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Einigungen im Koalitionsausschuss – Leiharbeit und Werkverträge, Entgeltgleichheit und freies WLAN

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Im Koalitionsausschuss wurden Verbesserungen in mehreren Bereichen in die Wege geleitet. Besonders für Leiharbeit und Werkverträge, dem Ziel der Entgeltgleichheit sowie einer Regelung für freies WLAN können Bürgerinnen und Bürger positive Veränderungen erwarten.

 

Verbesserung für Leiharbeit und Werkverträge

Dem Missbrauch bei Leih- und Zeitarbeitsverträgen wird endlich ein Riegel vorgeschoben. Der fertig ausverhandelte Gesetzentwurf von Andrea Nahles lag bereits seit längerem vor, wurde aber von Seiten der CSU blockiert. Beim Koalitionsgipfel am Dienstagabend wurde jetzt der Weg für das Gesetz frei gemacht.

Gute Arbeit braucht klare Regeln. Das muss auch für Leiharbeit und Beschäftigte mit Werkverträgen gelten. Es darf nicht sein, dass hierdurch die Stammbelegschaft verdrängt wird oder Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in einem Betrieb jahrelang mit Leih- oder Werkverträgen arbeiten. Im Koalitionsvertrag haben SPD und CDU/CSU deshalb ein Gesetz zur Bekämpfung des Missbrauchs von Werkverträgen und Leiharbeit vereinbart.

Durch gesetzliche Anpassungen wird die Überlassungshöchstdauer auf 18 Monate bei einem Entleiher beschränkt; Ausnahmen können gelten bei Bestehen eines Tarifvertrags und in tarifgebundenen Unternehmen. Zusätzlich sind Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer nach neun Monaten hinsichtlich des Arbeitsentgelts mit den Stammarbeitnehmerinnen und -arbeitnehmern beim Entleiher gleichgestellt (Equal Pay). Soweit für das Arbeitsverhältnis ein (Branchen-) Zuschlagstarifvertrag gilt, der eine stufenweise Heranführung des Arbeitsentgelts an Equal Pay vorsieht, besteht der Anspruch auf Equal Pay erst nach einer Einsatzdauer von zwölf Monaten. Ebenso sollen Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmern nicht als Streikbrecher eingesetzt werden.

Der Gesetzentwurf von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles ist seit langem ausgehandelt und setzt die Vereinbarungen des Koalitionsvertrags um. Er ist zudem mit den Spitzenverbänden der Sozialpartner abgestimmt.

 

Nächste Hürde zur Entgeltgleichheit nehmen

Die Lohnlücke zwischen Frauen und Männern ist diskriminierend und ein Zustand, der unserer Gesellschaft unwürdig ist. Unser nächster Schritt gegen Lohndiskriminierung ist mehr Transparenz. Denn nur wer weiß, wie viel andere für die gleiche Arbeit im Betrieb bekommen, kann sich gegen ungleiche Löhne wehren. Im Koalitionsvertrag wurde vereinbart, dass Unternehmen ab 500 Beschäftigten künftig in einem Bericht zur Umsetzung von Frauenförderung und Entgeltgleichheit Stellung beziehen müssen. Zudem sollen die Beschäftigten ein individuelles Auskunftsrecht über die Lohnunterschiede im Unternehmen erhalten.

So wird der gesellschaftliche und betriebsinterne Druck zum Abbau der Lohnlücke wachsen, weil die Unterschiede in der Bezahlung öffentlich werden. Auch unterstützt der von unserer Ministerin Manuela Schwesig vorgelegte Gesetzentwurf die Beweisführung, wenn gleicher Lohn bei vorliegenden Unterschieden von Arbeitnehmerinnen eingeklagt wird. Wir erwarten, dass dieser Gesetzentwurf nun zügig vom Kabinett auf den Weg gebracht wird.

Mehr Informationen zum geplanten Gesetzespaket hat die SPD-Bundestagsfraktion hier zusammengestellt: http://www.spdfraktion.de/themen/missbrauch-leiharbeit-werkvertraegen-bekaempfen-0

 

Reform des Telemediengesetzes: Abschaffung der Störerhaftung für offene WLAN-Netze vereinbart

Diese Woche einigten sich Vertreter der Koalitionspartner, die längst überfällige Störerhaftung abzuschaffen. Dies bedeutet, dass nun nicht mehr der WLAN-Betreiber sondern der Nutzer selber haftet, wenn er das Internet missbraucht. Der Anbieter hat damit „keine weiteren Prüfpflichten“ mehr und ist nicht in der Verantwortung.

Die Reform des Telemediengesetzes soll endlich  Rechtssicherheit für die Anbieter offener WLAN-Hotspots schaffen. Dies ist ein wichtiger Schritt, damit Deutschland den internationalen Anschluss nicht verpasst. Deutschland war bislang das einzige Land in Europa mit einer solchen Störerhaftung.

Dementsprechend stockte auch der Aufbau offener WLAN-Netze, da Anbieter jederzeit wegen urheberrechtlicher Verstöße der Nutzer des WLAN verklagt werden konnten. Auf 10.000 Einwohner in Deutschland kommen nur etwa 1,9 offene WLAN-Netze. In Frankreich sind es 5,4 in Großbritannien sogar 28,7.

Dabei sind besonders die Chancen für den Handel, die Innenstädte und den Tourismus immens. Dafür spricht auch der Einsatz des Deutschen Städte- und Gemeindebund, des Handelsverbandes Deutschland oder der Freifunk-Initiative für die Abschaffung der Störerhaftung. Es war und ist kein Nischenthema. Wir müssen die Chancen der Digitalisierung ergreifen und als Gesetzgeber für die gesetzlichen Rahmenbedingungen sorgen.

Gleiche Behandlung von Frauen und Männern – Entgeltgleichheit schaffen

Die Gleichbehandlung von Frauen und Männern beim Arbeitsentgelt ist ein Grundrecht. Doch der Durchschnittsverdienst von Männern ist um 23 % höher als der von Frauen. Unser Gesetzentwurf schafft einen rechtlichen Rahmen für die Prüfung und Beseitigung von Entgeltdiskriminierung. Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes soll Prüfungsverfahren und Sachverständige zertifizieren sowie Tarifverträge prüfen. Diskriminierende Regelungen müssen von den Tarifparteien beseitigt werden. Die Arbeitgeber müssen regelmäßig ihre Entlohnungspraxis überprüfen. Die betriebliche Interessenvertretung ist daran zu beteiligen. Die Ergebnisse der Prüfung sind im Betrieb zu veröffentlichen und an die Antidiskriminierungsstelle zu übermitteln. Bei Entgeltungleichheit wird in Betrieben mit Betriebsrat eine Einigungsstelle gebildet. In Betrieben ohne Betriebsrat müssen mithilfe eines Sachverständigen innerhalb eines Jahres Gegenmaßnahmen ergriffen werden.

Gemeinsam mit dem DGB, dem Sozialverbund Deutschlands und dem Deutschen Frauenrat hat die SPD- Bundestagsfraktion gestern am Brandenburger Tor ein klares Signal für gleichen Lohn für Frauen gesetzt.

Den Gesetzesentwurf der SPD-Bundestagsfraktion finden Sie unter: http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/097/1709781.pdf

Den Antrag der SPD-Bundestagsfraktion finden Sie unter: http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/081/1708155.pdf

Eine schlüssige Gleichstellungspolitik schaffen

Der Gleichstellungsbericht der Bundesregierung zeigt, dass es an einer in sich schlüssigen Gleichstellungspolitik fehlt. In der kommenden Woche wird aus Anlass des Frauentages am 8. März wieder wortreich über ungleiche Chancen, ungleiche Bezahlung, über alte Rollenklischees und mangelnde Vereinbarkeit von Familie und Beruf geklagt werden. Auch die Familien- und die Arbeitsministerin werden wie schon seit Jahren politisch absolut folgenlose Statements abgeben. Es ist höchste Zeit, dass sich etwas verändert. Die SPD-Bundestagsfraktion macht deshalb Druck bei der Gleichstellung von Frauen.

In ihrem Antrag fordert die SPD-Bundestagsfraktion die Bundesregierung auf, ein Entgeltgleichheitsgesetz vorzulegen. Eine gesetzliche Quote von mindestens 40 Prozent ist für Frauen und Männer in Aufsichtsräten und Vorständen von börsennotierten und mitbestimmten Unternehmen einzuführen. Auch der Frauenanteil in Führungspositionen des öffentlichen Sektors muss erhöht werden. Die Verdienstgrenze von Minijobs soll wieder 400 Euro betragen. Geringfügige Beschäftigungen dürfen nur fair bezahlt werden. Zudem ist ein umfassendes Konzept für Arbeitszeitmodelle vonnöten. Das Elterngeld ist flexibler und partnerschaftlicher zu gestalten. Es muss einen Rechtsanspruch auf Ganztagsangebote in Krippen, Kitas und Schulen bis 2020 geben. Und schließlich soll das Ehegattensplitting reformiert werden.

Den Antrag der SPD-Bundestagsfraktion finden Sie unter: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/124/1712487.pdf