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Hochschulpolitik für die aktuellen Bedürfnisse der Studierenden

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Oliver Kaczmarek, stellvertretender bildungspolitischer Sprecher:

Der Bundestag hat die dringend notwendige Novellierung des Hochschulstatistikgesetzes verabschiedet. Dadurch passen wir das Gesetz den heutigen Bedürfnissen der Studierenden und des wissenschaftlichen Nachwuchses an. Nun haben wir die Statistik fit für die aktuellen Entwicklungen gemacht und können gezielt politische Entscheidungen treffen, um die Hochschulpolitik zu steuern.

„Die Große Koalition hat die Novellierung des Hochschulstatistikgesetzes beschlossen. Die SPD-Bundestagsfraktion hat im parlamentarischen Verfahren durchgesetzt, dass die Statistik den vielen Veränderungen in unserer Gesellschaft und an unseren Hochschulen in den letzten 20 Jahren Rechnung trägt. Das erlaubt uns, gezielte Hochschulpolitik zu machen und zu sehen, wie wirksam unsere hochschulpolitischen Maßnahmen sind.

Mit der neuen Studienverlaufsstatistik können wir Studienwechsel, Abbrüche oder erfolgreiche Abschlüsse erkennen oder nachvollziehen, ob ein Master angeschlossen wird. Die neu eingeführte Promovierenden-Statistik erlaubt gezieltere Hochschulpolitik für Promovierende.

Die Gasthörerstatistik bleibt erhalten. So können wir sehen, wie viele Gasthörer die Hochschulen besuchen. Das umfasst auch eine steigende Zahl Seniorenstudierende und immer mehr Flüchtlinge, die sich weiterqualifizieren möchten und als Gasthörer an den Hochschulen eingeschrieben sind.

Mit der auf 18 Jahre verlängerten Speicherfrist der anonymisiert und verschlüsselt gespeicherten Daten wollen wir heute veränderte Bildungsbiographien und lebenslanges Lernen in der Hochschulpolitik sichtbar machen. Die Hochschulen können nun bis zum Sommersemester 2017 die nötigen technischen und organisatorischen Veränderungen der Gesetzesänderung anpassen. Mit der Novellierung erfüllen wir auch die Anforderungen des europäischen Statistikamtes Eurostat.

Die SPD freut sich, dass wir mit der Novelle nun gezieltere, transparentere Hochschulpolitik an der Wirklichkeit der Studierenden ausrichten können.“

Hochschulstatistikgesetz an veränderte Studienbedingungen angepasst

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Der Deutsche Bundestag hat der Novelle des Hochschulstatistikgesetzes am Donnerstag zugestimmt. Damit verbessern wir die Datengrundlage für eine effektive Steuerung der Hochschulpolitik. Nur auf Basis zuverlässiger Statistiken über Studierende, Promovierende und das Personal lassen sich begründete und nachhaltige hochschulpolitische Entscheidungen treffen und anschließend auch auf ihre Wirksamkeit überprüfen.

In seiner aktuellen Fassung bildet das Hochschulstatistikgesetz die letzten großen Änderungen im Hochschulbereich noch nicht ab. Mit dem nun beschlossenen Gesetz reagieren wir insbesondere auf den Wandel der Hochschullandschaft seit Einführung der gestuften Studiengänge nach dem Bachelor-/Master-System. Unter anderem führen wir dafür eine Studienverlaufsstatistik ein und schaffen eine zentrale Auswertungsdatenbank Hochschulstatistik. Damit werden Informationen über Fachwechsel, Studienabbrüche und über Übergänge vom Bachelor in den Master verbessert. Darüber hinaus wird auch eine Promovierendenstatistik eingeführt.

In den parlamentarischen Beratungen des Gesetzentwurfs konnten wir zudem durchsetzen, dass die erste Datenerhebung der Prüfungen und Studierenden erst im Sommersemester 2017 durchgeführt werden muss. Das lässt den Hochschulen genügend Zeit, sich auf die Änderungen der Statistik einzustellen. Ebenso sollen auch die Gasthörerzahlen weiterhin von der Hochschulstatistik erfasst werden, da dieser Weg der Weiterbildung zunehmend an Stellenwert gewinnt. Außerdem wird der Zeitraum der Datenspeicherung verlängert, um zukünftig das lebenslange Lernen und die wissenschaftliche Weiterbildung noch besser abbilden zu können.

Hier finden Sie das Gesetz zur Änderung des Hochschulstatistikgesetzes.

Meine Rede im Deutschen Bundestag können Sie hier ansehen.

Neue Hochschulstatistik gibt Rahmen für effektive und nachhaltige Hochschulpolitik

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Oliver Kaczmarek, stellvertretender bildungspolitischer Sprecher: 

Als Grundlage für die effektive Steuerung der Hochschulpolitik braucht es die richtigen Daten über Studierende, Promovierende und Personal an deutschen Hochschulen. Nur so lässt sich die Wirklichkeit der Studierende abbilden. Und nur so lassen sich begründete und nachhaltige hochschulpolitische Entscheidungen treffen und ihre Wirksamkeit überprüfen. Mit dem neuen Hochschulstatistikgesetz können wir die Entwicklungen im Hochschulbereich und in der Gesellschaft besser abbilden. Im Gesetzgebungsverfahren konnten wir nun noch wichtige Änderungen am Gesetzentwurf durchsetzen.

„In der heutigen Sitzung des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung hat die Große Koalition an drei wichtigen Stellen das Hochschulstatistikgesetz weiter verbessert. So wird die erste Datenerhebung zu Studierenden und Prüfungen auf das Sommersemester 2017 verschoben. Damit haben die Hochschulen einen angemessenen Zeitraum zur Umsetzung der Änderungen der Statistik erhalten. Als zweites konnte die Koalition durchsetzen, dass die Gasthörerstatistik Teil der Hochschulstatistik bleibt. Denn gerade in Anbetracht einer alternden und diverseren Gesellschaft wird die Bedeutsamkeit dieses Weges von Weiterbildung zunehmen. Insbesondere zur Steigerung des langfristigen Erkenntnisgewinns zum lebenslangen Lernen werden als Drittes die gewonnen Daten durch die Hochschulstatistik für Forschung, Politik und Verwaltung länger zur Verfügung stehen. Die immer komplexer werdenden Lebensläufe werden so länger nachvollziehbar.

Auf der Grundlage des Hochschulstatistikgesetzes erkennt die Politik den hochschulpolitischen Handlungsbedarf. So kann die Politik Steuerungsinstrumente gestalten, umsetzen und die Wirksamkeit der Maßnahmen im Hochschulbereich bewerten und finanzielle Ressourcen effektiv einsetzen.

Aktuell bildet das Hochschulstatistikgesetz die letzten großen Änderungen im Hochschulbereich, insbesondere die Bologna-Reform mit den Bachelor- und Masterstudiengängen, noch nicht ab. Dies wird nun geändert und das wird auch Zeit.“