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NPD-Verbot einleiten

Der Bundesrat hat beschlossen, beim Bundesverfassungsgericht eine Entscheidung über die Frage der Verfassungswidrigkeit der NPD zu beantragen. In ihrem Antrag „Entscheidung des Deutschen Bundestags über die Einleitung eines Verfahrens zur Feststellung der Verfassungswidrigkeit der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands“ fordert die SPD-Bundestagsfraktion den Bundestag auf, beim Bundesverfassungsgericht eine Entscheidung über die Verfassungswidrigkeit der NPD zu beantragen. Der Bundestagspräsident soll einen Verfahrensbevollmächtigten mit Antragstellung, Begründung und Prozessführung beauftragen. Dieser soll mit den zuständigen Bundestagsausschüssen und dem Bundesrat zusammenarbeiten. Er soll Zugang zur „Materialsammlung für ein mögliches Verbotsverfahren“ haben.

In einem zweiten Antrag „Erkenntnisse der Verfassungsschutzbehörden von Bund und Ländern zur Verfassungswidrigkeit der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands“ fordert die SPD-Bundestagsfraktion, dass der Innenausschuss und der Rechtsausschuss des Bundestages damit beauftragt werden, die Erkenntnisse der Verfassungsschutzbehörden von Bund und Ländern zu prüfen. Der Innenausschuss soll dabei federführend und der Rechtsausschuss mitberatend sein. Die Ausschüsse sollen eine Empfehlung aussprechen, welche Folgerungen aus ihren Erkenntnissen zu ziehen sind.

Die Anträge der SPD-Bundestagsfraktion finden Sie unter: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/132/1713227.pdf und http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/121/1712168.pdf