Reform des Rechts der Nachrichtendienste
Wir befinden uns in einem Zustand ständiger hybrider Bedrohungen, unter anderem durch russische Akteure. Diese versuchen, unser Land politisch zu destabilisieren. Desinformation und Informationsmanipulation sind zentrale Instrumente hybrider Bedrohungen, auch Cyberangriffe nehmen zu. Fremde Mächte versuchen seit Jahren, Einfluss auf unsere Wahlen zu nehmen. Das müssen wir unterbinden. Die Bedrohungslage nimmt inzwischen konkrete Formen an, wie man an dem Drohnenvorfall in Leipzig oder dem Fund eines Waffenlagers in einem Berliner Wald erkennen kann. Unsere Nachrichtendienste haben die Bedrohungslage im Blick. Sie arbeiten auch nach wie vor eng mit unseren ausländischen Partnerdiensten zusammen. Aber wir dürfen nicht mehr abhängig sein von den Partnern und deren Informationen. Wir müssen auf Augenhöhe arbeiten und eigene Erkenntnisse generieren. Zu den bereits erfolgten gesetzgeberischen Maßnahmen werden wir nun unsere Nachrichtendienste durch neue zeitgemäße und verhältnismäßige Befugnisse ausstatten, sodass diese in ihrem Vorgehen gegen die Feinde unserer Demokratie schlagkräftiger werden. Unsere Dienste erhalten damit erstmals operative Fähigkeiten zur Abwehr von Gefahren aus dem In- und Ausland, wozu für den BND auch deutlich effektivere Möglichkeiten im Bereich der strategischen Aufklärung gehören. Gleichzeitig wird die unabhängige Kontrolle der Dienste einheitlicher und effektiver. Mit diesen rechtsstaatlich ausgewogenen gesetzlichen Maßnahmen machen wir unser Land abwehrfähiger und sicherer.
Hier ist der verabschiedete Entwurf des Gesetzes zur Reform des Nachrichtendienstrechts zu finden.
