Bundesverfassungsgericht verhandelt Erbschaftsteuer
Am 12. und 13. Oktober verhandelt das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe über zentrale Fragen der Erbschaft- und Schenkungsteuer. Für die SPD-Bundestagsfraktion wird Wiebke Esdar die Verhandlung vor Ort begleiten. Ein Urteil des Gerichts wird nicht vor Anfang 2027 erwartet. Im Kern geht es um die Frage, ob die heutigen Steuerprivilegien für große Unternehmensvermögen gerechtfertigt sind. Derzeit ist es vor allem aufgrund der Verschonungsbedarfsprüfung so, dass milliardenschwere Vermögen nahezu steuerfrei übertragen werden können. Das ist ungerecht. Und deswegen ist für uns als SPD-Bundestagsfraktion die Reform der Erbschaftsteuer eine Frage der Gerechtigkeit. Mit Fair.Erben setzt sich die SPD für eine Reform ein, die mit einem neuen Lebensfreibetrag in Höhe von insgesamt 1 Million Euro (plus Eigenheim) die allermeisten Erbschaften entlasten wird. Mit einem neuen Unternehmensfreibetrag in Höhe von 5 Millionen Euro sorgen wir dafür, dass ebenso die allermeisten kleinen und mittleren Unternehmen steuerfrei übertragen werden können. Damit schützen wir den Mittelstand und sichern Arbeitsplätze. Durch die Abschaffung unfairer Verschonungsregeln bei Ausweitung der Stundungsmöglichkeiten wollen wir für einen gerechten Beitrag von großen Vermögen zum Gemeinwohl sorgen! Die Einnahmen aus der Erbschaftsteuer sollten aus unserer Sicht der Bildung zugutekommen, um mit Steuergerechtigkeit zu Chancengerechtigkeit beizutragen.
