Aktuelles – Seite 168 von 269 – Oliver Kaczmarek, Md

Vielfalt künstlerisch umgesetzt

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Schülerinnen und Schüler präsentieren die beleuchtete Installation Schule der Vielfalt – Schule ohne Homophobie.

„Schule der Vielfalt – Schule ohne Homophobie“ – dieses Projekt präsentierten heute im Beisein des Bundestagsabgeordneten Oliver Kaczmarek Schülerinnen und Schüler vom Ernst-Barlach-Gymnasium in Unna. Die beleuchtete Installation, die dauerhaft im Flur vor der Aula angebracht ist, war bereits im Frühsommer im Zentrum für Internationale Lichtkunst ausgestellt. Auf einer großen Tafel mit der Titelzeile „Toleranz hat alle Farben des Lebens“ setzen sich die Jungen und Mädchen der Arbeitsgemeinschaft „Live in Colour“ mit dem Thema Vielfalt auseinander, indem sie verschiedene Typografien und Farben künstlerisch darstellen. Die Tafel, so die Schüler, verstehe sich als Annäherung an das Thema „Schule der Vielfalt – Schule ohne Homophobie“, ganz bewusst nicht nur kognitiv, sondern auch emotional und im Einzelfall auch provokativ.

Mit dem Projekt schafften es die Schülerinnen und Schüler des Unnaer Gymnasiums in die Finalrunde des Bundeswettbewerbs „Kinder zum Olymp“. Überdies beteiligten sie sich mit ihrer Idee am Otto-Wels-Preis für Demokratie der SPD-Bundestagsfraktion, für den auch der heimische Abgeordnete Kaczmarek geworben hatte.

Die BAföG-Reform und die Bundeswehrmandate im Sudan – Zur Sitzungswoche vom 10.-14.11.2014

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Die duale Berufsausbildung ist ein großer Erfolg. Viele andere Industrienationen beneiden Deutschland um dieses System. Umso wichtiger ist es, dass es erhalten bleibt und für die Zukunft gerüstet wird. Auf einem Kongress zur beruflichen Bildung hat die SPD-Bundestagsfraktion am Montag in Berlin mit zahlreichen Expertinnen und Experten diskutiert, wie man der beruflichen Bildung mehr „Rückenwind“ geben kann.

Denn die jüngsten Zahlen zum Ausbildungsmarkt geben durchaus Grund zur Beunruhigung. Derzeit stecken 260.000 junge Menschen in Warteschleifen zwischen Schule und Ausbildung fest. Gerade mal zwei Drittel der Ausbildungsinteressierten finden laut DGB-Ausbildungsreport einen Ausbildungsplatz, gleichzeitig klagen viele Unternehmen über unbesetzte Ausbildungsstellen, da sie keine qualifizierten Bewerber finden. Bei kleinen und mittelständischen Unternehmen geht die Ausbildungsquote zurück. Alle Beteiligten der Veranstaltung  waren sich einig, dass das Übergangsmanagement zwischen Schule und Ausbildung deutlich verbessert werden muss. Die Potentiale aller Jugendlichen müssen gefördert und genutzt werden. Eine flächendeckende Berufsorientierung an den Schulen – auch an den Gymnasien – muss allen Jugendlichen den Weg erleichtern. Die Berufseinstiegsbegleitung und die assistierte Ausbildung sind im Bedarfsfall wirksame Instrumente. Diese müssen ausreichend finanziert sein. Im Rahmen der Allianz für Aus- und Weiterbildung soll die Zahl der Abbrüche verringert und die Ausbildungsbetriebsquote erhöht werden.

Darüber hinaus wurde diskutiert, dass zur Stärkung des dualen Ausbildungssystems die universitäre Ausbildung der Berufsschullehrer verbessert werden müsse; durch eigenständige Institute, mehr Professoren-Stellen und intensive Forschung auf diesem Gebiet. Das Meister-BAföG muss weiterentwickelt werden.

Die SPD-Bundestagsfraktion beabsichtigt im Nachgang zum Kongress weitere Fachdialoge mit dem Schwerpunkt Ausbildung.

Weitere Themen dieser Sitzungswoche habe ich in diesem Infodienst zusammengefasst.

Mit freundlichen Grüßen

Oliver Kaczmarek

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Die Themen:

1. Verabschiedung der 25. BAföG-Reform

2. Grundgesetzänderung zur Aufhebung des Kooperationsverbotes in der Wissenschaft

3. Debatte um Sterbehilfe in Deutschland

4. Gute Arbeit weltweit – Verantwortung für Produktion und Handel global gerecht werden

5. Verlängerung der Bundeswehrmandate UNMISS im Südsudan und UNAMID in Darfur

6. Mehr Zeit für die Pflege

Verabschiedung der 25. BAföG-Reform

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Nach wie vor entscheidet in Deutschland die soziale Herkunft über die Bildungschancen von Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Die SPD-Bundestagsfraktion hat sich deshalb mit Erfolg dafür eingesetzt, die Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) substanziell zu verbessern. Wir wollen, dass alle jungen Menschen die gleichen Chancen bekommen, die eigene Bildung und Ausbildung nach eigenem Wunsch und Fähigkeit zu gestalten. Denn ihre Talente und Ideen sind unsere wertvollste Ressource. Jeden Euro, den wir in ihre Ausbildung investieren, ist gleichzeitig gut angelegtes Geld für die Wettbewerbsfähigkeit unseres Landes. In dieser Woche wurde die 25. BaföG-Reform im Deutschen Bundestag verabschiedet.

Im Zuge der BAföG-Reform übernimmt der Bund ab 2015 die volle Finanzierung der Geldleistungen nach dem BAföG. Damit werden die Länder um rund 1,2 Mrd. Euro jährlich entlastet und können ihrerseits zusätzliche Mittel in Hochschulen und Schulen investieren. Unterm Strich wird durch die BAföG-Novelle ab 2016 mehr Geld bei den Studierenden ankommen als bisher: Bedarfssätze und Wohngeld werden angehoben. Durch höhere Freibeträge und Hinzuverdienstgrenzen wird zudem sichergestellt, dass eine größere Zahl von Schülern und Studierenden einen Anspruch auf BAföG hat. Nach den großen BAföG-Reformen in den Jahren 2001 und 2008 zeigt sich erneut: Die SPD-Bundestagsfraktion bleibt auch in der Großen Koalition die treibende Kraft bei der Fortentwicklung des BAföG.

Meine Rede im Deutschen Bundestag zur BAföG-Reform finden Sie hier

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung erhalten Sie hier.

Und einen Flyer, der einen Überblick über alle wesentlichen Inhalte der Reform darstellt, können Sie hier herunter laden.

Grundgesetzänderung zur Aufhebung des Kooperationsverbotes in der Wissenschaft

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Am Donnerstag dieser Sitzungswoche hat der Deutsche Bundestag einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Artikels 91b des Grundgesetzes verabschiedet. Ziel der Verfassungsänderung ist die Lockerung des sogenannten Kooperationsverbotes zwischen dem Bund und den Bundesländern. Dieses Kooperationsverbot trat 2006 im Rahmen einer Reform in Kraft und regelt, dass alle Angelegenheiten im Bildungsbereich und auch die meisten Angelegenheiten im Hochschulbereich reine Ländersache sind. Mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf wird dieses Verbot nun für den Hochschulbereich gelockert werden. Der Bund kann dann die Hochschulen direkt fördern.  Anstatt nur zeitlich befristete Projekte unterstützen zu können, werden nach der geplanten Änderung des Grundgesetzes auch auf Dauer angelegte Förderprojekte des Bundes möglich.

Die Lockerung des Kooperationsverbotes ist ein wichtiger Schritt. Uns als SPD reicht er aber noch nicht. Wir werben weiterhin dafür, das Kooperationsverbot in allen Bildungsbereichen und damit umfassend abzuschaffen. Neue Kooperationsmöglichkeiten, die gut für Wissenschaft und Hochschule sind, müssen auch für Kitas und Schulen möglich sein.

Das Gesetz der Bundesregierung finden Sie hier.

Debatte um Sterbehilfe in Deutschland

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Wenn ein Mensch todkrank ist, Schmerzen hat, verzweifelt ist, sollte er dann Hilfe zum Sterben bekommen? In dieser Frage ist die Gesellschaft gespalten, geht sie doch einher mit Ängsten und Unsicherheiten. Viele sind der Meinung, Ärzte sollten unter strengen Voraussetzungen Beihilfe zur Selbsttötung erlaubt sein. Andere sind der Meinung, die Gesetze sollten so bestehen bleiben, wie sie sind, sonst führe das womöglich zur Freigabe einer aktiven Sterbehilfe. Die Diskussion geht auch quer durch alle Parteien und Bundestagsfraktionen. Nun gibt es erste Positionierungen.

Das Parlament hat sich am Donnerstag in einer so genannten Orientierungsdebatte erstmals mit der Sterbehilfe befasst. Dabei geht es unter anderem um die Frage, ob Ärzten eine Beihilfe zur Selbsttötung ausdrücklich erlaubt werden sollte. Außerdem geht es um ein mögliches Verbot organisierter Suizidbeihilfe, beispielsweise durch Sterbehilfevereine.

Aktuell ist die rechtliche Lage in Deutschland so:

  • Die passive Sterbehilfe (Sterbenlassen durch Unterlassen oder Abbruch lebensverlängernder Maßnahmen) ist seit 2010 erlaubt, wenn sie dem erklärten Willen des Patienten entspricht.
  • Indirekte Sterbehilfe (Inkaufnahme eines verfrühten Todes aufgrund einer schmerzlindernden Behandlung im Einverständnis mit dem Betroffenen) ist zulässig.
  • Assistierter Suizid (Hilfe bei der Selbsttötung etwa durch Bereitstellen eines Giftes, das der Patient selbst zu sich nimmt) ist nicht verboten, kann aber strafbar sein als Mitwirkung an einem nicht freiverantwortlichen Suizid. Ein Strafbarkeitsrisiko besteht zum Beispiel, wenn der Arzt die Rettung eines handlungsunfähig gewordenen Sterbenden unterlässt.
  • Die aktive Sterbehilfe (Töten auf Verlangen zum Beispiel mithilfe einer tödlichen Substanz) ist als Tötung auf Verlangen gemäß § 216 StGB strafbar. Sie ist weltweit nur in wenigen Ländern erlaubt, etwa in Belgien.

 

Wie es weitergeht
Am Donnerstag hat der Bundestag ausführlich das Thema Sterbehilfe diskutiert. In dem Zuge wird an fraktionsübergreifenden Gruppenanträgen gearbeitet. Anfang kommenden Jahres wird es dann Expertenanhörungen geben, federführend beim parlamentarischen Verfahren ist der Rechtsausschuss. Vermutlich wird es im zweiten Quartal 2015 zur 1. Lesung über mehrere Gesetzentwürfe im Deutschen Bundestag kommen.

Schon jetzt steht fest, dass es bei den Abstimmungen über die Regeln zur Sterbehilfe keine Fraktionsdisziplin geben soll. Die Abgeordneten sind dann im Parlament nicht an die Position von Partei oder Fraktion gebunden, sondern entscheiden komplett frei (Gewissensentscheidung).

Gute Arbeit weltweit – Verantwortung für Produktion und Handel global gerecht werden

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Die Verantwortung für Produktion und Handel in Entwicklungsländern stand im Mittelpunkt einer Debatte an diesem Donnerstag. CDU/CSU und SPD haben dazu ebenso wie die Grünen Anträge vorgelegt, die im Anschluss im Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung weiterberaten werden sollen.

Union und SPD fordern die Bundesregierung auf, sich dafür einzusetzen, dass die Unglücksopfer beim Einsturz des Fabrikkomplexes Rana-Plaza in Bangladesch im vergangenen Jahr entschädigt werden. Dazu solle die Bundesregierung Einfluss auf die verantwortlichen Textilimporteure nehmen, damit diese in den von der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) koordinierten Entschädigungsfonds einzahlen. Auch für die Einhaltung der international vereinbarten ILO-Konventionen und der damit verbundenen anderen Konventionen der Vereinten Nationen in globalen Produktions- und Lieferketten solle sich die Regierung stark machen. Ebenso dafür, dass deutsche Unternehmen, deren Tochterunternehmen und Zulieferbetriebe in Schwellen- und Entwicklungsländern angesiedelt sind, international anerkannte arbeitsrechtliche Standards einhalten.

Aus Sicht der Fraktionen hat der Fabrikeinsturz in Bangladesch gezeigt, dass es in einigen Entwicklungsländern Probleme mit der staatlichen Schutzpflicht gibt und dass einige multinational agierende Unternehmen ihrer sozialen Verantwortung und Sorgfaltspflicht für ihre Lieferkette nicht ausreichend nachkommen. Sie hätten offenbar geduldet, dass die lokalen Unternehmen unsichere Arbeitsbedingungen in Kauf genommen und nicht darauf geachtet haben, dass die Gebäudesicherheit gewährleistet ist.

Nach dem Unfall hätten einige Unternehmen die Opfer freiwillig unterstützt. Ein Teil der Unternehmen habe aber noch keine oder nur unzureichende Unterstützung geleistet, heißt es weiter.

Den Antrag von SPD und CDU/CSU finden Sie hier.

Verlängerung der Bundeswehrmandate UNMISS im Südsudan und UNAMID in Darfur

Die Bundeswehr wird sich weiter an zwei Missionen der Vereinten Nationen im Sudan und Südsudan beteiligen. Dem Beschluss des Bundeskabinetts hat der Deutsche Bundestag am Donnerstag dieser Woche zugestimmt. Die Einsätze zielen darauf ab, Frieden, Stabilität und Sicherheit in die Region zu bringen.

Die Beteiligung der Bundeswehr an den Missionen der Vereinten Nationen (UN) zur Absicherung des Friedens im Sudan (UNAMID) und Südsudan (UNMISS) soll bis zum 31. Dezember 2015 fortgesetzt werden. Die Mandate sehen vor, dass jeweils bis zu 50 Soldatinnen oder Soldaten eingesetzt werden können. Derzeit sind im Hauptquartier von UNAMID in El Fasher im Sudan elf deutsche Soldatinnen oder Soldaten und fünf Polizistinnen oder Polizisten. Die Mission UNMISS wird mit 16 deutschen Soldatinnen oder Soldaten und sieben Polizistinnen oder Polizisten unterstützt.

Die langjährigen Bemühungen der Bundesregierung zielen auf eine dauerhafte Konfliktbeilegung und Friedenskonsolidierung in Südsudan und in der Region ab. Dies geschieht auch im Rahmen der Vereinten Nationen. Dabei geht es darum, die noch offenen Streitfragen zwischen Sudan und Südsudan beizulegen, um eine friedliche Koexistenz beider Staaten zu erreichen.

Humanitäre Notlage im Südsudan lindern
Knapp dreieinhalb Jahre nach seiner Unabhängigkeit steht der Südsudan weiter vor massiven Herausforderungen. Am 15. Dezember 2013 begannen schwere bewaffnete Auseinandersetzungen. Seit dem hat sich die Sicherheitslage in Teilen des Landes stark verschlechtert. Die Kämpfe haben zu einer humanitären Notlage geführt und die wirtschaftliche Situation im Südsudan weiter verschärft.

Deutschland war bis zum Ausbruch der Kämpfe an mehreren Programmen zur Förderung des Aufbaus staatlicher, rechtstaatlicher und zivilgesellschaftlicher Strukturen und der wirtschaftlichen Entwicklung beteiligt. Vor dem Hintergrund des aktuellen Konflikts ruhen jedoch alle wesentlichen Projekte des Staatsaufbaus der internationalen Gebergemeinschaft. Der Fokus der Unterstützung hat sich deutlich verschoben und liegt nun auf humanitärer Hilfe und der Förderung des Friedensprozesses. Deutschland beteiligt sich mit über 17 Millionen Euro humanitärer Nothilfe für Vertriebene des südsudanesischen Bürgerkriegs.

Politische Lösung des Darfur-Konflikts
Die Lage in Darfur bleibt weiter angespannt und äußerst labil. Immer wieder gibt es bewaffnete Auseinandersetzungen zwischen Regierung, Rebellen und ethnischen Gruppen. Die hohe Kriminalität belastet die prekäre humanitäre Lage der Zivilbevölkerung zusätzlich.

Trotz des Friedensabkommens von Doha aus dem Jahre 2011 gelingt es bisher nicht, in dem Gebiet Frieden zu schaffen. Die Mission UNAMID versucht, die Sicherheitslage in Darfur zu verbessern und ist als stabilisierendes Element unverzichtbar. Deutschland hat auf der Wiederaufbaukonferenz für Darfur in Doha am 7. April 2013 Finanzmittel in Höhe von 16 Millionen Euro zugesagt. Damit sollen insbesondere die Flüchtlinge und die Bevölkerung in den Konfliktgebieten unterstützt werden.

 

Die Berichte und Anträge der Bundesregierung finden Sie hier:

UNMISS

UNAMID

Quelle www.bundesregierung.de

Mehr Zeit für die Pflege

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Mehr als 1,2 Millionen Pflegebedürftige werden in Deutschland ausschließlich in häuslicher Umgebung versorgt. Eine Aufgabe, bei der die Angehörigen oftmals an die Grenzen ihrer psychischen und physischen Belastbarkeit stoßen. Viele müssen dabei Berufstätigkeit und Zeit für die Pflege in Einklang bringen.

Diesen Menschen helfen wir jetzt. Mit dem geplanten Gesetz zur Familienpflegezeit, das diese Woche in erster Lesung beraten wurde, schaffen wir Rechtssicherheit und mehr Flexibilität. Gleichzeitig sichern wir pflegende Berufstätige finanziell besser ab. Wer Angehörige im Akutfall pflegt, erhält künftig bis zu zehn Tage Lohnersatz. Wer sich längerfristig um pflegebedürftige Angehörige kümmern muss, hat künftig einen Rechtsanspruch, sich bis zu 6 Monate freistellen zu lassen oder die Arbeitszeit bis zu 24 Monate lang zu reduzieren. Um in dieser Zeit Einkommensverluste auszugleichen, kann ein zinsloses Darlehen in Anspruch genommen werden. Zudem erhalten Beschäftigte die Möglichkeit, sich bis zu drei Monate vom Job freistellen zu lassen, um Angehörige in ihrer letzten Lebensphase zu begleiten.

Die neuen Regeln für die Familienpflegezeit sind auch ein Gewinn für Unternehmen. Ihnen bleiben engagierte Fachkräfte erhalten, auch wenn diese zeitweise kranke Angehörige pflegen müssen. Gleichzeitig werden pflegebedingte Auszeiten der Beschäftigten für die Unternehmen besser plan- und kalkulierbar. Auf die Belange kleiner Betriebe nehmen wir Rücksicht: Der Rechtsanspruch auf Pflegezeit und Familienpflegezeit gilt nur gegenüber Unternehmen mit mehr als 15 Beschäftigten.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung finden Sie hier

 

Das BAföG wird substanziell erhöht und strukturell modernisiert

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Die 25. BAföG-Novelle, die der Deutsche Bundestag heute in 2./3. Lesung verabschiedet, bringt ab dem 1. August 2016 spürbare Verbesserungen für Auszubildende und Studierende.

„Durch die Anhebung der Einkommensfreibeträge um 7 Prozent werden 110.000  junge Erwachsene zusätzlich von der Förderung profitieren. Das ist eine konkrete Maßnahme für mehr Chancengleichheit“, so der heimische SPD-Bundestagsabgeordnete und zuständige Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion für das BAföG Oliver Kaczmarek.

Mit der Erhöhung der Bedarfssätze um 7 Prozent und einer Anhebung der Wohnkosten- und Sozialpauschalen, steigen gleichzeitig auch die finanziellen Mittel, die den Geförderten monatlich zur Verfügung stehen. Der Höchstsatz für Studierende, die nicht bei den Eltern wohnen, erhöht sich damit von 670 Euro um 9,7 Prozent auf 735 Euro monatlich.

Auch strukturell nimmt die BAföG-Reform einige wichtige Änderungen vor. Die Förderlücke zwischen Bachelor- und Masterstudium wird endlich geschlossen, überflüssige Leistungsnachweise werden abgeschafft und bürokratische Hürden insgesamt abgebaut. Das BAföG wird durch die Reform besser an die Studienrealitäten angepasst und insgesamt moderner. Die Online-Antragsstellung, die ab 2016 bundesweit möglich sein soll, erleichtert und beschleunigt die Beantragung der Förderung.

Ab 1. Januar 2015 übernimmt der Bund die Kosten der BAföG-Leistungen allein. „Durch die Übernahme des Länderanteils beim BAföG werden die Länder dauerhaft um 1,17 Mrd. Euro jährlich entlastet. Dieses Geld werden die Länder in Kitas, Schulen oder Hochschulen investieren. Damit wird die Bildungsfinanzierung auch in Nordrhein-Westfalen nachhaltig gestärkt“, so Kaczmarek.

„Das BAföG ist wie kein anderes bildungspolitisches Instrument ein Garant für Chancengleichheit: Die SPD wird sich deswegen auch über die 25. BAföG-Novelle hinaus für eine Weiterentwicklung des BAföG stark machen.“

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Mehr BAföG für mehr Chancengleichheit

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Der Bundestag berät heute abschließend die 25. BAföG-Novelle und stellt damit die Weichen für substanzielle Erhöhung und strukturelle Modernisierung der Ausbildungsförderung. Die SPD wird das BAföG auch weiterhin stärken und ausbauen, denn mehr BAföG bedeutet mehr Chancengleichheit.

Mit der 25. BAföG-Novelle verabschiedet der Deutsche Bundestag heute ein Reformpakt, dass nachhaltig und umfassend in die Bildungschancen junger Menschen investierten. Dabei zeigt sich erneut: mit der SPD in der Bundesregierung gelingen die großen Sprünge beim BAföG.

Durch die vollständige Übernahme der BAföG-Leistungen durch den Bund werden die Länder in der Bildungsfinanzierung unterstützt. Ab 2015 können die Länder dadurch dauerhaft jährlich 1,17 Milliarden Euro mehr für Kita-Plätze, eine gute Betreuung, bessere Schulen und Hochschulen ausgeben. Bei dieser Reform gewinnen alle.

Die substanzielle Erhöhung der Freibeträge um sieben Prozent sorgt dafür, dass der Kreis der Geförderten ab 2016 um circa 110.000 Personen erweitert wird. Durch die gleichzeitige Erhöhung der Bedarfssätze um sieben Prozent und die Erhöhung von Wohnkostenzuschuss und Sozialpauschalen werden die finanziellen Leistungen für die geförderten Schülerinnen und Schüler und Studierenden spürbar verbessert. So werden durch die Reform mehr Geförderte von besseren Leistungen profitieren.

Strukturell wird das BAföG besser an die veränderten Studienverläufe angepasst und deutlich entbürokratisiert. Die Förderlücke zwischen Bachelor und Master wird geschlossen, überflüssige Leistungsnachweise werden abgeschafft und die elektronische Antragsstellung bundesweit ermöglicht.

Das alles sind wichtige Schritte auf dem Weg zu mehr Chancengleichheit im Bildungssystem. Das BAföG bleibt hier unser wichtigstes Instrument, das wir auch über die 25. BAföG-Novelle hinaus stärken und weiterentwickeln werden.

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