundeswehrmandate in Mali und im Irak zugestimmt. In Mali werden bis zu 650 Soldatinnen und Soldaten im Einsatz sein, im Irak bis zu 150 Einsatzkräfte im Rahmen der Ausbildungsunterstützung. Beide Einsätze sind bis Ende Januar 2017 befristet.

Einsatz in Mali (MINUSMA)

Zu den Kernaufgaben der Mission in Mali gehört es, Waffenruhe, vertrauensbildende Maßnahmen zwischen den Konfliktparteien sowie das Friedensabkommen abzusichern. Auf Bitte der Vereinten Nationen will die Bundesregierung nun die Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der Multidimensionalen Integrierten Stabilisierungsmission der Vereinten Nationen in Mali (MINUSMA) ausweiten.

Die Mandatsobergrenze soll dazu von 150 auf 650 Einsatzkräfte erhöht werden. So sollen beginnend ab Februar 2016 eine verstärkte gemischte Aufklärungskompanie, Objektschutzkräfte und erforderliche Einsatz-, Logistik-, Sanitäts- sowie Führungsunterstützungskräfte gestellt werden. Auch der deutsche Personalanteil in den Stäben der Mission in der Hauptstadt Bamako sowie im Norden Malis, in Gao, soll erhöht werden.

Die vorgesehenen Kräfte können eingesetzt werden, solange ein entsprechender Beschluss des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen und die konstitutive Zustimmung des Deutschen Bundestages vorliegen, längstens jedoch bis zum 31. Januar 2017.

Einsatz im Irak

Die Ausbildungsunterstützung der Sicherheitskräfte der Regierung der Region Kurdistan-Irak und der irakischen Streitkräfte erfolgt weiterhin auf Bitten und im Einverständnis mit der Regierung des Irak sowie der regionalen Regierung der Region Kurdistan-Irak. Sie findet im Rahmen und nach Regeln eines Systems gegenseitiger kollektiver Sicherheit nach Art. 24 Abs. 2 des Grundgesetzes als Teil der internationalen Anstrengung im Kampf gegen die Terrororganisation IS statt.

Deutschland folgt hiermit verschiedenen Aufforderungen des UN-Sicherheitsrates. Die militärischen Ausbildungslehrgänge sollen u.a. auf Bereiche wie Sanitätswesen, Logistik und ABC-Abwehr weiter-entwickelt werden. Die militärischen Unterstützungsmaßnahmen bleiben eingebettet in einen ganzheitlichen politischen Ansatz. Hierzu gehören humanitäre Hilfe und Entwicklungszusammenarbeit. Die Mandatsobergrenze erhöht sich von 100 auf 150 Soldatinnen und Soldaten. Der Einsatz ist bis zum 31. Januar 2017 befristet.

Die Anträge der Bundesregierung zur

Persönliche Erklärung zum Einsatz deutscher Streitkräfte zur Verhütung und Unterbindung terroristischer Handlungen durch die Terrororganisation IS

Mit großer Sorge blicken wir auf die Lage in Syrien. Seit Beginn der friedlichen Proteste syrischer Oppositionsgruppen im Zusammenhang mit dem Arabischen Frühling Anfang 2011 hat das Assad-Regime auf eine militärische Eskalation gesetzt. Die syrischen Regierungstruppen haben systematisch zivile Ziele angegriffen und im Laufe des Krieges sogar chemische Waffen eingesetzt. Im Zusammenhang mit dem völkerrechtswidrigen Giftgaseinsatz Syriens ist es den Vereinten Nationen gelungen, auf der Grundlage eines Sicherheitsratsbeschlusses die chemischen Waffenbestände Syriens zu sichern und diese unter maßgeblicher Hilfe auch von deutscher Seite zu vernichten.

Der syrische Bürgerkrieg eskalierte mittlerweile zu einem regional und international beeinflussten Krieg, in dem insbesondere die aus dem Irak stammende terroristische Gruppe ISIS seit 2014 mehr und mehr an Macht und Einfluss gewann und in den von ihr kontrollierten Gebieten im Irak und in Syrien ein Terrorregime errichtet hat. Nachdem sich die terroristischen und militärischen Aktivitäten von ISIS zunächst ausschließlich auf den Irak und Syrien konzentrierten, wurde vor einiger Zeit ein Strategiewechsel vollzogen. Die Terrorgruppe ISIS und ihr nahestehende Gruppen und Einzelpersonen tragen ihren Terror vermehrt und konzentriert in die Nachbarländer und sogar bis nach Europa. Die Terroranschläge im tunesischen Badeort Sousse, in Beirut, Ankara, über der Sinai-Halbinsel und zuletzt in Paris mit Hunderten von Toten und Verletzten sind brutaler Ausdruck dieses Strategiewechsels.

Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen hat mit der Resolution 2170 vom 15. August 2014 und der Resolution 2199 vom 12. Februar 2015 sowie mit der Resolution 2249 vom 20. November 2015 wiederholt festgestellt, dass von der Terrororganisation ISIS eine Bedrohung für den Weltfrieden und die internationale Sicherheit ausgeht.

Ich bin überzeugt, dass es für den zugrundeliegenden Syrienkonflikt letztlich nur eine politische Regelung geben kann. Hierfür hat sich die Bundesregierung und insbesondere Außenminister Frank-Walter Steinmeier seit Amtsübernahme mit ganzer Kraft eingesetzt. Ziel war und ist es, den Vereinten Nationen und ihrem Sonderbeauftragten, Staffan Domingo de Mistura, eine führende Rolle in diesem Konflikt zu verschaffen. Eine erste Konferenz zur Bündelung der Kräfte zur humanitären Hilfe wurde auf deutsche Initiative im November 2014 in Berlin durchgeführt. Im Rahmen des politischen Prozesses zur Konfliktregelung (Konferenzen in Wien) hat Deutschland sich mit Nachdruck für die Einbeziehung unter anderem von Iran und Saudi Arabien eingesetzt. Beide Länder spielen jeweils eine wichtige Rolle in diesem Krieg.

Ich unterstütze den politischen Ansatz des UN-Sondergesandten de Mistura, auf dessen Initiative vier Arbeitsgruppen unter Einbeziehung der Konfliktparteien (ohne ISIS) zu Kernfragen des Konflikts gegründet wurden. Eine Arbeitsgruppe wird vom deutschen Nahost-Experten Prof. Volker Perthes geleitet. Aus den Ergebnissen der vier Arbeitsgruppen könnte die Grundlage für eine Vereinbarung geschaffen werden, um einer politischen Konfliktregelung näher zu kommen.

Mit den Erklärungen der Wiener-Konferenzen vom 30. Oktober und 14. November 2015 wurde den Vereinten Nationen eine zentrale Rolle zugewiesen und der Weg für eine politische Konfliktregelung vereinbart.

Dieser wichtige politische Prozess bezieht nicht die Terrorgruppe ISIS ein, die weder Verhandlungspartner sein will noch sein kann. Daher haben wir auch im letzten Jahr entschieden, die kurdische Regionalregierung im Nordirak in Abstimmung mit der irakischen Zentralregierung mit militärischer Ausbildung und Ausrüstung in ihrem Abwehrkampf gegen ISIS im Irak zu unterstützen. Dieses Engagement hat sich als sinnvoll und notwendig erwiesen. Mehrere von ISIS besetzte Gebiete im Norden Iraks konnten zurückerobert werden – die aus den Dörfern und Städten geflüchteten Menschen beginnen, in ihre Heimat zurückzukehren.

Nach den Terroranschlägen am 13. November 2015 in Paris hat Präsident Hollande die Bundesregierung gebeten, neben ihrem politischen Engagement zur Regelung des Syrienkonfliktes und dem militärischen Beitrag zur Zurückdrängung von ISIS im Nordirak sich auch mit militärischen Mitteln zur Unterstützung Frankreichs, des Irak und der internationalen Allianz in ihrem Kampf gegen ISIS zu beteiligen. Die Bundesregierung hat nach intensiver Prüfung Frankreich militärische Fähigkeiten im Kampf gegen ISIS angeboten. Hierzu gehören sowohl Aufklärungs- und Luftbetankungsflugzeuge sowie eine Fregatte zum Schutz eines französischen Flugzeugträgers.

Die Anschläge vom 13. November galten nicht nur Frankreich, sondern uns allen. Sie richteten sich gegen unsere Werte und unsere Art zu leben. Deshalb ist jetzt auch die Solidarität aller Europäer gefordert.

Trotz meiner großen Skepsis gegenüber einem militärischen Engagement gegen die Terrorgruppe ISIS habe ich nach intensiven Diskussionen und einem schwierigen Abwägungsprozess uns entschieden, dem Mandat der Bundesregierung zuzustimmen.

Diese Zustimmung fällt nicht leicht. Ich weiß jedoch, dass die Bundesregierung ihr Engagement nicht auf das Militärische konzentriert, sondern das militärische Engagement im und über dem Operationsgebiet der Terrororganisation ISIS nur als ein Teil ihres gesamten Engagements in der Region betrachtet. Mit dem Wiener-Prozess hat sich eine Chance für eine politische Regelung des Syrienkrieges eröffnet, die die Bundesregierung zusammen mit ihren Partnern nutzen will und muss.

Ich unterstütze die Bundesregierung ausdrücklich darin, ihre Aktivitäten gegen den internationalen Terrorismus im Allgemeinen und gegen ISIS im Besonderen zu verstärken. Hierzu gehören vor allem die bereits in der UN-Sicherheitsratsresolution 2170 vom 15. August 2014 unter Kapitel VII der UN-Charta beschlossenen Maßnahmen gegen ISIS, Al Qaida und mit ihnen verbündeten Terrorgruppen. Insbesondere die Anwerbung und Ausreise von ausländischen terroristischen Kämpfern nach Syrien muss unterbunden werden. Ebenso müssen die in der Resolution aufgeführten Maßnahmen zur Unterbindung der Finanzierung des Terrorismus konsequent und von allen Staaten angewendet werden. Der illegale Verkauf von Öl und anderen Ressourcen sowie der ungehinderte Finanzzufluss an ISIS – oftmals durch staatliche Institutionen geduldet oder gar organisiert – muss mit allen Mitteln unterbunden werden. Darüber hinaus ist es unabdingbar, dass ISIS-Kämpfern der unkontrollierte Zugang zu anderen Staaten in der Region verwehrt wird. Hier kommt der Türkei eine maßgebliche Rolle zu.

Die deutschen Behörden arbeiten in der Terrorismusbekämpfung bereits sehr eng und in einem breiten Spektrum von Maßnahmen mit Frankreich zusammen. Diese enge Kooperation gilt es auf alle EU-Staaten und darüber hinaus auszudehnen.

Wir dürfen nicht zulassen, dass sich der IS-Terror zu einem „Kampf der Kulturen“ entwickelt. Nach wie vor sind die meisten Opfer von ISIS selber Muslime. Die Anschläge von Paris dürfen nicht dazu instrumentalisiert werden, um hierzulande gegen Flüchtlinge zu hetzen und Muslime auszugrenzen. Im Gegenteil: Unsere Anstrengungen zur Integration insbesondere junger Muslime müssen gesteigert werden, um Parallelgesellschaften und Ghettobildungen zu verhindern. Ebenso müssen sogenannte „Ausländische Kämpfer“ daran gehindert werden, in die Kriegsgebiete ein- und auszureisen. Es ist Aufgabe des Rechtsstaates, mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln dagegen vorzugehen.

Nur durch diesen gesamtpolitischen Ansatz wird es möglich sein, das terroristische Treiben von ISIS einzudämmen und künftige Terroranschläge in der Region und darüber hinaus wirkungsvoll zu unterbinden. Auf dieser Grundlage wird es hoffentlich möglich sein, endlich einen Weg zu finden, den brutalen Bürgerkrieg in Syrien mit über 250.000 Toten zu beenden und eine politische Regelung zu ermöglichen.

In Anbetracht der über 6 Millionen Binnenflüchtlinge und über 4 Millionen Flüchtlinge in den Nachbarländern und in Europa müssen wir weiterhin humanitäre Hilfe und die sogenannte Übergangshilfe leisten. Seit 2012 haben wir hierzu über 1,1 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt. Im Haushalt 2016 haben wir den Ansatz für Humanitäre Hilfe und die zivile Krisenprävention um über 400 Millionen Euro erhöht. Es gilt, unser Engagement für die Flüchtlinge und Hilfsbedürftigen in der Region in Abstimmung mit unseren internationalen Partnern und den Partnerorganisationen vor Ort fortzusetzen und wo möglich und nötig zu verstärken.

 

Nach Abwägung all dieser Umstände stimme ich dem vorgelegten Mandat zum Einsatz bewaffneter Streitkräfte zur Verhütung und Unterbindung terroristischer Handlungen durch die Terrororganisation „Islamischer Staat“ zu.

 

Mandat für den Einsatz bewaffneter deutscher Streitkräfte gegen die Terrororganisation IS

Deutschland wird den Kampf gegen die Terrororganisation IS durch die Entsendung deutscher Streitkräfte unterstützen. Das hat am Freitag die Mehrheit der Abgeordneten im Deutschen Bundestag beschlossen. Die vorgesehenen Kräfte können eingesetzt werden, solange die völkerrechtlichen Voraussetzungen und die Zustimmung des Bundestages vorliegen, längstens jedoch bis zum 31. Dezember 2016

Nach den Anschlägen von Paris am 13. November 2015 hat Frankreich unter Berufung auf Art. 42 Abs. 7 des Vertrages über die Europäische Union seine europäischen Partner um Beistand gebeten. Deutschland wird dieser Bitte auf Grundlage des erteilten Mandats nachkommen.

Bis zu 1.200 Soldatinnen und Soldaten können mit entsprechender Ausrüstung für den Einsatz bereitgestellt werden. Dieser erfolgt vorrangig im und über dem Operationsgebiet der Terrororganisation IS in Syrien sowie auf dem Territorialgebiet von Staaten, von denen eine Genehmigung der jeweiligen Regierung vorliegt, sowie im Seegebiet östliches Mittelmeer, Persischer Golf, Rotes Meer und angrenzende Seegebiete.

Konkret ergeben sich aus dem Mandat folgende Aufgaben für die Bundeswehr:

  • Einsatzunterstützung durch Luftbetankung,
  • Begleitschutz und Beitrag zur Sicherung des Marineverbandes durch eine Fregatte,,
  • See- und Luftraumüberwachung,
  • Aufklärung mittels sog. RECCE-Tornados,
  • Austausch und Abgleich gewonnener Lageinformationen mit weiteren Akteuren der internationalen Allianz gegen IS im Rahmen des Auftrags,
  • Wahrnehmung von Verbindungs-, Beratungs- und Unterstützungsaufgaben gegenüber Hauptquartieren der multinationalen Partner und im Rahmen der internationalen Allianz gegen IS,
  • Gewährleistung von Führungs-, Verbindungs-, Schutz- und Unterstützungsaufgaben für die Durchführung des Einsatzes deutscher Kräfte, dabei ggf. auch Rettung und Rückführung isolierten Personals.

Die Bundeswehr wird vor Ort insbesondere Aufgaben im Bereich der Führung und Führungsunterstützung, Aufklärung und Nachrichtenwesen wahrnehmen und logistische, sanitätsdienstliche und sonstige Unterstützung hinsichtlich der Sicherung und des Schutzes, ggf. Rettung und Rückführung isolierten Personals leisten.

Den Mandatstext finden Sie hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/068/1806866.pdf

Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff und Bekämpfung von Steuerflucht – Zur Sitzungswoche vom 9.-13.11.2015

,

Die Äußerungen des Bundesinnenministers zur Flüchtlingspolitik in den letzten Tagen haben bei vielen Menschen für Verunsicherung gesorgt und die Handlungsfähigkeit der Bundesregierung in ein schlechtes Licht gerückt. Tatsache ist aber, dass sich die große Koalition letzte Woche auf einen  Kompromiss verständigt hat. Die vereinbarten Maßnahmen schaffen mehr Ordnung bei der Aufnahme von Flüchtlingen, beschleunigen die Asylverfahren und erleichtern eine schnelle Rückführung von Menschen, die kein Bleiberecht haben.

Auch zum Familiennachzug hat die Koalition eine klare Vereinbarung getroffen: Für Antragssteller, die lediglich subsidiär schutzberechtigt sind, wird der Familiennachzug auf zwei Jahre befristet ausgesetzt. Subsidiär Schutzberechtigte sind Personen, denen durch das Asylrecht kein Schutz gewährt werden kann und die nicht als Flüchtlinge anerkannt sind. Nicht Bestandteil der Vereinbarung war, dass syrische Flüchtlinge generell als subsidiär Schutzbedürftige eingestuft werden und sie damit keinen Anspruch mehr auf eine Familienzusammenführung haben. Der Bundesinnenminister und die Innenminister der Länder haben hierzu im November des vergangenen Jahres eine eindeutige Festlegung getroffen: Alle syrischen Flüchtlinge erhalten in Deutschland Schutz nach der Genfer Flüchtlingskonvention und haben deshalb Anrecht auf Familiennachzug. Und zwar aus gutem Grund: Denn zum einen können wir nicht syrischen Männern in Deutschland Zuflucht gewähren, ihren Kindern und Frauen aber, die in Syrien von Krieg und Gewalt bedroht sind, diesen Schutz verweigern. Und zum anderen würde eine Einzelfallprüfung eines der wichtigsten Ziele der Koalition konterkarieren: die Beschleunigung der Asylverfahren.

Ich sehe deshalb keinen Anlass, diese Frage in der Koalition nun erneut aufzumachen. Im Gegenteil. Von der Aussage „Wir schaffen das“, müssen wir jetzt übergehen zu „Wir machen das“ und beschlossene Maßnahmen zügig umsetzten, um die Situation der Flüchtlinge zu verbessern und die vielen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer und Kommunen zu entlasten. Hier ist der Bundesinnenminister endlich gefordert, denn bisher hat er hier noch nicht viel vorzuweisen. Geschlossen anpacken und Probleme sachorientiert lösen, darauf kommt es jetzt an. Zu einer konstruktiven Zusammenarbeit gehört, dass sich alle Koalitionspartner an Absprachen halten. Ein Durcheinander und Chaos darf es nicht geben!

Diese und weitere Themen der Sitzungswoche habe ich in diesem Infodienst für Sie zusammengefasst.

Mit freundlichen Grüßen

Oliver Kaczmarek


Die Themen:
1. Pflegestärkungsgesetz II – Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs
2. Steuerflucht international bekämpfen
3. Vorbereitung der UN-Klimakonferenz in Paris
4. Verlängerung von Bundeswehreinsätzen

 

Verlängerung von Bundeswehreinsätzen

Am Donnerstag dieser Sitzungswoche wurden durch namentlichen Abstimmungen zwei Einsätze der Bundeswehr verlängert.

Beteiligung an VN-Mission im Südsudan (UNMISS) verlängern

Vier Jahre nach seiner Unabhängigkeit steht der Südsudan weiterhin vor großen Herausforderungen, bei deren Bewältigung das Land auf die Unterstützung der internationalen Gemeinschaft angewiesen bleibt. Nach über 20 Monaten Bürgerkrieg wurde ein Friedensabkommen unterzeichnet. Die Umsetzung dieses Abkommens wird durch die internationale Gemeinschaft erheblich unterstützt und überwacht werden müssen. Prioritär sind Maßnahmen zum Schutz der südsudanischen Zivilbevölkerung. Deutschland hat die Mission der Vereinten Nationen mit der Bezeichnung UNMISS (United Nations Mission in the Republic of South Sudan – Mission der Vereinten Nationen im Südsudan) von Beginn an mit Stabspersonal unterstützt, zuletzt mit 16 Soldatinnen und Soldaten. Darüber hinaus sollen nunmehr bis zu 20 deutsche Polizistinnen und Polizisten in der Mission eingesetzt werden.  Der beschlossene Antrag der Bundesregierung sieht vor, die deutsche Beteiligung an UNMISS bis zum 31. Dezember 2016 zu verlängern. Die Truppenobergrenze soll bei 50 Soldatinnen und Soldaten liegen.

Den Antrag der Bundesregierung zur Verlängerung des Bundeswehreinsatzes im Südsudan finden Sie hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/065/1806504.pdf

Beteiligung an VN-Mission in Darfur (UNAMID) verlängern

Trotz umfangreicher Bemühungen der internationalen Gemeinschaft, den Konflikt in der Region Darfur im Sudan beizulegen, ist es bisher nicht gelungen, einen dauerhaften und nachhaltigen Frieden zu etablieren. Es kommt nach wir vor zu bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen Rebellengruppen und staatlichen Streitkräften. Zur Beilegung des Konflikts und Stabilisierung der humanitären Situation ist das Engagement der internationalen Gemeinschaft unverzichtbar.

Bei der Mission der Vereinten Nationen, UNAMID (African Union/United Nations Hybrid Operation in Darfur – Gemeinsame Mission der Afrikanischen Union und der Vereinten Nationen in Darfur) ist weiterhin der Schutz der Zivilbevölkerung sowie die Erleichterung der Bereitstellung humanitärer Hilfe und die Gewährleistung der Sicherheit der humanitären Helfer prioritär. Weitere zentrale Elemente sind die Vermittlung zwischen der Regierung Sudans und den bewaffneten Bewegungen sowie die Unterstützung der Vermittlungsbemühungen in Konflikten zwischen Bevölkerungsgruppen, einschließlich Maßnahmen zur Bekämpfung ihrer Ursachen. Derzeit sind acht deutsche Soldatinnen und Soldaten im Hauptquartier der UNAMID in El-Fasher eingesetzt. Darüber hinaus ist Deutschland mit Polizeipersonal an der Mission beteiligt, aktuell mit einem Polizisten. Der beschlossene Antrag der Bundesregierung sieht vor, die deutsche Beteiligung an UNAMID bis zum 31. Dezember 2016 zu verlängern. Die Truppenobergrenze soll bei 50 Soldatinnen und Soldaten liegen

Den Antrag der Bundesregierung zur Verlängerung des Bundeswehreinsatzes in Darfur finden Sie hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/065/1806503.pdf

Flüchtlingspolitik und Krankenhausreform – Zur Sitzungswoche vom 28.9.-2.10.2015

,

Der Deutsche Bundestag berät aktuell über ein neues Krankenhausstrukturgesetz. Ziel des Gesetzes ist es für mehr Qualität in der Krankenhausversorgung und mehr Pflegepersonal zu sorgen. Der Entwurf hat in den Krankenhäusern, auch im Kreis Unna für Diskussionen und Gesprächsbedarf gesorgt. Die SPD-Bundestagsfraktion ist sich der schwierigen Situation vieler Krankenhäuser bewusst. Daher nehmen wir die Sorgen und Anfragen der Kliniken sehr ernst. In den parlamentarischen Beratungen setzen wir uns daher dafür ein, den Gesetzesentwurf an entscheidenden Stellen zu verbessern. In meinem Wahlkreis habe ich unter anderem Gespräche mit der Regionaldirektion der AOK, dem Geschäftsführer des Katholischen Hospitalverbunds Hellweg, dem Geschäftsführer des Evangelischen Krankenhauses Unna und dem Marienhospital in Schwerte geführt hat. Um einen intensiven Einblick in die Arbeit des Krankenhauspersonals zu erhalten, habe ich auch einen ganzen Tag im Evangelischen Krankenhaus in Unna hospitiert.

Oberstes Ziel der SPD in den Verhandlungen ist die Verbesserung der Situation des Pflegepersonals in den Krankenhäusern sowie die Beseitigung des Personalnotstandes. Dies haben wir in den Gesprächen mit der Deutschen Krankenhausgesellschaft deutlich gemacht. Eine oft formulierte Kritik der Krankenhäuser ist der Wegfall des sogenannten Versorgungszuschlags. Die SPD ist hier grundsätzlich bereit, auf die Krankenhäuser zuzugehen, um den Versorgungszuschlag zweckgebunden für mehr Pflegepersonal zu erhalten. Wir setzen außerdem weiterhin auf eine finanzielle Aufstockung des Pflegestellenförderprogramms.

Letzten Monat fand im Bundestag eine Anhörung mit Krankenhausvertreterinnen und –vertretern im Bundestag statt. Der Gesetzentwurf wird aktuell noch nachgebessert und soll 2016 in Kraft treten.

Weitere Themen dieser Sitzungswoche habe ich in diesem Infodienst für Sie zusammengefasst.

Die Themen:

 

  1. Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen und Beschleunigung von Asylverfahren
  2. Bundeswehreinsatz EUNAVFOR MED gegen Schlepperbanden
  3. Umsetzung einer nationalen Dekade für Alphabetisierung
  4. Vorstellung eines Konzepts für die Fortsetzung der Exzellenzinitiative
  5. 25 Jahre Deutsche Einheit

Bundeswehreinsatz EUNAVFOR MED gegen Schlepperbanden

EUNAVFOR MED ist ein wichtiges Element innerhalb der Gesamtinitiative der EU zur Unterbindung des Geschäftsmodells der Menschenschmuggel- und Menschenhandelsnetzwerke im südlichen und zentralen Mittelmeer. Am 18. Mai 2015 beschloss die EU die Einsetzung der Operation EUNAVFOR MED. Deutschland hat sich mit einem signifikanten Beitrag an der Seenotrettung beteiligt. Die Besatzungen der deutschen Marine-Schiffe haben in ihrem Einsatz bisher mehr als 7.200 Menschen gerettet (Stand 09.09.).

Der Antrag der Bundesregierung sieht vor, den Besatzungen in einer zweiten Phase von EUNAVFOR MED zu erlauben, auf Hoher See an Bord von Schleuserbooten zu gehen, diese zu durchsuchen und sie ggfs. zu beschlagnahmen und umzuleiten. Ziel ist es, die Bewegungsfreiheit der Schleuser einzuschränken und eine abschreckende Wirkung zu entfalten. Die Seenotrettung wird dadurch nicht beschränkt. Für die deutsche Beteiligung ist eine Obergrenze von 950 Soldatinnen und Soldaten vorgesehen. Neben Deutschland beteiligen sich Frankreich, Großbritannien, Spanien, Italien und Slowenien an der Mission. Einsatzort der Bundeswehr sollen die Meeresgebiete südlich von Sizilien vor der Küsten Libyens und Tunesiens sein.

Die EU-Operation EUNAVFOR MED zum Kampf gegen Schleuserkriminalität ist in drei Phasen eingeteilt. In der ersten Phase werden zunächst Informationen über die Netzwerke der Schleuser gewonnen. Diese Phase läuft derzeit. In einer zweiten Phase sollen die Schlepperboote gesucht, aufgebracht und beschlagnahmt werden. In der dritten Phase sollen alle notwendigen Maßnahmen ergriffen werden, die Boote und Einrichtungen der Schlepper zu beseitigen und zerstören.

Den Antrag der Bundesregierung können Sie sich hier herunter laden.

Verlängerung von drei Bundeswehrmandaten

KFOR-Mandat im Kosovo fortsetzen
Die Bundesregierung will die deutsche Beteiligung an der internationalen Sicherheitspräsenz in im Kosovo (KFOR) ein weiteres Jahr fortsetzen. KFOR sichert seit 1999 die Friedensregelung für Kosovo militärisch. Die Lage in der Republik Kosovo ist grundsätzlich ruhig und stabil, allerdings bleibt das Konflikt- und Eskalationspotenzial im kosovo-serbisch dominierten Norden des Landes weiterhin erheblich. Ein neues Konzept des NATO-Rats ermöglicht eine Anpassung der Truppenstärke, die flexibel an die Sicherheitslage angepasst werden kann. Die Personalobergrenze für die deutsche Beteiligung an KFOR bleibt zunächst unverändert bei 1.850. Für das kommende Jahr wird eine Truppenreduzierung angestrebt.

Den Antrag der Bundesregierung finden Sie hier.

MINUSMA-Mission in Mali unterstützen
Die Bundesregierung will die Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der Multidimensionalen Integrierten Stabilisierungsmission der Vereinten Nationen in Mali (MINUSMA) um ein Jahr verlängern. In Verhandlungen zwischen der malischen Regierung und Vertretern der bewaffneten Gruppen wurde unter Leitung Algeriens ein Friedensabkommen erarbeitet. Dieses wurde zwar am 15. Mai 2015 von einigen, jedoch nicht noch nicht von allen Konfliktparteien unterzeichnet. Zur Stabilisierung der Sicherheitslage, des politischen Prozesses der Umsetzung des Friedensvertrags und zur Unterstützung des Zugangs für humanitäre Akteure wird die VN-Mission MINUSMA weiterhin dringend gebraucht. Das Mandat wird von der Bundesregierung durch Maßnahmen zur Krisenprävention, Entwicklungshilfe und Ausbildung der Sicherheitskräfte im Sinne eines umfassenden Ansatzes für Mali begleitet. Die Mandatsobergrenze liegt bei 150 Soldatinnen und Soldaten.

Den Antrag der Bundesregierung finden Sie hier.

UNIFIL-Mandat im Libanon fortsetzen
Die Bundesregierung will die Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der United Nations Interim Force in Lebanon (UNIFIL) um ein Jahr verlängern. Die Sicherheit im Libanon wird weiterhin bedroht durch den Syrienkonflikt und die unverändert anhaltenden Flüchtlingsströme nach Libanon, durch die Terrormiliz Islamischer Staat (IS) in der Region sowie auch durch die gegen die libanesischen Sicherheitskräfte gerichteten terroristischen Anschläge. UNIFIL leistet hier einen wichtigen Beitrag zur Konfliktdeeskalation und zur Stabilisierung. Das deutsche UNIFIL-Mandat umfasst weiterhin die Sicherung der seeseitigen Grenzen und die Unterstützung der libanesischen Streitkräfte beim Aufbau von maritimen Fähigkeiten zur Kontrolle der Küstengewässer. Die personelle Obergrenze des Mandats bleibt bei 300 Soldatinnen und Soldaten.

Den Antrag der Bundesregierung finden Sie hier.

Roter Rucksack startet und Tarifeinheit, Nachtragshaushalt – Zur Sitzungswoche vom 18.-22.5.2015

,

Auch in diesem Sommer will ich wieder mit meinem Roten Rucksack auf Wanderschaft gehen, Menschen treffen und Orte besuchen, an denen Besonderes geleistet wird. Der Rote Rucksack ist

Symbol und ständiger Begleiter meiner politischen Arbeit. In ihm befindet sich ein wichtiges Rüstzeug, um meinen Wahlkreis im Bundestag vertreten zu können: Ihre Vorschläge, Hinweise, Probleme und Anregungen, die ich mit nach Berlin nehme. Meine persönliche Einladung an Sie mit zu wandern können Sie sich in meinem Video-Statement ansehen.
Die diesjährige Wandersaison startet am Samstag, den 30. Mai mit einer traditionellen Bollerwagentour durch Lünern und Stockum. Weitere Informationen finden Sie in dieser Ausgabe des Infodienstes und eine aktuelle Übersicht zu allen anstehenden Wanderungen können Sie hier herunter laden.

Weitere Themen dieser Sitzungswoche in Berlin habe ich in diesem Infodienst zusammengefasst.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Oliver Kaczmarek

– – –

1. Nachtragshaushalt 2015 beschlossen – Weitere Entlastungen für die Kommunen
2. Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie beschlossen
3. Berufsbildungsbericht 2015 – Durchlässigkeit von allgemeiner und beruflicher Bildung stärken
4. Bundeswehreinsätze in Somalia und Liberia verlängert 
5. Veranstaltungshinweise:

Sichere Finanzen – starke Kommunen
Einladung zur Diskussionsveranstaltung am 28. Mai, um 19 Uhr in Unna

Rote Rucksack-Wanderung am 30. Mai in Unna

 

Bundeswehreinsätze in Somalia und Liberia verlängert

Deutschland beteiligt sich seit Dezember 2008 an der Bekämpfung der Piraterie vor der Küste Somalias im Rahmen der EU-geführten Operation ATALANTA. Das Seegebiet vor Somalia, vor allem den Golf von Aden sicher und offen zu halten, bleibt eine wichtige Aufgabe internationaler Sicherheitspolitik und liegt im unmittelbaren Interesse Deutschlands. Zudem werden hierdurch die Transportkapazitäten für humanitäre Lieferungen nach Somalia bereitgestellt. Durch die Verabschiedung eines Antrags der Bundesregierung am Donnerstag dieser Woche, wird die Beteiligung an der Operation ATALANTA, innerhalb des Mandats des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen und eines entsprechenden Beschlusses des Europäischen Rates bis zum 31. Mai 2016 fortgesetzt werden. Die personelle Obergrenze der Operation ATALANTA soll von bislang 1.200 auf 950 Soldatinnen und Soldaten reduziert werden. Vor dem Hintergrund der erfolgreichen Eindämmung der Piraterie ist die bereits im zurückliegenden Mandatszeitraum eingeleitete, schrittweise Absenkung der Mandatsobergrenze möglich und aus militärischer Sicht folgerichtig. Um die tiefer liegenden Ursachen der Piraterie zu bekämpfen, beteiligt sich die Bundesregierung an internationalen Bemühungen zur politischen und wirtschaftlichen Stabilisierung Somalias.

Den Antrag der Bundesregierung zur Verlängerung der Bundeswehrmission vor der Küste Somalias finden Sie hier.
Ebenfalls verlängert wurde die Bundeswehr Mission UNMIL (United Mission in Liberia). Sie hat den Auftrag, Zivilpersonen zu schützen, humanitäre Hilfsleistungen zu unterstützen, der Regierung von Liberia bei der Reform der Justiz- und Sicherheitsinstitutionen behilflich zu sein, Maßnahmen zur Förderung und Schutz der Menschenrechte durchzuführen und das Personal der Vereinten Nationen zu schützen. Geplant ist die Entsendung eines Bundeswehrsoldaten in die Funktion des stellvertretenden Befehlshabers und von zwei bis maximal vier Soldaten zu seiner Unterstützung. Bereits seit 2004 stellt Deutschland bis zu fünf Polizistinnen und Polizisten für das Polizeikontingent von UNMIL.

Den Antrag der Bundesregierung zur Verlängerung der Bundeswehrmission in Liberia finden Sie hier.