Schlagwortarchiv für: Wahlrecht

Änderung des EU-Direktwahlaktes

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Wir haben in dieser Woche abschließend einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Beschluss des Rates der EU vom 13. Juli 2018 zur Änderung des Direktwahlakts beraten. Die Änderung verpflichtet die großen Mitgliedstaaten, so auch Deutschland, zukünftig eine Sperrklausel von mindestens zwei Prozent bei der Wahl zum Europäischen Parlament (EP) einzuführen. Der Gesetzentwurf musste mit Zweidrittelmehrheit im Bundestag angenommen werden und muss noch dem Bundesrat zugeleitet werden. Eine Mindesthürde gab es seit 2011 aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts und mangels europarechtlicher Vorgaben nicht mehr.

Wann die Sperrklausel hierzulande in Kraft tritt, ist derzeit allerdings noch nicht absehbar. Denn damit der geänderte Direktwahlakt überhaupt in Kraft treten kann, ist die Zustimmung aller Mitgliedstaaten nötig. Was bisher feststeht: Bei der nächsten Wahl zum EP 2024 bleibt es bei der aktuellen Rechtslage ohne Mindesthürde, da Zypern und Spanien gegenwärtig noch nicht zugestimmt haben. Inzwischen liegen bereits weitreichendere Reformvorschläge des EP vor, die insbesondere die Einführung sogenannter „transnationaler Listen“ vorsehen. Dieses Vorhaben hat die Ampel mit einem Antrag unterstützt, den wir in der letzten Sitzungswoche verabschiedet haben.

Weitere Informationen gibt es hier.

Mindestwahlalter bei Europawahlen wird auf 16 Jahre gesenkt!

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Das Mindestwahlalter von 18 Jahren für das aktive Wahlrecht bei Europawahlen schließt Menschen vom Wahlrecht aus, die an vielen Stellen in der Gesellschaft Verantwortung übernehmen und sich in den politischen Prozess einbringen können und wollen. Gerade die junge Generation ist von Fragen betroffen, die aktuell Gegenstand demokratischer Entscheidungsprozesse sind. Themen wie beispielsweise der Klimaschutz, die Ausgestaltung der sozialen Sicherungssysteme angesichts des demographischen Wandels, die Prioritätensetzung bei öffentlichen Investitionen und die Regulierung des Internets gestalten die Zukunft nachhaltig und haben damit Wirkung weit über Legislaturperioden hinaus. Die SPD-Bundestagsfraktion, zusammen mit ihren Koalitionspartnern schlagen daher vor, das Mindestwahlalter für das aktive Wahlrecht bei Europawahlen von 18 auf 16 Jahre zu senken.

Entsprechenden Gesetzesentwurf finden Sie hier: Deutscher Bundestag Drucksache 20/3499 Gesetzentwurf der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Europawahlgesetzes .

Prominenter Besuch in der Moschee

090514-podium-kaczmarek-kraft-rapkayAuf Einladung des Vorsitzenden der SPD im Kreis Unna, Oliver Kaczmarek, macht SPD-Landesvorsitzende und NRW-Ministerpräsidentin Hannelore Kraft am Donnerstag, 5. September, Station in Unna. Kraft und Kaczmarek besuchen von 15 bis 16.30 Uhr die türkisch-islamische Gemeinde in der Höingstraße 20, um hier mit Bürgerinnen und Bürgern unter anderem über Themen wie Visa-Angelegenheiten, Wahlrecht oder doppelte Staatsbürgerschaft zu sprechen.

„Für eine erfolgreiche Integration aller Menschen müssen die politischen Rahmenbedingungen stimmen. Die Optionspflicht bei der doppelten Staatsangehörigkeit gehört abgeschafft. Wir brauchen die beste Bildung für alle Menschen. Jeglicher Form von Diskriminierung stellen wir uns entschieden entgegen“, macht der Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek seinen Standpunkt deutlich.

Kaczmarek freut sich über die Unterstützung von Hannelore Kraft und lädt alle Interessierten zu der Veranstaltung ein.

Armuts- und Reichtumsbericht – Zur Sitzungswoche vom 18. bis 22.2.2013

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Am Dienstag wurde Stephan Weil zum neuen Ministerpräsidenten von Niedersachsen gewählt. Damit wurde der rot-grüne Wahlsieg vom 20.1. umgesetzt in eine neue Regierung und eine neue Politik. Andersherum hat sich für die Merkel-Regierung die 12 Wahlniederlage in Folge bei Landtagswahlen manifestiert. Ihren Abschiedsschmerz hat die schwarz-gelbe Koalition in einer Aktuellen Stunde unter dem Titel „Rot-grüne Landespolitik“ verarbeitet. Wer meinte, dass es dabei um die verbesserte Zusammenarbeit der schwarz-gelben Bundesregierung mit dem mehrheitlich rot-grünen Bundesrat gehen sollte, wurde schnell enttäuscht. Die Koalition hat der Angstschweiß gepackt und sie sucht jede Gelegenheit zum schrillen Wahlkampf im Bundestag. Meine Rede in dieser Debatte finden Sie hier. Die Unterschiede zwischen Rot-Grün und Schwarz-Gelb herauszuarbeiten, hat großen Spaß gemacht. Gerade in Nordrhein-Westfalen kann man die Veränderung hautnah spüren. Aber für mich war es nur ein erster kleiner Ausflug in den Wahlkampf. Denn bei noch ausstehenden 9 Sitzungswochen und dem Problemdruck von der Finanzmarktkrise über die ungelöste Energiewende bis hin zu aktuellen Ereignissen wie dem Pferdefleischskandal gibt es noch zu viele Themen, die in dieser Zeit angepackt werden können und müssen. Aber bei der Zerstrittenheit der Koalition ist zu befürchten, dass dieser Wahlkampfmodus in deren Reihen noch bis in den September anhält. Das wäre nicht gut für die Menschen!

Die Themen dieser Sitzungswoche habe ich im folgenden Infodienst zusammen gefasst.

Mit freundlichen Grüßen

Oliver Kaczmarek

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Die Themen:

1. Verbraucherpolitik neu ausrichten

2. Missbrauch von Werkverträgen

3.  Änderung des Wahlrechts

4. Nationaler Bildungsbericht vorgelegt

5. Armut- und Reichtumsbericht weiterentwickeln

Änderung des Wahlrechts

Das Wahlrecht der Bundesrepublik Deutschland war jahrelang verfassungswidrig. Nun regelt der gemeinsame Gesetzentwurf der SPD-Bundestagsfraktion mit den Fraktionen von CDU/CSU, FDP und Bündnis 90/Die Grünen den vollständigen Ausgleich von Überhangmandaten. Die Zusammensetzung des Bundestages wird nach dem Verhältnis der Zweitstimmen bestimmt. Damit hat jede Stimme das gleiche Gewicht und das gleiche Wahlrecht gilt für alle. Für die Sitzverteilung werden in einem ersten Schritt jedem Bundesland doppelt so viele Sitze wie Wahlkreise zugeordnet und errechnet, wie viele Mandate auf jeden Landesverband entfallen und wie viele Überhangmandate sich ergeben würden. In einem zweiten Schritt wird die Sitzzahl so lange um Ausgleichsmandate erhöht, bis der bundesweite Zweitstimmenproporz zwischen den Parteien hergestellt ist. Danach gibt es keinen Überhang mehr, was auch dazu führt, dass alle später ausscheidenden Abgeordneten aus der jeweiligen Landesliste ersetzt werden können.

Darüber hinaus hat die SPD-Bundestagsfraktion einen Antrag vorgelegt, um das Wahlrecht für Menschen mit Behinderungen und Analphabeten zu verbessern. Bundeswahlgesetz (BWahlG) und Europawahlgesetz (EuWG) schließen alle Menschen vom aktiven und passiven Wahlrecht aus, für die zur Besorgung aller ihrer Angelegenheiten ein Betreuer oder eine Betreuerin bestellt ist. Auch Menschen, die eine Straftat im Zustand der Schuldunfähigkeit begangen haben und aufgrund dessen in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht sind, dürfen nicht an Wahlen teilnehmen. Diese Regelungen entsprechen nicht den menschenrechtlichen Standards und stehen im Widerspruch zu den Zielen der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Auch Menschen mit Lese- und Schreibschwäche haben häufig besondere Schwierigkeiten bei der Stimmenabgabe. In ihrem Antrag fordert die SPD-Bundestagsfraktion die Bundesregierung auf, die Studie zur aktiven und passiven Beteiligung von Menschen mit Behinderungen an Wahlen abzuschließen. Die Bundesregierung soll Empfehlungen für eine bessere Partizipation vorlegen. Parteisymbole und Lichtbilder von Kandidatinnen und Kandidaten auf Stimmzetteln sollen die Stimmabgabe für Analphabeten erleichtern. Zudem ist ein Konzept für Kampagnen zur Information und Teilhabe an Wahlen zu erarbeiten.

Den gemeinsamen Gesetzentwurf der SPD-Bundestagsfraktion mit den Fraktionen von CDU/CSU, FDP und Bündnis 90/Die Grünen finden Sie unter: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/118/1711819.pdf

Den Antrag der SPD-Bundestagsfraktion finden Sie unter: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/123/1712380.pdf